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Studienende – muss, kann oder darf ich nun in die Private Krankenversicherung (PKV)

Für viele Studenten endet in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten das Studium oder hat es bereits geendet. Viele von diesen Studenten beginnen unmittelbar nach dem Studium eine Tätigkeit, welche mit einem Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese liegt im Jahr 2011 bei 49.500 EUR Bruttojahreseinkommen.

Für diese Studenten bieten sich verschiedene Möglichkeiten für den Krankenversicherungsschutz an. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, wie und wo bisher Versicherungsschutz bestand.

Studenten die bisher in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind

Die studentische Krankenversicherung in der GKV endet nicht automatisch. Dieses bedeutet insbesondere, es ist KEINE Eile geboten und die Entscheidung sollte gut überlegt sein. Tun Sie nichts, so bleiben Sie weiterhin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, der Arbeitgeber meldet Sie entsprechend an und führt die Beiträge ab. Die Mitgliedschaft ist auch hier nicht auf “Ewigkeiten” geschlossen. Diese ist immer zum Ende des übernächsten Monats kündbar. Dabei gibt es auch, auch wenn manchmal einige Kassen etwas anderes behaupten, keine 18-monatige Bindungsfrist bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung.

Daher können und sollten Sie, wenn Sie noch keine fundierte Entscheidung treffen können und wollen, zunächst die Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse vorziehen und den Wechsel in die Private Krankenversicherung in Ruhe vollziehen.

Bisher privat krankenversicherte Studenten

Studenten die bisher privat krankenversichert sind, weil diese vielleicht schon früher über die Eltern (als PKV versicherte oder als Beamte) privat versichert waren, müssen sich für ein System entscheiden. Auch dieses muss aber nicht jetzt und gleich erfolgen. Entscheidet sich der Student für eine gesetzliche Krankenkasse, so ist diese entsprechend zu beantragen. In Bezug auf die Kündigungsfristen gilt die Frist zum Ende des übernächsten Monats auch. So lässt sich eine (zunächst gewählte) gesetzliche Krankenkasse, durchaus wieder beenden.

EINE AUSNAHME gilt aber bei beiden Varianten. Wählt der Versicherte einen so genannten Wahltarif in der gesetzlichen Krankenkasse, so gelten ggf. ein oder drei Jahre Mindestvertragslaufzeit.

Wie komme ich nun zu einer passenden Krankenversicherung?

Die Private Krankenversicherung ist um einiges umfangreicher, als der Antrag an eine gesetzliche Kasse. Es gilt eine ganze Reihe von Auswahlkriterien zu bedenken, die ein lebenslanges Produkt so mit sich bringt. Damit es zu keinem Desaster wird, oder Sie auf schlechte Verkäufer statt gute Berater hereinfallen, nehmen Sie sich ausreichend Zeit.

Mehr dazu finden Sie in meinem Beitrag: “Sie müssen sich aber schnell entscheiden – Der Unsinn von Verkäufern in der PKV

Folgende Schritte sollten Sie bedenken:

1.) Überlegen Sie sich zunächst, was Sie von Ihrer PKV erwarten

2.) Auf welche Leistungen können Sie unmöglich verzichten?

3.) Welche Eigenmittel sind vorhanden und was kann damit ggf. allein bezahlt werden?

4.) Wie sieht ihre berufliche und private Planung aus?

Hilfestellungen finden Sie dabei in dem Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und die Auswahlkriterien zur PKV. Danach suchen Sie sich einen Berater, mit dem Sie gemeinsam besprechen können und sollen, welche Tarife und Gesellschaften in Frage kommen, wie diese gestaltet werden können und ob und wie eine Versicherung möglich ist.

Mehr Infos auch in dem Beitrag: “Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?

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