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Gothaer Krankenversicherung verkürzt Abfragezeitraum bei Psychotherapie

Vor gar nicht so langer Zeit galt alles was mit Psyche, Psychosomatik und dergleichen zu tun hat als absolutes K.O. für (fast) jeden Krankenversicherer. Auch damals gab es durchaus Möglichkeiten den Versicherungsschutz trotz Psychotherapie zu bekommen, allerdings nicht ohne Ausschlüsse und meist nur in Gruppenverträgen.

Nachdem die AXA Krankenversicherung im letzten Jahr die Abfragezeiträume in den Anträgen von 10 auf 3 Jahre verkürzt hat, geht auch die Gothaer Krankenversicherung einen ähnlichen Weg.

In dem bisherigen Antragsformular (Druckstück AN 204734, Stand 2008) der Gothaer fand sich zur Psyche folgende Frage:

Fanden Behandlungen, Untersuchungen (hierzu zählen auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen oder Operationen statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten? (…) c) in den letzten 10 Jahren durch Psychotherapeuten oder Psychiater

Nun, im neu eingeführten Universalantrag (204734_20100801, Danke Kollege König für den Tipp) sieht es anders aus. Dort wird nun gefragt:

Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien/Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?

Die Frage ist detaillierter geworden, jedoch hat sich der Abfragezeitraum halbiert. Für Personen die den Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) gehen wollen oder bisher vergeblich gehen wollten, ergibt sich hier vielleicht ein neuer Ansatzpunkt. Das jedoch nur dann, wenn die Auswahkriterien der Tarife passen und den eigenen Ansprüchen entsprechen.

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