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Signal Iduna mit neuem Produkt “VitaLife” – Unfall, Grundfähigkeiten und schwere Krankheiten in einem Produkt absichern

Das Bewusstsein nach der Absicherung biometrischer Risiken steigt, das hat auch die Signal Iduna erkannt. Gerade weil nicht jeder den gewünschten und wichtigen Schutz der Arbeitskraft bekommt oder sich den optimalen Schutz nicht leisten kann, sind alternative Produkte hierzu gefragt. Die Signal Iduna aus Dortmund kommt nun mit einem neuen Produkt unter dem Namen VitaLife und VitaLife Junior auf den Markt und will verschiedene Risikobereiche absichern. Ich habe schon einmal die Bedingungen zu dem Produkt bekommen und für Sie einmal genauer gelesen.

Welche Risiken sind mit dem Produkt versicherbar?

In den Produkten der VitaLife Welt (für Erwachsene) sind die Risiken eines Unfalls, der Beeinträchtigung von Organen (zBsp. Leber, Herz, Lunge), der Krebserkrankungen und der Verlust von Grundfähigkeiten versicherbar. Leistungen für den Verlust von definierten Grundfähigkeiten und die Rente bei Pflegebedürftigkeit aber nur dann, wenn sich der Kunde für das “Exklusiv” statt dem “Optimal” Produkt entschieden hat.

Bei den Kindern wird unterschieden zwischen den Varianten für Kinder vom 3. Monat bis 3. Lebensjahr und denen die schon älter als 3 sind. Im Optimal Produkt für die ganz Kleinen sind Leistungen bei Unfällen, Beeinträchtigungen von Organen und Krebserkrankungen und eine Kapitalsoforthilfe (nur im Optimal Start) enthalten. Bei den älteren Kindern kommen zudem Leistungen bei Verlust der Grundfähigkeiten und bei Pflegebedürftigkeit hinzu und auch hier findet eine Trennung in zwei Produkte statt. Der Exklusiv Start enthält auch hier die Kapitalsoforthilfe, nach der bis zu 5 Jahresrenten gezahlt werden.

Maßgebend für die weiteren Bewertungen sind die Varianten Exklusiv bei den Eltern und Exklusiv-Start bei den Kindern. Grundlage sind die aktuellen Bedingungen Druckstück Nr. 3303301 Jun 12, welche unten als Druckstück verlinkt sind.

Der Versicherungsumfang:

Versicherungsschutz wird generell geboten bei Unfällen, welche eine mindestens 50%ige Invalidität zur Folge haben. In einem solchen Fall wird die versicherte Rente erbracht. Eine solche Rente erhält auch, wessen Funktionsfähigkeit bestimmter Organe bzw. definierter Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Krankheits- oder Unfallfolge eingeschränkt ist. Die Krebserkrankungen, der Verlust definierter Grundfähigkeiten und die Feststellung einer Pflegestufe gemäß Sozialgesetzbuch führen ebenfalls zu einer Zahlung der vertraglich vereinbarten Rente.

Örtlich gesehen besteht der Versicherungsschutz weltweit, wobei laut Bedingungen eine Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland, wenn dieser länger als ein Jahr dauert, anzuzeigen ist.

Wann gilt der Versicherungsschutz und was ist ausgeschlossen?

Bevor Versicherungsschutz besteht müssen jedoch Wartefristen erfüllt werden. Diese beginnen mit Versicherungsbeginn und sind unter Ziffer 4 der Bedingungen geregelt. Bei den Bausteinen

Rente bei Beeinträchtigung von Organen

Rente bei Krebserkrankungen

Rente bei Verlust der Grundfähigkeiten

und der Kapitalsoforthilfe

beträgt die Wartezeit 6 Monate. Ist die Ursache ein Unfall, so bestehen keine Wartefristen. Ebenso bestehen für die Rente bei Unfall und Pflegebedürftigkeit solche Wartefristen nicht.

Doch nicht für alle Versicherungsfälle kann eine solche Leistung kalkuliert und erbracht werden. Dabei sind Unfälle wegen Geistes- und Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle des ganzen Körpers ebenso ausgeschlossen, wie Unfälle mit mehr als 1,3 Promille (bzw. 0,8 Promille wenn es sich um Fahrer von motorisierten Fahrzeugen handelt). Auch verschiedene andere und unter Punkt 5.1. der Bedingungen geregelte Punkte gelten als eingeschränkt und nicht mitversichert. Das ist in der Unfallversicherung in vielen Produkten so, so dass Berufssportler, Fahrer von (Auto-)rennen, oder Luftfahrzeugführer nur dann Versicherungsschutz genießen, wenn dieses explizit und mit Zuschlag in den Versicherungsschutz aufgenommen wurde.

Das absichtlich herbeigeführte Erkrankungen ausgeschlossen sind, sollte jedem klar sein. Zudem besteht kein Schutz bei Reisen in Ländern, wo es eine Reisewarnung für des Auswärtigen Amtes gab.

Kann der Vertrag verändert werden?

Vergleichbar mit vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen, wo eine Nachversicherungsmöglichkeit besteht, ist auch hier eine so genannte Ausbaugarantie möglich. Geregelt ist dieses unter Punkt 14. Für den Fall, dass der Versicherte das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist bei folgenden Ereignissen einmalig eine Anpassung der Rente ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

  • Heirat oder Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Berufsausbildungsbeginn
  • Beginn der Selbstständigkeit
  • Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (vermutlich der Krankenversicherung, das steht da aber nicht)
  • Abschluss einer Meisterprüfung
  • Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
  • Erwerb einer Eigentumswohnung oder einen Hauses, zur eigenen Nutzung

Erhöht werden darf dann aber nur um maximal 500 EUR und nur dann, wenn die Renten-Höchstversicherungssummen nicht überschritten werden und wenn die Erhöhung binnen 3 Monaten nach dem Eintritt des Ereignisses vollzogen wurde. Es darf noch kein Leistungsfall bestehen oder kein Rentenfall objektiv eingetreten sein.

Nachteile/ Einschränkungen:

Anders als in einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder den meisten Krankenversicherungen besteht hier kein Verzicht zur Kündigung. Gemäß Punkt 10.2 des Vertrags kann der Schutz vom Kunden und vom Versicherer zum Ablauf des 1. Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres beendet werden. Die Frist dazu beträgt 3 Monate. So steht also nicht nur dem Kunden das Recht zu, sondern auch dem Versicherer- wie in der Schadensversicherung üblich. Eine Garantie, dass der Vertrag somit wie gewünscht dauerhaft besteht, gibt es hier nicht. Für Krankheiten die innerhalb der Laufzeit eingetreten sind, besteht aber Leistungspflicht wenn diese innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Diagnose zu einer Leistungspflicht führen, diese muss dann binnen 3 Monaten angezeigt und geltend gemacht werden.

Weiterhin besteht gem. 11.7.1 ein Recht zur Beitragsanpassung. Einmal im Kalenderjahr ist der Versicherer berechtigt, eine Anpassung der Beiträge vorzunehmen.

Für wen eignet sich das Produkt und Fazit:

Das Produkt eignet sich für all diejenigen, die eine Absicherung für mehrere Risiken in einem Produkt wünschen. So lassen sich die Pflegerente, eine Unfallversicherung und Absicherungen gegen den Verlust von Grundfähigkeiten kombinieren. Dennoch, wie bei Kombiprodukten üblich, ist nie alles gut und daher ist genau zu überlegen, ob nicht der Schutz auch einzeln und ggf. in anderen Kombinationen zu bekommen ist. In der Unfallversicherung gibt es Versicherer, welche noch leistungsfähigere Produkte anbieten und auch bei der Absicherung schwerer Krankheiten ist der Markt noch größer.

Zuerst prüfen Sie also den genauen Bedarf, dann erst die Einzeloptionen und zum Vergleich solche Kombiprodukte.

Signal Iduna, VitaLife Bedingungen, Stand 06/2012

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