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Finanztest und die Halbwahrheiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (07/2012) geht es unter anderem um das Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unter dem Titel “Besser als nichts” beschreibt der Redakteur, dessen Name leider nicht bei dem Artikel steht. das es für viele Kunden unmöglich ist, einen entsprechenden Schutz zu bekommen.

Im konkreten Fall geht es um die 28jährige Jennifer Beringhoff, welche als Goldschmiedin aufgrund einer Infektion im Kindesalter und dadurch bedingter Gehörlosigkeit keinen Schutz für die Berufsunfähigkeit bekommen sollte. Diese Aussage, so schreibt Finanztest, hätte die Kundin von einem Versicherungsmakler bekommen.

Auch wenn die genauen Details der Erkrankung nicht bekannt sind, anscheinend hatte der “Kollege” dort wenig Ahnung. Wie sonst ist es zu erklären, das die Kundin die “optimale Berufsunfähigkeitsversicherung” nicht bekommen sollte?

Reicht denn schon eine Erkrankung aus, um keinen Schutz zu bekommen?

Natürlich gibt es Erkrankungsbilder, welche die Aufnahme in einem Schutz gegen Berufsunfähigkeit sofort unmöglich machen. Dabei muss jedoch nach Erkrankungen und deren Abgrenzbarkeit unterschieden werden, wie auch im Gastartikel vom Hubert Mayer hier im Blog beschrieben. Ist eine Erkrankung klar abgrenzbar, so kann diese ausgeschlossen werden. Zurück zu dem, von Finanztest geschilderten Fall, bekommt die Kundin natürlich keinen Schutz gegen BU, welche aufgrund von Hörschäden eintritt, das ist aber wohl nicht nur jedem klar, sondern auch verständlich, denn dann wäre die Kundin morgen berufsunfähig, denn die Erkrankung besteht ja schon. Aber in ihrem Beruf als Goldschmiedin ist es anscheinend auch mit der Beeinträchtigung möglich, normal zu arbeiten. Wie sonst sollte eine Lehre und der Berufs funktionieren, hat Frau Berlinghoff die Erkrankung doch schon seit Kindertagen.

Ich habe mir also mal die Mühe gemacht und einige Unternehmen um einen Vorabeinschätzung gebeten. Fünf von fünf angefragten Unternehmen teilten mit, ein Versicherungsschutz sei mit einem Ausschluss der bestehenden Erkrankung möglich. Die Alte Leipziger Lebensversicherung bot sogar- ja nach Zustand der Erkrankung- zwei unterschiedliche Klauseln an und schrieb:

Wenn die Versorgung mit dem Implantat problemlos war und es in den letzten Jahren nicht zu Entzündungen oder Komplikationen gekommen sein sollte, wäre eine Versicherung mit der Klausel “Einschränkung des Hörvermögens und Folgen ausschließen” möglich. Ansonsten müsste “Beschwerden und Erkrankungen des Mittel- und Innenohres und Folgen ausschließen” vereinbart werden.

Im ersten Fall ist die Klausel somit sogar sehr begrenzt und nur die BU aufgrund der Hörschädigung wäre ausgeschlossen. Was hieran nicht “optimal” sein soll, erschließt sich mir nicht.

Wie komme ich nun an den begehrten Schutz?

Der Weg zum passenden Produkt ist unter Umständen etwas steinig und lang. Grund ist hierfür, dass die Einschätzungen der Unternehmen höchst unterschiedlich sein können und zudem noch Ausschlüsse und/ oder Zuschläge variieren. Zuschläge sind meist besser als ein Ausschluss, bleibt so doch der volle Schutz erhalten und kostet “nur” mehr Beitrag. Bei klaren Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, wie zum Beispiel in dem Beispiel oben, ist aber ein Zuschlag nicht möglich. Hier werden Ausschlüsse formuliert.

Um einen solchen Schutz also zu bekommen, ist zunächst wichtig die eigenen Ziele zu formulieren. Dabei hilft Ihnen der Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeit und auch der Leitfaden zur BU. In der Rubrik “Auswahlkriterien” habe ich Ihnen zudem noch weitere Informationen und Erklärungen zusammengefasst, damit Sie etwas leichter und verständlicher mit dem Kleingedruckten umgehen können.

Erst wenn Ihnen klar ist, was genau ihr persönlicher Schutz können muss und wie sich dieser auch später an ihre Lebensplanung anpassen kann, erst dann ist es an der zeit sich einen qualifizierten Berater zu suchen. Dabei achten Sie darauf, was der genau ist. Makler? Vertreter? Mehrfachagent? Der Status regelt die unterschiedliche rechtliche Position gegenüber dem Versicherer und erklärt auch, was nun von diesem “Berater” vermittelt werden darf.

Nachdem Sie nun einen passenden Kollegen gefunden haben, sprechen Sie zunächst mit diesem über Wünsche, ihre persönliche (Lebens-)Planung aber auch über Fragen zur Höhe der Absicherung. Das Problem vieler Verträge ist eine deutlich zu kleine Berufsunfähigkeitsrente. Erst wenn diese ausreichend und passend ist, erst dann macht ein solcher Schutz sinn. Ergibt das ganze “Wunschdenken” später eine Prämie die nicht leitbar ist, so stellen sich dann Fragen nach der Reduzierungsmöglichkeit. So können Karenzzeiten einbaut werden, es kann eine Leistung erst bei 75%, statt normalerweise bei 50% Berufsunfähigkeit vereinbart werden, oder es stehen im schlechtesten Fall Ausschlußdeckungen zur Verfügung.

Gibt es Alternativen? 

Zu den Produkten die alternativ zur Verfügung stehen, wie Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Absicherung gegen schwere Krankheiten, Invaliditäts- oder Körperschutzpolice oder aber eine Grundfähigkeitsversicherung erhalten Sie in den kommenden Tagen in weiteren Blogbeiträgen mehr Informationen.

Wer sind denn nun die “guten Berufsunfähigkeitsversicherer”?

In der Finanztest hat man diese Anbieter anscheinend gewürfelt, wie sonst ist die Auswahl der Produkte zu erklären? (LINK zum Beitrag: “Der Finanztest Artikel „Die 50 besten Versicherungen“ zur Berufsunfähigkeit oder: Haben die ihre Testergebnisse gewürfelt?“) So ist nach Meinung der Finantest”Experten” die Aachen Münchener, General, Hannoversche und Hanse Merkur, aber auch die HUK, öffentliche Oldenburg oder die Provinzial Rheinland unter den Top Ten. Schade das 3 der “zehn besten” Angebote von Finanztest nur regional begrenzt erhältlich sind, vielleicht soll Finanztest auch mal über einen eingeschränkten Verkauf der Zeitschrift nachdenken.

Auch die oben zitierte Alte Leipziger gehört mit dem Tarif BV10 zur Gruppe der klaren und umfangreichen Bedinungswerke, auch wenn dieses- wie jedes Produkt- nicht auf jeden passt. Vergleichen wir jetzt also wie Finanztest mal nur die Nettoprämien, so liegt die Alte L. bei 2.000 EUR BU Rente bis 67 für einen 30jährigen Dipl. Kaufmann mit 1.067 EUR an 4 von 10 und bietet ein umfangreicheres Bedingungswerk als Anbieter 1 und 2. Bei den Frauen im Beitragsvergleich wäre es der Platz 5 gewesen, auch hier deutlich besser als Anbieter 1-3 und zudem mit teilweise sogar geringeren Bruttobeiträgen. Ein Schelm wer böses bei dieser Tabelle denkt.

Fazit:

Finanztest hat hier mal wieder unsauber recherchiert und/ oder sich auf Aussagen Dritter verlassen. Zudem ist der vermeintliche Test der “zehn besten Angebote” mehr als fragwürdig, wie ich bereits im Blogbeitrag in 2011 vorgerechnet habe. Einzig sinnvoll in dem Artikel scheint der Rat:

“Versuchen Sie zunächst ein e Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie ist die erste Wahl für jeden, der auf seine Arbeit angewiesen ist. Bekommen Sie keine Police oder können den Beitrag nicht aufbringen, sind alternative Versicherungen besser als nichts. Sie bieten aber weniger Schutz.”

Sparen Sie sich also am besten das Geld für die aktuelle Ausgabe, investieren Sie dieses in einen leckeren Kaffee und machen sich dabei mit Hilfe des Fragebogens erste Gedanken zum gewünschten Schutz, alles weitere wird sich im Beratungsgespräch zeigen.

Und selbst wenn Sie schon versichert sind, prüfen Sie einmal ihr bestehendes Produkt hinsichtlich Bedingungsqualität, Rentenhöhe und eventueller Ausschlüsse und Zuschläge. Wie beende ich (m)eine falsche und unpassende Berufsunfähigkeitsversicherung?

Weitere Informationen:

Der Finanztest Artikel „Die 50 besten Versicherungen“ zur Berufsunfähigkeit oder: Haben die ihre Testergebnisse gewürfelt?

Einmal Ablehnung, immer Ablehnung – Risikoprüfung in der Privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Brutto- oder Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was zahl ich denn nun eigentlich?

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