Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Private KV » Leistungsabwicklung » Zwei-Klassen-Medizin oder: warum bekomme ich das Medikament nicht mehr

Zwei-Klassen-Medizin oder: warum bekomme ich das Medikament nicht mehr

Gestern früh war ich beim Arzt. Eine klassische Arztpraxis eines Hausarztes.

Dabei wurde einmal mehr eine Klassifizierung der Patienten deutlich.

Ich saß in der Nähe der Anmeldung und bekam somit die neuen Patienten mit. Dabei fällt natürlich auf wer wie versichert ist. Die Einen zahlen mehr oder minder bereitwillig ihre Praxisgebühr, andere wiederum nicht. Letztere sind privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt.

Natürlich haben viele von denen andere Einschränkungen, Begrenzungen in den Leistungen der Tarife und ähnliches.

Heute passierte also Folgendes: es kam eine knapp 50jährige Patientin, die wollte “ihr” Mefikament gegen zu hohen Cholesterin Wert. Nach Aussage der Sprechstundenhilfe geht dieses ab 1.1. nicht mehr, da dieses nun neuen Verordnungsrichtlinien unterläge. Etwas genervt und mürrisch ging die Dame aus der Praxis.

Zufällig kam einige Zeit später eine andere Patientin, welche etwas jünger war und nach dem gleichen Medikament verlangte. Sie bräuchte nur ein Rezept, ihr Medikament XY (das gleiche wie bei der ersten Dame) wäre fast leer.

Antwort: die Richtlinien haben sich geändert, aber da sie privat sei wäre dieses nicht relevant.

Das Beispiel zeigt sehr deutlich das System und die Unterschiede. Die Verordnungen der Ärzte werden ein weiteres Mal durch Verordnungsrichtlinien eingeschränkt. Das ist einer der weiteren Unterschiede zwischen den Systemen. Das eine (GKV) kann die Leistungen auch nachträglich ändern und kürzen, das andere nicht. Dieses zeigt aber auch den Zwang der Ärzte und den Druck unter dem diese stehen.

Aber: nur damit kein falscher Eindruck entsteht. Auch das private System und insbesondere einige Tarife haben zum Teil mehr Lücken und teilweise größere Leistungseinschränkungen als die GKV.

Sowohl in dem einen wie auch in dem anderen System gilt: Schauen Sie sich vorab genau an welchen Partner Sie wählen, wie dieser seine (Zusatz-) Leistungen beschreibt und garantiert und entscheiden Sie dann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner