Krankentagegeld – alles dürfen Versicherer nun auch nicht – BGH IV ZR 274/06
So ist das manchmal- da muss ein Versicherter erst beim Landgericht (Itzehoe, 3O 269/03) über das Oberlandesgericht (Schleswig, 16 U 65/05) bis zum Bundesgerichtshof (IV ZR 274/06) gehen, damit jemand erkennt was denn wie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) steht. Aber nun mal langsam… Es war einmal, nein es wird kein Märchen, eine selbstständige Werbekauffrau. Diese schleppte jeden Tag unermüdlich zwei 25 kg schwere Musterkoffer und dazu noch eine 16 kg schwere Reisetasche zu den Kunden um…