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Geplant: Rückkehr zur paritätischen Versorgung – so steigt der Arbeitgeberzuschuss für PKV Versicherte dann an

Hätte, könnte, würde, sollte… so zumindest sollten wir diese Meldung Stand heute sehen, denn derzeit steht nichts fest. Nach 24-stündigen Sondierungen meldete n-tv soeben, man habe sich in den Sondierungen bei CDU und SPD auf eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung geeinigt.

Was das bedeuten “würde” und wie es sich dann für die heute privat Versicherten Arbeitnehmer auswirkt, das schauen wir uns hier einmal genauer an.

Nochmals die “Warnung”. Es ist nur ein Stand in den Sondierungen, kein Punkt in einem Koalitionsvertrag, geschweige denn ein Gesetz, eine Verordnung oder sonst dergleichen.

Wie sieht die Finanzierung der Krankenversicherung heute aus?

Wer heute in der gesetzlichen Krankenkasse als Arbeitnehmer versichert ist, der bekommt einen Teil des Beitrages von seinem Arbeitgeber bezahlt. Im Augenblick sieht das wie folgt aus:

Der Grundbeitrag in der GKV liegt in der Krankenversicherung bei 14,6%, welcher zur Hälfte von beiden Beteiligten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. 

Dazu kommt aber der sogenannte “kassenindividuelle Zusatzbeitrag” welchen jeder Krankenkasse für sich festlegt und welcher ebenfalls prozentual vom Einkommen berechnet wird. So kann eine Kasse hier noch weitere 1, 1,5 oder auch 2% Beitrag einnehmen, welcher aber von dem Arbeitnehmer allein zu tragen sind.

Das soll sich nun ändern. Also vielleicht.

In den Sondierungen erklärte man, man wolle zurück zur paritätischen Versorgung. Dazu gäbe es dann grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die eine wäre, die Kassen legen auch weiterhin einen Zuzatzbeitrag fest, dieser wird dann aber auch von dem Arbeitgeber bezuschusst. Das hätte zur Folge, dass die Arbeitnehmer weniger, die Firmen aber wieder mehr Beiträge zahlen müssten. An der Finanzierungssituation der Kassen ändert das freilich nichts, denn diese müssen mit gleichem Geld auskommen, kommt nur von einem anderen Zahler.

Die zweite Möglichkeit wäre auch hier, es gibt keinen Zusatzbeitrag mehr, jede Kasse legt zukünftig dann einfach wieder (das hatten wir ja alles schon) einen Beitragssatz fest und dieser ist einfach zur Hälfte zu zahlen.

Was bedeutet das für PKV Versicherte?

Heute bekommt ein PKV Versicherter einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dieser beträgt 50% des PKV Beitrages, maximal aber den Betrag, den der Arbeitgeber für einen GKV Versicherten zahlt. Also ist der AG Zuschuss gedeckt auf den GKV Höchstbeitrag (14,6%) und diesen max. auf die Jahresarbeitentgeltgrenze. Die Zahlen für 2018 finden Sie hier:

Neue Rechengrößen zur Sozialversicherung 2018 und neuer Arbeitgeberzuschuss 2018 – Sozialversicherungswerte im Überblick

Fällt nun der Zusatzbeitrag weg und die Kassen müssen wieder Gesamtbeträge nennen, so ergibt sich auch hier ein durchschnittlicher Beitragssatz in der GKV. Auch heute wird schon der durchschnittliche Zusatzbeitrag ausgewiesen. Dieser Beträgt in 2018 1%.

Bei der Rückkehr zur paritätischen Versorgung berechnet sich der AG Zuschuss dann wie folgt:

14,6% + 1% = 15,6%

Davon zahlt der Arbeitgeber 50%, also 7,8 statt bisher nur 7,3%. In Zahlen bedeutet dieses dann:

15,6% GKV Beitrragssatz, davon trägt der Arbeitgeber 7,8%

7,8% x 4.425€ = 345,15 € = AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2017 (bisher 323,03 €, + 22,12 €)

WÜRDE es also so kommen, stiege der AG Zuschuss um monatlich 22,12 €, so der Versicherte den Höchstbeitrag erreicht und damit der Beitrag zur Krankenversicherung max. zuschussfähig ist. Bis zu einem neuen PKV Beitrag (OHNE PFLEGE) von 690,30 € wäre somit auch zukünftig ein Zuschuss von 50% möglich.

Warten wir einmal die Sondierungen, dann mögliche Koalitionsgespräche ab.

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