Monat Januar 2012

Kündigung unwirksam, da keine Folgeversicherungsbestätigung eingereicht? Nein, meint das LG Karlsruhe mit Urteil Az. 1S 176/10

Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist seit Einführung der Versicherungspflicht nur noch möglich, wenn eine entsprechende Folgeversicherung nachgewiesen wird. Zuletzt hatte die Central Krankenversicherung für Aufruhe unter Kunden und Vermittlern gesorgt, da diese eine solche angeblich nur im Original akzeptierten, was sich als Missverständnis herausgestellt hatte. Der so genannte Folgeversicherungsnachweis ist gesetzlich geregelt. Im §205 VVG ist die Nachweispflicht geregelt. Dort heißt es unter Punkt 6: (6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die…

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