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Beihilfe – Fakten und Informationen

Fakten und Informationen zur Beihilfe für unterschiedliche Beamtenstufen und detaillierte Aufbereitung zur Auswahl der passenden Krankenversicherung
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Was ist Beihilfe und wer erhält diese?

Als Beihilfe bezeichnet man Kostenbeteiligungen von Arbeitgebern bzw. Dienstherren beispielsweise bei Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen oder bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten.

Der Umfang und die Höhe von Beihilfen ergeben sich aus der für den Beihilfeempfänger gültigen Beihilfeverordnung und zugehörigen Gesetzen bzw. Durchführungsverordnungen.

Wer erhält Beihilfe?

Beihilfe erhalten z.B. Bundesbeamte, Landesbeamte oder Kommunalbeamte. Aber auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können Beamte beschäftigen und/oder Beihilfen gewähren (z.B. Kirchen – Pfarrer). Ehrenbeamte hingegen erhalten keine Beihilfen.

Bei Beamten(innen) basiert ein Anspruch auf Beihilfen aus den Fürsorgepflichten ihres jeweiligen Dienstherren.

Beihilfeberechtigt in diesem Personenkreis sind:

  • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter / Beamte in Ausbildung)
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Zeit (i.d.R nicht bei Befristung unter 1 Jahr)
  • Beamte auf Lebenszeit
  • Versorgungsempfänger

Beihilfeleistungen sind aber nicht nur auf Beamte selber begrenzt; auch Ehegatten oder Kinder (hierzu zählen auch Witwen(r)) von Beamten können als Angehörige einen Beihilfeanspruch haben.

Wie hoch sind die Beihilfesätze?

Im Regelfall erhalten Sie folgende Beihilfesätze:

  • 50% erhalten Beamtin / Beamter
  • 70% erhalten mit 2 oder mehr Kindern
  • 70% erhalten auch Ehepartner (wenn berücksichtigungsfähig
  • 70% erhalten ebenfalls Versorgungsempfänger / Pensionäre
  • bis zu 80% erhalten Kinder (während Anspruch auf Kindergeld)

In einigen Ländern wie bspw.: Baden-Württemberg, Bremen oder Hessen gelten Besonderheiten. Diese haben wir unter dem Menüpunkt Beihilfeverordnungen aufgeführt.

Einige Bundesländer, z.B. Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen oder Berlin, haben zudem als Alternative zur Beihilfe in Form einer Kostenerstattung, mit „pauschaler Beihilfe“ die Möglichkeit eines Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, ähnlich dem Arbeitgeberzuschluss bei Angestellten, eingeführt. Diese Alternative bietet Möglichkeiten und kann für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen eine preisliche Alternative sein, birgt aber auch Risiken und sollte, da sie bei der Wahl mit dem Verzicht auf Ansprüche/Rechte einher geht, sehr genau und individuell geprüft werden.

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