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Wenn ich meine Medikamente nehme- dann bin ich gesund! Die Anzeigepflicht in Versicherungsanträgen

Wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) oder auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) abschließen wollen, oder auch bereits abgeschlossen haben, so wird Ihnen diese Informationen nicht neu sein. Die Versicherer fragen bei Antragstellung nach dem aktuellen Gesundheitszustand und auch nach in der Vergangenheit bestehenden (und vielleicht schon ausgeheilten) Erkrankungen und Beschwerden. Die Erklärung warum das passiert ist dabei ganz einfach. Nehmen wir als Beispiel eine private Krankenversicherung, hierbei versichert das Unternehmen die bei Krankheiten entstehenden Kosten. Dabei geht es keinesfalls nur um Kosten einer Krankenhausbehandlung, sondern ebenso um Arztbesuche, Medikamente, Physiotherapie oder alle sonst noch im Vertrag versicherten Kosten.

Wer also einen Antrag auf so eine Absicherung stellt, von dem möchte der Versicherer gerne wissen wie gesund oder krank der Antragsteller ist, denn nur so ist zu beurteilen ob eine Versicherung zu normalen Konditionen, oder mit entsprechenden Zuschlägen möglich ist. bereits mehrfach passierte es in der Vergangenheit, dass die Interessenten jedoch ein ganz anderes Verständnis von so einer „Risikoeinschätzung“ haben. Der etwas provokant gewählte Artikel dieses Beitrages spiegelt einen aktuellen Fall wieder.

Dieser Interessent fragte nach einer Beratung zur privaten Krankenversicherung. Dabei stellte sich heraus, dass bereits ein Versicherungsschutz zur PKV bestand. Während des Gespräches und des anschließenden Schriftwechsels ergaben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die Angaben im Antrag nicht korrekt waren. Sollte sich dies bewahrheiten und der Antragsteller hat im Antrag Angaben, nach denen der Versicherer ausdrücklich gefragt hatte, nicht gemacht so steht dem Versicherer ein Recht zur nachträglichen Vertragsanpassungen oder gar zur Kündigung zu.

In diesem Fall war es so, dass der Antragsteller seit längerem regelmäßig Tabletten nimmt, sich mit diesen aber sehr gesund fühlt und diese quasi als „Vorbeugung“ betrachtet um eine weitere Erkrankung zu vermeiden. In der E-Mail heißt es dazu:

Ich gehe seit vielen Jahren regelmäßig zu meiner Hausärztin und lasse mir Blut zur Untersuchung abnehmen. Meine Blutwerte sind ganz ausgezeichnet. Meine Ärztin hat mich kürzlich dafür sogar extra gelobt. Ich nehme seit langem Tabletten ein, um genau diesen Zustand zu halten. Das betrachte ich als Präventivmaßnahme. Einige Tabletten habe ich letztes Jahr überhaupt nicht eingenommen.

Der Antragsteller empfindet sich somit gar nicht als krank, wundert sich sogar darüber das dem Versicherer dieses nicht so erscheinen mag. Doch warum sie der Versicherer das eigentlich anders?

Die private Krankenversicherung ist für die Absicherung der entstehenden Kosten verantwortlich. Aus diesem Grund müssen auch die Rechnungen für Blutuntersuchungen oder eben die Kosten für Medikamente getragen werden. Daher ist es elementar wichtig, dass solche Medikamente und regelmäßige Untersuchungen auch angegeben werden. Die zum Beispiel monatlich zur Blutuntersuchung, so sprechen wir von ca. 250 bis 400 €, wenn nur die Standardwerte bestimmt werden. Ohne jetzt im Detail darauf eingehen zu wollen, welche Medikamente dieser Patient nimmt, so verursachen sie in jedem Falle Kosten.

Aber das fällt doch alles unter dieser Selbsteteiligung?

Auch wenn in dem Vertrag zur privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, so entbindet das den Antragsteller keinesfalls von der Anzeigepflicht. Denn auch wenn der Versicherer die Kosten direkt übernehmen muss, so führt es doch dazu das größere Kosten schneller übernommen werden müssen, da die Selbstbeteiligung bereits durch die Routineuntersuchung oder die eingenommenen Medikamente verbraucht ist. Daher ist es recht einfach zu erklären, dass es hier bei einer Meldung der Erkrankungen zu einem Rücktritt des Versicherers kommen wird.

Doch es wird noch interessanter, wenn der Kunde schreibt weiterhin:

Was ist überhaupt eine Krankheit? Ich kenne niemand, der in meinem Alter ohne Tabletten auskommt. Ich trage seit über 40 Jahren eine Brille. Bin ich da nun auch noch Augenkrank? Oder was ist mit den Plomben in meinen Zähnen? Bin ich deshalb nun auch noch an meinen Zähnen krank? Muss ich das alles angeben?

Es geht auch nicht darum zu beurteilen, ob es in dem eigenen Alter allen anderen auch so geht, denn es geht einzig und allein um die Einschätzung des individuellen Risikos. Und um die Fragen weiter zu beantworten, ja, das Tragen einer Brille ebenfalls im Antrag anzugeben, und führt bei den meisten Unternehmen zu einem pauschalen Zuschlag. Auch hier ist dabei zu prüfen, ob neben einer Kurz-oder Weitsichtigkeit weitere Augenerkrankungen bestehen, welche sogar zu einer Ablehnung führen können.

Gleiches gilt für ersetzte (Kronen, Brücken, Implantate) Zähne, Parodontosebehandlungen und/oder auch weitere geplante Behandlungen der Zähne. Es geht also in einem Antrag auf Absicherung eines persönlichen, gesundheitlichen Risikos nicht um die Frage mich aktuell fühle, sondern um die klare und deutliche Beantwortung der Fragen. Bereits in der Vergangenheit habe ich ein solches Beispiel anhand eines Heuschnupfen erklärt.

Es gibt eine Reihe von Antragstellern, welche im Frühjahr einige Wochen mit laufender Nase oder trennenden Augen zu tun haben. Bei vielen lässt sich dieses mit einem frei verkäuflichen Medikamente aus der Apotheke behandeln, ohne dass es weiterer ärztlicher Behandlung bedarf. Diese Medikamente sind oftmals für unter 20 € zu bekommen. Bei der Antragstellung zur privaten Krankenversicherung führt dieses jedoch sehr oft zu monatlichen Zuschlägen von 10 bis 20 €. Jetzt erscheint es dem Antragsteller oftmals unverständlich warum er denn ein Vielfaches der jährlich entstehenden Medikamentenkosten als Zuschlag zu seinem Tarifbeitrag zahlen muss. Die Erklärung dafür ist aber recht einfach, denn so ein Heuschnupfen kann sich auch anders entwickeln. Einer meiner Kunden bekamen nach einigen Jahren fast beschwerdefreien Heuschnupfen plötzlich Hautausschlag und begab sich morgens in eine Klinik. Da die Schwellungen an mehreren Körperstellen auftraten, behielt man ihn zur Beobachtung dar. Es wurden umfangreiche Allergietests gemacht, es wurden Blutwerte getestet, Medikamente gegeben und der Patient nach 2 Tagen wieder nachhause entlassen. Mit der Weiterbehandlung des Hausarztes ergaben sich hier in Summe ca. 2400 € an entstehenden Kosten. Rechnet man das jetzt auf den Zuschlag von vielleicht 20 € monatlich herunter, so müsste der Zuschlag erst einmal über 10 Jahre gezahlt worden sein damit allein dieser einmaligen Kosten gedeckt sind. Hiermit ist sehr schnell deutlich, dass es bei einem Zuschlag nicht um die Umlage der real entstehenden Kosten heute geht, sondern vielmehr um die Abdeckung des höheren Risikos von Erkrankungs- und Untersuchungskosten.

Bevor Sie also einen Antrag auf eine Versicherung stellen und die Gesundheitsfragen falsch beantworten, besorgen Sie sich bitte einen Auszug ihrer Krankenakte, eventuelle Behandlungs- und Befundberichte und überlegen, bei welchen Ärzten sie in den letzten Jahren in Behandlung waren. Nur so lassen sich die Fragen richtig und vor allem vollständig beantworten und Sie vermeiden nicht nur Ärger mit der Versicherung, sie vermeiden auch auf zukünftig entstehenden Kosten allein sitzen zu bleiben.

Und um zur Überschrift dieses Beitrages zurückzukommen, wer Medikamente einnimmt und sich dabei gut fühlt, der ist noch lange nicht gesund, selbst wenn er damit Werte im Normalbereich erreicht.

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