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Aachen Münchener Berufsunfähigkeitspolice – wirklich die beste BU, wie die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) es behauptet?

In der letzten Woche erhielt ich einen Anruf eines Vertreters der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Auf meiner privaten Nummer- wohl ohne zu wissen was ich beruflich tue- wollte man mir unbedingt die “beste Berufsunfähigkeitsversicherung” verkaufen und müsse daher “unbedingt mit mir reden”. Das Produkt sei “so gut, das es nur exklusiv bei uns zu bekommen ist”, so der Vertreter weiter. Daraufhin habe ich mir einmal die Bedingungen besorgt und etwas genauer unter die Lupe genommen.

Aus Aachen Münchener wurde in 2020 Generali – die Bedingungen gelten weiter

Zunächst aber sollte man sich klar sein darüber, wer bzw. was die Deutsche Vermögensberatung denn überhaupt ist. Es handelt sich um einen Versicherungsvertreter, einen so genannten gebundenen Vermittler. Irgendwie passt das nicht so recht zu der “Vermögensberatung”, denn unabhängig ist die DVAG damit nicht, sondern vertritt nur die Unternehmen des Generali – Konzerns.

Aachen Münchener Berufsunfähigkeitspolice Bedingungen

Doch zurück zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Es handelt sich um den Tarif BUV und meiner Analyse liegen die Druckstücke Nr. AVB BUV (01.12) mit den Versicherungsbedingungen, die Dynamikbedingungen DYNB BUV (03.11), die Besonderen Bedingungen für di fondgebundene Überschussveteiligung FÜBB BUV (01.12) und die Sondervereinbarung für Ärzte/ Zahnärzte AVB BUV Arztklausel Infektion (03.11) zu Grunde. Angeboten wird das Produkt exklusiv über die Deutsche Vermögensberatung und deren Vertreter im Außendienst.

Gerade bei einem Produkt wie der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Bedingungen von elementarer Bedeutung, entscheiden diese doch im Fall der Fälle darüber, wie und ob überhaupt eine Rente gezahlt wird oder ob der Versicherer keine Leistung erbringen muss. Was genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nun aber steht, das habe ich mir für Sie einmal genauer angeschaut.

Aachen Münchener Berufsunfähigkeitspolice – Leistungsauslöser

Einer der wichtigsten Punkte dabei ist zunächst die Definition der Berufsunfähigkeit selbst. Hier hat die Aachen Münchener im aktuellen Bedingungswerk auf den Zusatz “altersentsprechend” verzichtet und ist daher positiv von der gesetzlichen Definition abgewichen. Auch auf eine abstrakte Verweisung verzichtet der Versicherer hier, dazu aber später noch mehr.

Weiterhin kann der Leistungsfall auch dadurch eintreten, dass Pflegebedürftigkeit eingetreten ist und mindestens 2 der genannten Punkte erfüllt sein müssen. Wer sich also nicht allein im Zimmer fortbewegen kann und sich nicht allein waschen, der hat zwei Pflegepunkte welche zur Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung führen können. Können deshalb, da zuvor noch die weiteren Rahmenbedingungen und natürlich die Ausschlüsse zu prüfen sind. Leistungen aus der Versicherung werden bei folgenden Ereignissen/ Auslösern nicht erbracht (Quelle: §6 Abs. 2):

  • BU durch innere Unruhen, falls der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter war
  • BU durch Strahlenereignisse, Kernenergie
  • BU durch vorsätzliche Herbeiführung oder strafbarer Versuch eines Verbrechens oder Vergehens
  • BU durch atomare, biologische oder chemische Waffen

Dabei ist leider auch der Straßenverkehr nicht eingeschlossen. Andere Unternehmen verwenden hier deutlich verbesserte Formulierungen und dort heißt es zum Beispiel bei der Alten Leipziger (BV10) Berufsunfähigkeitsversicherung:

“c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten. Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sind von diesem Ausschluss nicht betroffen;”

Aachen Münchener Berufsunfähigkeitspolice – Einschränkungen

Auch das Thema der so genannten Umorganisation hat der Versicherer meiner Meinung nach eher schlechter als viele andere am Markt gelöst. So ist eine Umorganisation auch für Angestellte mit Weisungs- und Direktionsbefugnis möglich, fast schon ein k.o. Kriterium für angestellte Versicherte, denn die wenigsten Arbeitgeber werden den Arbeitsplatz an den Gesundheitszustand des Versicherten anpassen?! Die weiteren Formulierungen in §1 Abs. 4 b sind auch eher ungünstig. So sind dort weiterhin schwammige und nicht greifbare Formulierungen enthalten, z. Bsp. “keinen erheblichen Kapitaleinsatz”, “keine auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbußen” oder “ein der bisherigen Position angemessener Tätigkeitsbereich geschaffen wird und dieser aus medizinischer Sicht möglich ist”. Die Einkommensreduzierung wird zudem “je nach Lage des Einzelfalls” bemessen, auch wenn bei Angestellten eine Größenordnung von 20% als Obergrenze gilt.

Auch bei der Frage des Ausscheidens hat man sich nicht so recht an den besseren Mitbewerbern orientiert. Hier wird nur dann nicht von einem Ausscheiden ausgegangen, wenn höchstens 3 Jahre dazwischen liegen. In der Kombination von Elternzeit und anschließender Arbeitslosigkeit kann das durchaus eng werden.

Bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit im Leistungsfall wird hier auch nicht auf das befristete Anerkenntnis verzichtet. Der Versicherer kann (einmalig) ein Anerkenntnis seiner Leistung von max. 12 Monaten aussprechen. Das ist für den Versicherten eher schlecht, denn danach muss dieser die BU neu beantragen und hoffen, das auch diese dann anerkannt wird. Bei einem unbefristeten Anerkenntnis ist das jedoch anders. Dieses wird auch im Rahmen einer Nachprüfung überprüft, jedoch muss der Versicherer dann das Nichtbestehen der BU beweisen. So heißt es dazu weiter unter §16 wie folgt:

“Bei einem befristeten Anerkenntnis stellen wir die Leistungen zum Ende des Befristungszeitraums ein. Nach Ablauf des Leistungszeitraumes prüfen wir die Voraussetzungen des Anspruchs auf ihren Antrag hin neu. Als Voraussetzung für eine weitere Leistungspflicht ist uns nachzuweisen, dass nach dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen medizinischen und beruflichen Verhältnissen der versicherten Person Berufsunfähigkeit im Sinne von §1 besteht.”

Aachen Münchener Berufsunfähigkeitspolice – Leistungsprüfung

Eine Leistungsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zudem meist langwierig und mit vielen Vorgaben verbunden. Einige davon regeln die so genannten Mitwirkungspflichten, welche die Aachen Münchner im § 14 geregelt hat. Hier werden all die Unterlagen aufgezählt, welche die Kunden zu besorgen haben und was sonst noch an Voraussetzungen zu erfüllen ist. Erst wenn diese Nachweise erbracht sind und alle nötigen Beteiligten von der Schweigepflicht entbunden sind, kann es zu einer Anerkennung der BU kommen. Diese kann aber auch verhindert werden, indem der Versicherte bestimmte Heilbehandlungen “ertragen” und Hilfsmittel tragen muss. So regelt der Abs. 4 des §13 genau, das “geeignete Hilfsmittel” zu tragen sind. Das umfasst aber nicht nur die beispielhaft genannten Brillen und Prothesen, auch alle anderen “geeigneten Hilfsmittel” sind zu nutzen. Was auch immer im Fall der Fälle als “geeignet” eingestuft wird und vor allem von wem. Deutlich schlechter als viele Mitbewerber sind aber die folgenden Sätze:

“Zumutbar sind Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind. Heilbehandlungen, die mit einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem Zusammenhang nicht als zumutbar an.”

Auf telefonische Nachfrage konnte mir niemand erklären, wie man denn “besondere Schmerzen” definiert. Ist eine täglich zu verabreichende Spitze mit einem Wirkstoff schon “besonders”? Für mich vielleicht nicht, für jemanden mit Angst vor Spritzen wohl schon- doch wer will das entscheiden?

Vollkommender Nonsens für all die, die gut verdienen ist jedoch die so genannte Nachversicherungsgarantie in §12. Dort wird die Möglichkeit geschaffen, seinen Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Das ist besonders bei beruflichen Veränderungen und neuer privater oder beruflicher Situation wichtig. So werden zwar 11 Ereignisse genannt, einige sind jedoch fast nicht zu erreichen.

“Gehaltssteigerung um mindestens 10% gegenüber dem Vorjahr”

Spätestens 6 Monate nach dem Ereignis muss es dem Versicherer angezeigt werden. Bis jetzt klingt noch alles gut, aber im folgenden Teil des §12 folgen die Beschränkungen. So geht das ganze Anpassen nur bis zum 50. Lebensjahr, nur wenn der Vertrag nicht betragsfrei gestellt war, die Person noch nicht berufsunfähig ist und -jetzt kommst- das Recht erlischt bei einer bestehenden jährlichen Rente von 24.000 EUR. Für gut verdienende Angestellte und auch Selbstständige ist das eher ein Witz. Wer als Angestellter privat krankenversichert ist und demnach mehr als knapp 50.000 EUR brutto verdienst, dem ist mit 2.000 EUR monatlicher Rente nicht geholfen. Zudem ist die Erhöhung der Rente noch auf einen Betrag von 300 EUR monatlich oder 1.000 EUR monatlich binnen 5 Jahren begrenzt. Selbst dem Studenten mit einer kleinen Rente, ist somit eine vernünftige Anpassung bei dem ersten und gut bezahltem Job nicht möglich. Vielleicht ist aber dieses Klientel, also gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Studenten auch einfach nicht das angestrebte Kundenpotential.

Aachen Münchener Berufsunfähigkeitspolice – Besonderheiten

Besonderheit für Ärzte und Zahnärzte:

Bei Medizinern kann eine Leistung auch dann erfolgen, wenn diese im eigentlichen Sinne noch gar nicht berufsunfähig sind. Durch die Vereinbarung einer so genannten Infektionsklausel ist eine Leistung auch dann gegeben, wenn eine behördliche Anordnung eine Tätigkeit verbietet. Dieses kann zum Beispiel bei bestehender Hepatitis der Fall sein. Der Arzt könnte also in seinem Beruf arbeiten, darf aber nicht. Warum diese Klausel nicht auch bei den Tierärzten gilt ist nicht ganz klar, tut sie aber nicht.

Die Dynamische Anpassung:

Auch bei der Dynamik hat der Versicherer einige Grenzen eingebaut. Ab einem Betrag von 3.000 EUR monatlicher Rente bei der Aachen Münchener können vor weiteren Erhöhungen Nachweise verlangt werden, die eine Angemessenheit prüfen können. Wer dann- oder vorher- zweimal hintereinander die dynamische Erhöhung ablehnt, bei dem wird diese ausgeschlossen. Bei den meisten Unternehmen am Markt findet sich diese Klausel, die Alte Leipziger hat diese vor Kurzem geändert und verzichtet nun auf einen Ausschluss der Dynamik nach zwei Ablehnungen.

Aachen Münchener Berufsunfähigkeitspolice – FAZIT:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Aachen Münchener Lebensversicherung (Stand 2012) ist ein Tarif eher im Mittelfeld. Von der “besten BU” sind diese jedoch weit entfernt und enthalten einige Regelungen die die Leistungserlangung mehr als schwer machen können. Doch genau solche schwammigen Formulierungen und Regelungen sollten nicht enthalten sein, damit man sich im Fall der Fälle nicht noch damit rumärgern muss, was denn mit bestimmten Worten nun gemeint ist oder schlimmer, gemeint sein könnte.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit:

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

Auswahlkriterien und Kriterienfragebogen

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12 Kommentare

  1. Ein wirklich klasse Artikel! Und die Bedingungen gekonnt und auch für Nicht-Fachleute erklärt. wirklich klasse.

  2. Ist doch gut wenn man mal genauer und auch ausführlicher bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hinschaut als Finanztest. Die haben die Aachen Münchener ja regelmäig auf Platz 1 in Ihren Rankings. Mir persönlich zusätzlich ein Dorn im Auge ist in diesem Zusammenhang, dass mit Steuergeldern (dadurch finanziert sich ja Finanztest) einem strukturiertem Vertrieb zusätzlich Kunden in die Arme getrieben wird.Da wird es dann im Zwiefel nicht bei der “besten Berufsunfähigkeitsversicherung” bleiben und der Kunde bekommt auch noch eine GENERALI-Rente, eine CENRAL Krabkenversicherung und eine ARAG-Rechtsschutz umgehängt.

  3. Zur Meinung Punkt 2:

    Dass der Kunde noch eine Rechtsschutz der ARAG “umgehängt” bekommt, ist ja sogar nützlich, denn die Quote der Rechtsstreitigkeiten ist bei der BU ja bekanntlich sehr hoch. Das bedeutet andererseits aber auch, dass die ARAG gegen ein Konzernmitglied klagt. Ob das im Sinne des klagenden Versicherten ist, bliebt auch bei Finanztest unbewertet!

  4. Zu dem wirklich sehr guten Bewertungsbeitrag füge ich hinzu, dass die schwammigen, also nicht eindeutig definierten Begriffe einen weiten Spielraum für die Auslegung durch die Aachen Münchener zulassen. So könnte er stets die für ihn günstigste, also für den Versicherten ungünstigste “Definition” angeben. Wäre der Versicherte damit nicht einverstanden, obliegt ihm die Beweislast und er muß klagen, also nicht der Versicherer. Und wer dann keine Rechtsschutz hat, hat echt ein Problem… So kann man als Versicherer natürlich auch Kosten auf den Versicherten “umlegen”.

  5. Top Recherche
    Vielen Dank für diese Infos !!!!
    Bin gespannt auf weitere… 🙂
    Vielleicht Alte Leipziger und/ oder Condor?

  6. Hallo miteinander,

    hier auch nochmal die Frage: Hat jemand belastbare Zahlen/Links zur Höhe der Quote der Rechtsstreitigkeiten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit (egal welche Vers. aber gerne auch nach Versicherer aufgeschlüsselt)?

  7. …und wenn der Leistungsfall eintritt, bezahlt die Aachen Münchener sowieso nicht. Wenn man dann nicht das Geld sowie die notwendige Ausdauer hat, hat man leider verloren. Selbst vor Erpressung schrecken diese Gauner nicht zurück.

    Das berichte ich aus eigener, leidvoller Erfahrung.

  8. Sehr gut recherchierter Beitrag:-)
    Allerdings ist das Rechtsschutz Anhängsel der Dvag nicht die Arag sondern Advocard!

  9. Hallo Gute Leute,

    bitte Hilfen Sie mir ich möchte VASP Aachen-münschner kündigen, ich habe den Vertrag vor drei Monaten durch DVAG abgeschloßen.

    Mit freundlichen Grüßen

  10. Wenn ich als Versicherungsmakler dieses Versicherungsunternehmen nicht mehr anbieten dürfte, würde ich auch in den Krümeln suchen und statt dessen ein Unternehmen hervorheben, dass zwar einen geringeren finanziellen Background (Rücklagen für Schadenfälle) hat, aber höhere Provisionen zahlt. Für den Laien ist es immer sinnvoll sich die Frage zu stellen: Wer sagt was? Warum?

    • Guten Tag Hr. Schmitt,

      wenn ich als Vertreter der DVAG nur dieses eine Unternehmen verkaufen müsste und keine Alternativen hätte, so würde ich es auch in den Himmel heben. Die von mir angesprochenen Fakten sind keine Krümel, sondern schlichtweg nachlesbare Fakten. Was nützt ein Unternehmen wenn es nicht zahlt.
      Immer aufpassen wer was sagt. 🙂

  11. Natürlich versucht jeder, das eigene Produkt in den Himmel zu loben. Als Kunde muss man sich aber selbst fragen: welcher Versicherungsvermittler ist objektiver ? Der, der nur eine einzige Gesellschaft anbieten kann oder derjenige, der auf mehrere Gesellschaften zurückgreifen kann ?
    Bei einem freien Makler bekommt der Kunde i.d.R. mehrere Vergleichsangebote und diese werden mit dem Kunden gemeinsam besprochen ….

    Wenn dem Versicherungsvertreter die Argumente ausgehen kommt immer der Satz “Der Makler bietet nur das an wo er viel verdient”.
    Da kann ich nur müde lächeln.

    Im Übrigen geht es hier um nichts als Fakten, und diese wurden wunderbar herausgearbeitet.

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