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Richtlinie gegen bewusste Fehldiagnosen? Befund nach Wunsch (der Krankenkasse)?

Es ist schon erstaunlich. Nachdem es nun zu massiven Finanzierungsengpässen im Gesundheitsfond gekommen ist und eine Reihe von gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge (unfreiwillig) anpassen muss folgt nun gleich das nächste Problem.

Wie die Welt in Ihrer Ausgabe vom heutigen Tage berichtet, plant die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) eine neue Richtlinie.  Hintergrund ist, dass derzeit Mediziner von einzelnen gesetzlichen Krankenkassen bundesweit mit bis zu 10 EUR pro Fall dafür honoriert werden, ihre bisherigen Diagnosen “zu überprüfen”.

Hintergrund ist der, dass die Krankenkassen für einige Krankheiten so mehr Geld aus dem Gesundheitsfond bekommen als für andere. Geregelt ist dieses in dem so genannten Risikostrukturausgleich. Mehr zu dem Funktionsprinzip finden Sie auch in meinem Leitfaden zur Krankenversicherung, welchen Sie hier herunter laden können. (Seite 3 ff.)

Soweit so gut, könnten Sie denken. Was interessiert es mich wie und was der Arzt abrechnet, mein Beitrag ist ja eh gleich. Das Problem was sich hier ergibt ist aber ein anderes. Durch eine falsche Diagnose in den Akten des Arztes wird es unter Umständen unmöglich eine Kranken-, Krankenzusatz-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abzuschließen. Das behindert den Patienten sein Leben lang und lässt sich in den meisten Fällen später nicht, oder nur sehr schwerlich, korrigieren.

Abhilfe kann eine Einsicht in die ärztlichen Unterlagen bringen. Auch wenn sich manche Ärzte dagegen wehren und meinen so eine Auskunft stünde Ihnen nicht zu, dann kennen diese anscheinend die eigene Berufsordnung nicht. Mehr zu Ihrem Auskunftsrecht finden Sie hier.

Durch die Einführung einer neuen “Kodier Richtlinie” zum 1. Juli soll sich das Problem jedoch gelöst haben, so Köhler weiter.

Lassen Sie sich am besten eine Kopie der Krankenakte geben. Nicht nur wegen falscher Kodierungen, das sind neben den 100 bekannten Fällen sicher nicht die Masse, sondern auch um einen aktuellen Stand der Arztakten in den Händen zu halten und bei Bedarf verwenden zu können.

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