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Verträge kann man ja auch kündigen

… wenn es unbequem wird oder Einer vielleicht mehr fragt als ein Anderer.

Sie konnten hier im Blog ja bereits einiges zu meiner kleinen “Auseinandersetzung” mit der Gothaer Krankenversicherung lesen. (LINK)

Da ging es um eine etwas eigenwillige Auslegung einer Hilfsmittelgarantie, ein Rap Video und dergleichen. Auch das zuständige Aufsichtsamt hatte sich auf meine Frage hin in diese Sache eingeschaltet.

Nun- siehe da- es passiert was…

Die Gothaer schreibt mir mit Schreiben vom 24. 11. 2009.

“die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns hat sich nicht nach unseren Vorstellungen entwickelt. Wir beenden die Courtagevereinbarung vom 01.07.2005 mit sofortiger Wirkung.”

Nur das kein falscher Eindruck entsteht. Verträge sind dazu da, das man diese auch wieder kündigen kann. Damit habe ich auch gar kein Problem und die bestehenden Kunden bei der Gothaer werde ich dann auch unentgeltlich weiter betreuen.

Aber ein “Beigeschmack” bleibt schon… … meine Meinung!

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