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Kind nicht versicherbar weil der Berater der PKV keine Ahnung hatte?

Ich weiss gar nicht mehr wie oft ich es schon geschrieben habe und es immer wieder aus allen Richtungen gesagt wird. Verlassen Sie sich bei Ihrer Beratung und der Auswahl der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausschließlich auf spezialisierte Berater. Stellen Sie Fragen und lassen sich die Antworten durch Auszüge in den Bedingungen belegen.

Da gibt es einen Vertrieb der mit “ist ihre Versicherung auch zu teuer?” wirbt. Als ob der Preis ein entscheidendes Kriterium für eine lebenslanges Produkt wäre. Früher hieß es mal Krankenversicherung, seit man aber auch alle anderen Sparten beraten möchte, muss man ja den Slogan anpassen.

Da schreibt in einem Internetforum ein Nutzer nun folgendes:(…)im Juli kam unser 3. Kind zur Welt. Leider 4 Wochen und 1 Tag zu fräh, so dass es nun als Frühgeburt zählt.

Wir sind privat versichert und nun hat unser Versicherngsbevollmächtigter Schwierigkeiten unseren Kleinen in einer Versicherung unterzubringen.

Der Kleine hat einen KH Aufenthalt hinter sich, der ldiglich zur Vorsorge und Überwachung des HErzrhythmus diente. Nun ist er fit, genau wie unsere anderen Beiden.

Nun die Frage an das Forum:

Ist es rechtens, dass unser Sohn von jeder PKV abgelehnt wird? Gilt nicht der Schutz des Ungeborenen? Was ist mit der Versicherungspflicht in Deutschland? Müsste icht die PKV den Kleinen versichern?

Auf einige Nachfragen ergeben sich folgende weitere Informationen. Der Berater hat tatsächlich die bereits schwangere Frau im März 2009 mit Beginn 1. 6. versichert. Da es wenige Versicherer gibt die das tun, stellt sich weiter die Frage ob der Tarif das ist, was die Kundin wollte. Das vermag ich von hier nicht zu beurteilen, bezweifeln tue ich es aber schon.

Auch der Mann wurde im gleichen Monat mit Beginn 1. 6. versichert. Das Kind nunmehr im Kuli geboren.

Entschuldigung für die deutlichen Worte, aber wie blöd muss man als Berater sein sich so einen Fauxpas zu leisten? Nicht nur das die Frau in der Schwangerschaft versichert wurde und die 3-Monatsfrist zur Nachversicherung des Kindes nicht beachtet wurde, nein- auch den Mann hat man gleich noch in eine PKV gesteckt und so auch hier die Nachversicherung des Kindes verhindert.

Die Regelungen finden Sie hierzu klar und deutlich in den Bedingungen:§ 2 Beginn des Versicherungsschutzes

(2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten mit Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils sein.

Wie man das hier “vergessen” konnte, wo die Frau doch bei Antragstellung schon schwanger war, ist mir völlig unklar. Dem Versicherer ist hier kein Vorwurf zu machen, denn dieser handelt einfach nur bedingungskonform.

Auch die Hanse Merkur wird das Kind im KVE Tarif nicht versichern, denn hier erfolgt die gleiche Prüfung der 3-Monatsfrist.

Doch was passiert nun?

Die Eltern können das Kind nun in dem Basistarif der PKV versichern, wenn kein anderes Unternehmen bereit ist das kranke Kind mit den Vorerkrankungen zu versichern. Dieser Schutz ist aber nicht ganz billig. Bei den bescheidenen Leistungen müssen die Eltern für das Kind einen Beitrag von ca. 230 EUR jeden Monat aufbringen. (Basistarif für Kinder ohne feste Selbstbeteiligung).

Wäre es zu verhindern gewesen?

Ja. Entweder man hätte die PKV für mindestens ein Elternteil später beantragt und somit das Kind in der GKV versichert und später bei dem Wechsel des Vaters aus der GKV in die PKV dort, gegen eigenen Beitrag, belassen, oder einfach einen Versicherer gewählt der diese 3-Monatsfrist in seinen Bedingungen nicht enthalten hat.

Wäre der Vater bei einem solchen Unternehmen versichert gewesen, so hätten die Eltern heute kein Problem. Dann wäre es ausreichend gewesen die Neugeborenen Nachversicherung (Link zum Beitrag) zu nutzen und das Kind in der PKV zu versichern.

Dieses wird nun wohl zu einem Haftungsfall für den Berater und einem Ärgernis für die Eltern, das nicht hätte sein müssen.

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