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Central Krankenversicherung kündigt (berechtigt) Krankentagegeldanspruch

In verschiedenen Internetforen wird derzeit die Kündigung des privat versicherten Krankentagegeldes nach dem Tarif ET der Central Krankenversicherung diskutiert.

Dem Ganzen liegt folgender Fall zu Grunde:

Ein bisher privat versicherter Kunde (u.a. mit einem Krakengeld ab der 6. Woche in Höhe von 50 EUR) versicherte sich neu (private Krankenvollversicherung) bei der Central. Parallel schloss dieser eine Krankentagegeldversicherung mit einem Tagegeld von 100 EUR pro Tag aus. Die Höhe war und ist aufgrund des Einkommens nicht zu beanstanden.

Nun tritt der Leistungsfall ein und der Versicherer zahlt solange Arbeitsunfähigkeit vorliegt ein Krankentagegeld von 100 EUR pro Tag, wie versichert. Nach Abschluss der Leistungspflicht kündigt der Versicherer nun plötzlich einen Teil (50 EUR) von dem versicherten Krankengeld. Nunmehr verbleiben dem Kunden bei kommenden Krankentagegeldzahlungen 1.500 EUR (30*50) weniger im Monat. Dieses bringt den Kunden (nun mit einer eingeschränkten Aufnahmefähigkeit aufgrund der Vorerkrankungen) in arge Bedrängnis.

Und natürlich kommt die Frage: Darf die Central das denn so einfach?

Antwort: Ja. EIn Blick in die Bedingungen liefert auch die Erklärung. Dort steht geschrieben:

Damit wäre die Frage sauber beantwortet.

Hier hat entweder der Berater geschlafen bei der Beratung, oder aber der Kunde die Bedingungen nicht gekannt, gelesen oder es vergessen. Entscheidend ist hier aber, das es zu großen finanziellen Einschnitten kommen kann. Oft wird aus falsch verstandener Sparsamkeit das Krankentagegeld in Höhen abgeschlossen, welche die Berechtigung des Lohnersatzes schon verloren haben. Bedauerlich- aber aufgeklärt wird hier oft nicht.

Handlungsempfehlungen:

Sollten Sie in diesem Tarif versichert sein, so ist dringendes Handeln erforderlich wenn:

– Sie vorher ein niedrigeres Krankengeld als jetzt hatten

– Sie innerhalb der letzten 3 Jahre Ihr Krankentagegeld erhöht haben

oder es generell nicht der angemessenen Summe entspricht.

Bedenken Sie bitte dabei auch die Weiterzahlung des Krankenversicherungsbeitrages bei Krankentegegeldbezug. Gerade bei höheren Beiträgen (heute oder in Zukunft) oder der Mitversicherung von Kindern ist dieses ein großer Posten.

Übrigens: Auch bei dem Wechsel aus der GKV wird so eine Anrechnung vorgenommen. Wie hoch ist das KT in der GKV bei Arbeitnehmern?? Wissen Sie’s? (niedriger als 90 EUR)

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Krankentagegeld (Link)

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