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Tarif MINI der Hanse Merkur – Ein Ausweg bei Zahlungsproblemen?

Zuerst dachte ich an eine Werbung eines Autoherstellers- wir haben jetzt auch einen MINI. Nachdem ich dann das Prospekt der Hanse Merkur Krankenversicherung genauer las, stellte ich fest das es um einen Minimalschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ging. Danke an meinen Kollegen Bregulla für die Übersendung der Unterlagen.

Doch was ist das nun genau und was soll das?

Auf der “Vertriebsinfo” steht dazu unter anderem folgendes:

Entwickelt wurde der MINI für Bestandskunden, die vorübergehend die laufenden Beiträge Ihrer Vollversicherung nicht oder nicht vollständig zahlen können. (…) Die gesetzlich vorgeschriebene Alternative wäre der teure Basistarif, der allerdings einem finanziell angeschlagenen Kunden oftmals nicht sehr hilfreich ist.

Der Tarif MINI bietet sehr eingeschränkte Leistungen, das Beitragsniveau ist dementsprechend aber auch gering.

Schauen wir uns mal die Leistungen an:

– ambulant und stationär mit Leistungen analog des Tarifes Start FIT (allerdings ohne Entbindungspauschale)

nur schmerzstillende Zahnbehandlung, kein Zahnersatz oder Kieferorthopädie

Selbstbeteiligung 5.000 EUR

– nur Krankengeld und Pflegepflicht, sonst keine weitere Bausteine optional versicherbar

– ein OPTIONSRECHT (begrenzt auf ein Jahr)

nur für Bestandskunden, für das Neugeschäft nicht geöffnet

Beiträge:

Die Beiträge liegen bei ca. 40 EUR bei 20 jährigen Männern, 46 EUR bei Frauen. Frauen mit 41 oder Männer mit 45 Jahren zahlen etwa 100 EUR.

Fazit:

Grundsätzlich ist es ja löblich wenn ein Unternehmen dem Kunden Möglichkeiten anbietet die er bei Zahlungsschwierigkeiten in Anspruch nehmen kann. Problematisch wird es immer dann, wenn die Leistungen soweit eingeschränkt werden, das es finanziell nicht mehr überschaubare Risiken werden. Diese sehe ich hier insbesondre in den Bereichen der Hilfsmittel, der Nachversicherung der Kinder und auch im Bereich der zahnärztlichen Versorgung. Gerade erstgenannter Bereich kann zu Kosten führen, welche heute so nicht gesehen werden.

Den somit bereits “finanziell angeschlagenen” Kunden mit einem Tarif dieser Art und einer Selbstbeteiligung von 5.000 EUR (das maximal gesetzlich zulässige) zu bedenken sollte genauestens geprüft und entschieden werden. Dabei sollte die, meiner Meinung nach, nicht immer schlechtere Lösung des Baisstarifes geprüft und bedacht werden, da es hierbei bei so genannter Hilfebedürftigkeit Zuschussmöglichkeiten gibt. Auch ist der Arzt im Basistarif an feste Leistungen gebunden.

Sprechen Sie rechtzeitig, wenn möglich bereist vor Zahlungsverzug, mit Ihrem Berater oder dem Versicherer und finden eine gemeinsame Lösung.

Und denken Sie peinlichst genau an den Ablauf des Optionsrechtes nach 12 Monaten. Nur wenn Sie dieses rechtzeitig ausüben ist eine Rückkehr in den ursprünglichen Schutz ohne neue Risikoprüfung möglich.

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