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Sozialversicherungswerte 2020, Arbeitgeberzuschuss 2020 und die neuen Jahresarbeitentgeltgrenze bekannt

Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2020 sind auch in diesem Jahr bereits bekannt. Dabei handelt es sich wie immer um vorläufige Größen, welche erst im Dezember final verabschiedet werden. Dennoch hatten wir in all den Jahren keinen Fall, wo sich diese nochmals verändert haben. Auch dieses Jahre erhalten Sie meine Übersichten “Sozialversicherungswerte 2020” als pdf und Bilddatei kostenfrei.

Somit können Sie diese Werte als 2020er Zahlen heranziehen und sich hierauf bei der weiteren Planung berufen.

Dabei ändern sich die Jahresarbeitentgelt- und die Beitragsbemessungsgrenze wie in jedem Jahr aufgrund gestiegener Durchschnittseinkommen und damit nach gesetzlichem Automatismus. Darauf aufbauend ergeben sich auch im neuen Jahr neue Werte für den Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung und neue Zahlen für den GKV Höchstbeitrag. Alle Zahlen finden Sie auch in diesem Jahr zusammengefasst und aufbereitet als Übersichten hier im Beitrag und zum Download hier auf meiner Seite.

Nun sind aus dem Referentenentwurf auch weitere Zahlen bekannt. Klar ist derzeit auch, Beitragssätze für die Arbeitslosenversicherung werden sich in 2020 nicht ändern. Auch eine Änderung des Beitragssatzes der Pflegepflichtversicherung ist derzeit nicht geplant.

Hinweis an Kollegen: Unverändert können diese gern genutzt und weitergegeben werden. Für eine Nutzung mit eigenem Logo oder verändert, kontaktieren Sie mich bitte vorab.

Allen Tabellen und Berechnungen liegen folgende Daten zugrunde.

1.) Referentenentwurf mit den vorläufigen Zahlen 2020

2.) Annahme: durchschnittlicher ZUSATZbeitrag der GKV liegt unverändert bei 0,9%

Wie bereits veröffentlicht, hier zunächst die kurze Übersicht mit den wichtigen Zahlen zur Sozialversicherung 2020 und die Veränderungen gegenüber 2019. Einen kostenfreien Download finden Sie:

Sozialversicherungswerte 2020

Die bisherige Grenze betrug in 2019 monatlich 4.537,50 € oder richtigerweise jährlich 54.450 €. Ab dem 01. 01. 2020 sind in der Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.687,50 €/ jährlich 56.250 € zu zahlen.

Beitragsbemessungsgrenze KV 2020:

56.250 € (2019: 54.450 €), monatlich ab 01.01.2020 sind das dann: 4.687,50 €

ACHTUNG! Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschuss und auch der folgenden Höchstbeträge sind verschiedene Faktoren verantwortlich. Dabei bleibt es auch weiterhin bei der paritätischen Versorgung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, welche in 2019 wieder eingeführt wurde. Aus der Veränderung aller Zahlen ergeben sich daher im neuen Jahr folgende, neue Werte.

Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung in 2020

Damit verändern sich zwangsläufig weitere Werte. Der Arbeitgeberzuschuss 2020 errechnet sich demnach wie folgt:

Zuschuss zur Krankenversicherung (Grundbeitrag)

14,6% GKV Beitragssatz, davon trägt der Arbeitgeber 7,3%

7,3% x 56.250 € = 342,19= AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2020

Zuschuss zur Krankenversicherung (auf ZUSATZbeitrag)

DAZU kommt auch der kassenindividuelle ZUSATZbeitrag (dieser liegt zwischen null und 2 Prozent, der durchschnittliche ZUSATZbeitrag bei 1,1%)

Der Durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde nun (28.10.2019) auf 1,1% für 2020 festgesetzt. Daher ergibt sich hier ein erhöhter Zuschuss.

Der berechnet sich also in 2020 wie folgt:

0,55% x 4.687,50 € = 25,78= AG Zuschuss zur Krankenversicherung TEIL II 2020

Zuschuss zur Pflegeversicherung (Annahmen: 3,05% mit Kindern, 3,3% ohne Kinder)

Pflegeversicherung ZUSCHUSS berechnet sich also in 2020 wie folgt:

1,525 % x 4.687,50 € = 71,48= AG Zuschuss zur Pflegeversicherung 2020

Im Vergleich zu 2019 (Werte hier) steigt der Arbeitgeberzuschuss durch die neuen Werte Erhöhung der Beiträge in der Pflegepflichtversicherung auf folgende Werte:

Arbeitgeberzuschuss 2020 Krankenversicherung (inkl. ZUSATZbeitrag) = 363,28 EUR

Arbeitgeberzuschuss 2020 Pflegepflichtversicherung = 71,48 EUR

Berechnung der Höchstbeiträge 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Gesamtbeitrag der GKV in 2020 berechnet sich dann wie folgt:

Beitrag zur Krankenversicherung (Grundbeitrag)

14,6% GKV Beitragssatz

14,6% x 4.687,50 € = 684,38 € = Krankenversicherungsbeitrag (Höchstbeitrag) Teil I

dazu kommen Krankenversicherung auf ZUSATZbeitrag

0,39% bis 2,5% x 4.687,50 € = 18,28 € bis 117,19 € = Krankenversicherungsbeitrag TEIL II (ZUSATZbeitrag) 2020

Pflegeversicherung (Annahmen: 3,05% mit Kindern, 3,3% ohne Kinder)

KINDERLOS 3,3% x 4.687,50 € = 154,69 € = AG Zuschuss zur Pflegeversicherung 2020

MIT KINDERN 3,05% x 4.687,50 € = 142,97 € = AG Zuschuss zur Pflegeversicherung 2020

demnach ergeben sich folgende Höchstbeiträge:

Gesetzliche Krankenkasse ohne ZUSATZbeitrag: 684,38 €

Gesetzliche Krankenkasse mit durchschnittlichem ZUSATZbeitrag (0,9%): 726,56 €

Gesetzliche Krankenkasse mit höchstem ZUSATZbeitrag (2,5%): 801,56 €

DAZU kommt die Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung OHNE KINDER: 154,69 €

Gesetzliche Pflegeversicherung MIT KINDERN: 142,97 €

Ein Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt somit für seine

Krankenversicherung GKV (inkl. max. der Hälfte von 0,9% ZUSATZbeitrag) max. 363,28 EUR

zzgl. als Kinderloser Versicherter max. 77,34 EUR in der Pflegeversicherung

= 440,63 EUR

Liegt Ihr Jahreseinkommen zwischen 60.750 € p.a. und 62.550 €, so werden Sie dadurch voraussichtlich ab dem 1. Januar 2020 versicherungspflichtig in der GKV und müssen sich auf Antrag befreien lassen. Diese Befreiung gilt nur für den einen Grund (steigende Beitragsbemessungsgrenze) unwiderruflich, mehr Informationen in meinem Beitrag „Wie kann ich in der PKV bleiben

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt in 2020

West: 82.800 € oder 6.900 € monatlich (in 2019 waren es 84.400 € €, ein Plus von 2.400 €)

Ost: 77.400 € oder 6.450 € monatlich (in 2019 waren es 73.800 €, ein Plus von 3.600 €)

Vollständige Werte finden sich in meiner neuen Übersicht. Diese steht zur freien Verwendung (unverändert) jedermann zur Verfügung. Download als pdf und als Grafik

Sozialversicherungswerte 2020

4 Kommentare

  1. Hallo Herr Hennig,

    mir fällt die deutliche Erhöhung um absolut 1800 € in der JAEG auf. Orientiert sich dies tatsächlich an den Durchschnittsgehältern? Ich habe den Eindruck, die Steigerung wird immer mehr, um mehr Personen in der GKV zu halten oder zurückzuholen.
    Wenn dies sich verstärkt, lande ich in einigen Jahren auch wieder dort.

    MFG

  2. Eine deutliche Steigerung der JAEG ist nicht zu erkennen, aber in der Tag steigt sie schneller als das Durchschnittsentgelt. So lag die JAEG im Jahr 2002 mit 40.500 € exakt 41,48 % über dem Durchschnittsentgelt von 28.626 €. Im Jahr 2019 lag die JAEG mit 60.750 € 56,16 % über dem Durchschnittsentgelt von 38.901 €. Die Ursache liegt aber in der Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge. Dieses abgeführte Entgelt (bis zu 4% der BBG RV) fließt nicht mehr in die Durchschnittsentgelte mit ein. Je höher die Entgeltumwandlung, desto höher der Abstand der JAEG zum Durchschnittsentgelt.

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