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Welche Versicherungen Sie nach Geburt ihres Kindes wirklich brauchen und wann es sinnvoll ist für Schutz zu sorgen

Schwangerschaft die nicht zu Ende gehen will, Monate um Monate warten und dann, dann ist er endlich da der große Tag. Das eigene Kind wird geboren, unbeschreibliche Gefühle überkommen die Eltern, Sie können ihr Glück kaum fassen. Ja Sie, Sie die oder der gerade den Beitrag lesen und vielleicht in einer ähnlichen Situation sind.

Alles ist neu, ungewohnt und die neuen, fisch gebackenen Eltern sind übervorsichtig und wollen nur das Beste für Ihr Kind.

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Schon Monate zuvor wurde an alles gedacht. Das neue Zimmer eingerichtet, Babysachen gekauft und alles genau geplant und vorbereitet. Oder es ist noch gar nicht soweit und Sie gehören zu denen, die sich im Vorfeld informieren und genau wissen wollen was zu beachten ist, denn ganz im Taumel der Gefühle nach der Geburt gehen wichtige Fragen manchmal unter. Die Fragen nach den nötigen Versicherungen für Neugeborene und Kleinkinder. Daher habe ich einige wichtige Punkte einmal zusammen geschrieben, so vergessen Sie nichts und können unbesorgt ihr neues Glück genießen.

Vor der Geburt

Eine der wichtigsten Versicherungen, wenn nicht die wichtigste für das Neugeborene ist die Krankenversicherung. Kosten für Geburt, Arzt und Untersuchungen wollen schließlich bezahlt werden. Daher ist es schon vor der Geburt wichtig zu wissen, wo das Kind zukünftig krankenversichert sein wird.

Sind beide Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse, so ist es einfach. Das Kind wird im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert und hat einen identischen Leistungsanspruch in der GKV wie alle anderen auch. Ist ein Elternteil privat versichert, ändert sich die Frage aber etwas.

Anders als vielfach vermutet haben auch Eltern die NICHT verheiratet sind und wo einer der beiden in der GKV, der andere in der PKV versichert ist ein Wahlrecht wo das Kind versichert werden KANN.

Dazu habe ich Ihnen hier einmal eine Übersicht vorbereitet, hier lassen sich im einfachen Ja-Nein Verfahren die Fragen nach der Versicherung beantworten. Übersicht als pdf: Wo muss das Kind versichert werden 

ACHTUNG: Es besteht aber selbst dann, wenn das Kind einen Anspruch auf die Familienversicherung in der GKV hat eine Möglichkeit der Nachversicherung des Neugeborenen in der PKV. Diese besteht aber nur EINMALIG nach der Geburt. Daher sollte immer geprüft werden, ob eine Option für die PKV besteht, selbst wenn sich die Eltern für den beitragsfreien Schutz in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Denn ist die Neugeborenennachversicherung einmal genutzt, so ist das Kind in der PKV ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Entscheiden sich die Eltern dann für die GKV, so kann die PKV ruhen, in eine Anwartschaft oder Zusatzversicherung umgestellt werden und sichert so die PKV oder einen ergänzenden Schutz OHNE Risikoprüfung. Kindernachversicherung  in der PKV

Das ist auch dann sinnvoll, wenn eine Heirat und der spätere Wechsel in die PKV geplant ist, sonst könnte dieser bei weiteren Erkrankungen verbaut sein. Gerade in der letzten Woche erlebte ich so einen Fall. Bei der U3 wurde eine verminderte Hörfähigkeit festgestellt. Das heute einjährige Mädchen trägt Hörgeräte, die Eltern haben nun geheiratet und der Weg in die PKV ist (auch wegen weiterer Erkrankungen) verbaut, nur weil niemand auf die Möglichkeiten hingewiesen hat.

Geburt vollendet- alle glücklich und nun?

Erstmal die Zeit genießen, denn gerade die ersten Tage und Wochen sind superschön. Dennoch sind einige Fragen nebenher zu klären. Hier in Kürze einige Hinweise zu den wichtigsten Absicherungen:

1.) private Haftpflichtversicherung

Sollten Sie nicht gerade besonders günstige Tarife für Singles abgeschlossen haben, so ist das Kind automatisch mit Geburt in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Schäden die durch das neue Kind entstehen, sind nun im Rahmen und im Umfang Ihres Vertrages versichert.

2.) Krankenversicherung

Nun geht es an die Entscheidung. Wie bereits oben (unter “vor der Geburt) beschrieben, ist die Frage ob GKV oder PKV zu klären. Dabei spielt die persönliche und natürlich auch die finanzielle eine Rolle. Eines muss aber keine Rolle spielen, die Gesundheit des Kindes, denn hier besteht Annahmezwang in der PKV des Vaters oder der Mutter, wenn diese länger als drei (bei manchen Unternehmen auch weniger) Monaten besteht.

Wichtig ist, das Kind muss ANGEMELDET WERDEN. Es passiert also nichts von allein. Binnen 2 Monaten ab Geburt muss die Anmeldung erfolgt sein, um Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung zu bekommen, danach fällt eine Risikoprüfung an. Daher nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf um die Anmeldung zu besprechen, denn je nachdem wie lange Sie bereits in der PKV sind stellt sich noch eine andere Frage- Unisex oder Bisextarife für das Kind? 

Entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Kasse, so ist zu prüfen welche Zusatzbausteine möglich und vor allem sinnvoll sind. Ob diese eine Gesundheitsprüfung erfordern oder Tarife ohne Gesundheitsfragen wie zum Beispiel diese in Frage kommen, das ist individuell zu klären.

Ist ein Elternteil in der PKV und Sie entscheiden sich für die gesetzliche Versicherung des Kindes, so sollten Sie unbedingt prüfen (lassen) welche Zusatzbausteine, Anwartschaften oder Optionen dem Kind zur Verfügung stehen und somit langfristig die Nachversicherungsgarantie sichern können.

Sinnvoll können Bausteine zur stationären Versorgung, zur Absicherung bei Kieferorthopädie und auch bei alternativer Medizin sein. Wichtiger noch ist ein ergänzender Pflegeschutz, denn wird ein Kind durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig, so ist das oftmals ein lebenslanger Zustand.

3.) Unfallschutz

Kinder spielen, toben und entdecken die Welt, zunächst noch auf allen Vieren und mit den damit verbundenen Gefahren. Eine Tischdecke ist ein idealer Gegenstand zum hochziehen, schlimm wenn der heiße Tee auf dem Tischtuch oben steht. Auch sonst lauern Gefahren in dieser neuen Welt, Gefahren die sich für Kinder nie ganz vermeiden lassen.

Was Sie aber tun können- Schutz vor bestimmten, finanziellen Folgen eines solchen Unfalls. Der “normale” Unfallschutz bringt nur dann etwas, wenn dieser umfangreich ist und mit sauberen und klaren Formulierungen in den Bedingungen versehen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Einschluss von bestimmten Infektionen, Folgen von Bienenstich oder Zeckenbiss und vieles mehr.

Gerade bei den Unfallversicherungen ist die Spanne von absolutem Unsinn bis hochwertigem und wichtigem Versicherungsschutz extrem groß. Sind die Kinder etwas älter (oftmals ein Jahr) bieten die Unternehmen zudem Schutz bei Invalidität durch Krankheit an. Auch hier- guter Unfallschutz ist für Kinder sehr günstig zu bekommen, wenn dieser denn sinnvoll von Spezialisten ausgewählt wurde.

4.) Sparen? Ja, vielleicht

Die Produktnamen sind kinderfreundlich, egal ob Biene Maja, Teddypolice oder Tabaluga, alles Ideen aus Marketingabteilungen die sicher gut gedacht sind, oftmals aber in Kombiprodukten schlecht umgesetzt. Natürlich wollen wir unseren Kindern das Beste ermöglichen, beim Führerschein und dem ersten Auto unterstützen oder bestmögliche Bildung, Studium oder Internat finanzieren. Das kann in speziellen Kinderprodukten geschehen, muss es aber nicht. Auch hier ist eine gute Wahl goldgeldwert.

5.) und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und der Todesfallschutz?

Bei all den Fragen rund um das neue Kind wird oftmals die eigene Absicherung vergessen, Hauptsache das Kind ist gut abgesichert. Doch STOP, wer zahlt noch gleich die Beiträge für das Kind? Wer ist für dessen Sorge und dem behüteten Aufwachsen da? SIE! Können Sie also nicht mehr arbeiten, so fehlt das Wichtigste im Leben des Kindes.

Daher bitte

– Ihre eigenen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit überprüfen, aufstocken um die Versorgung des Kindes auch dann sicher zu stellen

– Ihre eigene Unfallversicherung auf Bedingungen und Höhe überprüfen. Wer fährt das Kind zur Schule, zur Kita, später zum Sport, wenn Sie es nicht (mehr) können? Ein Fahrer? Das Taxi? All das kostet Geld, viele Geld und daher muss die Absicherung stimmen.

– Ihre eigene Krankentagegeldversicherung prüfen! Sind Sie in der GKV, so schauen Sie genau ob das geringe, gesetzliche KT reicht. Sind Sie in der PKV, so überlegen sie ebenfalls ob der Betrag der derzeit versichert ist ausreichend ist. 80 EUR am Tag klingt viel? Klar, nur abzüglich SV Abgaben, Kranken- und BU Versicherungen und Vorsorge ist es dann sehr wenig. Also… HANDELN!

Weiterhin wichtig- besteht eine Risikolebensversicherung und somit ein passender Schutz in ausreichender Höhe für den Todesfall? Nicht? Gab ja bisher niemand abzusichern? JETZT SCHON. Also- auch hieran bitte denken.

Fazit

Es lässt sich nicht alles versichern, nicht jedes Lebensrisiko absichern, das Leben ist nun mal nicht planbar und nicht vorherzusehen und das ist auch mehr als gut so. Dennoch können SIE einiges tun, daher- nicht warten, machen! JETZT! Fragen? KLICK!

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