Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Altersvorsorge » Versicherungspflicht für Freiberufler? Was folgt daraus und bietet es Vorteile?

Versicherungspflicht für Freiberufler? Was folgt daraus und bietet es Vorteile?

Die Diskussion ist so alt, wie das System selbst. Seit Jahren wird darüber diskutiert, wer denn nun zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkasse einzahlen muss und wer die Wahl hat, Art und Höhe der Vorsorge selbst zu entscheiden. Auch stellt sich immer wieder die Frage wie viel Zwang nötig ist, damit auch Selbstständige und Freiberufler tatsächlich etwas für ihre Altersvorsorge tun.

Gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten ist die Altersvorsorge oftmals der 1. Teil, der Streichungen zum Opfer fällt. Dabei ist es gerade der Teil, der das Einkommen im Alter sichern soll. Natürlich muss es auch in der jetzigen Zeit passen. Was nutzt eine hohe Vorsorge, wenn dafür derzeit kein Geld übrig bleibt.

Wie ist die Situation bei Angestellten?

Angestellte zahlen monatlich einen prozentualen Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab dem 1.1.2012 sind es 19,6 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird dabei hälftig zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Doch nicht jedes Einkommen unterliegt den Abgaben. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu welchem das Einkommen beitragspflichtig wird. Das bedeutet, dass alle Einkünfte darüber hinaus nicht mehr zu Grunde gelegt werden und auf diese kein Beitrag zu zahlen ist. Dabei ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

In der Rentenversicherung Liegt diese Grenze für das Jahr 2012 in den neuen Bundesländern bei 4.800 € monatlich ( jährlich 57.600 €) und in den alten Bundesländern bei 5.600 € bzw. 67.200 €.

Es ist also vollkommen egal, ob jemand 6.000  oder 10.000 € monatlich verdient, der Beitrag in die Rentenversicherung ist der gleiche. Das führt gerade dazu, dass besonders gut verdienende eine extrem hohe Versorgungslücke im Alter haben.

Wie ist es bei Selbstständigen und Freiberufler?

Mit der Ausnahme der Handwerker (für die gelten besondere Vorschriften) sind Freiberufler und Selbstständige nicht verpflichtet Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, können dieses aber unter bestimmten Voraussetzungen tun. In vielen Fällen macht es jedoch deutlich mehr sind, privat für das Alter vorzusorgen. Dieses kann mit ganz unterschiedlichen Modellen und Produkten geschehen. So gibt es die betriebliche- wie auch die private Altersvorsorge, es gibt Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, (Fond-) Sparpläne und viele andere Formen mehr.  wie also genau vorgesorgt wird, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist jedoch, DAS vorgesorgt wird. Sonst kann es nämlich passieren, dass am Ende des Erwerbslebens die Altersarmut droht.

Was soll sich nun ändern?

In der aktuellen Diskussion geht es darum, ob Freiberufler zukünftig für Pflichtmitglieder in der Rentenversicherung werden sollen. Wenn dem so wäre, so müssten sie einen Teil ihres Einkommens zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkassen zahlen. Die Befürworter dieses Modells argumentieren insbesondere damit, dass somit zumindest eine Grundversorgung geschaffen wäre und der Freiberufler im Alter nicht die Sozialsysteme belastet. Denn ein Anspruch auf Hartz IV bestünde gegebenenfalls auch für diesen im Alter. Somit müsste die Gemeinschaft für jemanden aufkommen, der aber sein Leben lang in dieses System nicht eingezahlt hat.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) wendet sich jedoch strikt gegen so einen Zwang. Der BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler sagte dem Handelsblatt:

„Den Selbstständigen sollte es offen stehen, selbst zu entscheiden, wie sie vorsorgen und in welchem Umfang sie vorsorgen können. (…)  wir haben aber die Sorge, wenn es zur Pflicht wird, dass dann die Eigenverantwortlichkeit weiter nachlässt und nur noch in den geforderten Grenzen vorgesorgt wird.“

Auch ich bin der Meinung, dass eine Vorsorge die „zwangsverordnet“ wird, mehr Nach- als Vorteile bringt. Dennoch ist das Argument der Kritiker durchaus zu berücksichtigen, und gerade die kleinen Selbstständigen mit einer Ich-AG, einem kleinen Gewerbe, oder sonstigen kleineren Unternehmungen haben meistens gar keine Mittel zur Verfügung, um noch für eine Altersvorsorge monatliche Beträge aufzuwenden. Zumindest solange diese selbstständigen Förderung bekommen, sei es in Form eines Gründungszuschusses oder anderen Fördermöglichkeiten, wäre eine Grundversorgung sicherlich nicht unbedingt die schlechteste Lösung.

Auf der anderen Seite muss man jemandem der sein Leben selbstständig in die Hand nimmt, und seine unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortet, auch die Freiheit lassen sich selbst um die Art und Weise seiner Vorsorge zu kümmern.

Was können Sie tun?

Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, so sollten Sie sich nicht erst nach Jahren Gedanken zum Thema Altersvorsorge machen. Wie lange können und wollen sie arbeiten, welche Art der Vorsorge ist wichtig und die passende für Sie, und vor allem welche monatlichen Beträge können Sie aufwenden. Orientieren können Sie sicherlich an dem geschätzten Beitrag, den sie bei vergleichbarem Einkommen als Angestellte aufwenden müssten. Handelt es sich um die einzige Altersvorsorge, so sollte diese sich an der Größenordnung 15-20 % des monatlichen Bruttoeinkommens orientieren. Dabei sollten Sie genau auf die richtige Produktauswahl mit der nötigen Flexibilität achten. Nichts ist schlimmer als in ein starres Produkt gepresst worden zu sein, und im Falle von Liquiditätsengpässen oder schlechtere Auftragslage nicht reagieren zu können.

Bevor Sie aber mit Gedanken über ihre Altersvorsorge und das Leben als Rentner beginnen, schauen Sie zuerst das die existenziellen Risiken abgesichert sind. Dazu gehört eine angemessene Vorsorge für den Krankheitsfall (private oder gesetzliche Krankenversicherung) und vor allem auch eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Gerade an dieser Art der Vorsorge wird bei vielen Selbstständigen oftmals gar nicht gedacht, denn als sSelbstständiger „wird man ja nicht krank“.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

Leitfaden zur Altersvorsorge

steuerlich geförderte Produkte zur Altersvorsorge

Ein Kommentar

  1. Altersvorsorge ist wichtig, das steht außer Frage stehen. Doch wehre ich mich als selbständiger Unternehmer mit Händen und Füßen gegen ein Zwangsbeglückungsmodell, wie die Zwangsmitgliedschaft in der Rentenversicherungsanstalt des Bundes oder den Zwang zum Abschluss einer privaten Rentenversicherung, die monatliche Beträge ausschüttet. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie jeden Monat dasselbe Einkommen gehabt. Manchmal war es hoch, manchmal sehr hoch, manchmal gering. Eine adäquate Altersvorsorge habe ich dennoch immer betrieben.

    Leider will nun die Bundesarbeitsministerin eine Renetenversicherungspflicht für Selbständige einführen. Und zwar als Zwangsmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer dann schon private Vorsorge betrieben hat, ist am Ende der dumme. Denn er muss diese dann weiter betreiben und zusätzlich in ein anderes System einzahlen. Das Ende vom Lied ist eine lose-lose Situation für den Selbständigen. Selbständigkeit bedeutet Eigenverantwortung. Dies gilt auch für den Bereich Altersvorsorge. Meinetwegen kann eine allgemeine Altersvorsorgepflicht eingeführt werden, diese muss aber so gestaltet sein, dass der Selbständige die Form der Altersvorsorge selbst wählen kann. Dabei muss alles, was Kapitalbildend wirkt, auch als Vorsorge gelten und nicht nur eine gesetzliche oder private Rentenversicherung mit monatlicher Ausschüttung.

    Ich selbst habe mich daher einer Initative angeschlossen, die einen solchen Zwang ablehnt. Mehr dazu gibt es hier: (hoffe das mit dem Link ist OK, sonst bitte den Link löschen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner