Bedingungsverbesserungen des Münchener Vereins
Der Markt der Privaten Krankenversicherungen ist einem ständigen Wechsel unterworfen. Dabei ergeben sich bei dem einen oder anderem Unternehmen durchaus Möglichkeiten zur Klarstellungen. Der Münchener Verein hat diese nun genutzt und einige Änderungen in seine Tarifbedingungen aufgenommen. Diese gelten für das Neugeschäft ab 01. 01. 2010 und gleichermaßen für den Bestand (da es sich um Klarstellungen handelt). Allgemeine Änderungen in den AVB: – Klarstellung bei der Inanspruchnahme von sonstigen Heilbehandlern/ staatlich anerkannter Heil- Hilfsberufe (Logopäden, Podologen, Ergotherapeuten etc) – Klarstellung…