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Hallesche NK Bonus – eine andere Tarifvariante und die Wechselmöglichkeiten

Hier der Beitrag zum neuen Tarif –> Hallesche mit neuem Tarif NK Select XL (Bonus)

Vor einigen Wochen hatte ich bereits über die Einführung der neuen Tarifstufe NK Bonus der Halleschen Krankenversicherung berichtet.

Im Unterschied zu den anderen Tarifstufen (0, 300, 600 oder 1.200 EUR Selbstbeteiligung) hat der NK Bonus keine fest vereinbarte Selbstbeteiligung. Dennoch ist eine fiktive Selbstbeteiligung (SB) vorhanden und das ganze funktioniert wie folgt:

Nachdem der Versicherer den monatlichen Beitrag abgebucht hat, erfolgt eine monatliche Bonus(rück-)zahlung in Höhe von 60 EUR. Dieses hat mit der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung zunächst einmal nichts zu tun und ist ein garantierter Betrag.

Warum macht ein Versicherer so einen Tarif?

Durch die Rückzahlungsvariante erhöht sich der Arbeitgeberanteil und somit sinkt die Belastung für den Arbeitnehmer. In Zahlen sieht das dann zum Beispiel so aus:

Beitrag zur PKV: 400 EUR, Arbeitnehmer, Tarif mit 600 EUR Selbstbeteiligung

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt somit 200 EUR, ein Eigenanteil für den Arbeitnehmer von somit 200 EUR. Im Falle einer Erkrankung und somit dem ausschöpfen der SB sieht die maximale Arbeitnehmerbelastung also so aus:

Arbeitnehmeranteil 200 EUR zzgl. 50 EUR (600/12) monatliche SB = 250 EUR

Bei dem NK Bonus sieht dieses etwas anderes aus. Auch hier unterstellen wir einmal gleiche Daten, also 400 EUR Beitrag, Arbeitnehmer und keine absolute Selbstbeteiligung.

Der Arbeitgeberanteil liegt auch hier bei 200 EUR, nur der Arbeitnehmeranteil ist ein anderer. Zunächst sind auch hier 200 EUR vom Arbeitnehmer (AN) zu tragen. Davon abgezogen werden (im Falle der Leistungsfreiheit) 60 EUR monatlicher Bonus, also verbleibt ein maximaler AN Anteil von 140 EUR monatlich.

Doch was passiert bei Inanspruchnahme von Leistungen?

Dann erfolgt eine Verrechnung der Bonusleistung. Unterstellen wir also einmal 1.000 EUR Rechnungsbetrag pro Jahr und ein weiteres Mal eine chronische Erkrankung und 5.000 EUR jährliche Kosten.

Im NK 2 (600 EUR SB) beträgt die Erstattung somit 400 EUR (1.000 EUR abzüglich SB) oder 4.400 EUR bei der chronischen Erkrankung. Der Gesamtaufwand pro Jahr ist somit 3.000 EUR . (Beitrag 400 x 12 = 4.800 EUR abzüglich AG Anteil 2.400 EUR + Selbstbeteiligung 600 EUR)

Im NK Bonus läge die Erstattung bei 280 EUR, da der (bereits gezahlte) Bonus von 720 EUR verrechnet wurde. Im Falle der 5.000 EUR Rechnungsbeträge somit 4.280 EUR + Bonus. Der Gesamtaufwand bei der chronischen Erkrankung und dem NK Bonus beträgt somit 1.680 EUR . (400 x 12 abzüglich 2.400 EUR AG Anteil – Bonus 720 EUR)

Doch kann man zwischen den Tarifen hin- und her wechseln?

Der Wechsel aus NK 100 (0 €  SB), 3 (300 € SB) und 2 (600 € SB) in NK Bonus ist ohne Risikoprüfung möglich. Fristen sind nicht einzuhalten, jedoch kann der Tarifwechsel nicht rückwirkend beantragt werden.

… und wie geht es wieder zurück?

Ein Rückwechsel in die Tarifstufen NK 100, 3 oder 2 gilt als Höherversicherung und löst eine Risikoprüfung aus. Ohne Risikoprüfung kann aus NK Bonus in die Tarifstufen NK 1 (1.200 € SB) und NK 4  (3.300 € SB) gewechselt werden. Ebenfalls gilt: ein solcher Wechsel kann nur für die Zukunft (i.d.R. zum nächsten Monatsersten) beantragt werden.

Bevor Sie sich also für einen solchen Tarif entscheiden, überlegen Sie sorgfältig welche Leistungskriterien erfüllt sein müssen, was Sie von ihrem Tarif genau erwarten und worauf Sie vielleicht verzichten können und wollen.

Zur steuerlichen Berücksichtigung dieser Bonusleistung in einem späteren Blogbeitrag mehr.

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