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Gibt der Bund der Versicherten bewusst einen falschen Rat?

In der letzten Woche gab es einen Beitrag zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung (PKV) in der Sendung sternTV. Über viele falsch dargestellte Punkte habe ich bereits im Beitrag “Stern TV und Hr. Rudnik vom Bund der Versicherten zum Thema (private und gesetzliche) Krankenversicherung- oder fragen Sie den Blinden nach den Farben des Regenbogens” geschrieben. Doch nun bin ich mehrfach nach einem anderen “Rat” am Ende der Sendung gefragt worden. Das Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten gab am Ende in seinem Schlußstatment folgenden Rat (sinngemäß, nicht wortgenau zitiert)

In Hinblick auf die geplanten oder möglichen politischen Änderungen im Gesundheitswesen und mit Blick auf die kommende Bundestagswahl rate ich allen, mit dem Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) zu warten. Jeder der eine private Kranken(zusatz)versicherung oder sonstiges abschließen will, sollte sich gedulden.

Das ist nicht nur hanebüchener Unsinn, es widerspricht auch einer klaren und fachlich richtigen Beratung, welche der BdV angeblich gemäß seiner Satzung leisten will. Laut der Website des BdV will dieser informieren.

Der Verein informiert Verbraucher unabhängig kostenlos mit Broschüren und Merkblättern.

Das die gegebenen Informationen richtig sein müssen, das steht da nicht und anscheinend ist das dann auch nicht mehr so wichtig. In meinem Beitrag zu den Unisextarifen (Die “berühmt berüchtigten” Unisextarife- muss ich mich unbedingt jetzt und schnell entscheiden?) habe ich bereits ausführlich zu Fakten, Hintergründen und Auswirkungen der Tarife geschrieben. Daher ist es in vielen Fällen einfach unsinnig, bewusst bis 2013 zu warten um dann eine (wie heute schon bekannt) höhere Prämie in Kauf zu nehmen.

Was können Sie also nun konkret tun?

Zunächst einmal muss klar sein, das niemand allein wegen der Unisextarife eine Police abschließen sollte. Nur weil ein Versicherer, bunte Zeitungen oder sonst wer zu einem Produkt rät, was Sie sonst vielleicht nicht brauchen, macht es auch keinen Sinn dieses zu alten Bedingungen zu bekommen. Wer aber generell über eine Absicherung persönlicher Risiken, sich gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit absichern will, oder seine Altersvorsorge optimieren möchte, der sollte das zumindest jetzt prüfen.

Bis wann soll/ muss das erfolgen?

Der Gesetzgeber und die EU haben dort klare Regelungen geschaffen. Jeder Antrag, der nach dem 21. 12. 2012 gestellt wird, muss in der neuen Unisexwelt policiert werden. Die Gesellschaften nutzen im Bereich der Krankenversicherung ebenfalls diese neue Tarifwelt, um neue Tarifbedingungen zu schaffen, ggf. Mindestkriterien einzubauen und den Rechnungszins zu senken.

Auch in der Berufsunfähigkeit gibt somit dieser Termin. Eine Vordatierung ist in bestimmten Grenzen (max. 6 Monate) bei den meisten Unternehmen möglich. Also kommt auch der, der erst ab dem 01. 01. 2013 in die PKV wechseln kann, noch in den Genuss der alten Tarife. Bei dem Abschluss von Optionstarifen sieht das aber etwas anders aus, dazu mehr in einem der kommenden Beiträge.

Wenn Sie also derzeit am Überlegen sind, dann machen Sie sich in Ruhe Gedanken zum Produkt und zur gewünschten Absicherung und überlegen dann weiter. Keinesfalls sollten Sie “alles liegen lassen bis 2013”.

Haftet der Bund der Versicherten für seine Aussagen?

Das wird rechtlich schwer nachvollziehbar sein. Aber wer es genau wissen will, der mag doch mal dem BdV schreiben. Vielleicht mit folgender Frage:

“An den Bund der Versicherten

Vorstand Hr. Thorsten Rudnik

Postfach 11 53

24547 Henstedt-Ulzburg

 

Anfrage zur Sendung sternTV vom 10. 10. 2012

Sehr geehrter Herr Rudnik,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihren Auftritt und die Ratschläge aus der Sendung sternTV verfolgt und überlege selbst eine BU/ PKV/ Zusatzversicherung abzuschließen.

Aufgrund Ihres Rates würde ich damit nun bis zum nächsten Jahr und/ oder bis zur Bundestagswahl warten um keine Nachteile in Kauf zu nehmen.

 

Ist es richtig, dieses Jahr einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (wie von Ihnen in der Sendung geraten) nicht mehr zu vollziehen und warum?

Haften Sie/ der Bund der Versicherten (BdV) für die Aussage, falls mir dadurch doch Nachteile entstehen?

Mit freundlichen Grüßen”

Sollten Sie wider Erwarten eine Antwort erhalten, können Sie die gern hier posten.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

Auswahlkriterien zur PKV

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