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Steuerlich geförderte Tarif für für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, besser als ungefördert?

“Ihr Vertrag wird sogar steuerlich gefördert.”

Solche Aussage scheint ja vertrieblich irgendwie das Allheilmittel zu sein. Schon in der Vergangenheit haben einige Vertriebe diese vermeintliche Chance genutzt und Vertragskonstellationen angeboten, wo die Prämien teilweise steuerlich absetzbar waren. Natürlich klingt es gut, einen Teil der investierten Beiträge über die Einkommensteuer wieder zurück zu bekommen. Doch ist es wirklich so gut wie es klingt?

In meinem damaligen Beitrag zur Kombination eines Rürup-Vertrages und der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit habe ich bereits ausführlich dazu geschrieben. Doch in diesem Jahr kommt eine neue Konstellation dazu, denn der Gesetzgeber hat im letzten Jahr mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) eine gesetzliche Grundlage geschaffen, nachdem auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit in bestimmten Konstellationen steuerlich begünstigt wird. Um in den Genuss einer solchen Forderung zukommen sind bestimmte Voraussetzungen nötig.

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Was genau wird gefördert?

Die staatlichen Änderungen finden sich im Einkommensteuergesetz wieder. Demnach wurde der Paragraph 10 ergänzt, und enthält nun einen Passus zur Förderung von der Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit. Genau heißt es dort:

10 EStG – Art der Aufwendungen

(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:

2.b) Beiträge des Steuerpflichtigen

bb) für seine Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Versicherungsfall), wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente für einen Versicherungsfall vorsieht, der bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist. Der Vertrag kann die Beendigung der Rentenzahlung wegen eines medizinisch begründeten Wegfalls der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit vorsehen. Die Höhe der zugesagten Rente kann vom Alter des Steuerpflichtigen bei Eintritt des Versicherungsfalls abhängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Zusammengefasst bedeutet das, ein Vertrag ist nur unter zwei ganz elementaren Voraussetzungen überhaupt förderfähig. Die erste entscheidende Voraussetzung ist die Versicherung mit einer lebenslangen Rente bei Berufsunfähigkeit, die zweite ist das der Versicherungsschutz bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren bestehen muss. Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, ist überhaupt an eine steuerliche Förderung dieses Vertrages zu denken.

Welche Anbieter bieten solche Verträge an?

Derzeit ist die Antwort ganz einfach: keiner! Die steuerlich geförderten Verträge für die Berufsunfähigkeitsabsicherung sind derzeit nicht vorhanden, das keinen Versicherer gibt der einen solchen Tarif anbietet. Es gibt zwar Anbieter mit Produkten einer “lebenslangen“ Rente, jedoch sind bei diesen die Kriterien auch nicht vollständig erfüllt. Meist handelt es sich um Einschränkungen des Alters oder der konkreten Ausgestaltung der lebenslangen Rente.

Dann doch lieber ein Produkt ohne Förderung?

Aus verschiedenen Kreisen werden die Vorgaben des Gesetzgebers an einer steuerliche Förderung kritisiert, da der Versicherungsschutz stellenweise über das hinausgeht was (versicherungstechnisch) sinnvoll erscheint. Wird einem Versicherungsnehmer eine lebenslange Rente garantiert, die zudem auch noch bis zu dem 67. Lebensjahr eintreten kann, so macht es eine entsprechende Absicherung sehr teuer. Der Grund ist einfach, mit steigendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden. Gerade die letzten Jahre gehören zu den teuersten Jahren und treiben damit die Prämie in die Höhe. Während man bei einem “normalen” Vertrag das Endalter entsprechend modifizieren kann, vielleicht dann auf das 65. oder sogar 63. Lebensjahr ausweichen, so geht das bei Verträgen mit steuerlicher Förderung nicht. Das führt in der Praxis jedoch auch dazu, dass die Verträge (so erste Schätzungen) doppelt oder gar dreimal so teuer sein werden als bestehende Produkte.

Wer sich also derzeit Gedanken über eine entsprechende Absicherung gegen das Risiko von Berufsunfähigkeit macht, der sollte sich nicht ausschließlich auf die steuerliche Förderung konzentrieren, sondern sich vielmehr Gedanken zu dem entsprechenden Versicherungsschutz, der Ausgestaltung der Bedingungen und der Qualität der Leistung machen. Es ist viel wichtiger einen ausgewogenen, mit guten Bedingungen versehenen, Versicherungsschutz zu bekommen und es macht daher durchaus Sinn auf eine steuerliche Förderung bewusst zu verzichten.

Wie wähle ich einen “guten Versicherungsschutz” am besten aus?

Gerade in der Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit und damit in der entscheidenden Absicherung die das Einkommen des Versicherten sichern muss, falls er nicht bearbeiten kann, ist eine sorgfältige Auswahl des Bedingungswerkes das einzig entscheidende. Natürlich ist die  Prämie die am Ende zu zahlen ist wichtig und muss bezahlbar bleiben, auf der anderen Seite nützt ein vermeintlich günstiger Versicherungsschutz Klippen in den Bedingungen überhaupt gar nichts. Im Fall der Fälle würde der Versicherer dann eine Möglichkeit finden nicht zu leisten und alle bereits Zeiten Beiträge wären “futsch”.

Machen Sie sich also rechtzeitig vor Auswahl des sprechenden Versicherungsschutzes und vor allem vor Abschluss eines solchen Vertrages Gedanken darüber, welche Kriterien für Sie wichtig sind. Ich habe Ihnen in meinem “Leitfaden Berufsunfähigkeit” nicht nur Informationen zusammengestellt, sondern auch unterschiedliche Aussagen aus den Versicherungsbedingungen gegenübergestellt um Ihnen eine Möglichkeit zu geben, diese besser zu verstehen.

Danach sollten sie sich ebenfalls Gedanken machen, welche Rentenhöhe die richtige für Ihre Situation ist. Der  Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung soll Ihnen dabei helfen, das für Sie Wichtige herauszufiltern.

Wann soll ich einen Versicherungsschutz abschließen?

Der Versicherungsschutz gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ist nicht nur von dem persönlichen Gesundheitszustand abhängig, insbesondere spielt auch der ausgeübte Beruf (und die damit zusammenhängenden Berufsgruppe), das aktuelle Alter und der gewünschte Versicherungsumfang eine entscheidende Rolle für die Prämie.

Aus diesem Grund macht es Sinn sich möglichst frühzeitig (in jungen Jahren und meist ohne großartige Vorerkrankungen) um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu bemühen. Ist das versäumt worden oder besteht derzeit ein Versicherungsschutz der nicht den Wünschen entspricht, so muss geprüft werden wie diese angepasst werden kann. In jedem Falle sollte man sich mit einer solchen Prüfung nicht wirklich viel Zeit lassen, denn weder kennen wir unseren Gesundheitszustand morgen, übermorgen oder in der nächsten Woche noch können wir die Zukunft vorhersagen. Daher gilt ganz vereinfacht: lieber heute als morgen um eine entsprechende Absicherung kümmern.

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