Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Berufsunfähigkeitsversicherung » Überprüfen Sie Ihr Krankengeld, die versicherte BU Rente und das Pflegetagegeld

Überprüfen Sie Ihr Krankengeld, die versicherte BU Rente und das Pflegetagegeld

Das Jahr ist schon fast wieder vorüber und wie jedes Jahr gibt es immer noch Dinge zu erledigen, welche man zwölf Monate vor sich her geschoben hat. Auch Versicherungen gehören oft nicht zu den beliebtesten Themen, sind solche, die lange immer wieder auf der „was ich noch tun wollte“ Liste stehen. Nach dem Weihnachtsfest, aber noch vor dem Jahresende kehrt bei vielen etwas Ruhe ein, Zeit um sich auch um solche Fragen zu kümmern. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen auf die Sachen hinzuweisen und zu erinnern, welche noch erledigt werden sollten.

Krankentagegeld- welche Höhe brauche ich denn?

Das Krankentaggeld, das ist der Betrag der (bei Arbeitnehmern nach sechs Wochen) durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung gezahlt wird und eine finanzielle Einbuße vermeiden soll. Gerade im Krankheitsfall werden die Kosten oft nicht wirklich geringer. Klar fallen bei dem einen oder anderen die tätlichen Fahrten zur Arbeit weg, dazu kommen aber dann recht schnell Fahrten zu Arzt, der Babysitter der das Kind aus der Kita oder der Schule abholt, ist das selbst doch gerade im kranken Zustand (egal ob im Krankenhaus oder nicht) oft schwierig.

Gerade hier wird leider oft nur an den Hauptverdiener gedacht, der bringt schließlich das meiste für das Familieneinkommen nach Hause. Aber was ist wenn die Hausfrau oder der -mann ausfällt, was ist wenn plötzlich niemand da ist der „mal schnell“ einkaufen geht oder die Kinder zum Sport fährt? Dessen Absicherung ist mindestens genau so wichtig, sonst muss der Hauptverdiener plötzlich weniger Arbeiten, es entsteht eine finanzielle Lücke zusätzlich, obwohl sie oder er gar nicht selbst krank ist.

Welche Lücke genau entsteht, das können Sie mit meinem Krankentaggeldrechner (LINK)

kt_berechnung

einfach und unkompliziert berechnen und danach prüfen, ob eine entsprechende Absicherung besteht oder diese angepasst werden muss. Auch wenn diese besteht, haben Sie die Veränderungen im laufenden Jahr berücksichtigt? Nehmen Sie für alle Verdiener im Haushalt einmal die Abrechnungen Dezember 2013 und die aktuelle, legen diese nebeneinander und prüfen dann einmal, ob und ggf. in welchem Verhältnis sich das Einkommen verändert hat. Dann ist eine Anpassung des Krankentagegeldes nötig, oder eine eventuell neu entstandene Lücke mit einer Zusatzversicherung zur GKV oder der Anpassung des PKV-Krankentagegeldes zu schließen.

Übrigens: In der Krankentagegeldversicherung lässt sich eine Anpassung auch bei Vorerkrankungen meist vornehmen, wenn diese rechtzeitig beantragt wird.

Geprüft? Erledigt? Dann weiter zum nächsten Punkt.

Aber, ich habe doch schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch hier bringt der Schutz nur dann etwas, wenn die tatsächlich entstandenen Lücken auch ausgeglichen werden, nur dann, wenn Versicherungsschutz auch passt. Wer aber im Falle des Verlustes der eigenen Arbeitskraft nur noch ein Bruchteil seines Einkommens bekommt, wer dann auf alle Vorsorge, Absicherung und mehr verzichten muss, der kann es auch gleich lassen, denn falscher Schutz ist sogar schädlicher als keiner, falscher Schutz bringt dann nämlich gar nichts.

Daher gilt auch hier: Schauen Sie sich einmal die Berechnungsmethode zur richtigen, passenden BU Rente an.

Nicht nur für das Nettoeinkommen, sondern berücksichtigen Sie bitte hier insbesondere auch die Vorsorge, auch weiter entstehende Kosten, denn nichts ist schlimmer als zwar eine BU Rente zu haben, dann aber keinen Cent mehr für eine Altersvorsorge zu haben oder die Krankenversicherung nicht mehr bezahlen zu können, dann folgt der Schock einige Jahre später.

Um die richtige, passende BU Rente zu ermitteln gibt es kein Patentrezept. Es ist besonders davon abhängig, welche Kosten entstehen, welche Kosten innerhalb der Familie aufgefangen werden können und was abgedeckt sein muss.
Auch hier sind Fragen wie Kinder, Ehepartner, laufende Verpflichtungen wie Kredite und das eigene Haus Faktoren, welche es zu berücksichtigen gilt.

Auch der Übergang zwischen Krankentagegeld und der Berufsunfähigkeit, also der Frage wer zahlt wann und wo entstehen Lücken, ist hier zu klären. Zwei Absicherungen die jede für sich schön sind, aber eben nicht zusammen passen bringen nichts, dann können Sie es auch gleich lassen.

Daher gilt auch hier- richtig oder gar nicht.

Überprüfen Sie zunächst Ihren Bedarf. Hat sich was verändert im letzten Jahr? Neuer Job, Veränderungen in der Familie? Kind(er) geboren? Veränderungen im Beruf des Partners? All diese Fragen gilt es zu klären.
Prüfen Sie nun die bestehende Absicherung. Ist das Bedingungswerk noch zeitgemäß?

Auswahlkriterien und beachtenswerte Punkte in der BU

Sind bei der Gesellschaft neue Produkte auf dem Markt? Ist vielleicht der Übergang zwischen Krankentaggegeld und Berufsunfähigkeit nun besser lösbar? Was genau das bedeutet, lesen Sie in meinem Beitrag zur „Berufsunfähigkeitsrente auch bei Arbeitsunfähigkeit“. Manchmal kann auch eine Umstellung in den aktuellen Tarif sinnvoll sein.

vergleich_au_regelungen_in_bu_vertraegen
Passt das Endalter noch? Wie sieht die eigene Vorsorge aus? Können Zuschläge oder Ausschlüsse überprüft werden? Alles Fragen die Sie nun, zusammen mit Ihrem Berater, klären sollten.

Auch erledigt? Dann weiter im Text.

Die vergessene Pflegevorsorge- oder wer hilft Ihnen?

Eines haben alle gemeinsam, egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert, eine Pflege(pflicht)versichrung haben alle. Auch sind die Leistungen in der gesetzlichen und privaten Absicherung identisch, die Prämien jedoch nicht. Durch eine Anpassung der gesetzlichen Pflegeleistungen haben sich in der PKV wie auch in der GKV die Beiträge etwas erhöht, (Änderungen in der GKV zum Jahreswechsel) doch eines bleibt wie gehabt, die Leistungen reichen nicht aus. Nicht heute und schon gar nicht im Alter. Warum das so ist? Die Pflegepflichtversicherung ist eine absolute Grundversorgung, eine Absicherung die Kosten für ambulante und stationäre Pflege abdecken soll, es aber je nach Pflegestufe nicht immer schafft.

Aber ist doch nicht schlimm, dann kommt das Sozialamt welches dann einspringt, richtig? Da ist ja noch der Staat, der dann entsprechende Leistungen ausgleicht. Das tut er auch bei Ihren Eltern und holt sich die Kosten dann bei Ihnen wieder. Klar stehen Ihnen Freibeträge zu, aber selbst bei Pflegebedürftigkeit der Schwiegereltern kommt das Sozialamt und nimmt Sie in Anspruch.

Lesetip: „Pflegeversicherung der Eltern- schützt Immobilen, Erbe und das Elternhaus

Doch möchte man das Haus der Eltern, vielleicht selbst aufgebaut, verkaufen müssen, weil sonst die Kosten der Pflege nicht gedeckt werden können? Oder möchten Sie sich selbst einschränken müssen, weil die Kosten der Pflege der Eltern nicht gedeckt werden können?

Das ist die eine Seite der Medaille, die andere ist die eigene Pflegebedürftigkeit. Wer sorgt für eine angemessene Versorgung? Wer ermöglicht eine Pflege zuhause solange es geht und sogar eine, die über das „gerade so billigste Maß“ hinaus geht? So lassen sich mit einer privaten Absicherung die Kosten nicht nur im Rahmen halten, auch lassen sich die Leistungen wie gewünscht „erkaufen“. Der Pflegedienst der doch etwas länger Zeit hat, die Krankenpflege die bei Erkrankungen einmal mehr nach Hause kommt und hilft und oftmals damit auch Familie und Verwandte entlastet?

Pflegebedürftigkeit ist auch nicht zwingend ein Dauerzustand. Genau wie Berufsunfähigkeit auch kann diese temporär auftreten und ist keineswegs an ein Alter gebunden. So führen schwere Erkrankungen, Krebs oder viele andere zu einem temporären Pflegebedarf. Dieser ist eben auch durch so eine Ergänzung abzudecken. Welches Produkt und welcher Anbieter der passende ist, das muss sich in einem persönlichen Gespräch zeigen. Eine allgemeine Lösung gibt es nicht, aber…

Kinder haften

Und auch bei der Absicherung der eigenen Kinder ist die Pflege ein Thema, oder können Sie nach einem Unfall und (hoffentlich nie) eintretender Pflegebedürftigkeit eine Pflege ein Leben lang sicherstellen? Was ist wenn Sie selbst nicht mehr können, der Pflegebedarf Ihres Kindes bleibt aber. Eine Absicherung des Kindes ist mit einstelligen Eurobeträgen möglich, versäumen Sie es bitte nicht, nur weil Sie darüber nicht nachdenken wollen.

Im eigenen Kundenkreis habe ich leider so einen Fall. Nach einem Sturz vom Klettergerüst ist der Kleine Paul mit 5 Jahren Pflegebedüftig, kann so gut wie nichts mehr allein und bedarf Betreuung an 24 von 24 Stunden am Tag. Die Kosten überschreiten mit mehr als 3.000 € monatlich bei weitem das, was die Eltern leisten können und das schon heute. Wer sorgt für eine Pflege wenn die Eltern nicht mehr können? Wo kommt das Geld her, welches durch „weniger arbeiten im eigenen Job“ jetzt fehlt?
In diesem Fall zahlt die private Pflegezusatzversicherung monatlich 1.800 €, also einen Tagessatz von 60 € und sichert damit die Pflege und das Einkommen der Familie ab und bietet somit auch Zeit für etwas Entspannung für Kind und Eltern.

Auch denken Sie bitte vor Geburt Ihres Kindes. Dazu finden Sie mehr Informationen in meinem Beitrag, welche Versicherungen für Kinder wichtig sind. (KLICK!)

Wenn Sie nun alles gelesen haben und noch Fragen dazu aufgekommen sind, schicken Sie mir einfach eine Mail, wir finden sicher eine Lösung. Die muss nicht zwingend vor dem Jahreswechsel sein, sollte aber auch nicht ewig aufgeschoben werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner