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Voranfrage, Antrag, Ausschreibung? Der passende Weg zur richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung

In der letzten Woche habe ich in zwei Teilen über die Fragen zur richtigen Auswahl des passenden Tarifs zur Berufsunfähigkeitsversicherung geschrieben. Doch mit der Auswahl des “richtigen” Versicherers ist es noch lange nicht getan, denn gerade bei der Antragstellung lauern die größten Gefahren auf der einen Seite, die größten Risiken zu einer schlechten Annahme und damit ohne spätere Leistung auf der anderen Seite.

Doch was ist so kompliziert an der Stellung eines Antrages?

Es ist nicht einmal der Antrag, sondern vielmehr die Annahmeentscheidung des Versicherers, welcher bei so großen Risiken wie bei einer BU Absicherung sehr vorsichtig ist. Der Grund ist relativ simpel, denn das übernommene Risiko ist für den Versicherer recht hoch. Versichert somit ein Angestellter “nur” 2.000 EUR Rente mit Anfang 30, so übersteigt das Risiko schnell die Millionen Euro Grenze.

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Kann ich die Antragstellung allein machen?

Klar können Sie als Kunde den Antrag ohne Berater stellen. Sie können problemlos selbst zu einem Unternehmen gehen, sich den Antrag ausdrucken und diesen an den Versicherer schicken. Ob das dennoch den gewünschten Erfolg hat, das kann ich Ihnen nicht sagen. Aus der Erfahrung sieht es oft anders aus. Dazu schauen wir uns ein Beispiel an. Einer meiner Kunden kam zu mir, hatte bereits seinen Versicherer für sich ausgewählt und folgende Beschwerden.

– Massagen aufgrund einer Verspannung in 10/2011

– Weitere Nackenverspannung in 1/2013 (behandelt mit 3 Massagen)

– Magen Darm Infekt über 10 Tage

– Erkältungen und eine Grippe über 7 Tage

– ein beim Fußball verstauchter Fuß, Heilung dauerte knapp 4 Wochen

Nun wurde der Antrag selbst und direkt bei dem Unternehmen gestellt. Die Erkrankungen fielen alle in den anzeigepflichtigen Zeitraum und der Kunde gab alles penibel an um keine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu begehen. Darauf hin kam erst noch eine Nachfrage, dann folgende Einschätzung:

“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirbelsäule und deren Folgen. Weiterhin nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Erkrankungen des rechten Fußes.”

Würden Sie so eine Klausel unterschreiben?

Ich nicht, nie! Zumindest nicht bei den oben geschilderten Beschwerden. Daher machte ich eine neue Anfrage und bereitetet die Unterlagen neu auf. Dazu ging es zunächst darum, die komplette Arztakte zu besorgen, alle Diagnosen genau aufzulisten und dann zu prüfen wie die Risikoentscheidung aussieht. Darauf folgten eine weitere Nachfrage nach Unterlagen und eine Anforderung des Attestes des Arztes, welcher die ersten beiden Rücken-/ Nackenbeschwerden behandelt hatte. Im Nachgang zu diesen Unterlagen bekamen wir eine neue Einschätzung, welche zunächst anonym durch den Versicherer erstellt wurde. Hier die Mail.

Hallo Hr. Henning,

für den Kunden “anonym”, geb. 2. 3. 83 kommen wir nach Prüfung der weiteren Unterlagen zu folgender Einschätzung: Normalannahme

Beschwerden des Nackens und des Rückens sind noch als normales Risiko zu bewerten, bei der Verstauchung des Fußes gehen wir von einem einmaligen Ereignis und einer abgeschlossenen Behandlung aus.

So kann es gehen, so unterschiedlich kann die Einschätzung sein. Das ist keine Garantie und zaubern kann weder ich noch meine Kollegen. Dennoch gelingt es uns immer wieder andere Einschätzungen zu bekommen, um so besser die Unterlagen für den Versicherer aufbereitet werden und um so genauer der Risikoprüfer somit das Risiko einschätzen kann.

Gerade die richtige Aufbereitung ist entscheidend und macht es für die weitere Antragstellung extrem entscheidend. Denn was nützt ein Schutz mit Klauseln, welche eine Leistung soweit einschränken und aushöhlen, das am Ende nicht mehr das übrig bleibt, was eigentlich geschützt werden soll, die eigene Arbeitskraft.

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Wie geht es nun zum “richtigen Antrag”?

Zunächst einmal müssen Sie arbeiten, manchmal sogar viel, denn der Berater ist nur eine Hilfestellung, Informationen besorgen und Ärzte kontaktieren ist Ihre Aufgabe. Es gilt erst einmal, alle Informationen zu den Arztbehandlungen in der Vergangenheit zusammen zu tragen. Danach sollten diese so detailliert wie möglich aufbereitet werden um so zu bewerten, welche Informationen relevant sind.

Dabei geht es immer darum nichts zu verschweigen, aber auch darum nicht mehr an Informationen heraus zu geben, als das nachdem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich fragt. Denn warum sollten wir mehr Infos geben, welche dann vielleicht zu einer schlechteren Einschätzung führen, obwohl gar keine Veranlassung dazu besteht?

Denn solche Angaben können die Einschätzung verschlechtern und gerade das will man ja verhindern. Daher bereiten Sie die Unterlagen sehr, sehr sorgfältig mit Ihrem Berater auf und besorgen die Arztakte am besten direkt vorher.

Anruf beim Arzt: “Der Versicherer soll dann bei uns anfragen!”

Eine beliebte Antwort des Arztes, denn dieser hätte am besten immer gern eine Anfrage des Versicherers. Dann kann er nicht nur die Auskunft als solche abrechnen, sondern meist auch ein entsprechendes Honorar für das ausfüllen des Attestes. Genau das wollen wir aber nicht. Warum ist relativ einfach. Gerade bei anonymen Einschätzungen und Ausschreibungen ist es erforderlich den Arzt NICHT zu benennen. Das gerade ist der Grund für eine anonyme Anfrage oder eine Einschätzung.

Daher verwenden Sie bitte- auch wenn dem Arzt das vielleicht nicht so passt- einfach das folgende Formular.

Schreiben an den Arzt zur Auskunft aus der Krankenakte (ausfüllbar)

Hiermit bekommen SIE die entsprechenden Informationen und können dann, gemeinsam mit ihrem Berater, entscheiden welche Infos und was genau Sie an den Versicherer zur Voranfrage weiter geben.

Voranfrage/ Ausschreibung, Antrag —> Police

Sie sehen, mit der richtigen Vorbereitung ist es gar nicht so schwer eine entsprechend positive Einschätzung zu bekommen und so auch einen bezahlbaren und nicht ausgehöhlten Schutz gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit zu haben.

Dabei stehen natürlich die Leistungen des Tarifs, die Ausgestaltung der Bedingungen und weitere Kriterien genau so im Vordergrund und nicht nur die Annahmeoption des Versicherers. Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Leitfaden zur Berufsunfähigkeit oder bei den Auswahlkriterien BU.

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