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Deutscher Ring mit Anpassungsangebot für Kunden mit Krankentagegeld – unbedingt beachten und mitmachen

Und “alle paar Jahre grüßt das Murmeltier” oder so ähnlich. Da ist sie wieder, die Anpassungsoption des eigenen Krankentagegeldes und damit die Möglichkeit die eigene Absicherung für den Fall der längeren Krankheit anzupassen und das sogar ohne neue Gesundheitsprüfung und daher selbst bei bestehenden Krankheiten möglich.

Was ist das Krankentagegeld genau? 

Das Krankentagegeld (KT) ist, anders ein Krankenhaustagegeld (KHT) eine Form der Absicherung in der privaten Krankenversicherung. Dieses sicher das Einkommen und gleich den Verlust aus, wenn der Arbeitgeber nach 6 Wochen keine Zahlung mehr leistet und/ oder das Einkommen bei Freiberuflern und Selbstständigen wegfällt.

Es handelt sich hierbei also um eine Erstattung des konkreten Verdienstausfalls im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist dabei sowohl für gesetzlich und privat versicherte gleichermaßen interessant. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist, der bekommt ein KT abhängig vom Einkommen. Durch die Deckelung aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze bestehen auch hier erhebliche Lücken bei Gutverdienern. Das maximal in der GKV gezahlte Krankentagegeld beträgt somit:

4.050 EUR * 0,7 = 2.835 EUR / 30 = 94,50 EUR

abzüglich SV Beiträge von 12,225% (Kinderlose) oder 11,975%

= max. KT somit: (Kinderlose) 82,95 EUR bzw. 83,18EUR pro Kalendertag

Von dem Maximalbetrag 2.488 EUR müssen alle weiteren Kosten bestritten werden- prüfen Sie also ob der Betrag ausreicht, wenn Sie in der GKV versichert sind.

Für privat versicherte Kunden hängt die Leistung von der versicherten Höhe ab. Leider ist auch dieses oftmals zu niedrig und nicht richtig berechnet worden, oder es wurden Anpassungen “vergessen”, neues Einkommen, neue Position oder veränderte Familiensituation nicht berücksichtigt. Daher überprüfen Sie bitte UNBEDINGT den Betrag des versicherten Krankentagegeldes.

Nettoeinkommen (oder laufender Bedarf) + SV Beiträge (siehe GKV) + PKV Beitrag inkl. Arbeitgeberanteil

= Krankengeld / 30 = NÖTIGER TAGESSATZ

Gerade durch veränderte Situationen im Job oder in der Familie, Kinder die mitversorgt werden müssen und/ oder die Inflation selbst entstehen schnell Lücken, welche nur auf den ersten Blick “harmlos” sind. Selbst eine Lücke von 10 EUR reisst ein Loch von 300 EUR monatlich in die Haushaltskasse und sollte zeitnah aufgefangen werden. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer regelmäßig eine Anpassung der Tagegelder an, das sogar ohne neue Gesundheitsprüfung und daher auch für kranke und ältere Kunden.

Bekomme ich das Angebot auch?

Ja, alle beim Deutschen Ring Krankenversicherung versicherten Kunden mit einem Krankentagegeldtarif (außer wenn eine Ausschlussklausel für die Anpassung vereinbart wurde oder der Vertrag ruht) bekommen das Anpassungsangebot. Dieses ermöglichst eine Steigerung des versicherten Krankentagegeldes um 10,3%, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro. Dieser Betrag kann dann ab dem 1.5.2014 versichert werden und gilt ab diesem Tag ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten.

Muss ich dann mehr zahlen?

Ja, denn neben der Leistung erhöht sich auch der Beitrag im gleichen Verhältnis. Der Tagessatz wird immer im gleichen Verhältnis erhöht, wie das versicherte Tagegeld, die Leistung also. Ein Beispiel:

Ein bisher versicherter Kunde hatte ein Krankentagegeld von 150 EUR mit einem monatlichen Beitrag von 30,30 EUR versichert. Dieser bekommt nun folgende Erhöhung angeboten:

150 EUR + 10,3% (15,45 EUR) = 155,45 EUR (neues KT)

aufgerundet auf den vollen Euro beträgt die Erhöhung also 16 EUR und das neue KT somit 166 EUR

Der bisherige Betrag erhöht sich von 30,30 EUR auf 33,71 EUR, was einer Anpassung von 3,41 EUR ergibt.

Für einen Mehrbeitrag von 3,41 EUR erhält dieser Versicherte somit monatlich im Leistungsfall 480 EUR mehr Krankengeld (16€ * 30 Tage).

Kann ich das Angebot auch ablehnen? (und später nachholen?)

Das Angebot unterliegt einer Annahmefrist, die nicht verlängerbar ist. Wichtig ist, das dieses bis zum 15.4.2014 (eingehend beim Versicherer oder bei uns) angenommen werden muss. Es muss unterschrieben sein und wird nur bei fristgerechtem Eingang wirksam.

Ein “Nachholen” mit der kommenden Anpassung ist nicht möglich. Wer also dieses Angebot “verschläft” oder sich überlegt “ich brauch das jetzt nicht”, der kann beim nächsten mal (in ca. 3 Jahren) nur die normale Anpassung dann machen, nicht aber diese nachholen.

Wie berechne ich das richtige Tagegeld?

Zunächst sollten Sie einmal prüfen, ob die Beträge die derzeit versichert sind ausreichen. Dazu schauen Sie bitte in ihrem Versicherungsschein nach dem Baustein für das Krankengeld (beim Dt. Ring heisst dieser pro43…). Dort ist ein Tagessatz angegeben. Diesen brauchen wir für die folgende Berechnung.

Reicht_mein_KT

Reicht der Endbetrag nun nicht aus, so sollte das KT auch über dieses Anpassungsangebot hinaus noch einmal überprüft und MIT NEUEN GESUNDHEITSFRAGEN angepasst werden. Zuerst nehmen Sie aber in jedem Fall die Anpassung ohne Risikoprüfung an, erst danach sollte weiter angepasst werden. 

9 Kommentare

  1. Hallo Herr Hennig, eine Frage habe ich zu den Rentenbeiträgen. Dort heißt es “als Richtwert 10% des Bruttoeinkommens”. Reicht das denn? Müsste man nicht den kompletten Beitragssatz zu Grunde legen? Oder zahlt der Arbeitgeber den AG Anteil nach dem 43. Tag weiter? Danke für eine Info

    • Hallo,

      nein, der AG zahlt nichts mehr und es ist auch nur die unterste Grenze als Richtwert. Es handelt sich ja um freiwillige Rentenbeiträge, welche nicht zwingend gezahlt werden müssen, aber sollten.
      Natürlich sind die vollen Beträge besser, meist lassen aber die Versicherer ein so hohes KT nicht zu.

  2. Hallo Herr Hennig,

    ich habe bei meinem Tarif (Esprit + Futura) bisher noch kein Krankentagegeld mitversichert. Kann ich dies noch nachholen?

  3. Bieten auch andere Versicherer regelmäßig diese Erhöhungsoption? Von der Universa hab ich solch ein Angebot noch nie erhalten.

    • Hallo,

      ja, gibt es bei vielen Unternehmen. Die Universa hat in den KT Bedingungen folgende Regelung:

      “(10.1) Allgemeine Leistungsanpassung

      a) Dem Versicherungsnehmer wird alle zwei Jahre Gelegenheit gegeben, das vereinbarte Krankentagegeld entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung zu erhöhen. Das Nettoeinkommen der versicherten Person darf dabei nicht überschritten werden (vgl. § 4 (2)). Die Anpassung wird allen Versicherungsnehmern angeboten, deren Vertrag zur Zeit der Anpassung mindestens ein Jahr bestanden hat und für die ein Krankentagegeld von mindestens 15 EUR versichert ist.

      b) Die Anpassung kann nur auf einem dem Versicherungsnehmer im Anpassungsjahr übersandten Vordruck beantragt werden. Dieser Vordruck nennt die Tagegeldhöhe, bis zu der angepasst werden kann und die Frist für seine Rückgabe. Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt, werden die fristgerecht eingehenden Anträge ohne erneute Risikoprüfung angenommen. Die Anpassung wird dann ohne erneute Wartezeiten zum Ersten des Monats wirksam, der auf den Zugang des Antrags beim Versicherer folgt. In Abweichung von § 2 beginnt der Versicherungsschutz auch für laufende Versicherungsfälle mit dem Ersten dieses Monats.

      c) Versicherungsnehmer, welche eine Leistungsanpassung ablehnen, ohne dass ein Grund nach § 4 (2) vorliegt, werden von den folgenden Leistungsanpassungen ausgeschlossen, es sei denn, sie unterziehen sich einer erneuten Gesundheitsprüfung.

  4. Hallo Herr Hennig, danke für die Info. Ich bin DR Kunde im Comfort+. Bekomme ich das Angbeot vom Ring schriftlich? Oder muss man sich selbst melden?

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