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Termine zur Antragstellung

Wieder ist fast ein Jahr vorbei und wieder ist es wie in jedem Jahr. Um Sachen die schon länger liegen will man sich noch “schnell” kümmern. So auch bei vielen der Wechsel der Privaten Krankenversicherung bzw. aus der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung. Hier hatte ich bereits einiges dazu im Blog geschrieben.

Dabei muss unterschieden werden woher man kommt.

Besteht ein Privater Vollkostentarif und soll dieser wegen Beitragserhöhung gewechselt werden, so ist dieses nur dann möglich, wenn am Stichtag (31.12.) nicht nur die Kündigung vorliegt, sondern auch ein Nachweis der Folgeversicherung. Ist dieses nicht so, so besteht der Vertrag weiter fort.

Bestand bisher ein GKV Schutz, so ist auch hier der gleiche Nachweis bis zum 31. 12. vorzulegen. Hier jedoch ist das “Problem” nicht so gravierend. Merken Sie das es nicht klappt, so kündigen Sie einfach Ihre GKV nochmals, zum nächstmöglichen Termin. Dann können Sie zum 01. 03. in die PKV wechseln.

Um der Gesellschaft aber noch eine Bearbeitung zu ermöglichen, müssen die Unterlagen (Antrag, alle medizinischen Unterlagen) bis spätestens 28. 12. um 12 Uhr vorliegen. Für alles was später kommt wird man Ihnen keine Abwicklung in 2009 mehr garantieren können.

Dennoch sollten Sie sich selbst keinen Druck machen. Wenn es nicht zu schaffen ist oder Sie ein schlechtes Gefühl dabei haben, so bleiben Sie vorerst da wo Sie sind und kümmern sich nächstes Jahr um einen Wechsel.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur PKV

Leitfaden zur PKV

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