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Professionelle Zahnreinigung – PKV Erstattung

Die professionelle Zahnreinigung ist ein großer Kostenfaktor. Damit Sie nicht in die Kostenfalle tappen und sich auf einen Zahnarztbesuch besser vorbereiten können, finden Sie hier Tipps und Hilfe bei zu hohen Rechnungen.

Verdienen sich Zahnärzte reich an Privatpatienten?

Es ist jetzt der x-te Fall der genau so abgelaufen ist und scheinbar scheint das Ganze bei einigen Zahnärzten Methode zu haben. Mehrfach die Woche erreichen mit Anfragen/ Live Chats mit dem Thema “Professionelle Zahnreinigung PKV Erstattung”. Doch bevor hier alle über einen Kamm geschoren werden, das wäre ungerecht. Sicher sind auch das Ausnahmen und es sich zum Glück nicht die Regel. Worum es geht?

Professionelle Zahnreinigung ist bei vielen Menschen zur Regel geworden. Ein- oder zweimal im Jahr suchen diese ihren Zahnarzt auf und lassen die Zahnbeläge entfernen und beugen so weiteren Zahnerkrankungen vor. Gestern ist mir hierzu nun von einem meiner Kunden wieder ein Fall geschildert worden, der lässt sich mir alle Nackenhaare sträuben.

So entstehen auch Kostensteigerungen in der PKV, für die der Versicherte und auch der Versicherer nichts können. Es geht speziell um die Art und Weise der Abrechnung. Der Kunde war bis 2011 gesetzlich versichert und hatte die Zahnreinigung als damals noch GKV Patient eh schon selber zahlen müssen. Im Rahmen der so genannten IGeL (Individuelle Gesundheistleistungen) waren diese auch damals Privatvergnügen. So wurden diese auch abgrechnet und der Kunde bekam unter anderem diese Rechnung dazu:

Professionelle Zahnreinigung PKV

Im Jahr 2011 waren es (wegen etwas geringerem Aufwand) nur 40 EUR. Im Jahr 2012 war auch die Frau (diese ist GKV versichert) noch bei dem gleichen Zahnarzt und ihr wurden die Leistungen für eine Zahnreinigung ebenfalls pauschal berechnet. Die Rechnung (auch in 2012) betrug hier etwas über 70 EUR.

Professionelle Zahnreinigung PKV

Das ist soweit auch völlig in Ordnung und sicher durchaus im Rahmen dessen, was auch Kollegen dieses Arztes berechnen. Auch etwas höhere Beträge sind noch im Rahmen und werden von den Versicherern unkompliziert anerkannt und erstattet.

Professionelle Zahnreinigung PKV – Verdopplung nach Wechsel des Systems

Doch als der (nun erstmals privat versicherte) Kunde dieses Mal seinen Brief mit der Rechnung für 2012 öffnete, staunte der nicht schlecht. Die vergleichbare Leistung zu den letzten Jahren und auch zur Behandlung seiner Frau wurden nun von dem Zahnarzt wie folgt berechnet:

Professionelle Zahnreinigung PKV

Nur weil der Kunde nun privat versichert war, meint der Zahnarzt er könne die gleiche Leistung mal mit einem Aufschlag von mehr als 120% versehen und gleich mal noch eine zusätzliche Position dazu abrechnen. Bei der “Beratung” handelt es sich laut Auskunft des Kunden nämlich keinesfalls um eine solche, sondern nur um einen kurzen Tipp zu einem frei verkäuflichen Präparat aus der Drogerie, Dauer: 1 Minute. Dieses wurde auch noch von der Angestellten und keinesfalls von dem Arzt ausgeführt und daher wäre der Betrag gebührenrechtlich eh bedenklich. Aber mein Kunde wollte sich das so nicht gefallen lassen und schrieb dem Zahnarzt eine Mail dazu. Unter anderem hieß es darin:

Professionelle Zahnreinigung PKV – Kunde fragt bei der Zahnärztin an

Ich selbst habe bei Ihnen mehrere Jahre Zahnreinigungen im Preisbereich von 40 bis 70 Euro (je nach Aufwand und Qualität des Fluorprotectors) durchgeführt und als IGEL-Leistungen privat bezahlt. Da ist ein Abrechnungsbetrag von 170,51 Euro im Vergleich absolut unverhältnismäßig. Sie begründen den hohen Betrag mit einer zeit- und arbeitsaufwändigen Behandlung. Tatsächlich hatte auch ich den Eindruck, dass Frau XX insbesondere im Bereich der Zahnsteinentfernung einiges zu tun hatte. Andererseits lag die Behandlungsdauer bei einem zeitlichen Anfang von ca. 09:15 Uhr und einem Ende gegen 10:05 Uhr mit 50 Minuten nicht signifikant über der sonstigen Dauer normaler Behandlungen zu beispielsweise 60 Euro zzgl. 10 Euro für den Fluorprotector in der Vergangenheit. Zudem wüsste ich nicht, welche Beratung ich für 10,72 Euro erhalten haben sollte. Wie schon einmal in einer früheren Behandlung zeigte sie mir eine aktuelle Weiterentwicklung zur Säuberung von Zahnzwischenräumen, die ich in Drogeriemärkten für eine effektive Zahnreinigung kaufen kann; Dauer dieser Information: ca. 1 Minute. Natürlich freut mich ein solcher Hinweis und ich nehme ihn dankend an. Wenn Sie allerdings eine solche Kurzinformation mit knapp 11 Euro bepreisen, dann wäre aus meiner Sicht künftig vor einer Behandlung eine kurze Information zu Preisbestandteilen angebracht. Dann können beide Seiten entscheiden, welche Leistung in welcher Intensität sie bereit sind zu erbringen bzw. abzunehmen.

Interessant ist aber die darauf folgende Antwort der Praxis. Diese versucht sich natürlich zu rechtfertigen und begründet die hohe Rechnung auch in der Mail an den Kunden wie folgt:

Wir berechnen für eine Stunde professionelle Zahnreinigung 150,-€. (Für Kassenpatienten haben wir einen ermäßigten Satz von 70,- €, da sich sonst kaum jemand eine solche Behandlung leisten könnte.) Daß Privatabrechnung und Kassenleistung in der Höhe nicht gleich sind, ist Ihnen doch sicher bekannt. Da wir davon ausgehen, daß auch Sie Ihre Rechnung von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet bekommen, zumindest teilweise, dürfte Ihr Eigenanteil auch nicht höher sein. Die Begründung “Gingivitis” haben wir in den Abrechnungstext “gebaut” damit Sie keine Erstattungsprobleme bekommen, kann aber auch entfernt werden, die Rechnung ist dann immer noch korrekt.

Professionelle Zahnreinigung PKV – Abrechnungsbetrug weil es dann besser passt?

Es ist schon mehr als sonderbar, um nicht zu sagen frech, welche Leistungen hier wie abgerechnet werden. Kommen Sie also in die Praxis und sagen “ich bin GKV versichert, habe aber meine Karte vergessen und zahle meine Zahnreinigung ja sowieso selbst”, dann werden Ihnen 70 EUR berechnet. Mehr können Sie sich ja nicht leisten. Auch wenn Sie mit einem Höchtsbeitrag als freiwillig Versicherter vielleicht mehr Beitrag zahlen müssen als ein PKV Patient, bei diesem Zahnarzt heisst GKV halt erst einmal “kein Geld”. Da spielt es auch gar keine Rolle mehr, ob die Leistungen bei beiden gleich sind, da wird einfach aufgrund des Status anders berechnet.

Doch es kommt noch schlimmer. Weil der Zahnarzt sich ja Sorgen um sein Geld um die Erstattung der Rechnung durch die PKV macht, wird mal eine Diagnose in die Rechnung “gebaut” und das nur, damit der Erstattung der PKV nichts im Wege steht, so schreibt die Praxis selber. Das eine solche Diagnose auch zukünftig bei einem neuen Antrag oder eine Erhöhung des Versicherungsschutzes anzugeben wäre, darüber macht sich hier wohl keiner Gedanken. Auch die Tatsache das es Betrug ist, Diagnosen nur “so zur Abrechnung” in eine Rechnung zu übernehmen, stört hier in dieser Praxis wohl keinen.

Nach Reklamation – Zahnarztpraxis korrigiert um 1/3

Doch auf die Hinweise des Kunden folgte eine neue Rechnung:

Professionelle Zahnreinigung PKV

Auch wenn diese immer noch 50 EUR oder 70% über der alten Rechnung und der der Ehefrau liegt, immerhin sind es 45 EUR weniger als in der ersten Rechnung und schon mal ein Anfang. Die Gebührenziffer die der Arzt nun hier ansetzt, ist die 1040, welche auch so korrekt ist. Diese sieht in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine Erstattung von (einfachem Satz) 1,57 EUR vor und demnach wäre folgende Behandlung abrechenbar. Würde der Arzt Höchstsatz abrechnen, so entstünden folgende Kosten:

Dieses wäre der maximal mögliche Betrag für die Abrechnung, unter der der Arzt nun geblieben ist. Es geht auch nicht darum die Höhe der Abrechnung zu kritisieren, was dem Kunden hier aber mehr als sauer aufstößt ist die Tatsache, das allein aufgrund des Status hier immens höhere Kosten berechnet werden. Allein die Aussage, dass der Patient ja eh von seiner PKV die Kosten erstattet bekommt ist schon frech. Da ist es dem Zahnarzt egal, denn schießlich zahlt es ja der Versicherer- oder? Wer aber zahlt denn am Ende die gestiegenen Ausgaben und kommt für die, daraus resultierenden Beitragsanpassungen auf? Der Versicherte und einzig und allein der.

Professionelle Zahnreinigung PKV – Was können Sie gegen überhöhte Rechnungen tun?

Wenn Sie auch seit längerem zu einem festen Zahnarzt gehen und bisher als GKV Patient die Leistungen für die Zahnreinigung selbst bezahlt haben, dann sollten Sie einmal fragen wie die Kosten sich verändern. Das ganze am besten VOR der neuen Behandlung und nicht erst bei Erhalt der Rechnung. So können Sie die Kosten vorab selbst abschätzen und entscheiden, ob Sie dem Zahnarzt weiter ihr Vertrauen schenken, oder vielleicht doch einen anderen Zahnarzt aufsuchen. Denn hier geht es noch um vergleichsweise kleine Kosten, es geht nur um eine Zahnreinigung. Was tut dieser Zahnarzt wohl, wenn er beim Zahnersatz oder Implantaten weiss, das der Patient nicht Selbstzahler als GKV Versicherer, sondern privat versichert ist?

  • Fragen Sie vor der Behandlung nach den Kosten
  • Lassen Sie sich die Kosten vorher bestätigen
  • Prüfen Sie die Rechnung
  • Wenden Sie sich bei Bedarf an die Zahnärztekammer
  • Oft wird dann “der Fehler” korrigiert

Mein Kunde hat seine Konsequenz gezogen, wie sich aus der letzten Mail an den Zahnarzt ersehen lässt:

Trotzdem werde ich im nächsten Jahr schlicht einmal ein alternatives Angebot für eine Zahnreinigung von einem weiteren Zahnarzt einholen. Der WDR hat kürzlich einen Test zu professionellen Zahnreinigungen in größeren Städten in NRW durchgeführt und ist zu verblüffenden Preisunterschieden gekommen. So schwankten die Preise beispielsweise in Bielefeld zwischen 40 und 180 Euro. Dabei gab es in manchen Praxen Preisunterschiede zwischen GKV und PKV-Patienten und in manchen nicht. Diese unterschiedliche Handhabung ist schon erstaunlich. Nun ist mir klar, dass die Beträge und Behandlungszeiten vom individuellen Zustand von Zähnen und Zahnfleisch abhängen. Aber das lässt sich ja mit einem kurzen Angebot, ggf. kurzer Sichtung des Zustandes, vorab ermitteln. Sollte es da deutliche Preisunterschiede bei gleichem Leistungsumfang geben, dann müssten wir nochmal sprechen.

Und mir schrieb er dazu:

Da kann man sich über 170 Euro schon ärgern und ich tue das bei 125 Euro immer noch.

Nutzen Sie auch für sich die vorhandene Transparenz, so lassen sich auch hier die Kosten langfristig eindämmen, wenn Patienten auch einmal die Arzt-/ Zahnarztrechnung kritisch hinterfragen und kontrollieren Sie immer die Diagnosen auf der Rechnung und reklamieren diese gleich.

Nicht nur, dass es später schwerer wird, jetzt kann der Arzt sich ggf. noch an die Behandlung erinnern und korrigiert diese Rechnung UND vor allem auch den Eintrag in der Krankenakte. Ein Auskunftsrecht zu Informationen aus Ihrer Akte steht Ihnen in jedem Fall zu- nutzen Sie dieses auch.

Und hier noch ein weiterer Fall. Nach Besuch bei einem neuen Zahnarzt sollte die Rechnung stolze 350 € betragen. Komisch, nach einer Reklamation schrieb das Abrechnungszentrum, man konnte mit dem Zahnarzt keine Rücksprache halten, will nun aber doch kein Geld mehr.

Zahnarztrechnung nach Reklamation

Muster: Schreiben an den Arzt zur Auskunft aus der Krankenakte (ausfüllbar)

Portal zur Zahnarztsuche und Empfehlung

 

55 Kommentare

  1. Hallo Herr Hennig,

    wieder mal toller Beitrag !

    Ich kann es (leider) nur bestätigen. War GKV und ca. 60-70 € für die Zahnreinigung bezahlt. Als ich PKVersichert wurde hat auch mein Zahnarzt die “Milchkuh” in mir gesehen. Seitdem ist unser Vertrauensverhältniss ein wenig “gestört”. Ich hatte zum Glück vor dem Termin nachgefragt und viel höhere PKV Preise genannt bekommen. Begründung war damals :als PKV Patient sind wir verpflichtet es zu berechnen 🙂 Das ich dann aber einen Zahnarzt abgestellt haben will und nicht seine Assistentin wurde nicht eingegangen.

    Hier ein Tipp: Ich erwerbe neuerdings seit 2 Jahren Groupon Gutscheine bei diversen Zahnärtzen. Ca. 35-40 € für 2 Sitzungen in einem Jahr. Ich kann keine schlechtere Zahnreinigung erkennen. Und die Zahnärtze schauen auch mal rein zwecks Abhanme.

    Gruß
    LL

  2. Bei meinem Zahnarzt ist das leider auch so. Als Student (ohne SB) habe ich das damals noch bei der PKV eingereicht. Inzwischen lasse ich die PZR gar nicht mehr machen, da mir das als echter Selbstzahler (reiche die Rechnungen normalerweise nicht ein, da ich einen höheren SB habe und auch an der BRE teilnehmen möchte) schlicht zu teuer ist und ich das ganze für Abzocke halte. Die PZR wird von einer Zahnarzthelferin mit tollem Titel “Prophylaxeassistentin” durchgeführt. Der Arzt rechnet aber ab, als wäre er persönlich dran beteiligt gewesen, denn die gute Dame braucht idR. ca. eine halbe Stunde für das Ganze. Die Höhe der Liquidation ist dabei wie Hohn. Ich bin selbst freiberuflicher Akademiker, muss aber für so einen Stundensatz 3 Stunden arbeiten inkl. Einsatz von Geräten und Messtechnik, die nicht billiger ist, als die des Dentisten.

    Dass mein Zahnarzt mit Ende 30 in einer tollen Villa wohnt und Porsche fährt, wundert mich bei derartigen Abrechnungen schon lange nicht mehr.

    Da ich sehr gute Zähne habe, ohne Plomben etc. sorge ich selbst dafür, dass das so bleibt indem ich selbst gegen Zahnbeläge vorbeuge, dann erspare ich mir auch die teueren Rechnungen für die PZR, da es erst gar nicht zu Belägen kommt.

  3. Noch ein Nachtrag:
    Als ich noch als Student in der PKV war wurde bei der Kontrolle immer Ziffern aufgeführt, die bereits in der Ziffer für Kontrolluntersuchungen inkludiert sind. Das hatte zur Folge, dass die PKV korrekter weiße die Rechnung um die betreffenden Posten aus den ungerechtfertigten Ziffern gekürzt hat. Ergo, bin ich damals schon regelmässig auf ca. 1/3 der Zahnarztrechnungen sitzen geblieben, trotz 0 EUR SB. Ich habe das dem Zahnarzt auch mehrfach gesgat, dieser meinte aber, die Abrechnung wäre korrekt, andere Patienten hätten das Abrechnungsproblem auch nicht.

    Meine Meinung von Zahnärzten ist daher nicht sonderlich gut. Imho sind viele Zahnärzte geradezu von Gier getrieben.

  4. Lieber Herr Hennig,

    ich bin zwar fachfremd und auch nicht Ihr Kunde, verfolge aber Ihren Blog
    seit nunmehr mehr als einem Jahr mit Interesse. Ihre Beiträge sind sehr
    ehrlich und nehmen selbst einige Versicherer in die Mangel, sodass ein
    tatsächlich interessierter Kunde die Vor- und Nachteile der zwei Systemen
    genauestens abwägen kann. Bravo!

    Ihr heutiger Beitrag, wonach PZR-Rechungen teilweise überteuert sind, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen (, wenngleich dies keine Projizierung auf sämtliche Zahnärzte erlaubt):

    Mein (Privat-)Zahnarzt berechnete mir im Juni 2012 für die Zahnreinigung nur 169,48 € und im Oktober 2012 sogar ca. 190 €. Im Juni 12 wurde die Ziffer 1040 lediglich mit 3,0fachem Satz berechnet, schlug dann aber im Oktober mit dem 3,5fachem Satz zu Buche (neben anderen abgerechneten Positionen).

    Dabei haben die Reinigungen vergleichbar lange (unter 1h!) gedauert.

    Gekrönt wurden die Rechnungen noch von der abenteuerlichen Diagnosestellung:

    1) Juni 2012:
    Wie bei Ihnen im Blog: “Gingivits — Zur Vermeidung einer pathologischen
    Erkrankung”.
    Ich wies die Praxis darauf hin, dass bei mir bisher kein Zahnarzt eine
    solche Entzündung festgestellt hätte. Sie sagten mir nur, dass diese
    Diagnose bei fast jedem Patienten steht und dass es nichts Schlimmes sei, weil es angeblich jeder hätte.

    2) Oktober 2012:
    Jetzt kommt der Gipfel: “Lokale chronische Parodontitis”.
    Ich wies die Praxis darauf hin, dass ich keine Parodontitis hätte und dass
    mir der Zahnarzt dies bestätigt hatte.
    Dann rief mich umgehend meine Dentalhygienikerin an und beruhigte mich: ich habe keine Parodontitis.
    Nach 1,5 Wochen erhielt ich einen erneuten Anruf von der Rechnungsabteilung der Praxis: Das wurde damals bewusst eingetragen, damit die Versicherung zahlt, weil ich ja im Juni erst eine Reinigung erhalten habe. Dabei wurde noch versucht, mir meinen Tarif (völlig inkorrekt) zu erklären, der eine solche Diagnose “notwendig” mache.

    Auf mein Insistieren, mir eine Rechnung mit einer korrekten Diagnose
    nachzusenden, erhielt ich nur die plumpe Antwort: “Auf Ihre eigene
    Gefahr.” Bis heute warte ich noch auf die korrekte Rechnung…

    Irgendwie habe ich sowieso den Eindruck, dass Zahnärzte besondere
    Begabungen für Begründungen zu Höchstsätzen besitzen.

    Der zweite Aspekt Ihres Beitrags, dass PKV Patienten deutlich mehr zahlen ist leider wahr. Ich selbst habe die Kostenerstattung bei der GKV gewählt und merke bei etlichen Rechnungen: Die GKV zahlt nur zwischen 15 und 35%. Traurig, aber wahr.

    Viele Grüße und Ihnen noch viel Erfolg
    YAY

  5. Noch ein Nachtrag:
    Was wäre eigentlich, würde der Zahnazt derart kreativ mit einer Versicherung direkt abrechnen? Dann wäre vermutlich der Tatbestand des Versicherungsbetrugs erfüllt, da Leistungen abgerechnet werden, die nicht erbracht wurden. Da er aber mit dem Patienten abrechnet ist es nur normaler Betrug, der Patient kann aber aufgrund mangelnder Sachkenntnis in der Materie gar nicht erkennen, dass er über den Tisch gezogen wurde.

  6. Tja, das ist leider nicht nur beim Zahnarzt sondern auch bei anderen IGeL Leistungen so. Ich hatte vor ca. 10 Jahren eine leichte Akne auf der Stirn, welche vom Dermatologen mit einem Peeling behandelt wurde. Mehr eine kosmetische Sache, von der GKV nicht erstattet, kostete mich das 60 Euro pro Behandlung. Als Privatpatient kostete dieselbe Behandlung dann plötzlich über 150 Euro. Die Versicherung hats bezahlt, aber ich bin nie wieder hin.

    Bei der PZR liegt mein Zahnarzt im Mittelfeld. Hab schon überlegt, nur noch die jährliche Kontrolle zu machen und die PRZ woanders zu machen. Die Frage ist, ob z.B. ein Dentalhygieniker eine erstattungsfähige Rechnung stellen kann, oder die Versicherungen querschießen, dass nur eine Zahnarztrechnung erstattet wird.

  7. Kann den Punkt 150EUR für eine Zahnreinigung bestätigen.

    Ebenso kann ich bestätigen, dass gerne 3,5Faktoren abgerechnet werden.

    Mehr noch:
    In vielen AVBs finden sich Paragraphen wie: Die Kostenübernahme einer professionellen Zahnreinigung ist ausgeschlossen.

    Wüßte auch gerne Zahnärzte im Umkreis Nürnberg die nicht 150EUR und Faktor 3,5 aufschreiben!!!

    Zahnärzte sind m.E sehr erfinderisch geworden, um zu begründen, warum >2,3 Faktoren abgerechnet werden.
    Wie will eine Kasse das jemals rausbekommen? Was konkret gemacht wurde geht auch nicht wirklich hervor, nur das was abgerechnet werden soll.
    Welcher Ist-Aufwand (2,3, 3,5, >3,5) wirklich entstanden ist weiß auch nur der Zahnarzt, und nicht der Patient.

    Ich empfehle jedoch jedem PKV Patient stets UNTER VORBEHALT einer Nachprüfung/Anerkenntnis zu bezahlen.

    Es ist mit Rechnungsausgleich doch noch nicht einmal klar, ob die KK der Rechnung des Arztes und den ganzen Positionsaufstellungen stattgibt, speziell falls der Patient auf Rückvergütungen der KK hofft.

    Mit 2 Zahnreinigungen und ca. 1-2 Bohrungen dürfte sich das Thema jährliche Rückvergütung einer KK weitgehnst erledigt haben 😉

  8. ebenso kann ich bestätigen, dass jeder Arzt, egal ob Zahnarzt oder Ambulanzarzt mind. eine Position BERATUNG (auch telefonisch) aufschreibt.

    Egal ob diese gemacht wurde oder nicht.

    Laut Rücksprache hat der Arzt das Recht, dies pro Behandlung/Visite anzusetzen.

    Bei einer Rezeptausstellung wird auch 10-20EUR kassiert.

    PKV…ein System um Patienten zu schröpfen.

    Welchem Patienten interessiert da denn noch, ob die Leistungen noch besser oder gleich gut wie gesetzliche Kasse sind?

    Die monatl. Ersparnis bei Beträgen wird bei Arztrechnungen schnell wieder ausgegeben.

    Habe 1/2 Jahr mit einem Krankenhaus mich zumärgern dürfen.
    Dort wurden Positionen doppelt und dreifach und für nix aufgeschrieben.
    50EUR…Ärzte und KH versuchen sich mit allen unlauteren Mitteln die gerade so bei PKVs durchgehen (z.B 1 Position – doppelt aufgeschrieben da an 2 Tagen hintereinander) Patienten zu schröpfen.

    Nach Rechnungsmonierung tauchte auf einmal wieder eine NEUE 50EUR Position (Patienten Management Kontrolle) auf, die vorher nicht zur Abrechnung für einen Einmaltermin stand.

    Spätestens nach den vorherigen Threads von Hrn. Hennig zu Rechnungseinreichung/Schweigeentbindung/fristloser Kündigung bin ich geheilt zu versuchen, in den ersten 3-5 Jahren Rechnungen (speziell von Ambulanzärzten) einzureichen.
    Beim Zahnarzt wirds ja hoffentlich nicht ganz so wild kommen…

    Ernsthaft:
    Soll mich sich als PKV-Patient ständig sich mit seinen Ärzten und Rechnungen anlegen? Das kann es auch nicht sein.
    Es fehlt scheinbar ein Kontrollorgan bei den Kassen!

    • Hallo Hr. Heiss,

      zu Ihrer Frage:

      Soll mich sich als PKV-Patient ständig sich mit seinen Ärzten und Rechnungen anlegen? Das kann es auch nicht sein.
      Es fehlt scheinbar ein Kontrollorgan bei den Kassen!

      Ganz klare Antwort. JA. Warum? Weil nur Sie als Patient beurteilen können, was der Arzt auch behandelt hat. Die PKV Unternehmen unterstützen auf Anfrage, aber der Anstoß muss vom Patienten kommen, nur der hat ein Vertragsverhältnis mit dem Arzt. Die PKV ist “nur” Erstattet der rückversicherten Leistungen.

  9. Hallo,

    toller Blog – immer sehr informativ.
    Ich bin in der GKV auf Kostenerstattungsprinzip umgestellt, allerdings ist davon der Zahnarzt ausgenommen – vermutlich war das die richtige Entscheidung 🙂

    Mein letzter Zahnarzt hatte Rechnungen im Bereich 85 Euro geschrieben. Als ich nun dieses Jahr bei meinem neuen Zahnarzt ebenfalls eine prof. Zahnreinigung durchführen ließ staunte ich nicht schlecht, als KEINE Rechnung kam. Ja, das soll es noch geben. Bei meiner Mutter ebenso, also wurde sie nicht einfach vergessen.

    Sowohl als auch waren stets die Prophylaxe-Assistentinnen dran, mit dem Unterscheid das der neue dafür komischerweise kein Geld will.

  10. Hallo info,

    das ist sehr erwähnenswert von Ihrem Zahnarzt, wenn er Ihnen nichts zusätzlich berechnet.

    Grundsätzlich kann der Arzt bei einem erwachsenen GKV-Patienten pro Jahr genau einmal die BEMA-Ziffer 107 für das ‘Entfernen harter Zahnbeläge’ abrechnen.
    Achtung: Dazu gehören aber meines Wissens nicht die Fluoridierung, das Polieren und auch nicht das Entfernen von Belägen unterhalb des Zahnfleischrandes.
    Die BEMA-Ziffer 107 sieht für den Vertragsarzt eine Bewertungszahl von 16 vor, d.h. er kriegt von der GKV lediglich ca. 14,50€. Für Personen mit sehr guter Mundhygiene kann diese Vergütung ausreichen. Bei Personen, die eine ausführliche Reinigung wünschen/brauchen (~45Minuten), kann ich mir vorstellen, dass 14,50€ wenig erscheinen. Daher wird wahrscheinlich ein Großteil der GKV-Patienten eine private Rechnung bekommen.

    Insgesamt denke ich daher, dass bei vielen Praxen der GKV und der PKV eine Privatabrechnung für PZR erhält. Und wenn beide eine Privatabrechnung nach GOZ erhalten, dann, denke ich, sollten die Rechnungsbeträge auch vergleichbar sein; selbst wenn es 150€ sind.

    Viele Grüße,

  11. Update:

    war eben bei der routinemäßigen Zahnvorsorge. Die Zahnärtzin wollte mir (sinnvoller)weise eine zahnreinigung nahelegen und wurde ein wenig verstimmt als ich meinte das habe ich schon durch einen Kollegen machen lassen ( Grouponaktion).

    Diese Aktionen würden die Preise kaputt machen. Warum aber ein GKV-Patient 60 € zahlt und ich jetzt als PKvler 150 zahlen soll wollte Sie nicht mehr eingehen.

    Ich hoffe es gibt kein Hausverbot 🙂

  12. Umgekehrter Fall: als ich meinem Arzt nachvollziehbar mitteilte, meine PKV würde die Kosten der Behandlung nicht erstatten, sank der Preis von 6000 auf 3000 EUR. Bei bis zu 10 Behandlungen bin ich froh über solche Ärzte, die sich an die Marktwirtschaft halten: der Preis bestimmt sich über die Zahlungsbereitschaft, auch wenn es erst einmal ungerecht aussehen mag. Preis und Leistung haben wenig miteinander zu tun.

  13. Guten Tag,

    mich quälen ein wenig die Umstände einer Zahnbehandlung, in der auch Abrechnungsbetrug eine Rolle spielt – und nicht zuletzt den Schluss zuläst, dass nur aus Profitgier ans Werk gegangen wurde. Zweitmeinungen zu dem Werk lauteten: Behandlungsfehler, Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Gewinnoptimierung.

    Ich hatte 1 Problemzahn (wenn überhaupt) – und ging mit einer 5-gliedrigen Brücke aus dem Praxislabor des Beklagten. Eigentlich hatte ich nur eine Zweitmeinung haben wollen zu wiederkehrenden Schmerzen, die mein ZA immer kommentierte mit: “Da ist nichts.” Und dieser neue ZA, der ging gleich im Ersttermin in die Vollen.

    Heil- und Kostenplan? Bräuchte ich nicht, ich sei ja gut versichert. (Ich war gerade erst frisch privat versichert.) Der eine Zahn müsse raus, dummerweise könne man bei mir kein Implantat setzen. Also eine Brücke. Diese könne der benachbarte Zahn unglücklicherweise nicht tragen, der müsse auch raus. Sofort wollte er mir die Zähne beschleifen UND die beiden Zähen ziehen. Eine Woche später nur sollte ich die endgültige Gold-Keramik-Brücke aus seinem eigenen Labor bekommen. Ups!

    Das Zähneziehen habe ich noch abgelehnt, der Rest ging los. Irgendwie wurde ich überrumpelt. Als die etäubung nachließ, merkte ich, dass er einen dritten Ankerzahn beschliffen hatte, einen zuvor naturgesunden Zahn! Das hatte er mir definitiv nicht gesagt – was für ein Schock!

    Ich sagte die weitere Behandlung ab, suchte Hilfe wegen des Beschliffs ohne Aufklärung, erfuhr bei meiner PKV, ich solle mir keine Sorgen machen, sie würden alles bezahlen. Die ZÄK verwies an den Zahnarzt zurück, ein anderer würde eine solche angefangene Behandlung eh nicht fortführen, außerdem würden zusätzliche Kosten entstehen, die ich in jedem Falle selbst bezahlen müsse. (Das stimmt gar nicht, wie ich heute weiß.) Also gut, klärendes Gespräch, Angebot eines Preisnachlasses von 50 % vom Eigenanteil und ich ließ mich weiter behandeln – was sollte ich tun, mit drei beschliffenen Zähnen im Mund nur wenige Tage vor Weihnachten …

    Im zweiten Termin zwei Wochen nach dem Erstbesuch in dieser Praxis erfolgte die Entfernung der beiden Zähne und Einsetzen der endgültigen Brücke auf die frische Wunde, es war zwei Tage vor Weihnachten.

    Ich bekam eine Wundheilungsstörung mit Hölleschmerzen, drei Notärzte konnten wegen der endgültigen Brücke auf der frischen Wunde aus Haftungsgründen nichts machen. Der ZA selbst bekam seine Brücke nicht entfernt. Nach zehn Tagen hörten die Schmerzen auf, ich hatte phasenweise 10 IBU400/Tag genommen und trotzdem Schmerzen gehabt…
    Die Brücke hat er in der Notfallbehandlung mit einem rauen Instrument so stark beschliffen, dass ich seitem keine Okklusion mehr habe, da ist nur noch Luft zwischen Ober- und Unterkiefer.

    Wegen der Alveolitis hörte ich zufällig von einem MKG-Chirurgen, dass hier wohl etwas umfangreich ans Werk gegangen worden war. Ein Implantat sei nicht möglich gewesen, weil der Knochen zu mitgenommen sei? Sowas gäb’s nicht.
    OK, Anwalt etc.
    Inzwischen hat ein Gerichtsgutachter bestätigt: Die Indikation für die Behandlung ist nicht nachzuvollziehen. Sie wurde nicht lege artis ausgeführt, die Brücke passt auch daher nicht, weil sich der Kieferkamm nach Zahnentfernung üblicherweise senkt, die Brücke hat also mangelnden basalen Kontakt. Beschliff und Extraktion sind irreversibel.

    Nun sind wir so weit, dass in wenigen Tagen das Urteil gesprochen wird, die Behandlung war im Dezember 2009 (!). Ich kann nur hoffen, dass es der Sache einigermaßen gerecht wird. Ein hohes Schmerzensgeld ist dabei lediglich Ausdruck des Unrechts, dass der “Zahnarzt” begangen hat, den Schaden macht es nicht wieder gut.

    Er hat vor Gericht solchen Unfug vorgetragen: Er habe mir gesagt, Implantate (wieso Plural?) könne man in 2 bis 3 Jahren immer noch setzen. Hat er nicht gesagt, er hat gesagt, ein Implantat sei nicht möglich, was sich dankenswerterweise auch aus seinen Widersprüchen ergibt. Zumal: Da hätte ich sehr wohl Verdacht geschöpft! Weil 1 Implantat nicht geht, ziehen Sie mir jetzt also 2 Zähne und beschleifen (ich dachte ja) 2 Zähne (tatsächlich 3)??!! Und wer soll in 2 bis 3 Jahren dann die Implantate (dann schon 2 UND 2 bzw. 3 Einzelkronen) zahlen? Ich war mit fünf Begleitern vor Gericht, darunter eine ZÄ im Ruhestand – wir konnten das alles gar nicht glauben …

    Wie kam ich darauf, hier meine Geschichte zu erzählen? Ach ja, Abrechnugsbetrug: Die Rechnung in Höhe von 6.200 € enthält über 1.500 € für tatsächlich und nachweislich nicht erbrachte Leistungen. Leistungen vor allem aus seinem eigenen Labor: Funktionsanalyse und Schienenversorgung, ja, sogar in meinem 2. Besuch bei ihm eine Kontrolle der Schiene. Dazu 5 mit Metall verstärkte Langzeitprovisorien – dabei hatte ich doch nur 3 Provis auf den beschliffenen Zähnen, direkt nach der Zahnentfernung erhielt ich ja die fertige Brücke. Und wieso mit Metall verstärkte Langzeitprovis? Die drei Hütchen bestanden aus nichts als Kunststoff, waren sofort angefertigt worden und sollten ja auch nur eine Woche halten. Er rechnet allein für die Provisorien über 700 € ab. Dazu kommt Unzähliges mehr. Und ob die Brücke tatsächlich aus einer der höchstwertigen Legierungen besteht? Mein Hauszahnarzt fragte mich, woraus die rücke denn bestehe. Ich sagte: aus Gold. Da wurde er ganz energisch, zeigte mir mit seiner Kamera den Silberglanz des metalls und meinte: nein. Naja, das kann und werde ich dann prüfen lassen, wenn das Teil hoffentlich bald durch neuen, passenden Zahnersatz ersetzt werden kann. Nach über drei Jahren.

    Ich hatte, das alles noch gar nicht wissend, die Rechnung nicht eingereicht, weil ich ja erfahren hatte, dass da was nicht stimmte mit der Behandlung. Der Herr hat also keinen Cent Geld bekommen. ABER: Der Betrug interessiert niemanden. Meine PKV nicht, die Beihilfe nicht. Ja, stimmt, dafür hätte ich die Rechnung erst einreichen müssen. Ich überlege noch eine Anzeige. Aber – mir ist ja kein (finanzieller) Schaden entstanden. Mein Anwalt wollte nicht einmal, dass ich zur überhöhten Rechnung vor Gericht vortrage, das gehöre da nicht hin, das sei Strafrecht. Für mich gehört das sehr wohl dahin und so setzte ich mich schließlich durch. Der Zahnarzt erwiderte, die Schienentherapie habe er später noch machen wollen, in seiner Doku steht dazu aber gar nichts. In der einen Verhandlung sagte er, er habe die Kaufunktion nicht überprüft, in der anderen meinte er, er habe 1 Funktionsanalyse bereits vorgenommen (keine Doku, nichts), eine 2. und 3. habe er noch machen wollen, wir hätten dafür ein Paket geschnürt (keine Doku). Mal ehrlich, ich habe mit ihm kein Paket geschnürt!

    Viele Grüße

  14. Und noch ein Nachtrag, hier geht es um andere Ärzte:

    Ich war neulich nur kurz beim Arzt, bekam eine Rechnung mit einer Postion 15 “Einleitung therapeutischer Maßnahmen”. Ich googelte, was das sei, erfuhr aus einem Paper der ÄK Niedersachsen, dass diese Ziffer nur zur Anwendung kommen dürfe bei chronisch Kranken sowie in Verbindung mit sozialen Maßnahmen.

    Es bedarf bei mir nun wahrlich keiner sozialen Maßnahmen, therapeutische Maßnahmen hat er nicht eingeleitet, auch bin ich in keinster Weise chronisch krank. Also habe ich die Ziffer reklamiert.

    Eine neue Rechnung bekam ich mit einer “Ausführlichen Beratungsgebühr”. Auch die hatte es gar nicht gegeben. Sie wäre neben einer normalen Beratung auch nicht abrechnungsfähig. Eine solche hatte er aber ohnehin nicht berechnet, stattdessen eine symptombezogene Untersuchung. Nur hatte er mich gar nicht untersucht: Ich saß die ganze Zeit nur neben seinem Schreibtisch, er dahinter. Untersuchung? Gab es nicht.

    Ich schrieb ihm das per Mail. Interessante Antwort: “… Also erfolgte eine Rechnungskorrektur,die den ursprünglichen Wert annähernd abbildet.” Ach so!

    Eine symptombezogene Untersuchung könne “auch mit Sinnen und Verstand durchgeführt werden und erfordert das Handanlegen nicht unbedingt.”

    Als ich das in der Leistungsabteilung meiner PKV nachfragte, lachte die Dame.

    Was macht man denn da? Ich habe nun abzüglich dieser Position bezahlt und warte, was kommt.

    Zwei Wochen vor Weihnachten brauchte ich eine Krankschreibung, weil ich keinen Pieps mehr rausbrachte. Also bin ich woanders hin, zu einer Ärztin. Wir vereinbarten dann noch ein kleines Blutbild und Eisenwert.

    Kleines Blutbild? Die Rechnung enthält kleines und großes Blutbild, diverse Nieren-, Leber- ich weiß nicht was alles Werte. Ich finde es eine Sauerei! Und während ich mich noch fragte, was ich da nun wieder mache, flatterte noch eine Rechnung eines externen Labors ins Haus über irgendwelche Entzündungswerte. Mir wurden die Ergebnisse nicht mal mitgeteilt …

    Und ja, genau, wie Herr Hennig oben schrieb: Ich möchte nicht, dass über mich Diagnosen aktenkundig werden, die gar nicht zu mir gehören. Weder bin ich chronisch krank, noch hatte ich auch nur den Hauch von Scharlach …

    Wie kann man sich denn dagegen schützen, wenn man gar nicht weiß, was sie da alles abrechnen werden?!

    Die Akte anfordern? Wie sagte eine Dame der Verbraucherzentrale neulich so hübsch im Fernsehen? Das Beweismittel, die Akte, liege in der Hand des Arztes. Das sei, als überließe man dem Mörder nochmal für zwei Tage den Tatort, um seine Spuren zu beseitigen … (sinngemäß)

    Viele Grüße

  15. Das Urteil gegen den “Zahnarzt” lautet: 3.000 € und ich habe 65 % der gerichtskosten zu tragen.
    Das ist … ein Hohn. Eine Einladung, so weiterzumachen. Ich kenne die Urteilsbegründung noch nicht, aber das? Nein, das hätte ich in meinen schlimmsten Träumen nicht geträumt.
    Das haut mich doch etwas von den Socken.

  16. Der Bericht stimmt im wesentlichen. Vor drei Wochen habe ich bei einem Zahnarzt angerufen und diesen gefragt, was denn die Zahnreinigung kostet. Die Antwort lautete EUR 66,12. Nach dem termin, bei dem auch einige weitere Behandlungen durchgeführt wurden, nachdem der ZA erfahren hat, dass ich Privatversichert bin, erhielt ich eine Rechnung, in der für die professionelle Zahnreinigung 104,98 abgerechnet wurde. Auf meinem telefonischen Anruf und der Nachfrage, wieso denn für die zahnreinigung jetzt mehr abgerechnet würde, verwies mich die Mitarbeiterin auf die Gebührenordnung der ZA, nach der sie jetzt “abrechnen dürfe”. Auf meinen Einwand hin, dass der Vertrag ja über 66,12 und nicht über 104,98 zustande gekommen ist, erwiderte sie, dass es keine Rolle spiele. Die KOsten würden ja von meiner Versicherung eh komplett oder teilweise erstattet. Darauf hin meinte ich nur, dass ich a) es nicht einsehe, wieso ich meiner PKV höhere kosten verursachen soll als ursprünglich vereinbart, b)) sie beim nächsten Mal auf die Farge nach dem Preis erst sich erkundigen soll, wie man versichert ist und nicht im Nachhinein die Rechnung falsch berechnen und c) ich zu dieser Praxis nicht mehr gehe, schickte sie mir mit ienem frechen Brief eine “Kulanzrechnung” über den korrigierten Betrag. Ich haybe nichts dagegen für die Zahnreinigung mehr zu zahlen. Allerdings erwarte ich eine feste Preiszusage am Telefon. Da es sich bei der Zahnreinigung eh um eine privatärztliche Leistung handelt, sehe ich es auch nicht ein, beim Anruf auf die PKV jhinzuweisen. Wenn PKV als Abrechnungsmaßstab genommen wird, sollte en sich die ZAH am telefon bei Preisauskunft zunächst die Frage stellen, wo man versichert ist. Andererseits finde ich das Benehmen der entsprechenden Zahnärzte beschämend.

  17. Hatte beim neuen Zahnarzt angerufen und nach Preis gefragt. 60 Euro. Direkt Termin bekommen. Reinigung war gut. Tag später ruft die Sprechstundenhilfe an, dass das ein Versehen war und es eigentlich > 120 Euro als Privat kostet. Diskusionen Hin und Her … selbst das Argument, dass ich einen hohen Selbstbehalt habe, scheint bei diesem Zahnarzt nicht zu ziehen. Stimmt schon, was man im Fernsehen immer mitbekommt mit der Zweiklassenmedizin. Privat bekommt gleiche Behandlung und zahlt doppelt. ALLES KLAR!

  18. Hallo
    wird vom arzt oft falsch verstanden…..

    Abrechnung einer Beratung nach der GOÄ-Nr. 1 und Abgrenzung gegenübereiner Leistung nach der GOÄ-Nr. 2

    In letzter Zeit hat die Gemeinsame Gutachterstelle verstärkt Anfragen über die Voraussetzungen zum Ansatz einer Beratung nach der GOÄ-Nr. 1 erhalten. Dabei bereitet die Abgrenzung der – ausschließlich vom Arzt zu erbringenden – Leistung nach der Ziffer 1 von der Leistung nach der GOÄ-Nr. 2, die auch von der Arzthelferin erbracht werden kann, teilweise Schwierigkeiten, so dass die Abrechnungsvoraussetzungen für diese Gebührenpositionen an dieser Stelle ausführlich dargestellt werden:

  19. Abrechnungsbetrug – Vermeidung umfangreicher Ermittlungen

    Das Risiko, sich einem Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges ausgesetzt zu sehen, ist groß. Auslöser dafür sind v.a. die verschärften Kontrollmechanismen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen. Wie kommt es zur Verwirklichung des Betrugstatbestandes?

    Grundsätzlich steht dem Arzt der Anspruch auf Bezahlung seiner Leistung nur zu, wenn er die abgerechneten Leistungsziffern in vollem Umfang erbracht hat. Spiegelt der Arzt eine solche oder gar eine andere Leistungserbringung als tatsächlich erbracht gegenüber der Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung vor, dann ist objektiv der Tatbestand des Abrechnungsbetrugs verwirklicht. Im Rahmen der subjektiven Tatbestandserfüllung sind die Fälle der seltenen bewußten Falschabrechnung und jene, bei denen es um die Auslegung der Leistungsziffern geht, zu unterscheiden.

    Nachfolgende Beispiele zeigen, wie schnell die strafrechtliche Grauzone des Abrechnungsbetruges erreicht sein kann:

    Behandlung: Der Arzt rechnet Leistungen ab, die er nicht erbracht hat. Der Arzt erweckt aber den Anschein, die abgerechnete Leistung tatsächlich erbracht zu haben. Z.B. stellt der Arzt für einen Patienten ein Rezept für laufend einzunehmende Medikamente aus, ohne den Patienten weder gesehen noch untersucht zu haben. Trotzdem wird eine ärztliche Beratung abgerechnet.
    Diagnose: Der Arzt erweckt den Anschein, dass die Therapie für die gestellte Diagnose unumgänglich ist. Oftmals entsprechen die abgerechneten Leistungsziffern nicht dem status quo medizinischer Behandlung. Beispiel hierfür können Massagen für eine an Asthma erkrankte Patientin während des Urlaubs an der Nordsee sein.
    Untersuchung: Der Arzt behandelt schneller als die vorgeschriebene Untersuchungsdauer es erfordert. Die Leistung ist nicht erstattungsfähig. Wird die Leistung dennoch abgerechnet, wird damit suggeriert, dass eine reguläre Behandlung stattgefunden hat.
    Abrechnung: Eine ordentliche Abrechnung setzt korrektes ärztliches Arbeiten und eine ordnungsgemäße Dokumentation voraus. Verstößt man gegen diese Grundsätze, z.B. durch nachträgliche Dokumentation der Behandlungen am Wochenende oder durch Kombination von Leistungsziffern, die nicht zusammen abgerechnet werden können und dürfen, birgt das die Gefahr des Abrechnungsbetruges. Gleiches gilt für die höchstpersönliche ärztliche Leistungserbringung. Diese ist nicht gegeben, wenn die ärztliche Leistung durch nichtärztliches Personal erbracht, aber als ärztliche Leistung abgerechnet wird.
    Wirtschaftlichkeit: Die vertragsärztliche Versorgung umfaßt grundsätzlich nur Leistungen, die zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich sind. Darunter fallen gerade oftmals nicht Leistungen, die für den Heilerfolg ausschlaggebend sein können, wie z.B. alternative Heilbehandlungsmethoden. Werden diese dennoch vom Patienten verlangt und vom Arzt verordnet, darf eine kassenärztliche Abrechnung dann nicht erfolgen.
    Gebührenfaktor: Bei Behandlung von Privatpatienten besteht die Möglichkeit, einen zu hohen Gebührenfaktor (2,3fach statt 1,8fach) in Ansatz zu bringen. Ist ein solcher erhöhter Gebührenfaktor aber angesichts des Schwierigkeitsgrades der erbrachten Leistung nicht gerechtfertigt, würde der Arzt über den Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung täuschen und damit den objektiven Tatbestand des Abrechnungsbetruges verwirklichen.
    Aufrundung: Zeitbezogene Leistungen dürfen nicht „aufgerundet“ werden. Stimmt also die abgerechnete Leistung (Narkosedauer 2,75 h) mit der tatsächlichen Leistung (Narkosedauer 2,5 h) nicht überein, liegt auch hier ein Abrechnungsbetrug vor.
    Die Beispiele zeigen die unterschiedlichen Konstellationen des Abrechnungsbetruges. Um also nicht ebenfalls in das Netz der Betrugsermittlungen zu geraten, empfiehlt es sich, Sorgfalt bei der Dokumentation und der Auslegung von Leistungsziffern walten zu lassen. Auch die anderen aufgeführten Beispiele sind unbedingt zu vermeiden.

  20. wenn der staat seinen bürgern eine krankenversicherungsplicht per gesetz auferlegt sollte er sorge dafür tragen das es sozial gerecht gehandhabt wird und nicht wie zz in einem ungerechten zweiklassen system
    unsere volksvertreter sind keine volksvertreter sondern von der wirtschaft denbanken und dervericherungswirtschaft
    gesteuerte marionetten gruss gr mayerhofer

  21. Also diese Diskussion die Sie hier führen ist total unbegründet. Es geht hier um keinerlei Betrug. Der Zahnarzt im Bsp hat völlig korrekt abgerechnet.
    Sie müssen das so sehen das ein Kassenpatient die Begleitleistungen über seine Gesundheitskarte “bezahlt” und deswegen als zusätzliche Mehrkosten nur ca 70€ für die PZR berechnet werden.
    Der Privatpatient muss alles bezahlen, was ja auch seine PKV erstattet je nach Tarif. Sollte der Privatpatient nicht alles erstattet bekommen so liegt das an seinem Tarif und hat definitiv nichts mit der Rg des ZA zu tun. Zahnärzte haben Abrechnungsgrundlagen u halten sich an die Paragraphen der GOZ. Nicht erstattungsfähig bedeutet in keinster Weise das die Leistungen nicht berechnungsfähig sind.
    Ihr Ärgernis verstehe ich sehr wohl das liegt aber nur darin das sie den wirklichen Sinn bzw die korrekte Abrechnungshintergründe nicht verstanden haben.
    Ich finde es sehr schade das sie hier über Dinge schreiben und Patienten dazu anregen mißtraurisch zu sein von denen sie keine Ahnung haben.
    Wie heißt es so schön “Schuster bleib bei deinen Leisten”

    • Guten Tag Diane,

      danke für Ihren Kommentar. Bevor Sie jedoch über andere urteilen, informieren Sie sich bitte über die Hintergründe oder lesen zumindest den Beitrag vollständig. Ihre Argumentation ist schlichtweg unsinnig.

      “Es geht hier um keinerlei Betrug. Der Zahnarzt im Bsp hat völlig korrekt abgerechnet.”

      Es geht um die unterschiedliche Abrechnung ein und derselben Leistung, nur weil der Status des Versicherten sich von GKV auf PKV geändert hat. Um nichts anderes geht es hier.

      “Sie müssen das so sehen das ein Kassenpatient die Begleitleistungen über seine Gesundheitskarte “bezahlt” und deswegen als zusätzliche Mehrkosten nur ca 70€ für die PZR berechnet werden.”

      Auch das stimmt nicht. Die Leistung, welche hier berechnet wird, ist in beiden Fällen die gleiche. Die Karte liegt in dem Fall gar nicht vor, es findet/ fand keine GKV Abrechnung von anderen Leistungen statt. Wie Sie oben an den Screenshots sehen können, ist die Leistung mit unterschiedlichen Faktoren berechnet worden. Natürlich darf der Zahnarzt bis 3,5fach abrechnen, darum ging und geht es auch nicht. Es geht darum das die Leistung an den Status des VN gekoppelt war.

      Der Privatpatient muss alles bezahlen, was ja auch seine PKV erstattet je nach Tarif.

      Sorry, aber so ein Schwachsinn. Das bedeutet, habe ich einen guten Tarif, ist die Leistung beim Arzt teurer, entscheide ich mich für einen schlechten, so rechnet der Arzt weniger ab.

      “Sollte der Privatpatient nicht alles erstattet bekommen so liegt das an seinem Tarif und hat definitiv nichts mit der Rg des ZA zu tun. Zahnärzte haben Abrechnungsgrundlagen u halten sich an die Paragraphen der GOZ. Nicht erstattungsfähig bedeutet in keinster Weise das die Leistungen nicht berechnungsfähig sind.”

      Genau das ist es. Nur weil der Arzt meint, er muss nun (da der Patient ja PKV ist und es vll bezahlt bekommt) seine GLEICHE Leistung deutlich teurer berechnen, ist es nicht richtig. Natürlich darf er das, er kann und darf bis 3,5fach abrechnen, aber muss es eben nicht tun.

      “Ihr Ärgernis verstehe ich sehr wohl das liegt aber nur darin das sie den wirklichen Sinn bzw die korrekte Abrechnungshintergründe nicht verstanden haben.”

      Sie haben leider den Sinn des Beitrages hier nicht verstanden, sondern argumentieren auf einer anderen Schiene. Es geht einzig und allein darum, das der Arzt hier die Höhe der Kosten für die gleiche Leistung an den Status des Versicherten gekoppelt hat, so nach dem Motto “sie sind jetzt privat und da kann ich ja mehr abrechnen (denn die PKV zahlt es ja). Natürlich ist es möglich, aber richtig ist es daher noch lange nicht.
      Zum Glück kann sich der Patient (was er hier auch tat) einfach einen anderen Zahnarzt suchen, steht ja jedem frei.

      Vielleicht sind Sie ja bei einem Zahnarzt beschäftigt oder selbst Zahnärztin, natürlich kann ich dann verstehen das Sie gern die Einnahmen maximieren möchten, das muss aber der Patient nicht so sehen. Und ja, ich halte es für richtig und wichtig, wenn der Patient in der Lage ist eine Rechnung misstrauisch zu betrachten und zu überprüfen.

      Es ist nur verständlich, wenn sich ein Patient (wie hier unser Kunde) darüber “beschwert”, wenn die gleiche Leistung nur weil er nun PKV versichert ist, deutlich teurer ist.

      Für die Zukunft, lesen Sie bitte die Beiträge vollständig und versuchen nicht Sachen zu unterstellen, oder lassen das kommentieren einfach, wenn Sie nur Stimmung für die Zahnärzte machen wollen. Danke

  22. (ADMIN) Habe Ihre beiden Kommentare zusammengefügt

    Eine Zahnarztpraxis kostet den Inhaber im Durchschnitt 230,-€ pro Stunde..auch im Urlaub und bei eigener Krankheit.
    Nur durch Mischkalkulationen sind die PZR-Kosten im Bereich zwischen 90 und 150€ bei einem Aufwand von 1Std zu halten. Nimmt eine Praxis für einen Aufwand von 1 Std. ein Honorar von 40€ – 70€ würde ich skeptisch werden, und mich fragen warum der so BILLIG ist.
    Lasst Euch nicht vom 70er Jahre-Image blenden, wie hoch das Nettoeinkommen der Zahnärzte sein soll. Die Realität ist heute wahrlich anders.

    Die Gier sehe ich eher auf PKV-Versicherten-Seite, die für billig Versicherunsprämien maximale Leistungen haben wollen. Da würde ich mich selber einmal hinterfragen, ob die Geiz ist Geil Mentalität nicht mehr und mehr dazu führt, dass auf dem Land kein Arzt mehr arbeiten möchte und auch im zahnmedizinischen Bereich in absehbarer Zeit die Wege weiter um überhaupt jemanden zu finden, der bereit ist einem die Zähne zu reparieren, die man selbst verschuldet hat verkommen lassen.

    Warum geht Ihr denn überhaupt alle zur PZR? Das gab es in den 70er und 80er Jahren doch auch nicht!
    Lasst Euch doch keine Implanatate setzen, das gab es in den 70er Jahren doch auch nicht. Eine Klammerprothese, falls Zähne fehlen, reicht doch. Komisch, dass alle die modernsten Therapien haben wollen, aber niemand zahlen möchte!
    Die einfachste Lösung dafür, den Arzten und Zahnärzten weniger Geld zukommen zu lassen ist es doch, nicht zu rauchen, sich gesund zu ernähren, sich zu bewegen und sich besser die Zähne zu putzen.
    Viel Erfolg dabei.

    • Hallo Micha,

      ich bin vollkommen bei Ihnen, Behandlungen müssen sich rechnen, für den Arzt der es macht natürlich auch. Darum geht es aber nicht, zumindest hier nicht. Dann muss man die Preise für alle angleichen und einen durchschnitt finden, der passt. Es kann aber nicht sein, das eine Leistung UNTERSCHIEDLICH bezahlt werden muss, nur weil der Status ein anderer ist.

      Wie gesagt, ich bin bei Ihnen, 40 EUR ist irreal, keine Frage. Dann muss es eben 70, 80, 90 kosten, FÜR ALLE. Aber nein, dann kommt vll der Kassenpatient nicht mehr. Und ganz ehrlich: Wenn sich die 40 EUR nicht rechnen und Sie als Arzt dazu legen müssen, dann muss man Behandlungen nicht machen, macht kein Handwerker. Wenn es sich nicht rechnet, biete ich es nicht an. (ausgenommen die Behandlungen natürlich, zu denen es eine Verpflichtung aufgrund Zulassung etc. gibt, aber die PZR gehört sicher nicht dazu)

      PS: und ja, Urlaub kostet jeden anderen Selbstständigen auch Geld und das Risiko des Praxisausfalls ist versicherbar, wie bei vielen anderen Branchen und Selbständigen auch.

  23. Guten Tag,
    als kritische Patientin, selbst im Gesundheitswesen tätig und PKV-Versicherte beobachte ich die ansteigenden und teils willkürlich vergebenen Ziffern seit Jahren, und habe dies mehrfach gegenüber Behandlern auch angesprochen.
    Z.B. wurde mir bei 30 minütiger Zahnreinigung und bescheinigt exzellent guter Pflege und Mundhygiene regelmäßig eine 15 minütige Einführung und Übung der Reinigungstechniken in Rechnung gestellt.
    Am Telefon wurde dies noch als Versehen dargestellt, bei der behandelnden Zahnarzthelferin daraufhin angesprochen, wurde dies als “normale Pauschale” bezeichnet, zu der sie vom Arzt angehalten werde, diese jedes Mal in Rechnung zu stellen.
    Trotz gutem Status sollten auch jedes Mal Gebürensteigerungen in Anrechnung gebracht werden. Am Telefon, auf die Frage, ob das bewußt so eingesetzt werde, um auf einen Betrag zu kommen, der als angemessen angesehen werde, wurde dies verneint.
    Bei mir hat es nur geholfen, vor und während der Behandlung auf dieses Telefonat hinzuweisen, mir jedes mal explizit den guten Pflegezustand bestätigen zu lassen und auf den Text der Ziffern, die zur Abrechnung eingesetzt werden hinzuweisen, bzw. mir dies erklären zu lassen (einfach mal dumm stellen und fragen, was ist damit gemeint). So bin ich immerhin von 223 auf 183€ für 30 Min. Arbeit incl. aller zum Einsatz gebrachten Chemikalien gekommen.
    Ich findes dies immer noch zu hoch, und nach Erwerb einer Ultraschall-Zahnbürste habe ich die professionelle Reinigungsfrequenz jetzt verringert, und mein Zahnfleisch fühlt sich weiterhin gut an.

  24. Ich kann leider auch nur diese Geschichten 100% bestätigen.
    Ich hatte eine Zahnreiningung in 2012 für 80€ mit einem Faktor von 1.37- 45 Min. (GKV)

    2013 die gleiche Zahnreinigung bei der gleichen Dame, 160 € Faktor 2,3 -, 45 Min. (PKV)

    Ich habe mich mit der Rechnungsabteilung und dem Chef unterhalten und mich geweigert diese Rechnung so zu zahlen.

    Er sagte: Sie wissen ja, dass wir bei Gesetzlichen nur den Betrag X nehmen können, und die Differenz zu den echten Kosten mit den Privatpatienten ausgleichen.

    Ich konnte so immerhin eine Rechnung von nur noch 100€ verhandeln.

    Ich habe keinerlei großartige Probleme mit den Zähnen, keine Karies und Parodontose oder Kronen oder Brücken etc. beides mal war es 1040,- aber mit einem simplen Dreisatz könnte er eigentlich nur 134€ nehmen…aber eine Preisanpassung in knapp einem Jahr von 30€ sind schon gut.

    Wie kann es sein, dass hier ein mal 1.37 und ein Jahr später exakt das selbe mit 2,3 gemacht wird?

    Bleibt mir ein Rätsel. Mir wurde geraten das ich aus der PKV gehe, ich würde nicht glücklich werden.

    So etwas geht nur im Gesundheitswesen, in der Privatwirtschaft ein No Go!

    Gruß aus Dortmund

  25. Zum Glück geht es auch anders. Bitte einmal die 2.Zahnarztmeinung.de anschauen.
    Z.Z. sind Monate der Zahngesundheit mit noch einem extra tollen Preis. Natürlich auch für Privat – egal ob versichert oder selbstzahler.

  26. Hier hat anscheinend niemand Ahnung und jeder redet..
    2,3 ist der Regelsatz, die unrealistischen 1,57€ pro Zahn (1-facher Satz) berechnet niemand! Das ist für diese aufwendige und Zeitintensive Leistung einfach ein unrealistischer Preis. Während die Helferin die Pzr macht, kann sie nicht dem ZA assistieren und somit braucht er schonmal eine zweite Kraft, die auch viel Geld kostet, die dann mit ihm Behandlungen durchführt.
    Und der 2,3 fache Satz, nämlich die 3,62€ pro zahn sind zulässig. Ohne jegliche Begründung! d.h. Die Kassen lassen es zu, da es eine angemessene Bezahlung dafür ist.
    Wenn man Privat versichert ist, muss einem doch klar sein, dass hierfür andere Gebührenordnungen gelten und es auch anders honoriert wird!
    Immerhin verhalten sich die Privat Patienten auch als wären sie die Könige Und bebeschweren sich darüber,dass sie wie jeder andere Patient behandelt werden (GKV) klar muss man nicht den 3,5 fachen Satz nehmen, ohne ordentliche Begründung dabei sollte man jedoch nicht nur das Geld sehen. Die Zahnärzte haben genug andere kosten, oder bezahlt sich das Personal, die Materialien, die Praxis, die Geräte von alleine?!

  27. Habe ich auch gerade erlebt. Daraufhin einen Kostenvergleich bei den Zahnärzten in der näheren Umgebung gemacht und das ist bei allen so.

    Es wird für die gleiche Leistung unterschiedlich berechnet.

    Der Privatversicherte ist einfach die Milchkuh – thats it.

    Diskussionen mit den Ärzten kann man sich sparen, das sieht man schon an einigen Kommentaren hier. Es interessiert nicht ob die PKV das übernimmt.

    Gleiche Leistung, gleiches Geld.

    Ansonsten müsste es ja auch höhere Preise für Zahnärzte beim Friseur geben – er verdient ja mehr.

  28. Ich bin Zahnarzthelferin in Berlin: Wir berechnen PZRs für GKV 70 EUR und für PKV ca. 120 EUR (2.3 F). Warum? Ich muss weit ausholen: Wir haben vor zehn Jahren eine alte Praxis übernommen; ich damals Azubi und keine Ahnung von Abrechnung. Uns ging es nicht gut. Wir haben alles so abgerechnet, wir wir es erbracht haben. Privatversicherte nur 2.3 Faktor um sie nicht gleich wieder zu vergraulen… Am Ende standen wir kurz vor dem Ruin. Erst ein Seminar öffnete meiner Chefin die Augen: Eine Zahnarztpraxis (wie in unserem Fall) sollte pro Stunde ca. 500 EUR Umsatz machen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Wir waren geschockt! Wie sollte das funktionieren? Wenn Chefin eine Füllung legt, braucht sie, je nach Aufwand und Material, ca 20-30 Min. (inkl. Beratung, hab in und wieder die Zeit gestoppt). Dafür bekommt sie ca. 50 EUR. Wenn man mehr Geld haben möchte, geht das nur, wenn betäubt wird, wenn es übermäßig geblutet hat, wenn geröntgt wurde, bei einer sog. cp (Med. bei sehr tiefer Karies unter Füll.)…u.s.w. Auf 500 EUR kommt man nur, wenn das bei jedem (!) Patient gemacht wird. Tja…das Ende vom Lied war eine Wirtschaftsprüfung mit einer ordentlichen Rückzahlung im vierstelligen Bereich. Wir dürfen in der GKV nicht alles abrechnen, was wir machen. Haben wie zuviele Anästhesien, wird gekürzt. Haben wir zuviele Beratungen, wird gekürzt, haben wir zuviele zweiflächige Füllungen, wird gekürzt. Ein Dilemma… Erst seitdem wir den 3,5 Faktor “endeckt” haben, halten wir uns ganz gut und können uns eine zweite Angestellte leisten. Sprich, die PKV muss das ausgleichen was die GKV einspart. Es geht einfach nicht anders, wir haben es probiert. Wir rechnen allerdings nicht jeden Mist mit 3,5 F ab, da passen wir schon auf. Wir wollen das unsere Patienten wissen, für was sie bezahlen. Wenn ich mit einer Reinigung in 45 Min. fertig bin, kann ich keinen 3,5 F. ansetzen! Die 70 EUR für gesetzlich Versicherte begründen wir allerdings auch damit, dass hierfür kein Kostenerstatter einspringt und wir somit einen Faktor von ca. 1,6 ansetzen. (Ein Bekannter von mir prahlte neulich, dass er immer sehr schnell einen Termin bekommt, keine Wartezeiten mehr hat und extra Kaffee bekommt seitdem er privat versichert ist. Gleichzeitig beschwerte er sich über hohe Rechnungen…….. Sei auch mal kurz erwähnt… )

    Meine Chefin fährt übrigens bis heute mit dem Fahrrad zur Arbeit und nicht mit einem BMW!

  29. Guten Tag!

    Ich hatte oben schonmal von meinem Fall berichtet, der nur möglich war, weil ich in der PKV bin – ein GKV-Patient hätte vor der Behandlung einen HKP bekommen m ü s s e n. Zu mir sagte der forsche ZA auf meine diesbezügliche Frage, ich bräuchte keinen, ich sei ja gut versichert … Und dann begann er bei meinem ersten Besuch seine Behandlung: Beschliff dreier Zähne, ich dachte 2, mein naturgesunder Eckzahn musste aber ohne meine Kenntnis/Einwilligung auch dran glauben. Eigentlich wollte er mir in diesem Ersttermin in seiner Praxis, der dafür ja gar nicht geplant war, auch noch zwei Zähne enzfernen, was ich ablehnte. Die wurden dann im zweiten Termin entfernt, die endgültige Gold-Keramik-Brücke setzte er auf die blutende Extraktionswunde, und zwar, wei sich nun im September bei Entnahme des auch nicht passenden Teils zeigte: mit endgültigem Zement.

    Laut gerichtlicher Sachverständiger war die Behandlung, die mir noch einen Nervschaden brachte, nicht indiziert. Das OLG hat schließlich 6.000 € Schmerzensgeld zugesprochen, für die Nachbehandlung muss er auch aufkommen (wenn die PKV das nicht macht …)

    Sprach ich eben von Gold? Nein, es war kein Gold. Gold hat er nur für sein eigenes Labor abgerechnet … Als nun im September 2014 das nicht passende Teil entfernt wurde, bestätigte sich, was mein Hauszahnarzt vorher schon vermutet hatte: Die Brücke bestand nicht auf Aurumed H mit einem Goldanteil von 84,7 % Gold. Die Röntgenanalyse in einer Scheideanstalt ergab einen Gehalt von 14,6 % Gold. Und der “ZA” hatte auch nicht 22,5 g allein dieser goldhaltigen Legierung verwendet: Die ganze Brücke wiegt nur 10,82 g, inkl. Keramik und Zementresten.

    Ich habe gegen den “ZA” Strafantrag gestellt, die Rechnung hatte ja ohne ´hin bereits >1.700 € für nachweislich nicht erbrachte Leistungen enthalten (armierte Langzeitprovisorien mit Kunststoffverblendung aus seinem Labor, dabei bekam ich doch die ebenfalls abgerechnete endgültige Brücke mit Keramikverblendung im zweiten Termin auf die frische Extraktionswunde gesetzt …; eine Schiene, die er mir gleich im Ersttermin eingesetzt haben will – wann sollte er die gemacht haben und – wie sollte die denn noch passen nach der Zahnentfernung etc.; die vielen nicht erbrachten Leistungen sind auch alle nicht dokumentiert ). Der Abrechnungsbetrug beläuft sich auf mind. 2.500 €, legt man zugrunde, dass die ganze Behandlung ja laut Gutachten nicht indiziert war,. reden wir hier von 6.250 €.

    Es wurde ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wegen Abrechnungsbetrugs und fahrlässiger (wieso fahrlässiger?!) Körperverletzung.

    So, aber nun liebe Ärzte aufgepasst: Sie müssen keine Angst haben bei so einem Ermittlungsverfahren. Ihnen passiert nämlich nichts.

    Die Staatsanwaltschaft stellt diese Sachen ein. Und zwar auch ganz ohne Auflagen.

    Wegen fehlenden öffentlichen Interesses und da die Schuld als gering anzusehen wäre.

    Zwar nennt weisen zahlreiche obergerichtliche, verfassungsgerichtliche Urteile und auch Entscheidungen des EGMR auf, ja, gerade das öffentliche Interesse explizit hin. Aber … so ein Staatsanwalt, der hat eben einfach auch viele Akten auf dem Tisch, das muss man echt verstehen. Und da greift er dann zum Opportunitätsprinzip, sagt “Mir ist es jetzt opportun, die Akte als erledigt von meinem Schreibtisch zu befördern!” – und schwupps, verkommt das öffentliche Interesse zu einer “Leerformel”, so Prof. Heinz von der Uni Konstanz, das Legalitätsprinzip wird ausgehölt, der Schutz der Bürger aufgegeben.

    Also hier mein guter Rat: Einfach so weitermachen, det interessiert keene Sau!

    Viele Grüße

    H.G.

    PS: Auch mal an die Geschädigten gedacht, Herr Staatsanwalt? Tja: Man muss sich nicht wundern, dass es in einem Stall, in dem man nicht kehrt, aussieht wie in einem Schweinestall.

    PPS: Bei den Recherchen zu meiner Erwiderung an den vorgesetzten Herrn Oberstaatsanwalt habe ich interessante Urteile sowie auch interessante Untersuchungen gefunden, z.B. diese hier:

    Darin steht, dass die Einstellung von Verfahren wegen Betrugs gegen Leistungserbringer (Ärzte) signifikant häufiger eingestellt werden als die gegen Leistungsempfänger (Patienten). Dazu darf ich sagen, dass der von mir verklagte Herr sehr genau wusste – und sich auch vor Gericht nachweislich so eingelassen hat -, dass er zahlreiche Leistungen nicht erbracht hatte. Im gerichtlichen Mahnbescheid hatte er demgegenüber behauptet, alle Leistungen seiner Forderung erbracht zu haben. Die subjektive Tatseite wäre hier eicht nachzuweisen gewesen, aber man wollte eben nicht so recht.

    Seien die Ärzte also zum Betruge aufgefordert!

  30. Hier noch die Studie: Denise Homann (Uni Hannover, nun Richterin am LG Hannover): Betrug in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine empirische Untersuchung über vermögensschädigendes Fehlverhalten zulasten der Solidargemeinschaft. Mönchengladbach 2009.

    https://books.google.de/books?id=o1rDzUWH4REC&pg=PA227&hl=de&source=gbs_selected_pages&cad=2#v=onepage&q&f=false

    3,5 % der Leistungserbringer wurden bereits bei einer Tat zu einer Geldstrafe verurteilt, demgegenüber 28,5 % der Nichtleistungserbringer.

  31. Schön das ihr alle soviel Ahnung habt! Ja genau dann muss es eben 70,-,80,- oder 90,-Euro kosten , aber dann bitte für alle! Ja gerne, wenn dann alle anderen GOZ/GOÄ Positionen auch auf Bema – Niveau (Gebürenordnung die bei gesetzl. Versichert.verwendet wird) angelichen werden! Es gibt etliche GoZ Positionen die unter dem Betrag liegen, den man bei Kassenpatienten bekommt!!!

  32. Also ich hatte als Kassenpatient am 8.April 2015 eine professionelle Zahnreinigung.

    Da mir immer noch kein versprochener Heil-und Kostenplan vorgelegt wurde hatte ich die Nase voll. Die Rechnung für die Zahnreinigung betrug dort 130 Euro.

    Ich wechselte daraufhin zu einem anderen Zahnarzt. Dort legte ich Unterlagen vor, was zuletzt gemacht wurde, auch die Kopie der Rechnung für die Zahnreinigung. Aber, das 1. was man mir wieder verkaufen wollte war am 22.4. eine Zahnreinigung. Man legte mir eine Vergütungsvereinbarung zur in Höhe von 124 Euro zur Unterschrift vor , für:
    Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weitere Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten; Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbelege oder prof. ZAhnreinigung mit Nachreinigung einschließlich Polieren je Zahn:
    Erstellen eines Mundhygienestatus vor.

    Woher sollten denn bitte in so harter Zeit harte Belege entstanden sein?
    Zu welche Zahnarzt kann man noch Vertrauen haben?

  33. leider hat es jetzt auch mich erwischt: mein Zahnarzt, dem ich seit über 20 Jahren Vertrauen geschenkt hatte, hat mir den “Behandlungsvertrag” gekündigt. Grund war, dass ich zum wiederholen Male die Höhe der PZR hinterfragt habe und die mittlerweile aus 300€ gestiegene Rechnung so nicht akzeptieren wollte. Ich bekam auch Unterstützung von meine PKV (SDK, Fellbach), die ausdrücklich nur die Leistung 1040 erstattet (mit Begründung auch 3,5 facher Satz)

    Mein Arzt wollte neben dem 1040 noch abrechnen: 2130 (alleine 80,7€) 4005, 4020, 2010 an 2tem Termin nochmals 4020 und 2010 dazu noch 4060

    Was mich besonder ärgert: wer mitspielt im System (also alles bezahlt nicht meckert) wird gerne gesehen – mündige Patienten werden letztlich rausgeschmissen…

    Weiss jemand ob es Stellen gibt, wo man schwarze Schafe melden kann?

  34. Hallo,
    schön, dass ich dieses Forum gefunden habe! Jetzt bin ich mit meinem Ärger nicht mehr alleine. Komme gerade von einem Termin bei einem neuen Zahnarzt; vorgesehen war zunächst einmal nur die prophylaktische Zahnreinigung. Der Zahnarzt prahlte vor der Behandlung damit, dass er ein ganz besonders guter Zahnarzt sei, wörtlich: “Das werden Sie an der Rechnung für heute sehen!” Als ich daraufhin etwas geschockt nach dem Preis für die Prophylaxebehandlung fragte, weigerte man sich zunächst, diese zu nennen, mit der Begründung, im Supermarkt müsse ich die Butter ja auch bezahlen. Ich bestand auf die Nennung des Preises. Und siehe da: hier wusste man schon VOR der Behandlung, dass nur 3,5fache Sätze berechnet werden; 180 EUR soll das ganze kosten! Ich wollte daraufhin gehen, wurde aber mit der von mir bei Anmeldung unterschriebenen Erklärung “erpresst”, dass ich bei Absage eines Termines 50 EUR/ halber Stunde, ergo 100 EUR zu zahlen hätte. Also habe ich die Zahnreinigung machen lassen. Ich werde dort nie wieder hingehen. Fühle mich, als käme ich von der Mafia. Was sind das für Methoden? Hat man als Patient heute gar keine Rechte mehr? Und wieso weiß ein Zahnarzt schon vor der Behandlung, dass diese besonders schwierig sein wird? Mein Vertrauen in Ärzte lässt immer mehr nach; das ist leider nicht der erste Fall!

  35. Das Schlimmste ist noch, dass man nichts machen kann; man ist hier wirklich der Willkür von solchen Machenschaften ausgeliefert!

  36. Die PKV zahlt immer die Zahnreinigung egal was es kostet. Bei meinem Zahnarzt, den ich jetzt schon über 20 Jahre als Privatpatient besuche, kostet der Spaß mittlerweile auch 250 Euro, ausgeführt wird natürlich nicht von ihm selber. Er schaut zum Schluß mal kurz drüber.
    Solange die PKV alles bezahlt (und die Ärtze wissen dass)geht das immer so weiter. Wer dagegen sich beschwert muß natürlich damit rechnen, sich einen anderen Arzt zu suchen. Mein Zahnarzt hat sehr viele Privatpatienten und sicher nicht nötig jeden zu nehmen. Da ich dort aber immer sehr gut (und sehr teuer)aber auch kulant behandelt wurde,möchte ich auch keine Diskussion los treten. Warum auch, die PKV zahlt doch immer.

    Ich habe festgestellt, dass bei Ärzten, die vorrangig Private behandeln, die Kosten entscheidend höher ausfallen als bei Ärzten, die hauptsächlich GKV Patieten haben. Wahrschein sind die noch nicht so auf die Tricks gekommen wie man Geld macht.

  37. Es wird Zeit das die Patienten aufwachen, aber die Versicherungen ebenso! Haben Sie mal nachgefragt, wer Ihre teure Zahnreinigung eigentlich macht? Azubi, Helferin ohne Zusatzausbildung, Helferin mit 14 tägigem Prophylaxe Kurs, ZMF die nach der Grundausbildung zur Zahnarzthelferin viele Stunden Praxiserfahrung und zusätzlich über 700 Fortbildungsstunden absolvierte oder eine Dentalhygienikerin mit über 900 Fortbildungsstunden?
    Beim Frisör wird man gefragt, wer die Frisur machen darf und damit entscheidet sich der Preis. Doch der Patient weiß nicht, dass unqualifiziertes Personal erheblichen Schaden mit Ultraschall, Airflow und co. an den Zähnen hinterlassen kann. Nur leider kann ja eine Arbeitskraft nicht Billig genug und der Gewinn nicht hoch genug sein.
    Hauptsache die Zähne sind schön sauber!
    Doch leider werden bei dieser Art der Zahnreinigung nicht selten Erkrankungen übersehen. Dann wundert sich der Patient, warum er nach jahrelanger PZR plötzlich eine Parodontitis hat. Würde die Zahnärzteschaft, so wie andere medizinische Berufe, einmal paramedizinische Berufe zulassen, könnten ZMF und DH sich mit Dentalhygiene in eigener Praxis selbständig machen und gute Prophylaxe zu fairen Preisen anbieten. Anstatt das die jedoch mit dieser Berufsgruppe zusammenarbeiten, tun die Zahnärzte hier in Deutschland alles, dass dies nicht passiert. Sie wollen das lukrative Geschäft nicht abgeben! (Obwohl man als Prophylaxe Fachkraft stundenlang alleine entscheidet ob man ein Ultraschall, ein Handinstrument benutzt oder mit welchen Mitteln die vorhandenen Verfärbungen entfernt werden, traut man uns das in selbständiger Arbeit nicht zu.
    Aha, beim Verlassen der Praxis wird also alles Wissen über Prophylaxe gelöscht, oder wie?)
    Noch schlimmer ist aber, dass sie nicht einmal das entsprechende Personal einstellen und bezahlen wollen.
    Aber den Manteltarifvertrag für Zahnarzthelferinnen, den hat man mal eben abgeschafft, damit man sein Personal noch mehr ausnutzen kann.
    Die Entwicklung ist wirklich schade und führt mittlerweile zu einem Fachkräftemangel. Wer will auch schon einen Beruf erlernen bei dem nichts wirklich geregelt läuft, außer die Überstunden?
    Also liebe Patienten, wenn Sie eine Qualifizierte Prophylaxe möchten, sollten Sie dafür stimmen, dass auch bei uns hier in Deutschland, wie z.B. in der Schweiz oder den USA, sich Dentalkosmetikerinnen mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung selbständig machen dürfen. Denn solange die Zahnärte das Monopol darauf haben, werden die Preise steigen und die Qualität der PZR sinken.
    Fairerweise muss man natürlich die Zahnärzte in Schutz nehmen, die bereits entsprechendes Personal beschäftigen und ihren Patienten eine gute Behandlung zukommen lassen:-)

  38. Also es ist schon sehr lustig bzw. sehr traurig was hier alles durcheinandergebracht wird:
    1. wer privat versichert ist macht das freiwillig und zwar meistens deswegen weil er denkt damit Geld sparen zu können oder auch bessere ärztliche Leistungen empfangen zu dürfen.
    2. wer privat versichert ist unterliegt – das wird ihm bloss vorher nicht so von den Versicherungsvertretern erklärt – einer komplett anderen Gebührenordnung als ein Kassenpatient. Zudem erhält er eine Rechnung, die er auch noch selbst überweisen muss. Der Rechnungsbetrag privatpatient ist in keinster Weise mit dem Rechnungsbetrag z.B. bei einer Zusatzlesitung (PZR) für Kassenpatienten zu vergleichen. Hier findet einfach eine komplett andere Art der Abrechnung statt und nicht !!!! weil die Privaten immer die hohen Rechnungen bekommen sondern weil der Kassenpatient den Anteil der mit der gesetzlichen Kasse abgerechnet wird eben gar nicht sieht.
    Das ist bei allen anderen Leistungen auch so . Also eine Füllung die als Kassenpatient evtl. 50.- Zuzahlung gekostet hat kostet beim Privat patient mit Begleitleistung 150.-Gesamtrechnungsbetrag
    3. der Steigerungssatz z.B. 3,5 ist nicht weil man hier besonders abzocken will sondern weil die Gebührenodnung GOZ aus den 80ér Jahren stammt. 2012 sind zum grossen Teil unter dem Strich Abwertungen und Kürzungen hinzugekommen.
    4. Ich bin Zahnmediziner und mittlerweile schwer für die Bürgerversicherung weil ich es leid bin mir dieses Geheule anzuhören. hier zahlen alle das Selbe und alle bekommen die gleichen Leistungen. und wer mehr will der muss halt was dafür zuzahlen . das ist ganz einfach und das dauernde Aufhetzen durch Presse und Versicherer wäre vorbei. Ausserdem könnten sich Beamte und Selstständige die vom Einkommen her eigentlich gar nicht für die Private geeignet wären ( weil unter der Beitragsbemessungsgrenze) jetzt ganz so wie alle anderen behandeln lassen . und nochmal : die Private ist schon heute ausser für Beamte keine Pflichtversicherung. Also raus da wer damit einProblem hat. Oder gab es da noch einen Grund warum man sich privat versichert? Achja das kostet am Anfang wenig weil man nur junge Gesunde haben möchte in seiner Versicherung….Privatpatient sein ist teuer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!und nicht nur im Alter
    auch wenn Euch die Versicherer was anderes erzählen…. und ja ich gebe es zu Zahnarzt ist auch teuer aber der VW Golf auch aber über den regt sich keiner so richtig auf. der Günstigste Kostet so 17000.- Euro 🙂 ich fahre nämlich einen. und die Dinger werden geleast und finanziert bis der Arzt kommt. Achso: der war ja zu teuer . dann lease ich mir nach 3 Jahren zur Sicherheit wieder einen neuen …

    5. das wird der letzte Punkt: Zahmedizin darf in Deutschland jeder studieren. Man braucht dazu im Moment ein 1,1-1,2 Abitur und einen guten Medizinertest. Wir schrauben nicht an Radmuttern rum deswegen gibt es auch diese Hürden. Die selbsständige Zahnarzthelferin für deren Ausbildung nicht mal Quali erforderlich ist, ist aus genau diesem Grund nicht erlaubt. Aus dem selben Grund gibt es bei Gericht keine Anwaltsgehilfin die entscheidet und auch keinen Notarsgehilfe der Häuser notariell beglaubigt etc.
    6. aller aller letzter Punkt:
    Ich mag Patienten und die meisten mögen auch mich und ich will mir diese Verhältnis nicht durch Presse KAssen oder sonst irgendwen kaputtmachen lassen. Liebe Patienten, bitte macht da auch nicht mit. einen wundervollen Tag

  39. Achso eins muss ich jetzt doch noch sagen:
    einen Tarifvertrag mit Zahnarzthelferinnnen würde ich mir sehr wünschen. das würde gerade in den Ballungsräumen und in Landkreisen STA und M zu einer enormen Reduktion an Personalkosten führen. Und in den Landkreisen in denen keine ordentliche Gehälter ausgeschüttet werden – die Honorare der Kollegen aber genauso hoch sind wie meines – ist es gut für die Helferinnen.
    So und jetzt bin ich endgütlig durch mit meiner Kommentarwut:)

  40. Ja da kommt auch bei mir wieder die Kommentarwut! Es geht auch nicht um eine selbstständige Zahnarzthelferin, sondern um eine fortgebildete ZMF oder DH. Nennen Sie mir einen Grund warum man für die Ausbildung zur DH über 10.000 € und ein halbes Jahr investieren soll, wenn dann alle an den Gehaltsvorstellungen rumjammern und man sich nicht, wie in anderen Ländern bereits gang und gebe, mit einer Dentalhygiene-Praxis selbständig machen darf????? Oder was bringt mir dann der Bachelor?
    Es geht ja um eine Zusammenarbeit und nicht um eine Konkurrenz. Es gibt ja schließlich auch Zahnärzte die ihre Prophylaxe in andere Räumlichkeiten ausgelagert haben, wo ist denn da der Unterschied? Da schickt doch der Zahnarzt die Patienten auch nur ein paar Häuser oder eine Etage weiter, er steht doch nicht permanent neben seiner Prophylaxe Kraft. Da vertraut er auch auf das Wissen und praktische können der Helferin. Sind denn dann alle Fortbildungen für die Katz? Oder meinen sie die Helferinnen sind alle zu blöd? Ich glaube, dass eine ZMF oder DH nach 15-20 Berufsjahren durchaus in der Lage ist zu beurteilen, ob und welche Prophylaxe- Maßnahme erforderlich ist. Prophylaxe ist noch lange nicht Ausübung der Zahnheilkunde, sonst wäre sie ja nicht delegierbar! Sie ist also durchaus durch fortgebildete Personen zu erbringen. Die Zahnärzte sind wohl einer der wenigen medizinischen Bereiche, die keine Paramedizinischen Berufe ( wie z.Bsp. Physiotherapeut, Podologe, Ergotherapeut,usw.) dulden. Warum?
    Das kann ich genau sagen, der Verdienst geht nicht direkt in die Tasche des Zahnarztes, wenn die ZMF oder DH selbstständig arbeitet. Und nur aus diesem Grund wird diese Entwicklung von den Zahnärzten unterdrückt. An der Behandlung des Patienten würde sich nichts ändern.Im Gegenteil, die Prophylaxe würde sich verbessern, wenn diese nur noch qualifiziertes Personal ausführen würde.
    Aber wenn der Zahnarzt den Azubi mit dem Ultraschall und Airflow ranläßt, das ist O.K.? Und zum Schutze des Patienten?Lächerlich! Diese Info, dass häufig unqualifiziertes Personal eingesetzt wird um Kosten zu sparen und den Gewinn zu optimieren, habe ich in den letzten 20 Jahren von vielen Helferinnen aus 1.Hand!
    Es geht also nach wie vor nicht um das Wohle des Patienten, sondern um die Kohle des Patienten.
    Ach ja um noch mal zu den Gehältern und dem Manteltarifvertrag zu kommen, wenn die Zahnärzteschaft so weiter macht und die Helferinnen für wenig Gehalt viel arbeiten lässt, dann werden alle die, die was im Kopf haben diesen Beruf nicht wählen. Somit stimmt der Satz, der vom Vorstand der DH`s stammte: “Der Kampf um die besten Köpfe habe bereits begonnen”!
    Es gibt Helferinnen, die können sich nicht mal eine eigene Wohnung leisten, wenn sie nicht noch einen Nebenjob ausführen oder sich die Wohnung mit jemandem teilen können. Ist das für einen Vollzeitjob fair?

  41. So sieht nämlich aus. Daher kann ich verstehen, warum Privatzahler immer öfter auf die Angebote von einer Zahnklinik in Ungarn zurückgreifen. Wenn man schon selbst zahlen muss, dann geht’s dort deutlich günstiger. So ist es irgendwie ein Schuss ins eigene Bein.

  42. das Problem fängt doch schon damit an dass es in Deutschland gar keine wirkliche DH gibt. Die Basis der DH in Deutschland ist die Zahnarzthelferin, die mit 3,5 a Ausbildungszeit abgeschlossen werden kann. Die Nomenklatur ist hier leider total verwässert, da – auch wenn das natürlich keine deutsche DH gerne hört – diese dt. DH nichts mit der DH aus den USA Kanada oder Schweiz zu tun hat. Hier muss man tatsächlich ein Studium BA absolvieren und durchläuft mit den Zahnmedizinern die Vorklinik . Das macht fachlich auch total Sinn. Daher kann man hier schon mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Und solange es auch die Möglichkeit gibt eine echte Parodontolgin (ZÄ/ZA) zu beschäftigen und die Gehälter der Zahnarzthelferin sich so langsam an die der Parodontologin annähern kommt man als Praxisbesitzer sehr ins Grübeln.
    Der Tarifvertrag würde die Sache total entspannen , da auch Helferinnen sich mit Gehältern anderer Lehrberufe im Angestelltenverhältnis vergleichen müssten. Und das ist genau der Punkt : die Gehälter sind jetzt schon deutlich über den Gehältern anderer Lehrberufe. Reflektierendes Denken diesbezüglich findet im Moment von Helferinnenseite gar nicht statt. Wir haben eine ZMF in unserer Praxis. Sie hat ein Bruttogehalt von 25.- pro Stunde. Die ebenfalls in unserer Praxis tätige Anästhesistin bekommt etwas mehr als 30.- die Stunde.(Sie wird aber nicht von mir bezahlt ). Wollen Sie mir wirklich sagen , dass eine Zahnarzthelferin noch mehr in die Nähe dieser Fachärztin rutschen sollte? Deren Ausbildung ca 80000.- gekostet hat? Der Gehältervergleich muss auf Ebene mit anderen Facharbeitern in Kleinbetrieben stattfinden. alles andere ist doch eher Phantasie. Durchschnittsgehalt Facharbeiter in Bayern: 2700.- . Und das passt dann auch. Ich hatte Gehaltsvorstellungen von 50.- die Stunde schon in Vorstellungsgesprächen mit DHs…..Keiner und bestimmt nicht der Zahnarzt als Arbeitgeber kann was dafür, dass gerade in der ZFA Branche verbreitete Massen an alleinerziehenden Müttern max Wertschöpfung erlangen wollen …..

    und so schnell gehts Diesel 47 macht aus einem in Deutschland versicherten GOZ Patienten ganz schnell einen Privatzahler… Für die, die nicht versichert sind empfehle ich ebenfalls die Ungarische Grenze.. das macht finanziell absolut Sinn.

  43. Bei den Ärzten gibt es enorme Unterschiede in der Abrechnung. Manche wissen wie man es am besten macht.
    Meine Fußpflegerin (hat auch ein Diplom an der Wand)verlangt 25 Euro für die Stunde Fußpflege. Für meine Zahnpflege wird das 10 fache berechnet. Ob die Ausbildung da so unterschiedlich ist weiß ich nicht. Jedenfalls muss die Fußpflegerin wegen vielen Diabetes Patienten auch einiges wissen.
    Ich hatte kürzlich einen Unfall und mußte ein Teilnarkose von einem Chefarzt für Anastesie im KH an einem Sonntag nachmittag bekommen. Er kam deshalb extra ins KH und hat ca. 30 Minuten die Spezialnarkose mit Ultraschallunterstützung durchgeüführt. Dafür hat er hinterher 140 Euro berechnet. Ich konnte es nicht glauben wie so eine hochqualifizierte Arbeit bei der mit Ultraschallbeobachtung meine Nerven gelähmt werden nur so einen niedrigen Preis kostet.
    Es hängt also immer davon ab wo man behandelt wird.
    Manche Ärzte können einem leid tun und andere verdienen sich eine goldene Nase und ganz speziell viele Zahnärzte.
    Na ja ist bei uns in der Industrie allerdings auch nicht anders.

  44. Ich finde es nicht so toll, dass ZFA’s oder ZMF’s mit anderen Ausbildungsberufen verglichen werden sollen. Immerhin arbeitet man am Menschen und nicht an einem Stück Holz oder einer Supermarktkasse. Entsprechend sollen wir für unsere Arbeit ja auch Verantwortung übernehmen. Nicht zu vergessen, wie oft man sich auch die Hände schmutzig machen muss! Ein Beispiel ist die Reinigung der Absaugsiebe, in anderen Berufssparten gibt es da eine Schmutzzulage! Mal ganz abgesehen von der Infektionsgefahr, der man permanent ausgesetzt ist. Denkt da vielleicht auch mal jemand dran? Dann die Arbeitszeiten. Ich kenne nur ganz wenige Helferinnen, bei denen die Zeiten wirklich geregelt sind und dann auch eingehalten werden.

    Zusätzlich zu meiner Ausbildung zur ZMF bin ich auch ausgebildete Fußpflegerin. Ich habe mir wirklich schon ernsthaft überlegt, die Zahnarztpraxis zu verlassen und eine Ausbildung zur Podologin zu machen. Mit dieser kann man sich nämlich nach 2-jähriger Ausbildung selbständig machen und sogar, oho, mit den Krankenkassen abrechnen!!!!!
    Warum? Weil hauptsächlich Patienten mit Diabetes, oder solche mit blutverdünnenden Medikamenten diese Praxen aufsuchen. Ich selber hatte eine 2 Jährige Vollzeitausbildung zur Zahnarzthelferin, danach immer wieder darauf aufbauende Kurse bis zur ZMF. Ich war also bereits 7 Jahre ausgelernt und in dieser Zeit Vollzeit angestellt. Und jetzt will man mir sagen, dass ich mit all meiner Berufserfahrung nicht mal in der Lage sein soll, in selbständiger Arbeit etwas Zahnstein zu enfernen, die Zähne von Verfärbungen zu befreien und Mundhygiene zu erklären???????
    Dann übt also auch jede Kosmetikerin, die ihren Kunden Hautpflegetips gibt und eventuell ein paar Pickel ausdrückt Dermatologie aus?? Komisch das die Hautärzte nicht fordern, alle Kosmetikstudios zu schließen!

    Ich kann nur allen Patienten raten sich gegen eine lausige, nutzlose, von unqualifiziertem Personal ausgeführte Prophylaxe zu wehren!! Denn ein Zahnarzt, der wirklich hinter der Prophylaxe steht und damit nicht nur den Umsatz erhöhen will, sondern dem Patienten den Nutzen zukommen lassen möchte, der wird auch entsprechendes Personal einsetzen. Und wenn eine Vollzeitkraft bei Durchschnittlich 80 Euro pro Patient eine Zahnreinigung macht, somit für knapp 12.000 Euro Umsatz sorgt und mit zur Gesundheit von Zahnfleisch und Zähnen beiträgt, darf sie auch a Bissl mehr verdienen als eine Kassiererin, oder?

    Und nun noch mal zu den Müttern die max Wertschöpfung erlangen möchten……
    Ich bin selber 2 fache Mutter, wenn auch nicht alleinerziehend, aber ich habe nicht so viel Fehlzeiten wie die kinderlosen in der Praxis! Da bleibt die Frage der Wertschöpfung und Wertschätzung wohl offen………

  45. wie so oft werden hier wieder Birnen mit Äpfeln verglichen:

    1. ZMF s verdienen gut. Die Ausbildung ist eher mau und kostet viel. Verdient wird bei den diversen Fortbildungszentren. In unseren Vorstellungsgesprächen konnte mir bis jetzt keine ZMF/ZMP die Leitkeime der PA nennen. und das wäre doch das was man können sollte . man will ja auch mehr sein als eine Verkäuferin bzw. mehr als eine verdienen…trotzdem macht bei uns natürlich keine normale ZFA die PZR. alles was über die PZR hinausgeht eine Parodontologin. Wenn in manchen Praxen die PA von ZMFS gemacht wird dann ist das nicht nur äusserst umstritten sondern für meinen Geschmack fahrlässig. IN einer ordentlichen PA Praxis wird das doch eher nicht gewünscht sein

    2. Pickeldrücken, Pastenauflegen und Nägelschneiden kann ich beim besten Willen nicht mit unserer PA oder PZR Behandlung vergleichen.

    3. Bei uns wird gut bezahlt, bei uns entstehen für die ZMFs oder ZMPs keine Überstunden weil eigener Terminkalender

    4. Leistung muss belohnt werden weil sonst Sozialismus. will heissen : wer mehr verdienen will als 20.- Euro /h , der muss Abitur machen und studieren und sich dann selbstständig machen. und ich denke angestellte Schreiner, Zimmerer hätten sehr gerne ZMF Gehälter , dabei ist diese Ausbildung echt nicht ohne..

    5. Verantwortung hat eine ZMF so gut wie gar keine. Verantwortungsvoller Umgang mit Pat Daten und Erkrankungen ist natürlich schon gefragt aber sehr viel mehr ist doch nicht … der Chef haftet immer und das ist halt das wofür es Geld gibt

  46. Kassenpatient TK.
    Ich bin bei einem neu zugezogenen Zahnarzt in Paradontose-Behandlung und habe die erste Rechnung für den Zeitraum 22.2.2017 bis 22.3.2017 (1. Quartal)über 356,02 € erhalten.
    Es stehen noch 2 Termine aus!
    2 Zähne wurden vorher gezogen.

    Die Rechnung enthält folgende Angaben:

    Professionelle Zahnreinigung Bgr. 1, Faktor 3.50, Anz. 14, EUR 77.14,
    Entnahme u. Aufbereitung v. Abstrichmat. z. mikrobiolog. Untersg., ggf. einschl. Fix. Bgr. 2, Faktor 3.50, Anz. 6., EUR 48.96
    Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung usw.. Dauer mindestens 25 Minuten Bgr. 3, Faktor 3.50, Anz. 1, EUR 39.37
    Professionelle Zahnreinigung Bgr. 2, Faktor 3.50, Anz. 12, EUR 66.12
    4
    Professionelle Zahnreinigung Bgr. 5, Faktor 3.50, Anz. 12, EUR 66.12
    Auslagen nach §9 GOZ gemäß Fremdlaborabrechnung EUR 58.31

    Wie finden Sie das?

    • Hallo,

      zu gebührenrechtlichen Fragen kann und darf ich als Makler nicht Auskunft geben. Daher wenden Sie sich ggf. bitte an einen Anwalt, die Kammer des Zahnarztes oder einen sonstigen Rechtsbeistand.

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