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Welche Gesetzlichen Krankenkassen ab 01.01.2015 welchen Zusatzbeitrag verlangen (und was Sie tun können)

DIREKTLINK zur tagesaktuellen Liste der GKV Zusatzbeiträge. “GKV Zusatzbeiträge 2015, eine Übersicht

In wenigen Wochen wird alles anders. Ab dem 01. Januar 2015 ist das Gastspiel des “Einheitsbeitrages” in der gesetzlichen Krankenkasse vorbei. Noch gar nicht so lange her, da gab es schon einmal Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse. Diese waren in Form von festen Beträgen festgesetzt und wurden vom Versicherten erhoben. Nicht nur der Verwaltungsaufwand, auch die Abwicklung an sich war ein großes, bürokratisches Problem.

Dann folgte der Einheitsbeitrag. Alle zahlen überall gleich, die Kassen können sich nur noch über den Service unterscheiden, der Beitragssatz wurde bei 15,5% angesetzt, Arbeitgeber tragen 7,3%, Arbeitnehmer 7,3% + einen Zusatzbeitrag von 0,9%. Das war aber alles einmal. Ab Januar 2015 wird es wieder anders.

Was ändert sich zum 1. Januar 2015?

Der Beitragssatz sinkt… Hurra! Oder doch nicht? Doch, erstmal hat der Gesetzgeber den Kassen eine Senkung verordnet. Dabei verringert sich der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0.9%, auf einen Satz von 14.6%. Der neue Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse ab 2015 berechnet sich somit wie folgt:

Krankenversicherung: 4.125 € * 14,6% = 602,25 € (bisher 627,75 €, -25,50 € + Zusatzbeitrag für AN allein)

Durch die Beitragsanpassung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (die immer zwingend dazu gehört) ändert sich diese auf:

Pflegepflichtversicherung: 4.125 € * (2,35% + 0,25% (Kinderlose)) =  107,25 € (bisher 93,15 €, +14,10 €)

GESAMT sind in der Krankenversicherung dann 709,50 € pro Monat von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten, + Zusatzbeitrag den die Kasse prozentual (vom eigenen Einkommen) erheben kann

Was kostet es den (kinderlosen) Arbeitnehmer?

KV: 4.125 € * (7,3%) = 301,13 €

Pflege: 4.125 € * (1,175% + 0,25%)= 58,78 €

GESAMTANTEIL Arbeitnehmer in 2015: 359,91 € (+ Zusatzbeitrag der GKV, einkommensabhängig wenn erhoben)

Gegenüber dem Jahr 2014 ergibt sich somit in Summe (KV + Pflege) eine Senkung des Beitrages von 11,40€ , ZUNÄCHST. Denn nun kommen wir zu dem eigentlichen Knackpunkt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben noch immer ein Problem, ein Geldproblem und zwar ein akutes. Nimmt man diesen nun mal schnell 0,9% weg, so wird das Geldproblem nicht weniger. Hatten die Kassen im Vorjahr noch einen deutlichen Überschuss, wurde dieser durch Ausgaben schnell wieder aufgefressen.

Woher kommt das Geld?

Nun, die Krankenkassen müssen nun ab 2015 einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Einkommensabhängig bedeutet hier, jede Kasse legt für alle ihre Mitglieder einen Prozentsatz fest, den diese von ihrem Einkommen zusätzlich zahlen müssen. Dieser Prozentsatz ist für alle Kassenmitglieder einer Kasse gleich. Verdient jemand zum Beispiel monatlich 2.000€ Brutto, so muss hier ein Zusatzbeitrag von 0,9% * 2.000€, also 18€ monatlich aufgebracht werden. Dieser Beitrag wird- zusammen mit dem eigentlichen Beitrag- bei dem Arbeitgeber eingezogen.

Wer jedoch freiwillig versichert ist und damit über dem Höchstsatz verdient, der zahlt deutlich mehr. 4.125€ * 0,9% ergeben dann eine monatliche Zusatzzahlung von 37,13€.

Veränderungen gegenüber 2014

In der Betrachtung der Gesamtbeiträge wird damit entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag von der eigenen Krankenkasse erhoben wird. Experten gehen davon aus, das dieser kurzfristig auf den bisherigen Satz von 0.9% angehoben werden muss, einige Kassen versuchen aber derzeit mit geringeren Zuschlägen auszukommen.

Würde dieser also- wie bisher- 0.9% betragen, so verändert sich der Gesamtbetrag für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer wie folgt:

GKV Beiträge 2014 und 2015 AN
freiwillig versicherter Arbeitnehmer in der GKV (Höchstbeitrag)

Welchen Zusatzbeitrag müssen Sie nun zahlen?

Das kommt auf den Beschluss Ihrer Kasse an. Einige Kassen haben die Zusatzbeiträge schon beschlossen, andere sind noch nicht soweit und beschließen erst in der 51. Kalenderwoche. Die Metzinger BKK wird (als derzeit einzige) keinen Zusatzbeitrag erheben, einige andere (wie die mhplus Krankenkasse oder die Siemens BKK) haben sich bereits auf 0,9 Prozent festgelegt und sind damit auf dem prozentualen Niveau 2014, aber durch die Anhebung der Pflege und BBG insgesamt darüber.

Eine vollständige Liste mit den bereits bekannten Werten erhalten Sie, wenn Sie auf das Bild klicken. Diese Exceldatei versuche ich soweit als möglich aktuell zu halten. Sind Ihnen weitere verbindliche Zahlen bekannt, dann immer her damit. Klicken Sie bitte einfach auf das Bild, dann öffnet sich die tagesaktuelle Datei, dieses hier ist nur ein Screenshot und nicht tagesaktuell.

GKV Zusatz

Nicht voreilig die GKV kündigen

Bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses können Sie einfach ausüben, indem Sie die Kündigung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ausüben und auf die Einführung des Zusatzbeitrages hinweisen.

Ein Muster für eine Kündigung finden Sie hier: Downloads –> Kündigungsvordrucke

Bitte bedenken Sie aber nicht nur den Beitrag, sondern auch Leistungen, Nähe der Geschäftsstelle, bereits laufende Behandlungen mit kassenindividuellen Zusatzleistungen und vieles mehr.

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