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Versicherungsschutz für Kieferorthopädie (KFO) als Zusatzversicherung der Würtembergischen (Tarif SGK)

Liebe Leser,

bislang war es fast unmöglich die Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern im Rahmen einer Zusatzversicherung abzusichern. Somit blieb es Kindern von gesetzlich (pflicht-)versicherten Eltern verwehrt eine ergänzende Versorgung zu nutzen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist aus Sicht vieler Eltern und Kieferorthopäden nicht optimal. Da solche Behandlungen zum Teil mit sehr hohen Kosten verbunden sind ist unter Umständen eine Absicherung ratsam.

Die Würtembergische Krankenversicherung hat nun einen neuen Tarif mit der Bezeichnung “KinderPlus” (SGK) auf den Markt gebracht. Dieser sichert die Kosten bei KFO Behandlungen und im Rahmen der stationären Versorgung im Krankheitsfall ab.

Der Tarif wird ausschließlich für Kinder von 0 bis 7 Jahren angeboten, danach ist kein Eintritt mehr möglich. Weiterhin ist der gesetzliche Krankenversicherungsschutz Voraussetzung. Beendet wird der Schutz zum Endes des Jahres indem der Versicherte des 20. Lebensjahres vollendet, jedoch kann die versicherte Person ein Optionsrecht nutzen. Dieses ermöglicht binnen 2 Monaten nach Beendigung des Tarifes SGK (ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten) in die Zusatzversicherungstarife (SG(R), SE, ZG30) für Erwachsene zu wechseln.

Zu den Leistungen des Tarifes:

Für den stationären Aufenthalt wird die Unterbringung im Einbettzimmer und die Chef-/ Privatarztbehandlung versichert. Ebenso schließt der Versicherungsschutz das RoomingIn (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes) und die Freie Krankenhauswahl ein.

Im Bereich der kieferorthopädischen Versorgung werden die Kosten in Höhe von 80% übernommen. Jedoch sind diese auf 4.000 EUR (bei fehlender Vorleistung der gesetzlichen Kasse) bzw. 2.000 EUR (mit Vorleistung) des Rechnungsbetrages begrenzt. Hierbei ergeben sich dann somit maximale Erstattungen von 1.600 EUR bzw. 3.200 EUR. Zu beachten sind die Höchstgrenzen von 1.000, 2.000, 3.000 und 4.000 EUR in den ersten Jahren.

Die Prämie beträgt generell (unabhängig vom Alter und Geschlecht) 17,59 EUR monatlich.

Nicht gerade billig, wenn man bedenkt das ein reiner Schutz für den stationären Bereich ca. 5 bis 10 EUR für das Kind kostet. (mit vergleichbaren Leistungen und Optionen). Unterstellen wir einmal das der Schutz mit dem 5. Lebensjahr abgeschlossen und bis zum 19. läuft, so ergeben sich in 14 Jahren Prämien in Höhe von 2.955,12 EUR. (bei einer reinen stationären Absicherung wären es (bei 7,50 EUR mtl) ca. 1.260 EUR.

Auch hier ist wie in jedem anderen Fall auch eine Überlegung anzustellen ob solche ein Schutz gewünscht wird. Dieses kann sehr sinnvoll sein,muss es aber nicht. Auf jeden Fall ermöglichen Sie ihrem Kind damit eine Behandlung als Privatpatient und einen Zuschuss zur KFO Behandlung.

Das kindergerecht gestaltete Prospekt der Würtembergischen finden Sie unter diesem Link.

Die Tarifbedingungen des Tarifes SGK finden Sie hier als pdf.

Bei Fragen sprechen Sie mich gern an.

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