Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » GKV » Studentische Krankenversicherung- ewig geht nicht, so das Bundessozialgericht mit Urteil B 12 KR 1/13 R

Studentische Krankenversicherung- ewig geht nicht, so das Bundessozialgericht mit Urteil B 12 KR 1/13 R

Die studentische Krankenversicherung ist eine kostengünstige Möglichkeit, während seines Studiums einen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. mit einem monatlichen Beitrag von unter 70 € können sich Studenten in der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung versichern. Mitversicherte Kinder genießen dann beitragsfreien Versicherungsschutz in der GKV.

FullSizeRender

Doch studieren kann man nicht ewig…

meint das Bundessozialgericht und stellt in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen B 12 KR 1/13 R klar, dass Studenten nur unter besonderen Umständen ihre studentische Krankenversicherung verlängern können, wenn dieser das 30. Lebensjahr bereits überschritten haben.

Eine Verlängerung kommt nur dann infrage, wenn der Student aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war sein Studium wie geplant fortzusetzen bzw. abzuschließen. Die Richter stellen weiterhin klar, dass ein solcher Verlängerungsgrund vor dem 30. Lebensjahr eingetreten sein muss, und eine Verlängerung auch dann nur in dem “üblichen Rahmen” möglich sei. Darunter verstehen die Richter 14 Fachsemester, also insgesamt maximal weitere sieben Jahre.

Mit 37 ist endgültig Schluss

ist das 37. Lebensjahr erreicht, so ist eine Mitgliedschaft in der preisgünstigen, studentischen Krankenversicherung ausgeschlossen und es sind normale Beiträge zu entrichten.

Kann ich auch in die private Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung finden wir bei den meisten Versicherern ähnliche Regelungen. Auch hier sind die preiswerten, studentischen Tarife auf ein bestimmtes Lebensalter begrenzt. Einige Unternehmen gewähren den Schutz bis zum 30. Lebensjahr, andere noch vier Jahre länger. Dennoch ist den meisten Fällen auch hier dann Schluss und der Tarif wird in einen normalen Tarif umgewandelt.

Ob Sie in die private Krankenversicherung können, das hängt unter anderem auch davon ab, wie sie sich zum Studienbeginn entschieden haben. Die Entscheidung für das gesetzliche oder private Versicherungssystem in der Krankenversicherung kann nur einmal zu Studienbeginn getroffen werden und ist dann verbindlich für die gesamte Zeit des Studiums.

Sobald die Zeitpunktes Bundessozialgericht des vorliegt, werden wir diese hier verlinkten, jedoch ist die entscheidende Information das nur in besonderen Ausnahmefällen mit dem 30. Lebensjahr (oder mit dem 37.) die studentische Krankenversicherung beendet ist.

2 Kommentare

  1. Kann man als Student während des Studiums in die studentische PKV wechseln?
    Hintergrund: Vater als Selbständiger PKV versichert (unterhalb JAEG). Student über Familienversicherung der Mutter in der GKV versichert. Vater verdient jetzt über der JAEG, so dass die beitragsfreie GKV Familienversicherung für das Kind endet. Falls eine Wechsel zur PKV möglich ist, welche Fristen sind zu beachten (z.B. Versicherungspflicht wird rückwirkend festgestellt)?

    • Guten Tag Philipp,

      so einfach kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
      Bei Beginn des Studiums besteht eine Wahlmöglichkeit, der Wegfall der Fam. Versicherung allein ist kein neuer Wahlgrund.
      Eine Versicherungspflicht wird hier nicht rückwirkend eintreten, denn bei Beginn des Studiums wurde ja eine Wahl getroffen. Endet die Familienversicherung, so muss diese mit ggf. einer freiwilligen Krankenversicherung in der GKV fortgesetzt werden. Dazu wenden Sie sich am besten direkt an die GKV, welche bisher die Fam. Versicherung sichergestellt hat

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner