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“Das brauchen Sie nicht angeben” – Warum Sie jetzt Ihren Vertreter oder Makler vor die Tür setzen sollten, schnell!

Update: “Das Investment” hat die Geschichte ebenfalls aufgegriffen und die “wohl schlechteste Versicherungsmaklerin Deutschlands” “gekürt”. Hier die Geschichte.

Es gibt so Geschichten, die kann man sich nicht einmal in seinen kühnsten Träumen ausdenken. Auch wenn ich schon fast zwanzig Jahre in dieser Branche unterwegs bin und schon einiges gesehen habe sehen musste, es gibt immer noch Beispiele wo man nicht nur an dem gesunden Menschenverstand zweifelt, sondern es anscheinend keinerlei gibt. Einen solcher Fälle musste ich leider in den letzten Tagen wieder erleben.

Zehn Jahre in der PKV und jetzt wechseln?

In meinem letzten Beitrag habe ich erklärt, dass der eigene Schutz in der privaten Krankenversicherung regelmäßig überprüft werden muss. Auch habe ich dort dargelegt, dass es sinnvoll sein kann einen bestehenden Krankenversicherungsschutz auch wieder aufzugeben, wenn der Versicherungsschutz nicht dem eigenen Bedarf entspricht. Doch was hier passiert ist, hat nichts mit Kundenberatung oder gar Kunden Interessen zu tun, das ist einfach unverantwortlicher Unsinn und die Kunden muss es ausbaden.

Was ist passiert?

Eine privat versicherte Angestellte hatte einen Versicherungsschutz in einem Kompakttarif einer privaten Krankenversicherung. Kein Luxus aber ein Tarif mit dem man (wenn es zu den eigenen Ansprüchen passt) durchaus leben kann. Zudem gibt es einen weiteren Tarif, welcher die Wahlleistungen im Krankenhaus (also das Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung) absichert(e) und ein Krankengeld welches mit 100 € pro Tag etwas niedrig ist. Nun ist die Kundin schon zehn Jahre dort versichert, Versicherungsbeginn war im Jahr 2005. Vollkommen zurecht stellt sich jetzt die Frage, warum jemand nach so langer Versicherungszeit überhaupt in die Verlegenheit kommt sein Versicherungsschutz zu kündigen. Nun, die alte Krankenversicherung erhöhte zum Jahresende des letzten Jahres ihren Beitrag um knapp 110 € und somit ergab sich ein neuer Gesamtbeitrag von 780 €. Darin enthalten war die Pflegepflichtversicherung, dass Zweibettzimmer und die Wahlleistungen Chefarzt, ein Krankentagegeld und der Krankenversicherungsschutz.

Das ist aber recht viel? Richtig, denn die Kunden ist erst mit etwas über 45 Jahren in die private Krankenversicherung gewechselt. Ob das zu dem Zeitpunkt so sinnvoll und ratsam war, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Es ist aber nun so. Nach der Anpassung des Beitrages nutzte die Kunden die erste Verärgerung darüber um sich nach einer Alternative umzusehen. Nach etwas suchen bei “Tante Google” landete diese auch auf einem dubiosen Anfrageformular und wurde kurz darauf von einer Maklerin aus dem Norden der Republik kontaktiert. Nach einigen Gesprächen lautete die Empfehlung, den Versicherungsschutz doch zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Schließlich würde die Monatsprämie dann um 138 € sinken, was der Kundin natürlich recht war.

Äpfel mit Birnen verglichen

Ohne ins Detail zu gehen, fallen mir mindestens 40 Kriterien ein, in welchen der neue Tarif schlechter ist als der bisherige Schutz. Auch hat man wohl das Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung einfach vergessen. Doch was macht das schon, schließlich war es ja 138 € monatlich günstiger.

Neben der Tatsache dass die Kunden gleichzeitig natürlich aus der alten “Bisexwelt” in die neue “Unisexwelt” gewechselt ist und nebenbei auch das Umwandlungsrecht in den Standardtarif einfach verloren gehen, sträuben sich mir, bei so viel Unsinn und Profitgier, die Nackenhaare. Da kommt ein Makler/eine Maklerin und lässt ernsthaft eine Kunden mit zehn Jahren vor Versicherungszeit, vorhandenen Vorerkrankungen und einem Alter von 55 Jahren die private Krankenversicherung wechseln. So viel (entschuldigen Sie bitte) Dummheit auf einen Haufen kann es normalerweise gar nicht geben.

„Das Glaukom brauchen sie nicht angeben“

Doch es kommt noch schlimmer. Nicht nur das hier der Kunden (versicherungstechnisch) das eigene Grab geschaufelt wurde, es wurden auch gleich noch einige Falltüren versteckt. So leidet die Kunden unter einem Glaukom, Sie kennen es vielleicht unter dem Namen Grüner Star. Eine solche Augenerkrankung führt in der privaten Krankenversicherung je nach Ausprägung zu einer Ablehnung oder einem (höheren) Risikozuschlag. Das ist auch verständlich, denn können doch hieraus weitere notwendige Untersuchungen und Behandlungen entstehen, welche schlichtweg Geld kosten. Geld welches das Versicherten Kollektiv tragen muss und wenn’s denn bei Antragstellung schon bekannt ist in Form eines Risikozuschlag ausgeglichen werden muss. Weiterhin gibt es einige Behandlungen des Rückens, insbesondere hier Massagen, Wärmepackungen und ähnliches.

Wenn auch die Maklerin anscheinend keine Ahnung von dem Krankenversicherungsthema hatte, eines wusste sie wohl sehr genau: Werden die Angaben zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß gemacht, so führt das entweder zu einem Zuschlag oder die neue Krankenversicherung wird das Risiko ablehnen. Damit ihr das gar nicht erst passiert und sie umsonst gearbeitet hat, rät sie der Kunde es gar nicht erst anzugeben. Die Kundin fragt noch einmal nach und bekommt auch hier die Aussage, dass auch sie nicht anzugeben. Ein fataler Irrtum, wie sich später zeigen wird.

Kniebeschwerden, Arthrose, Rücktritt

Es kommt wie es kommen muss. Auch wenn es vorher keine Beschwerden dazu gab, nur wenige Monate nach dem Beginn des Versicherungsschutzes, im April 2016 treten bei der Kunden Kniebeschwerden auf. O. k., das ist in dem Alter >50 Jahre jetzt nicht so sonderbar mögen sich vielleicht denken, ist es auch nicht. Schließlich ist die Kunden dafür krankenversichert und lässt die Operation am Knie durchführen. Alles verläuft gut, die Rechnung vom Arzt und der Operation kommt und die Kundin reicht diese bei ihrer neuen Krankenversicherung an. Die Hansemerkur Krankenversicherung tut genau das, was jeder andere Versicherer auch getan hätte. Bei (größeren) Behandlungen und Beschwerden kurz nach dem Beginn der Versicherung wird eine sogenannte Anzeigepflichtverletzung geprüft. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit der Verletzung der torvertraglichen Anzeigepflicht. Das bedeutet vereinfacht nichts anderes, als ob die Kunden alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß gemacht hat. Ist der Versicherer (bewusst oder eben aufgrund von falschen Informationen) belogen worden, so wird er im Sinne des Versichertenkollektives die Chance nutzen von dem Vertrag zurückzutreten. Das muss er auch tun, denn sonst wäre eine vernünftige Prämienkalkulation nicht möglich.

Nochmals, der Hansemerkur Krankenversicherung ist hier kein Vorwurf zu machen. Der Versicherungsmaklerin ist hier nicht nur Vorsatz zu unterstellen, als juristischer Laie wäre durchaus auch ein Betrugsvorwurf denkbar. Das müssen natürlich andere Stellen klären, und das ist auch nichts hier im Beitrag und im Blog klären will. Es geht hier aber nicht um eine kleine vergessene Angabe bei den Gesundheitsfragen, es geht um eine bewusst falsche Aussage gegenüber der Kunden, eine vorsätzliche Falschangabe im Antrag und das alles nur, damit die eigene Provision nicht gefährdet ist.

Es ist eine Schande für den Berufsstand des Versicherungsmaklers, es ist eine Schande für die gesamte Branche, dass solche Menschen Betrüger hier immer noch tätig sind. Natürlich musste die Versicherungsmaklerin wissen und befürchten, dass mit der korrekten Angabe aller Gesundheitsfragen der Abschluss in Gefahr war. Natürlich musste sie ahnen dass sie dann nicht einen Cent verdienen wird, was alleine schon an einem unsinnigen Vergütungssystem liegt. Doch darum geht es nicht, es geht vielmehr darum dass hier bewusst ein falscher Ratschlag gegeben wurde.

Kunde haftet für seine Angaben

Jetzt können Sie natürlich einwenden, schließlich habe die Kunden doch den Antrag unterschrieben. Schließlich haben die Kunden am besten über ihre gesundheitlichen Beschwerden und Probleme Bescheid gewusst. Schließlich hätte sie doch wissen müssen das diese Angaben zu machen sind, denn der Versicherer weist in seinem Antragsformular auf folgendes hin:HM VVA Hinweis

Ja natürlich hätte sie es wissen müssen, natürlich hätte die Kunden nachfragen müssen und die Angaben gegebenenfalls sorgfältiger machen. Doch wenn diese explizit nochmals bei ihrer Maklerin nachfragt, und diese mir versichert dass solche Angaben nicht zu machen sind, was hätten Sie getan?

Nachdem Kunden nun ihre Rechnungen eingereicht hatte und auf die Erstattung wartete, kann stattdessen eine weitere Nachfrage. Es sollten Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden um die entsprechenden Angaben im Antrag zu prüfen. Die Ärzte haben natürlich ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht. Die Hansemerkur hat richtig gehandelt. Doch das hilft der Kunden jetzt nicht weiter. Sie steht im Moment ohne Versicherungsschutz da, bekommt vielleicht nie wieder einen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung muss zudem noch sämtliche entstandenen Kosten alleine tragen.

Die Folgen des Rücktritts im Detail

Zunächst einmal etwas Hintergrundwissen. Tritt der Versicherer (berechtigt) vom Versicherungsvertrag zurück, so ergibt sich für die Kunden ein größeres Problem. Grundlage für diesen Rücktritt sind die Paragrafen 19 und 21 des Versicherungsvertragsgesetzes, dort heißt es:

(2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Für die Kunden ergeben sich somit folgende Probleme:

  1. es fehlt rückwirkend der Versicherungsschutz
  2. Leistungen die bereits erbracht wurden sind gegebenenfalls zurückzuzahlen
  3. eingereichte Rechnungen werden nicht erstattet
  4. die Prämien bekommen die Kunden nicht zurück
  5. es ist sehr schwer, auch aufgrund der neuen Erkrankungen, einen neuen Versicherungsschutz zu bekommen
  6. Die letzte Option ist ein (Zwangs-) Versicherung im Basistarif

Natürlich kann die Kundin, wenn sie denn die entsprechenden Umstände beweisen kann, gegen die damalige Versicherungsmakler vorgehen. Sie kann Schadensersatzansprüche geltend machen, sowohl für den bisher entstandenen Schaden und gegebenenfalls auch für den Schaden der in der Zukunft noch entsteht. Weiterhin hat die Kunden bereits alle Altersrückstellungen in ihrem alten Vertrag unwiederbringlich verloren.

Die möglichen Lösungsansätze

Das im Augenblick wichtigste Ziel ist die Wiedererlangung eines Versicherungsschutzes. Aufgrund der neu eingetretenen Erkrankungen (die ja nun bereits behandelt wurden und wofür auch Rechnungen vorliegen) sind hier weitere Risikozuschläge zu zahlen, vielleicht droht sogar eine Ablehnung. Für den Fall dass sich kein neuer Versicherungsschutz besorgen lässt, bleibt nur eine Absicherung im Basistarif. Lange Zeit die Kunden eine wesentlich höhere Prämie als bisher, hat aber dazu noch deutlich weniger Leistungen.

Aber es gibt doch die Versicherungspflicht

Ja, es besteht die Verpflichtung eines jeden Bürgers, sich gegen das Risiko (ambulant und stationär) zu versichern. Jedoch ist das keine Garantie dafür, dass sie auch in jedem Tarif versicherbar ist. Der Zwang für die Versicherungsgesellschaften besteht für eine Annahme im Basistarif. Weiterhin ist hier der sprechende Höchstbeitrag zu zahlen, und es wird ebenfalls eine Risikoprüfung durchgeführt. Diese führt zwar nicht zu einem Risikozuschlag, aber zu einer (internen) Risikobewertung. Es geht also selbst bei Beantragung des Basistarifs, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Zudem ist es absolut unverantwortlich hier (nicht nur aber gerade in diesem Alter) die bereits aufgebauten Alterungsrückstellungen der letzten zehn Jahre völlig sinnlos zu verbrennen. Es ist ein absolutes Unding, der Kunde hier auch nur ansatzweise zu einem solchen Wechsel geraten zu haben.

Muss die alte Versicherung sie wieder nehmen?

Nein, denn die Kundin hat den Versicherungsschutz wirksam gekündigt. Die nachgewiesen dass sie zu diesem Zeitpunkt einen anderweitigen Versicherungsschutz hatte. Nur weil dieser rückwirkend aufgehoben wird, entsteht daraus keine Verpflichtung für den vorhergehenden Versicherer den alten Vertrag wieder aufleben zu lassen. Zudem sind natürlich neue Erkrankungen hinzugekommen, die der alte Versicherer zum Zeitpunkt der Kündigung nicht kannte.

Fazit

Bitte, wenn sie schon länger in der privaten Krankenversicherung versichert sind, wenn sie zehn Jahre Altersrückstellungen aufgebaut haben und in einem Alter von 50 oder gar älter sind, vergessen Sie auch nur ansatzweise über eine Kündigung und den Wechsel zu einem anderen Versicherer nachzudenken. Die dort eingekauften Nachteile lassen sich nicht kompensieren.

Natürlich hat die Kundin hier auf den ersten Blick eine Prämienersparnis realisiert, das war auch ihr Wunsch als sie die Maklerin kontaktierte. Die alte Versicherung hat sogar Tarifwechselangebote mit der Kündigung verschickt, zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Kunden bereits anderweitig orientiert und war daher für das im Nachhinein übermittelte Angebot nicht wirklich empfänglich. Aus heutiger Sicht sagt Kunden: wäre ich doch von meinem alten Berater (dem des alten Vertrages) nur angesprochen worden, hätte dieser mir doch nur die Nachteile erklärt und hätte der mir doch nur geholfen meine Tarif zu wechseln. Auch die Krankenversicherung war nicht wirklich hilfreich, außer dass sie mit der Kündigungsbestätigung Angebote verschickt hat. Alles in allem ist hier ziemlich viel schief gelaufen, so viel schief gelaufen dass es sich hier nicht mehr ohne weiteres reparieren lässt.

…und hier zeigt sich leider wieder einmal aufs Neue: Gier frisst Hirn, schade, schade!

5 Kommentare

  1. Hallo Sven Hennig,
    wiedermal ein guter informativer Bericht aus dem wohl immer noch Alltag…ich finde immer gut wie du geschehenes mit hinweisen der Rechtsform verbindest….ich verachte solche provisionsgeilen Kollegen und durch solche Handlungen werden wir es wohl nie schaffen, in der Republik ein besseres Ansehen zu unserem Berufsstand zu bekommen. Ich plädiere ja schon lange für eine Art von Spezialistentum mit zusätzlicher Zulassung in diesem komplexen Thema, analog wie zb. zum Anlageberater…denn wie in dem Fall hier zu sehen, ist der Mandantin nicht nur ein wirtschaftlich hoher Schaden entstanden…
    nicht nur das sie die Rechnungen selber bezahlen muss, auch in Zukunft werden weitere Kosten auf sie zu kommen…aber der Gesetzgeber macht ja auch nichts hierzu….er hatte ja auch die Chance, gerade wo er zum §204 , allen Kollegen die Türen öffnete… “ Schuster bleib bei deinen Leisten “ heißt es doch immer…dann hätte sowas ggf. vermieden werden können….

  2. Hallo Herr Hennig,
    endlich mal jemand, der das Kind beim Namen nennt und offen über solche Vorgänge schreibt. Diese und ähnlich geartete Fälle ziehen unseren Berufsstand in den Schmutz. Wenn es nach mir ginge, würde ich der “Kollegin” ein lebenslanges Berufsverbot in der Versicherungsbranche aussprechen.
    Dieser Fall ist leider kein Einzelfall.

    Tarifoptimierer findet man mittlerweile wie Sand am Meer. Man hat wieder eine Lücke im System gefunden, Kunden umzudecken und dick abzukassieren. Kunden wird unter dem Deckmantel des § 204 Angst gemacht und ein dringender Wechsel des Produkts empfohlen. Die Differenz / Ersparnis gibt es dann multipliziert mit 12 als stornofreie Provision für den Vermittler, welche der Kunde – völlig unnötig – zahlt. Gott sei Dank gibt es inzwischen Versicherer die das nicht mehr mitmachen und den Kunden sofort informieren, wenn ein Tarifoptimierer am Werk ist. Der Kunde muss darüber informiert werden, dass er einen Tarifwechsel auch völlig kostenlos erwirken kann. Natürlich sind die Versicherer angehalten, endlich mal entgegenkommend und vor allem schnell auf Kundenanfragen dieser Art zu reagieren. Das Aussitzen solcher Anfragen der Versicherer hat ja überhaupt erst dazu geführt, das solche Geschäftsideen (die ja unterm Strich clever sind) in Mode gekommen sind. Allerdings findet hier gerade bei den Versicherern ein lang überfälliges Umdenken statt, was den Kunden künftig zu Gute kommen wird.

    Würde mich nicht wundern, wenn die besagte Vermittlerin im geschilderten Fall auch eine solche Tarifoptimiererin ist. Leider hat auch der Gesetzgeber bei der Einführung der Versicherungspflicht und dieses unsäglichen Basistarifs gepennt und versäumt, eine bezahlbare Lösung für alle Nichtversicherten zu finden bzw. für Kunden wie die hier betroffene Dame zu finden, ohne das diese in den wirtschaftlichen Ruin getrieben wird. Ich wünsche der Kundin alles Gute, gute Genesung und das sie vor Gericht gegen die Vermittlerin Erfolg haben wird und das die Vermögensschadenhaftpflicht der Vermittlerin in Leistung geht.

  3. Ein sehr guter Beitrag. Ich war 25 Jahre als Krankenversicherungsspezialist tätig und habe mehr als einen solcher Fälle erlebt (und ,leider zu selten, auch verhindern können). Ich bin allerdings der Auffassung, dass man Versicherungsunternehmen in Bezug auf die Tätigkeit von ihnen beauftragter (mit ihnen unter vertrag stehender) Vermittler nicht aus der Verantwortung entlassen darf – unabhängig davon, ob es sich um Makler oder Ausschließlichkeitsvertreter handelt. Bei Krankenversicherungen sollte von Vermittlern zumindest ein Qualifikationsnachweis gefordert werden, und durch das Versicherungsunternehmen im Streitfall nachgewiesen werden. Bei fehlendem Nachweis sollte das Prinzip der Umkehr der Beweislast gelten, d.h. in diesem Fall hätte die Kundin von ihrem alten Unternehmen zurückgenommen werden müssen.

  4. Sehr geehrter Herr Hennig, Sie sprechen mir aus der Seele. Ihr Artikel ist zwar schon mehr als 5 Jahre alt und leider nach wie vor aktuell.

    Alleine in 2020 habe ich 3 Beratungsanfragen zu genau diesem Thema erhalten.

    Ein Rentner mit erhöhtem Blutzucker, der nach 20! Jahren aus seinem alten Tarif gequatscht wurde und dann nach 1 Jahr wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht gekündigt wurde.

    Eine Dame die zu einem Tarifwechsel überredet wurde, trotz einer Vorsorgeuntersuchung mit Auffälligkeiten, die zu diesem Zeitpunkt noch in der Abklärung waren. O-Ton des Vermittlers: So lange noch kein Befund da ist, brauchen sie das nicht angeben.

    Es stellte sich dann als Krebserkrankung raus und die anschließende Behandlung mit Kosten in Höhe von 20.000€ führte dann nach nur 6 Monaten zum Verlust des Versicherungsschutzes.

    Ein 75 jähriger Unternehmensberater wurde in einen Continentale Grundschutztarif gewechselt und erkrankte später an Alkoholsucht. Eine stationäre Suchttherapie war leider über den Tarif nicht abgesichert.

    Es ist einfach erschreckend, wie einige „Berater“ Kunden, die auf eine gute und bedarfsgerechte Beratung vertrauen für ihren eigenen Vorteil über den Tisch ziehen.

    Und damit einen ganzen Berufsstand in den Dreck ziehen.

    Schön, dass es auch noch die Guten gibt.

    Beste Grüße
    Marcus Knispel

  5. Alter aber guter Artikel. So gut, dass er in der neuen Version des Buches als Referenz verlinkt wird! 🙂
    Dennoch schade, dass wir immer wieder auf solche Untriebe hinweisen müssen. 🙁

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