Bindungsfrist gilt nicht bei PKV Wechsel

Wer aus der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechselt, der musste sich nie an die 18-monatige Bindungsfrist halten. (Ab 2021 sind es auch bei Kassenwechsel nur 12 Monate), auch die gelten bei dem Übertritt zur PKV weiter NICHT. Warum Krankenkassen hier oft falsche Behauptungen aufstellen und welche Rechte Sie dann haben, alles hier im Beitrag ausführlich erklärt.