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Beitragsgarantie 2012/ 2013 der Hanse Merkur Krankenversicherung

So langsam artet es in plumpe Marketinginstrumente aus. Gesellschaften überbieten sich fast täglich mit neuen Beitragsgarantien. Bereits in den vergangenen Wochen legten einige Unternehmen, darunter die Axa oder auch die Arag vor und veröffentlichten die Garantien der Beiträge bis 2013. Bedeutet dieses wenngleich auch nur eine Sicherheit bis 31.12.2012, denn ab 1.1. darf dann sehr wohl angepasst werden.

Nun hat auch die Hanse Merkur nachgezogen. Folgende Tarife werden nicht angepasst:

Start Fit -Tarife KVG2 und KVE2 (300,- € SB)

KVG3 und KVE3 (600,- € SB) betroffen.

Zusatzbaustein VKEH

Pflegezusatztarif PTA

Kurtagegeld KUT

Tarif PS2 (stationäre Wahlleistungen)

Das Schlimme ist aber, das diese Beitragsgarantie als Verkaufsargument von Beratern und Vermittlern benutzt wird. Dazu ist es jedoch völlig ungeeignet, denn maßgebend sind einzig und allein die entsprechenden Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung.

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)

Weitere Artikel zur Hanse Merkur:

Hanse Merkur Start Fit (KVE) – der optimale Schutz wie behauptet?

Rücktritt unzulässig, Urteil LG Dortmund 2 O 250/10 gegen die Hanse Merkur Krankenversicherung

Beitragsgarantien der Hanse Merkur Krankenversicherung 2011

6 Kommentare

  1. Moin moin,

    ich kann es ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen, wie die Hanse es seit 2007 erfolgreich schafft die Beiträge so extrem konstant zu halten…
    Alle dachten, dass es zum 01.01.13 eine “gewaltige” Anpassung geben wird.
    Aber interne Quellen sagten bereits im Januar, dass der Beitrag für den Absatzstärksten Tarif (KVE3) über das Jahr 2013 hinaus stabil bleiben soll.

    UKV/BBKK zerfetzen sich bestimmt wieder das “Maul” =)

    Nichts desto trotz ein absoluter Billigtarif der eigentlich nur für Existenzgründer geeignet ist.

    Gruß Thomas

    • Guten Tag Hr. Brauer,

      “für Existenzgründer geeignet”?

      Weil die das Geld für den Tarif kaum haben und dann erst recht nicht für die Lücken? Sehr eigenwillige Idee finde ich.

      Gruß
      Sven Hennig

  2. Hallo Herr Hennig,

    als Übergangslösung definitiv besser geeignet als Signal “Start” usw.

    Man kann ja nach einem Jahr (oder früher) eine Tarifumstellung in den KV Tarif machen.

    Gerade am Anfang der Existenzgründungist es doch wichtig (und ja, es ist auch wichtig gut KV-versichert zu sein) das wenig Geld was man hat gut einzusetzen.

    Ich kann keinem Existenzgründer der 1.500€ Brutto hat eine Vollkranken für 350€ + BU + Betriebshaftpflicht etc. etc. verkaufen.

    Und mal ehrlich: NOCH bin ich auch im KVE Tarif (leider -_-) =)

    Gruß Thomas

    • Hallo nochmals,

      nein, die Auffassung teile ich nicht. Der Kunde gehört schlcihtweg nicht in die PKV, den Sie gerade beschreiben. Und wenn schon Tarif mit reduzierten Leistungen, dann bitte bei Gesellschaften wo auch der Zieltarif passt. Wo soll der Kunde denn bei der HM hin?

      Klar ist es nicht sinnvoll eine PKV anzubieten, die nicht bezahlbar ist, aber daher muss eben auch nicht jeder in die PKV.

  3. Stimmt…

    An sich sind Existenzründer in den ersten Jahren in der GKV besser aufgehoben (zumindest wo man weiß, dass das Einkommen in der nächsten Zeit nicht gerade hoch ist).

    Ich persönlich würde mehrere Lösungen vorschlagen (HM,DR Esprit, DKV, Signal etc.)

    Jeder Kunde muss ja selbst wissen, was bezahlbar ist und was nicht.

  4. Hallo,

    neben den Fragen von Deckungslücken ist doch am Wichtigsten, was passiert im Fall der Fälle? Zahlt der Versicherer für die versicherten Bereiche tatsächlich oder handelte es sich um einen generellen Leistungsverweigerer? Bei der Hanse Merkur hatten wir schon öfter kleinere “Abrechnungsfehler”, die nicht den Eindruck hinterließen, dass diese tatsächlich versehentlich passiert sind.

    Doch nun kam es zu einem schweren Krankheitsfall (Schlaganfall) mit entsprechend hohen Kosten. Zunächst wurden von den behandelnden Ärzten angeratene Behandlungen abgelehnt und erst nach langer Diskussion hin und her anerkannt. Dann wollte die HM den Krankentagegeldtarif aufheben – wegen krankheitsbedingt eingetretener Arbeitslosigkeit. Erst auf unsere Beschwerde hin, mit Verweis auf ein BGH-Urteil, nachdem dies nicht zulässig ist, hat die HM davon Abstand genommen. Dann wurde von der HM schon mal angekündigt, dass die Krankentagegeldversicherung beendet werden kann wegen einer zeitlich begrenzten Berufsunfähigkeit. Letztlich wurde eine ärztliche Gutachterin von der HM beauftragt, die Arbeistunfähigkeit zu überprüfen. Gem. dem, was man über diese Gutachterin im Internet lesen kann, scheint diese zu einem großen Teil von Versicherungsaufträgen zu leben. Enstprechend sind die Kommentare zu deren “Gutachten”. Insoweit überraschte es uns nicht, dass diese Gutachterin zwar keine Berusfunfähigkeit feststellte (worauf nach unserer Vermutung die HM wohl hinaus wolte, um den Tarif zu beenden), aber kurzerhand feststellte, dass Arbeistfähigkeit vorliegen würde. Auch geneteilige Stellungnahmen von der behandelnden Ärztin und dem Physiotherapeuten konnten nicht verhindern, dass die HM an dem von ihr eingeholten “Gutachten” festhält.

    Es würde mich daher brennend interessieren, welche Erfahrungen andere mit der Regulierungspraxis der HM gemacht haben.

    Herr Hennig, haben Sie auch schon entsprechende Erfahrungen mit der Regulierungspraxis der HanseMerkur in Ihrem Kundenkreis sammeln dürfen?

    Oder hat evtl. einer der Leser dieses Blogs schon entsprechende Erfahrungen mit der HanseMerkur gemacht? Ich wäre an einem Informatiosnaustasuch sehr interessiert.

    Gruß Rudi

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