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Ärztliche Untersuchung bei der Beantragung einer BU Versicherung

Oftmals werde ich gefragt wann eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, ob diese überhaupt gemacht werden muss und ob dann keine Antragsfragen mehr zu beantworten sind. Doch zunächst der Reihe nach.

Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch bei der Privaten Krankenversicherung werden im Antragsformular Fragen gestellt. Diese sind vom Antragsteller zu beantworten und ermöglichen dem Versicherer eine Einschätzung des Risikos.

Wie krank ist/ war der Antragsteller und welche kosten kommen auf uns zu?

Was gab es an Vorerkrankungen und was könnte uns an (Mehr-)kosten erwarten?

Um wie viel ist das Risiko gegenüber einem gesunden Versicherten erhöht?

Diese Fragen lassen sich mit den Antragsangaben beantworten. Reicht dem Versicherer das nicht aus, so verwendet er so genannte Zusatzfragebögen.

Um dieses zu beantworten ist allein ein Status quo nicht ausreichend. Daher beziehen sich die Angaben auch auf die Vergangenheit.

Bei bestimmten Rentenhöhen in der BU oder bei dem Fehlen einer Vorversicherung in der Krankenversicherung ist meist/ fast immer eine ärztliche Untersuchung nötig. Stellt der Kunde einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsabsicherung beauftragt der Versicherer einen Arzt.

In der Praxis wird der Kunde mit dem Formular zu einem Arzt seiner Wahl geschickt, der Versicherer erteilt eine Weisung was zu untersuchen ist und übernimmt auch die Kosten. Diese Art der Untersuchung(en) ist abhängig von der beantragten Rentenhöhe. Auch hier sind jedoch die Antragsfragen zu beantworten, da der Arzt nur eine Momentaufnahme feststellen kann und die Angaben über die Vergangenheit vom Antragsteller zu machen sind.

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird die Untersuchung in der Regel bei dem Fehlen einer vorherigen Absicherung verlangt. Diese Kosten werden vom Versicherer nicht übernommen, da der Antragsteller sich versichern möchte und daher seinen Gesundheitszustand darlegen muss.

In jedem Fall nehmen Sie die Unterlagen wieder selbst vom Arzt mit und übergeben diese dann dem Versicherer oder Ihrem Berater. So haben Sie 1.) eine Kopie und können 2.) einmal auf die Antworten und Ergebnisse schauen und diese ggf. besprechen.

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