Monat Dezember 2009

Bedingungsverbesserungen des Münchener Vereins

Der Markt der Privaten Krankenversicherungen ist einem ständigen Wechsel unterworfen. Dabei ergeben sich bei dem einen oder anderem Unternehmen durchaus Möglichkeiten zur Klarstellungen. Der Münchener Verein hat diese nun genutzt und einige Änderungen in seine Tarifbedingungen aufgenommen. Diese gelten für das Neugeschäft ab 01. 01. 2010 und gleichermaßen für den Bestand (da es sich um Klarstellungen handelt). Allgemeine Änderungen in den AVB: – Klarstellung bei der Inanspruchnahme von sonstigen Heilbehandlern/ staatlich anerkannter Heil- Hilfsberufe (Logopäden, Podologen, Ergotherapeuten etc) – Klarstellung…

Pflichten bei einem Krankenhausaufenthalt

Sie müssen ins Krankenhaus? Das allein ist schon unschön aber haben Sie auch an die Fristen zur Meldung an Ihre Private Krankenversicherung gedacht? Die Musterbedingungen für die Private Krankenversicherung sehen folgende Regelung vor: § 9 Obliegenheiten (1) Jede Krankenhausbehandlung ist binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen. Dabei wird nicht unterschieden ob diese planbar oder akut aufgetreten ist, auch nicht ob es sich um einen Notfall handelt. Es gibt aber Gesellschaften die durch verbesserte Bedingungen darauf verzichten oder die Fristen…

Das LKH Tarifhaus und der neue Tarif der Stufe P

Wie es meine treuen Leser des Blogs bereits gewohnt sind, schreibe ich meist einige Kommentare und Ausführungen zu neu erscheinenden Tarifen. Aufgrund des Jahresendes und der damit verbundenen vielen Anfragen heute jedoch nur eine erste Info. Gerade nach den letzten doch jetzt umfangreichen Beitragsanpassungen um bis zu 30% suchen einige eine Alternative. Bauen Sie sich ein Haus… das LKH Tarifhaus der Landeskrankenhilfe Klar ist, es ist ein Prospekt der Gesellschaft und hat zunächst keinen rechtlich bindenden Charakter. Dennoch möchte ich…

Welche Wartezeiten bestehen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ?

Oft stellt sich bei den Interessenten die Frage welche Wartezeiten in der Privaten Krankenversicherung anfallen und wie diese tatsächlich praktisch gehandhabt werden. Zunächst sind die Leistungen der Privaten Krankenversicherung nicht gleich zum Beginn vorhanden. Es gelten vertraglich vereinbarte WARTEZEITEN. Diese Regelung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Dort finden wir folgende Regelung: § 3 Wartezeiten (1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. (2) Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt a.) bei Unfällen; b.) für den Ehegatten oder den Lebenspartner…

Kündigung der Privaten Krankenversicherung wegen Beitragserhöhung

Ich hatte bereits in meinem Blogbeitrag “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” geschrieben, dass eine Kündigung gut zu überlegen ist und man sich generell zunächst Gedanken machen muss. Dabei ist es zunächst wichtig die eigenen Ansprüche an “seine PKV” genau festzulegen. Das geht aber nur dann, wenn Sie wissen was es gibt. Auf ein Auto übertragen bedeutet das bildlich: “Wenn Ihnen niemand sagt das es Autos mit einem Airbag gibt, wie sollten Sie darauf kommen das Sie einen brauchen/ haben wollen?”…

Cookie Consent mit Real Cookie Banner