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Und wie geht es Ihren Verwandten so? Wie Sie mit solchen Fragen des Versicherers umgehen (sollten)

Gesundheitsfragen können manchmal schon ein heikles Thema sein. Der Versicherer möchte gern alles vieles wissen und fragt daher möglichst ausführlich und machmal offen und ohne zeitliche Begrenzung nach Behandlungen, Untersuchungen und manchmal auch nach “Beschwerden”, was die Beantwortung nicht unbedingt einfacher macht.

Dabei geht es- berechtigterweise- darum, eine möglichst genaue Risikoeinschätzung zu bekommen, denn der Versicherungsschutz soll zwar bezahlbar sein, aber muss auf der anderen Seite auch finanzierbar bleiben, daher ist eine Selektion des Risikos erforderlich. Dagegen ist auch rein gar nichts einzuwenden, doch gibt es so Versicherer da fragt man sich, wo die Grenze(n) ist/ sind.

Da gibt es “Experten” wie die Skandia, dort findet sich im Antrag auf Absicherung gegen “Schwere Krankheiten” folgende Frage:

Skandia Antrag 2012 DD

So heisst es da:

Sind bei Ihren Eltern oder Geschwistern vor dem Alter von 65 Jahren Herz-Kreis- lauferkrankungen, Schlaganfall, Krebs, Zuckerkrankheit, Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose oder andere Erbkrankheiten vorgekommen?

Gut, mit Eltern oder Geschwister haben wir den Kreis der Personen schon etwas begrenzt, wenigstens etwas. Auf der anderen Seite sind umfangreiche Erkrankungen und zudem “weitere Erbkrankheiten” aufgeführt, was eine Beantwortung nicht unbedingt einfacher macht.

Was, wenn ich es nicht weiss? 

Anzugeben ist natürlich nur das, was Ihnen auch bekannt ist. Wer also von seinen Verwandten nicht weiss, das diese krank sind, dem ist auch nicht zuzumuten dieses anzugeben. Auch der Zeitpunkt an dem der Patient davon wusste, ist meist nicht klar definiert. Aber: Wenn bekannt, ist es anzugeben!

Was, wenn ich es weiss und nicht angebe?

Geben Sie es nicht an, so ist es eine klassische Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. (Was ist das?) Dieses kann zur Folge haben, dass der Versicherer später von der Verpflichtung zur Leistung frei ist/ wird und Sie somit keinen Versicherungsschutz haben.

Muss ich die Angehörigen fragen?

Nein, es geht um den Kenntnisstand heute, wer also nicht von einer Erkrankung weiss, der muss diese auch nicht angeben. Überspitzt bedeutet das aber auch, wissen Sie morgen davon, wäre es nicht nach zu melden. Jedoch ist es in der Praxis nicht ganz einfach, im Leistungsfall zu belegen wann eine solche Kenntnis erfolgt ist.

Was sind die Folgen von falschen Angaben und wie weiss der Versicherer davon?

In der Praxis “verrät” sich der Kunde meist selbst. Gerade bei schweren Erkrankungen versucht der Arzt durch Fragen zur Anamnese heraus zu finden, ob es bereits eine familiäre Vorgeschichte gibt. Dadurch landen dann solche Angaben in der Krankenakte und irgendwann auch bei dem Versicherer. Diese Nachfrage ist aus medizinischer Sicht auch vertretbar, denn der Arzt will ja möglichst viel vom Patienten erfahren, um diesen optimal behandeln zu können.

Auf der anderen Seite muss nicht jeder seine Krankengeschichte mit der Familie besprechen, auch hier gibt es wie überall keine Verpflichtung das zu tun.

Wie lassen sich Fehler vermeiden?

Ich persönlich würde die Frage im Antrag streichen und nicht beantworten. In der Praxis bei unseren Kunden zeigt es, das zumindest einige Versicherer hiermit kein Problem haben. Falls doch, so gibt es auch andere Unternehmen.

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