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Signal Iduna / Dt. Ring – eigene Bedingungen nicht verstanden? [Update]

Fitnessstudios sollten im Tarif PRIME der Signal Iduna/ des Deutschen Rings, als Zuschuss bezahlt werden. Tun Sie aber nicht, weil anscheinend der Versicherer seine eigenen Bedingungen nicht kennt.

Bitte beachten Sie das Update vom 22.07.2021 ganz am Ende des Beitrages!

Zuerst eines vorweg. Die Signal Iduna (der “Nachfolger” auch für Versicherte des Deutschen Rings, siehe “Fusion”) sind seit Jahrzehnten ein durchaus ansprechender Versicherer. Als einer der ersten haben diese sich schon vor über 15 Jahren auf die Fahnen geschrieben, Bedingungen klar und deutlich zu formulieren. Mit dem Signal Iduna PRIME Tarif setzte sich diese positive Entwicklung fort.

Was leider aktuell zuzunehmen scheint ist leider etwas anders. Das Servicecenter, welches auch Anfragen von Kunden und manchmal auch von Vermittlern beantwortet, scheint nicht nur überlastet, sondern nicht zum ersten Mal ahnungslos.

Generell steht Ihnen als Kunde durchaus der Berater als erster Ansprechpartner zur Verfügung. Das ist gut und richtig, kennt der doch Ihre Situation und den Vertragsverlauf schnell und einfach. Viele meiner Kunden nutzen mich auch nach Jahrzehnten als direkten Kontakt bei Fragen rund um den Versicherungsschutz. Das geht schnell, zeigt mir als Berater auch, wie die Praxis in der Leistung so läuft und macht es für alle einfacher.

Versicherer verweist an Berater, der es aber nicht wissen kann

Ein schönes Beispiel wie es aber nicht geht, sehen wir hier. Einer meiner Kunden hat sich in dem Tarif PRIME der Signal, unter der Marke Deutscher Ring, versichert. Der PRIME ist der hochwertigste und umfangreichste Tarif, welche die Signal überhaupt hat.

Spannend wird es nun, wenn anscheinend auch die Mitarbeiter keine Ahnung haben, oder auch keine haben wollen. Unser gemeinsamer Kunde fragte also zuerst bei der Signal an. Er würde gern in ein Fitnesscenter gehen und die Tarifbedingungen sehen einen Zuschuss für so genannte “qualitätsgesicherte Fitnessstudios” vor, “bis zu 600 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren”, laut Bedingungen.

Falls Sie es nachlesen wollen, auf Seite 128, unter Punkt 4 in der rechten Spalte steht es genau beschrieben.

Welche Fitnessstudios als “qualitätsgesichert” gelten, wollte der Kunden nun einfach telefonisch erfragen. Allein die Aussage “fragen Sie mal Ihren Betreuer” ist schon fragwürdig. 1.) wissen wir diese nicht, da die Signal keine Liste herausrückt und 2.) hat der Kunde durchaus einen Vertrag mit seinem Versicherer, daher kann dieser alles was zu Leistung betrifft auch einmal beantworten. Ist auch nicht so schwer.

Eigene Bedingungen nicht verstanden?

Doch nun wird es noch besser. Als weder wir, noch unser Maklerbetreuer noch anscheinend das Servicecenter helfen können, fragt der Kunde nun schriftlich an. Auch das richtig und wichtig. Wie sagte mein Opa schon:

Wer schreibt, der bleibt.

Schauen wir aber zuvor nicht nur in die Bedingungen, sondern auch noch einmal auf die Homepage des Versicherers, welcher auch heute (am 21.7.2021) folgendes bewirbt:

Signal Iduna Deutscher Ring Prime Webseite
Auszug der Homepage vom 21.07.2021

Nach knapp zwei Wochen antwortet dann auch der Versicherer. Schriftlich, wie erwartet und wie gewünscht und stellt unserem gemeinsamen Kunden die Informationen zur Verfügung, welche Fitnesscenter dann nun geeignet sind. Zumindest dachte ich das, als heute früh die E-Mail mit dem Hinweis auf die Anlage kam. Zu früh gefreut, wie wir gleich sehen.

Signal Iduna PRIME
Auszug aus dem Schreiben der Signal Iduna an den Kunden

Anscheinend hat dort der nächste nicht verstanden, dass es Aussagen in den Bedingungen gibt (die auf der Homepage auch noch beschrieben werden), welche nun auch bindend sind. Der große Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist eben gerade, dass sich der Versicherer in der Zukunft an das halten muss, was dieser auch vorher zugesagt hat.

Signal Iduna Prime – Zuschuss zu Fitnesscenter ist versichert

Nun ja, werden wir also dem Versicherer leider nochmal seine einigen Bedingungen erklären.

Nur damit es nicht falsch ankommt. Wo Menschen arbeiten passieren Fehler, mir, Ihnen und jedem anderen. Ist auch nicht schlimm. Hier jedoch hat es einen Beigeschmack, weil der Kunde ja explizit angefragt hat und die Bedingungen eindeutig sind.

Update 22.07.2021 – Problem gelöst

So schnell geht das zu klären. Und es hat sich gelöst.

Zum Hintergrund: Die Signal musste, wie auch andere Unternehmen (BBKK zum Beispiel) die Erstattung der Fitnesscenter aus den Bedingungen für NEUkunden entfernen. Hintergrund ist, dass die BaFin als Aufsichtsbehörde hier eine versicherungsfremde Leistung sieht und die Erstattung damit als nicht zulässig erachtet.

Nun wissen wir, Bedingungen können im Bestand nicht geändert werden, für neue Kunden schon. Unser Kunde hier war an der Grenze von alt zu neu. Heißt, mit den Angebotsunterlagen gab es (zu recht) die alten Bedingungen, mit der Police einige Wochen später die neuen. (Manchmal vergehen zwischen erstem Angebot und der Beratung und dann dem Abschluss einfach einige Wochen.

Mit der Signal und dem Kunden wurde hier eine schnelle und unkomplizierte Lösung gefunden. Danke nochmals an die schnelle Reaktion und den das Gespräch mit Hr. S. Klar ist auch, die Webseite des Versicherers ist auch heute noch falsch (22.07.21), wird aber nun geändert und man ist froh über den Hinweis.

Wenn Sie also auch im PRIME Tarif versichert sind: Abschluss und Beginn vor dem 1.10.2020, dann bekommen Sie Leistungen für das Fitnesscenter, sind Sie danach versichert, dann nicht mehr.

Zum Vergleich einmal beide Formulierungen.

Regelungen Fassung BIS 10/2020Regelungen Fassung 10/2020 ff.
Erstattungsfähig gemäß Ziffer 1.4b) sind die Kosten für
– Präventionskurse und Mitgliedschaftsbeiträge der versicherten
Person in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio bis zu 600 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Der Versicherer
teilt der versicherten Person auf Anfrage mit, welche Fitnessstudios
als „qualitätsgesichert“ gelten.

Nicht erstattungsfähig sind Mitgliedschaftsbeiträge für noch
nicht zurückgelegte Mitgliedschaftszeiten und Mitgliedschaftszeiten
vor Versicherungsbeginn. Eingereichte Kostennachweise
müssen daher den Zeitraum enthalten, auf den sie sich
beziehen.
Erstattungsfähig gemäß Ziffer 1.4b) sind die Kosten für

– Präventionskurse.
Als Präventionskurse gelten Maßnahmen nach § 20 Abs. 1 SGB V, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Voraussetzung für die Erstattung
ist, dass ein Nachweis über die Teilnahme an mindestens 80 %
der Kurseinheiten vorgelegt und vom Kursanbieter auf einer
Teilnahmebescheinigung bestätigt wird. Nicht erstattungsfähig sind Aufwände für noch nicht zurückgelegte Maßnahmen und Maßnahmen vor Versicherungsbeginn.

Eingereichte Kostennachweise müssen daher den Zeitraum
enthalten,
auf den sie sich beziehen.

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