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Die “Prämien-Drücker” … über den Sinn und Unsinn von Beitragsoptimierungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung hat teilweise einen durchaus nicht ganz so guten Ruf. Das kommt unter anderem auch daher, dass Versicherer neue Tarife auflegen und die bisher in den alten Tarifen versicherten Kunden nicht so ohne weiteres in die neuen Tarife wechseln können. Zumindest suggerieren einige Unternehmen genau dieses, denn „eigentlich“ gibt es dafür bereits heute gesetzliche Regelungen. Der Paragraph 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt einen solchen Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens verbindlich.

Warum wird der Wechsel dann so kompliziert?

Das Problem liegt teilweise im System selbst. Die Berater und Makler, welche einen solchen Tarif vermittelt haben werden für den Abschluss eines solchen Vertrages mit einer Provision oder Courtage honoriert. Diese Courtage dient natürlich auch dazu, die weitere Betreuung des Vertrages zu übernehmen, wenn auch das Verhältnis zwischen einmaliger Abschlussvergütung und laufender Betreuungsvergütung nicht ob die mal ist. Aus diesem Grunde haben „Verkäufer“ nicht unbedingt ein vorrangiges Interesse für so eine Beratung eines Wechsels.

Kann der Kunde einen solchen Wechsel allein?

Grundsätzlich kann natürlich jeder privat krankenversicherter Kunde seinen Versicherer anschreiben und ihn um ein Umstellungsangebot nach Paragraph 204 VVG bitten, dieses sollte er (manchmal erst nach einigen Erinnerungen) auch bekommen, denn dieses Recht steht dem Kunden eindeutig zu. Dennoch ist es sehr schwierig für den Endkunden zu beurteilen, ob denn das vom Versicherer gemachte Angebot überhaupt sinnvoll ist und ob es nicht vielleicht andere (bessere) Tarifmöglichkeiten gibt, die der Versicherer so nicht auf den ersten Blick offenbaren möchte.

Aus Versicherersicht ist das durchaus verständlich, wenn auch nicht zu tolerieren. Der Versicherer wird nach einem Tarifwechsel in einen neuen Tarif für eine vergleichbare Leistung weniger Beitragseinnahmen erhalten. Aus diesem Grund sträuben sich einige Unternehmen dagegen und versuchen einen solchen Wechsel mit teilweise abstrusen Risikozuschlägen zu verhindern. Die wenigsten Kunden wissen jedoch, dass man die so genannten Mehrleistungen (also versicherte Leistungen die im neuen Tarif besser sind als bisher) auch ausschließen kann, und daher keinen entsprechenden Risikozuschlag zahlen muss. Das gerade ist der Reiz an dem Tarifwechsel recht welches gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der neue (lukrative) Geschäftszweig?

Dieses Problem haben auch einige (teilweise nicht ganz so seriöse) „Tarifwechselberater“ erkannt. Neben einigen großen Anbietern am Markt finden sich auch kleine und weniger seriöse Anbieter. Versprochen wird fast immer das gleiche. Bei gleichen Leistungen wird dem Kunden suggeriert erspare Jahr für Jahr einige hundert- oder gar tausende Euro allein dadurch, dass ihm der Berater zu einem Tarifwechsel verhilft. Diese Beratung wird, wie eingangs geschrieben, durch die Versicherer nicht bezahlt. Daher berechnen die Berater ein Honorar,

welches sich in der Regel an der erzielten Ersparnis orientiert. Das geht von einen Honorar von knapp sechs Monatsbeiträgen bis hin zu einer Jahresersparnis, jeweils zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Nun kann man darüber philosophieren, das Honorar in dieser Höhe gerechtfertigt ist oder nicht. In vielen Fällen ist ein Honorar unabdingbar, da der Prozess von der Beantragung des Tarifwechsels über die Überwachung und die Kontrolle der Angebote des Versicherers einen hohen Zeitaufwand erfordert. Dieser Zeitaufwand muss natürlich in irgendeiner Form bezahlt werden. Aus diesem Grund ist es völlig legitim und sinnvoll ein Honorar zu verlangen.

Das problematische bei einigen Anbietern ist jedoch, dass die Tarife Ersparnis in vielen Fällen einfach dadurch generiert wird, das dem Kunden ein neuer Tarif mit einer deutlich höheren Selbstbeteiligung angeboten wird. Selbst wenn die Leistungen identisch sind, durch die höhere Selbstbeteiligung reduziert sich der Beitrag, daher ergibt sich eine hohe Ersparnis, welche dann natürlich zu einem (hohen) Honorar des jeweiligen Beraters führt. Nur einige wenige Anbieter rechnen diese höhere Selbstbeteiligung bei ihrem Honorar dagegen, und betrachten bei ihrer Honorarabrechnung die effektiven Beiträge.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus meiner Sicht aus einem anderen Hintergrund. Wenn Sie die Geschäftsbedingungen der „Tarifwechselberater“ genau lesen, so stellen sie in vielen Fällen fest, dass auch später noch ein Honorar fällig werden kann. Entscheiden Sie sich nämlich heute gegen einen neuen Tarif und verbleiben dennoch in ihrem alten, überlegen sich das aber vielleicht in 12,18 oder 24 Monaten,

So müssen Sie dennoch ein Honorar an den alten Berater bezahlen. Das ist selbst dann erforderlich, wenn ihnen die Beratung nicht gefallen hat und sich vielleicht später noch einen anderen Berater hinzugezogen haben. Solche Regelungen halte nicht nur ich für falsch.

Guter Rat

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Guter Rat” (Ausgabe 02/2013) werden unterschiedliche Möglichkeiten dieser Berater verglichen. eine entscheidende Aussage in dem Artikel ist unter anderem,

„Es benötigt ein spezielles Wissen, um das Leistungsniveau zu halten und trotzdem Geld zu sparen. (Harald Leissl, Delegate AG)

In den letzten Wochen und Monaten haben mir einige meiner Kunden solche Vorschläge zu einem Tarifwechsel vorgelegt. Leider zeugen diese nicht unbedingt davon, dass so ein spezielles Wissen hier vorhanden war. Natürlich gibt es in jeder Branche und in jedem Bereich gute und schlechte Berater, schwarze und weiße Schafe- keine Frage. Der Artikel selbst klingt er wie ein Werbefeldzug für die Tarifwechselberater und aus meiner Sicht weniger wie eine neutrale Bewertung der Dienstleistungen. Ungeachtet dessen wird der Kunde in den meisten Fällen um eine professionelle Beratung nicht herumkommen.

Interessant ist auch die Aussage am Ende des Artikels. Dort schreibt die Autorin, dass sich der Gang zum Wechselberater für Kunden der Alten Oldenburger, Debeka, DEVK, HUK, LKH, LVM, Mannheimer, Mecklenburgische, Pax, Provinzial und SDK gar nicht lohnen würde, da diese Gesellschaften nur ein Tarifvertrag anbieten. Ungeachtet der Tatsache, dass selbst die LKH heute neue Tarife im Programm hat, die SDK in 2013 neue Tarife auf den Markt bringen wird und auch bei allen anderen Unternehmen neben den alten Tarifen nun die Unisex Tarife am Markt sind, stellt sich mir ernsthaft die Frage was eine solche Aussage soll. Wenn sich der Kunde den Beitrag für seinen Versicherungsschutz nicht mehr leisten kann oder will und bei einem dieser Unternehmen versichert ist, so wird auch dieser nicht um eine ordentliche Beratung zu einem anderen Tarif drum herumkommen. Der Grund ist ganz simpel, auf eine Reduzierung der Leistungen im Alter kann in bestimmten Bereichen durchaus sinnvoll sein. Daher spricht nichts dagegen, auch Kunden dieser vorgenannten Gesellschaften eine solche Beratung anzubieten.

Was können Sie konkret tun?

Wenn Sie in einem Tarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, dass schon über mehrere Jahre und der Tarif nicht mehr Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht, so wenden Sie sich zunächst einmal an den Vermittler des Tarifes. Sprechen Sie diesen darauf an, ob der bereit ist (gegebenenfalls gegen ein Honorar) Ihnen bei der Umstellung des Tarifes behilflich zu sein.

Wenn dem nicht so ist, so können Sie natürlich auch zunächst einmal ihre Gesellschaft selbst anschreiben und um ein Angebot für einen Tarifwechsel nach Paragraph 204 VVG bitten. Dabei sollten Sie den Versicherer auch darauf hinweisen, ob und in welchen Bereichen Sie bereit wären auf gewisse Leistungen zu verzichten und ebenfalls darauf, ob sie sich eine andere (höhere) Selbstbeteiligung vorstellen können. Bei der höheren Selbstbeteiligung ist jedoch zu beachten, dass diese bei den meisten Gesellschaften nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung später wieder reduziert werden kann. Bevor Sie also in Tarife mit exorbitant hohen Selbstbeteiligungen wechseln, um dadurch heute einige Euro zu sparen, überlegen Sie gut ob sie diese Selbstbeteiligung langfristig auch aufbringen können.

Bei der Auswahl des neuen Tarifes sollten Sie sich (vom Berater oder ihrer Gesellschaft) eine genaue Gegenüberstellung schicken lassen, welche verbesserten aber vor allem auch welche verschlechterten Leistungen der neue Tarif enthält. Erst wenn sie im Detail verstanden haben, welche Leistungen sich reduzieren und auf welche Einschränkungen sie sich vielleicht zukünftig gefasst machen müssen (Hausarztmodell, Beschränkungen bei der Auswahl von Medikamenten, Höchstgrenzen bei Heil-oder Hilfsmitteln) können Sie entscheiden, ob der neue Tarif für Sie geeignet ist.

Bevor Sie nach diesen beiden Möglichkeiten bei einem der Tarifwechselberater eine Anfrage starten und einen Vertrag unterschreiben, lesen Sie bitte sehr genau deren Geschäftsbedingungen vor allem auch die Klauseln zum Honorar. Wie lange sind Sie an eine solche vertragliche Vereinbarung gebunden? Muss ein Honorar auch dann gezahlt werden wenn sie später und gegebenenfalls mit einem anderen Berater wechseln? Auch hier gilt: erst sehr genau lesen und das Kleingedruckte prüfen um dann eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Und wenn sie gar nicht weiterkommen, dann melden Sie sich einfach, zumindest eine kurze Einschätzung können Sie telefonisch durchaus kostenfrei kommen.

Weitere Informationen:

Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung

2 Kommentare

  1. Danke für diesen Beitrag – es war an der Zeit dafür!

    Die “Prämiendrücker” hat sich die PKV-Branche selbst eingehandelt, indem sie den Kunden bei der Wahrnehmung ihres Wechselrechts Steine in den Weg legt, verzögert, zaudert und verweigert.

    Nun hat der Markt zugeschlagen und spezialisierte Berater für den internen Tarifwechsel schlagen aus bereits bezahlter Leistung (der des Vermittlers) neues Kapital.

    Eine Fehlentwicklung – bei Versicherern und im Dienstleistungsmarkt.

  2. Ein echt nerviges Thema. Für Finanzberater und Kunden. Vor allem für Kunden hier verständlich und detailliert erklärt.

    In manchen Fällen ist ein Wechsel innerhalb des Unternehmens unmöglich oder nicht sinnvoll. Der Wechsel zu einem anderen – auch gesetzlichen – Versicherer eher geeignet.

    Bevor Sie als Versicherter allerdings irgendwelche Unterschriften leisten, lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler beraten. Sind Sie unsicher? Dann fragen Sie einen zweiten Makler.

    Der Makler hat Zugang zu sogenannten Risiko-Vorprüfungen. Hinter diesem mechanischen Wort steckt eine einfache und gefahrlose Anfrage bei mehreren Versicherungs-Unternehmen.

    Der Makler nimmt Ihren aktuellen Gesundheitszustand auf und gibt ihn an die Gesellschaften weiter. Die Gesellschaften unterbreiten Ihnen dann ein verbindliches Angebot. Sie gehen mit einer Risiko-Vorprüfung keinerlei Verpflichtung ein. Oft erfolgt die Anfrage anonym.

    Nun ist wieder der Makler gefragt, der die Angebote der Gesellschaften analysieren muss. Haben Sie Vorerkrankungen, schlagen manche Gesellschaften einen Mehrbeitrag und andere einen Leistungsausschluss für Ihre Vorerkrankung vor.

    In seltenen Fällen kann der Makler mit dem Versicherer über diese Vorschläge noch verhandeln. Und sei es nur, dass der Mehrbeitrag für Sie nach einer gewissen Zeit entfällt.

    Nehmen Sie den Abschluss und den Wechsel Ihrer Krankenversicherung nicht auf die leichte Schulter. In manchen Fällen gilt für eine Krankenversicherung: Bis dass der Tod uns scheidet.

    – Hans Steup, Berlin

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