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Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung?

Guten Tag liebe Leser,

wie bereits mehrfach berichtet und hier auch detailliert beschrieben, reicht das Krankentagegeld aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel nicht aus.

Um nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung als Angestellter, oder nach Beginn des Krankentagegeldes als Selbstständiger nicht in ein finanzielles Loch zu fallen, sind entsprechende Ergänzungsversicherungen, also eine Zusatzversicherung zur GKV durchaus empfehlenswert. Vielfach wird überschätzt welche Kosten auch im Krankheitsfall alle zu tragen sind.

Nun kann aber nicht jeder der gerne will den gewünschten Schutz bekommen. Warum? Die Versicherer sieben aus, indem bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung gemacht wird, welche zur Folge hat das entsprechende Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten sind. Dann kann es passieren das ein beantragter Versicherungsschutz abgelehnt wird. Anders als in der GKV ist das Risiko für den Versicherer doch relativ hoch, denn dieser zahlt das Krankentaggeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ungeachtet wie lang diese dauert. Lediglich bei Berufsunfähigkeit kann dieser den Schutz beenden. (Hierzu lesen Sie hier mehr.)

Nun gibt es aber Unternehmen die einen Schutz ohne Gesundheitsfragen anbieten. Doch dabei muss es- schon aufgrund der Wirtschaftlichkeit- einen “Haken” geben. Der Versicherer begrenzt durch die folgende Regelung im Antrag das Risiko.

Ausschlussklausel
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen *) oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht. Ferner besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Versicherungsschutzes nach den Tarifbedingungen Nr. 3, 4 und 14 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung Tarif.
*) Ernstliche Erkrankungen sind z. B. Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsäule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV-Infektionen/ AIDS, psychi sche Erkrankungen, chronische Erkrankungen.

Damit ist sichergestellt das der Versicherer eben nicht das brennende Haus versichert, denn das widerstrebt dem Versicherungsgedanken. Machen wir aber zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Kunde: Ist versichert im Rahmen der Zusatzversicherung
Versichert nach dem Tarif und Antrag ohne Gesundheitsfragen, 20 EUR tägliches KT.

Vor Antragsaufnahme (sagen wir 1/2 Jahr) hatte der Kunde einen behandelten Bandscheibenvorfall und keine Beschwerden mehr.

Fall 1: 1 Jahr nach Beginn wird er wegen den Folgen des Bandscheibenvorfalls behandelt und krank geschrieben.

Fall 2: Behandlung erfolgt im Jahr 4 nach der Antragstellung mit dem gleichen Erkrankungsbild wie in Beispielfall 1.

Ganz klar. Im Fall 1 besteht keine Leistungspflicht, da der Kunde hierbei aufgrund der Leistungspflicht keinen Versicherungsschutz hat. Im Fall 2 sehr wohl schon, denn dieser ist von dem Ausschluss der 24 Monate nicht mehr erfasst.

Somit ist ein Versicherungsschutz auch für Interessenten/ Personen mit Vorerkrankungen möglich, bedarf aber auch hier einer genauen Überlegung, der Berechnung der richtigen Höhe und einer detaillierten Beratung.

4 Kommentare

  1. Hallo ,
    ich habe eine Bandscheibenop hinter mir besteht trotzdem die Möglichkeit eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen oder wird die Erkrangung auf dauer ausgeschlossen?

  2. Hallo Namensvetter,

    wie sieht es bei “diagnostizierter” Schwangerschaft 🙂 zum Thema KTG für Angestellte OHNE Gesundheitsfragen(Hanse Merkur über DAK) aus ?

    Beste Grüße

  3. Hallo Sven !! Wir kennen uns virtuell aus der Makler-Gruppe auf Facebook.

    Meine Frau ist in der 10 Woche schwanger. Also noch jede Menge Zeit bis zum Mutterschutz. Da sie 39 Jahre alt ist, gilt es als Risiko-Schwangerschaft. Ich würde über die DAK eine Krankentageldversicherung für sie abschließen wollen. Jetzt weiß ich nicht wie es sich bei Schwangerschaft mit dem Thema “Vorerkrankung “verhält. Beste Grüße

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