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Berufsunfähig und was jetzt? Lösungen damit Sie nicht durch das Netz fallen

In diesem Blog finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen zum Thema Berufsunfähigkeit, beginnend mit der richtigen Antragstellung und der anonymen Voranfrage, über die richtigen Auswahlkriterien für den Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung und vieles mehr. Dennoch besteht in Deutschland nur bei 17 % aller Deutschen einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, wie eine aktuelle Studie der Zurich Versicherung gerade einmal wieder veranschaulicht. Es gibt durchaus viele andere Länder, wo ist deutlich besser aussieht. Für ein berufliches Projekt in Hongkong beispielsweise habe ich mir schon vor Jahren die dortigen Absicherungen angeschaut, mehr als die Hälfte aller dort lebenden Personen sind gegen das Risiko bei Berufsunfähigkeit versichert.

Fehlendes Bewusstsein für die Absicherung

Warum ist das so und warum gelingt es Versicherern, Verbraucherschutzverbänden und dem Staat nicht eine entsprechende und flächendeckende Absicherung der Bürger zu erreichen? Das hängt auch etwas damit zusammen, dass immer noch die Meinung vorherrscht „Der Staat wird schon für mich sorgen“. Dieser Aussage ist jedoch fatal, denn ein Berufsunfähigkeitsschutz besteht nur für Versicherte welche vor dem 1.1.1961 geboren sind. Alle anderen haben nur einen Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Früher (und für die älteren Versicherten) bestand ein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Rentenversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit. Wer also Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hatte (Achtung: Selbstständige und Freiberufler haben das meist nicht) und die notwendigen Wartezeiten erfüllt hat (bei Auszubildenden reichte dies nicht) bekam eine Versorgung, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Die Definition zur Berufsunfähigkeit bezieht sich daher immer auf den konkreten Beruf, die ausgeübte Tätigkeit und die Frage ob ich diese Tätigkeit in dem bisher ausgeübten Umfang noch ausüben kann. Wer also bisher einen acht Stunden Tag hatte und davon nur noch weniger als vier Stunden arbeiten kann, der ist berufsunfähig. Der Versicherungsschutz in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in der Regel weltweit, 24 Stunden rund um die Uhr und bei allen Tätigkeiten. (Zu beachten sind natürlich Ausschlüsse und Einschränkungen in dem individuell gewählten Vertrag)

Bei der Erwerbsminderung hingegen geht es nicht um den konkreten Beruf. Hier wird geprüft ob Sie mehr als sechs oder drei Stunden arbeiten können. Dabei geht es wie gesagt nicht in den Beruf den Sie gelernt oder ausgeübt haben, es geht um die (theoretische) Möglichkeit überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Wer also noch irgendetwas tun kann, mindestens sechs Stunden der erhält keinerlei Rente. Natürlich haben sie dann Anspruch auf entsprechende Grundsicherung, also Sozialhilfe. Hier werden natürlich die entsprechenden Voraussetzungen geprüft, vorhandenes Vermögen angerechnet und vieles mehr. Wer zwischen drei und 6 Stunden arbeiten kann, der erhält zumindest die halbe Erwerbsminderungsrente, was mit ein paar hundert Euro zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel ist. Auch hier bleibt nur die Sozialhilfe/Grundsicherung.

“Mit passiert doch nichts”

Mit dieser Einstellung kann man natürlich durchs Leben gehen und einigen gelingt das durchaus. Es gibt Menschen die sind zum Glück nie krank, lieben bis ans Lebensende zufrieden und ohne nennenswerte Erkrankungen und schlafen irgendwann in Frieden ein. Leider wissen wir nicht ob das auch bei uns zutrifft. Gerade in den letzten Jahren haben sich die Chancen auf Heilung bei einer Vielzahl von Krebserkrankungen deutlich verbessert, dennoch führen viele Diagnosen zumindest zu einer zeitweisen Berufsunfähigkeit. Wer ein, zwei oder drei Jahre nicht arbeiten kann, danach aber wieder in seinen Beruf zurückgekehrt hat auch während dieser Zeit einen Anspruch auf die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Berufsunfähigkeit bedeutet daher nicht „den Kopf unter dem Arm zu tragen“, sondern ist auf den konkreten Beruf bezogen.

“Ich sitze im Büro, was soll da schon passieren das ich nicht mehr arbeiten kann?”

… und zum Psychiater gehe ich sowieso nicht. Auch diese Aussage kommt immer wieder, wenn man über das Thema Berufsunfähigkeit spricht. Was soll mir passieren, im Büro kann ich irgendetwas machen. Die Frage ist jedoch, bin ich leistungsfähig genug um einen Beruf ausüben zu können? Kann ich mit einer Erkrankung, nach einem Unfall oder einen Kräfteverfall tatsächlich noch Vollzeit arbeiten? Auch hier gilt die entsprechende Prüfung der 50 %. Lässt meine Erkrankung also eine Ausübung des Berufes von unter 4 Stunden noch zu, so kann ich das natürlich tun ohne einen Rentenanspruch zu verlieren. Erst wenn die Berufsunfähigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr gegeben ist, erst dann endet die Rente.

Dazu kommt, dass gerade in den letzten Jahren die psychischen und psychosomatischen Erkrankungen drastisch zugenommen haben. Etwa ein Viertel aller Berufsunfähigkeitsfälle führen zu einer Leistung aufgrund einer “F-Diagnose”. Hierbei handelt es sich um Erkrankungen aus dem psychischen und psychosomatischen Bereich. Diese können stressbedingt sein, können auf übermäßige Belastung zurückzuführen sein und können natürlich auch als Begleiterscheinungen zu anderen Erkrankungen auftreten.””

Lesetipp: Die richtige Absicherung gegen Folgen einer Krebserkrankung

Wenn Sie zahlen sollen, zahlen sie dann doch nicht

Auch das ist eine immer wieder gern genommene Aussage um den Abschluss einer entsprechenden Versicherung hinauszuzögern und/oder vor sich herzuschieben. Es ist einfach das eigene Gewissen zu beruhigen, wenn ich mir ständig einrede, dass der Versicherer im Leistungsfall sowieso nicht zahlen. Einmal ganz überspitzt formuliert. Was ist besser? Ein Versicherer der vielleicht Zeit oder kein Versicherer?

Natürlich werden die Versicherer im Falle der Leistungsprüfung die Bedingungen genau prüfen. Da werden Anträge und die Angaben in diesen geprüft um zu klären ob bei Antragstellung keine Angaben richtig und vollständig gemacht. Stellt sich dann heraus das Angaben verschwiegen worden sind, zahlt der Versicherer zurecht nicht. Daher ist es elementar wichtig, sich vorher entsprechende Gedanken dazu zu machen und die Antragstellung sauber vorzubereiten.

Wenn Sie sich mit den Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit intensiver beschäftigen, dann werden Sie sehen dass einzelne Formulierungen in den Bedingungen über eine Leistung oder eben gegen eine Leistung entscheiden können. Lesen Sie gern einmal meinen Leitfaden zur Berufsunfähigkeit und schauen sich die unterschiedlichen Formulierungen an. Oftmals entscheidet ein einzelnes Wort oder eine einzelne Formulierung darüber, ob der Leistungsfall eintritt oder nicht. Wenn Sie sich hier (und damit meine ich vor der Antragstellung) Gedanken dazu machen welche Leistungen und welche Bausteine Ihnen wichtig sind, und wann sie konkret eine Leistung benötigen, dann finden Sie auch den passenden Versicherungsschutz.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Die „mache ich morgen“ Einstellung ist leider auch viel zu weit verbreitet. Natürlich ist für viele das Thema Versicherungen und dazu noch das Kleingedruckte nicht unbedingt die Bettlektüre bevor Sie abends das Licht ausmachen. Dennoch ist es notwendig und elementar wichtig sich mit eben diesen Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen und zu lernen und verstehen welche Leistungen in dem Vertrag enthalten sind und in welchen Bereichen eben auch kein Versicherungsschutz besteht. Nur wer versteht wann der Versicherer nicht leisten muss, wird auch Verständnis haben, wenn er dann später berechtigt nicht leistet.

Ausgestaltung des Vertrages entscheidet über die Leistung

Es gibt keinen allumfassenden und für jeden geeigneten Versicherungsschutz. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der individuellen Produkte am Markt. Es geht immer darum möglichst umfangreich abgesichert zu sein, dabei aber die Premiere noch bezahlbar zu halten. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich sich über die Höhe der Absicherung und das Endalter Gedanken zu machen. Natürlich kostet ein Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr mehr monatlichen Beitrag als ein Versicherungsschutz bis 60. Bei einer Rente von 2.000 € monatlich sprechen wir aber auch über einen Leistungsunterschied von 168.000 €. Irgendwo muss das Geld ja kommen, und daher ist ein Versicherungsschutz dementsprechend teurer. Wer heute dreißig Jahre alt ist und sich für die nächsten 37 Jahre versichern möchte, der erreicht schnell einen Millionenbetrag.

Für Kinder und Jugendliche ist eine Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit mit dem Alter von zehn Jahren möglich. Es gibt zwar durchaus Versicherer die schon vorher eine Art Schulunfähigkeit und damit eine frühere Versicherung anbieten, in vielen Fällen ist diese jedoch nicht sinnvoll. Auch mit zehn Jahren kann niemand berufsunfähig werden, es ist aber die zwingende Vorbereitung und der Grundstein für eine später benötigte und elementar wichtige Absicherung.

“Zum Glück, ich habe schon einen Versicherungsvertrag”

Immer wieder gern gehört und auch einer dieser Gründe, mit denen Sie ihr eigenes Gewissen hervorragend beruhigen können. Wie alt ist der Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung schon? Wie aktuell sind die Bedingungen? Besteht der Versicherungsschutz bis zum Rentenalter und vor allem in welcher Rentenhöhe? Liegen dem Vertrag aktuelle, verbesserte Bedingungen zu Grunde und leistete auch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit schon?

All diese Fragen werden oftmals gar nicht aufgeworfen. Viele Menschen sind froh sich irgendwann mal von einem Berater oder Vertreter einen Vertrag „angedreht“ lassen zu haben. Endlich konnte man das Thema abhaken und sich selbst beruhigen. Doch diese Verträge sind oftmals nichts wert. Dabei wurden zu Studien-oder Ausbildungszeiten 500 € Monatsrente versichert, eine Anpassung hat nie stattgefunden außer die jährliche 5 % Dynamik. Auch wurde in vielen Verträgen nicht das versichern was erforderlich war, sondern der Berater hat einfach gefragt „was wollen Sie denn für den Versicherungsschutz nun endlich ausgeben? Und dabei ist dann irgendeine Rente herausgekommen. Die passt hinten und vorne nicht, aber für das Gewissen ist es beruhigend.

Ich habe vor einiger Zeit einen Fall geschildert, der sehr erschreckend war. Ebenso habe ich schon mehrfach erklärt warum es unverantwortlich ist nicht gegen das finanzielle Risiko bei Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Nicht erst bei einem Hausbau, nicht erst, wenn Kinder da sind gehört dieser Versicherungsschutz zu den elementaren Absicherungen. Ohne Einkommen ist alles nichts, so könnte man es vereinfacht formuliert. Wer kein Einkommen erzielt, sei es durch eigene Arbeit, durch Kapitalerträge oder eben im Leistungsfall durch eine Berufsunfähigkeitsrente, für den sieht es schlecht aus. Auch die Altersvorsorge kann nicht mehr betrieben werden.

Mit 67 direkt ins schwarze Loch

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung und die darin enthaltene Rente zu niedrig, so werden damit im Leistungsfall Löcher gestopft. Es muss die Miete gezahlt werden, die Kinder müssen versorgt, in Auto muss ja damit der Partner/die Partnerin noch zur Arbeit kommt und vieles mehr. An Vorsorge unter oftmals wenig oder gar nicht gedacht. Doch hier genau ist das Problem. Der mit seiner Fähigkeit Rente gerade so kommt, der steuert auf ein viel größeres Problem zu. Der nicht mehr arbeitet seit auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse mehr ein. Wer die letzten 20 Jahre nicht gearbeitet hat und dann trotzdem in Rente gehen will, dem werden die Tränen in den Augen stehen sobald er den Rentenbescheid ließ. Das Problem ist damit nicht zu Ende. Die Berufsunfähigkeitsrente reicht nicht aus um eine Altersvorsorge (mit-) zu finanzieren und dann wird es einfach nicht gemacht.

Vielleicht kommen Sie mit der viel zu kleinen Rente sogar noch irgendwie bis zum Rentenalter. Spätestens dann wird es düster. Aus diesem Grund ist nicht nur die Tatsache eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben, sondern auch die Tatsache einer ausreichend hohen Rente elementar wichtig.

Verantwortungsbewusst oder verantwortungslos?

Solange Sie „allein auf der Welt sind“ mag das alles gehen. Damit meine ich die Zeit, in der es Kinder gibt, keinen Partner, keine Verpflichtungen. Irgendwie wird es dann schon gehen und im Zweifel essen sie mit einigen hundert Euro Grundsicherung rauskommen. Spätestens wenn andere Personen mit betroffen sind, ist es absolut unverantwortlich keine entsprechende Vorsorge zu treffen. Und nein, eine Unfallversicherung ist genauso wenig geeignet wie ein bisschen zurückgelegtes Geld im Sparstrumpf. Wer keine Million(en) auf der hohen Kante hat, keinen der ein laufendes und regelmäßiges Einkommen finanzieren kann, der gehört in eine vernünftige Absicherung. Und ja, die Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit kostet Geld, manchmal sogar viel Geld.

Und noch viel schlimmer, das Geld ist weg wenn ihm nichts passiert. Dennoch ist das Risiko deutlich erhöht, denn immerhin wird jeder Vierte in seinem Leben irgendwann einmal berufsunfähig. Das muss nicht zwingend von heute bis ans Lebensende sein, auch nicht für die nächsten 20 Jahre, aber auch zwei Jahre ohne Einkommen können einen finanziellen Ruin bedeuten.

Der richtige Weg zu Berufsunfähigkeitsversicherung

  • 1.)  den besten Tarif gibt es nicht
  • 2.) Vergleichsrechner helfen nur sehr bedingt weiter
  • 3.) Tarifauswahl macht Arbeit, viel Arbeit
  • 4.) Antragstellung ist mühsam

aber am Ende ausreichend vorgesorgt zu haben und nicht finanziell zu verhungern lässt es die Strapazen vergessen.

Wenn Sie nun auch feststellen: “Eine ausreichende Absicherung habe ich wohl doch nicht.”, so handeln Sie bitte jetzt! Nicht morgen, nicht nächste Woche und nicht “wenn ich mal mehr Zeit habe”, denn dann ist es in vielen Fällen leider zu spät.

Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Berufsunfähigkeit hier auf der Seite, eine Anfrage zur Berufsunfähigkeit können Sie mir hier senden.

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