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Geschäftsplanmäßige Erklärung des Deutschen Ring VVaG für die Erstattung von Hilfsmitteln

Guten Morgen,

lange erwartet und jetzt endlich da. Die geschäftsplanmäßige Erklärung, also eine verbindliche Erläuterung des Versicherers zu Erläuterung/ Klarstellung von Aussagen in seinen Versicherungsbedingungen.

Hierdurch wird klargestellt, dass die bedingungsgemäße Aussage zu der Versorgung von Hilfsmittel nicht so gemeint ist wie man diese verstehen könnte. In den Bedingungen unter Punkt 3f beim Tarif Comfort+ ist folgendes geschrieben:

Erstattungsfähig gemäß Ziffer 1.1 sind bei ambulanter Heilbehandlung, gezielten Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung und Fehlgeburt die Kosten für (…) folgende Hilfsmittel (einschließlich Wartung und Reparatur), die auch bei medizinischer Notwendigkeit der vorherigen Leistungszusage bedürfen: (…)

Damit ist hier- wie durch die entsprechende, nun vorliegende Erklärung auch dokumentiert, er- und geklärt was eigentlich gemeint ist, da beim ersten Lesen oft ein anderer Eindruck entstanden ist. Der Versicherer möchte hier (aus Gründen der Kostenersparnis) die Bezugsquelle beeinflussen, nicht jedoch die Leistung an sich. Damit schafft diese Erklärung eine zusätzliche Sicherheit.

Bei Bedarf kann/ sollte diese Erklärung in die Police aufgenommen werden.

Im Rahmen der Privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich immer nur die Aussagen maßgebend, welche in den Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheinen und der Police enthalten sind. Gerade in so einem komplexen Thema sollten Sie sich ausreichend Zeit für die Auswahl des Tarifs nehmen. Die weitere (nicht abschließende Aufzählung) Auswahlkriterien können Sie gern hier einsehen.

Den kompletten Wortlaut der Erklärung können Sie hier downloaden. Diese gilt für den Esprit Tarif gleichermaßen.

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