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Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Die Notwenigkeit einer Absicherung gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit sind hinlänglich bekannt und es ist eine der wenigen Absicherungen bei der sich nahezu alle einig sind. Verbraucherschützer, Experten, Ärzte, Versicherer und Vermittler, alle wissen um die Wichtigkeit der Absicherung gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft.

Ob es nun jeder Vierte oder jeder Fünfte sein mag der in seinem Leben einmal dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit berufsunfähig wird ist in dem Fall fast egal. Warum? Am Ende ist es egal ob ich mich in einem Jahr, in zwei oder in zehn Jahren finanziell ruiniere. Ist kein Geld da, keine Arbeitskraft mehr da um ein Einkommen zu erwirtschaften, so ist alles andere auch schwierig bis unmöglich.

Doch es gibt Situationen, welche Antragsteller immer wieder zögern und überlegen lässt. In der Vergangenheit habe ich immer mal wieder

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, wann soll ich mich versichern?

Dabei hat ein solches Zögern meist zwei Gründe, oder zumindest zwei Ansatzpunkte die es auslösen. Schauen wir uns doch beide einmal etwas genauer an.

1.) wenn ich noch warte, muss ich später Krankheit XYZ nicht mehr angeben

Die Hoffnung es wird dann besser kann jedoch auch schnell nach hinten losgehen. Die Versicherer fragen in den Anträgen unterschiedliche Abfragezeiträume ab, je nach Fragestellung und Diagnose sind damit in X Jahren einige Bemalungen sicher nicht mehr anzugeben. Ob es sich dabei um so genannte „Dauerdiagnosen“ handelt oder Krankheiten die nie ausheilen (auch wenn diese keine Beschwerden verursachen) muss genau überprüft werden. Hier in der Anfrage ging es konkret um das Einsetzen von Brustimplantaten und damit verbundene stationäre Aufenthalte. Diese sollten dann in X Jahren nicht mehr im Antrag auftauchen.

Auch wenn die Behandlung oder der Aufenthalt nicht anzugeben sind, das Implantat kann (je nach Fragestellung) anzeigepflichtig bleiben und damit steht es dem Versicherer frei auch später weitere Angaben zu fordern. Im Rahmen seiner Nachfragebefugnis kann dieser gezielte, weitere Fragen stellen und auch diese sind (ungeachtet der Fragen im Antrag) wahrheitsgemäß zu beantworten.

Letztendlich stellt sich aber ein „Russisch Roulette“. Warum ist einfach erklärt.

Bei dem „Warten um einige Erkrankungen nicht mehr anzugeben/ angeben zu müssen“ können natürlich auch weitere Beschwerden auftreten, Erkrankungen diagnostiziert werden oder einfach ein Unfall zu weiteren Schäden führen. Dieses hat dann natürlich zur Folge,

  • dass der Versicherer den Antrag ablehnen kann
  • dass es weitere Ausschlüsse gibt
  • dass der Versicherer hohe Zuschläge verlangt
  • dass der Versicherer den Antrag ganz ablehnt

Wer also gern zockt, für den mag das vielleicht eine Option sein, alle anderen tun gut daran, den derzeitigen Gesundheitszustand (wenn mit diesem eine Annahme möglich ist) zu nutzen und sich einen entsprechenden Schutz zu „konservieren“.

Es spricht nichts dagegen nach Ablauf von Anzeigepflichten nochmals über eine Änderung oder einen anderen Schutz nachzudenken, dabei sollten aber nicht die Nachteile vergessen werden.

  • höheres Eintrittsalter
  • höherer Beitrag durch andere Berufsgruppe andere Tarifwelt andere Tarife und Möglichkeiten der Versicherung

Daher sollten Sie sich darüber im Klaren sein: Es wird nicht nur besser wenn Sie warten. Das Risiko sich zu verschlechtern ist deutlich höher. Sieht es aber nach X Jahren deutlich besser aus, so lässt sich (trotz höherem Alter) ein solcher Schutz kündigen und dann auch ggf. neu abschließen, diese Chance bleibt immer.

Sieht es aber dann schlechter aus, so haben Sie zumindest einen passenden Schutz derzeit.

2.) wenn ich jetzt als Student noch nicht abschließe, bekomme ich später besseren Schutz/ günstigere Berufsgruppe

Auch dieses ist bei vielen Unternemen eine falsche Annahme. Natürlich richtet sich die Berufsgruppe nach dem Beruf bei Antragstellung. Für Studenten und Schüler gelten jedoch bei den meisten Gesellschaften etwas andere Regelungen.

So ist es für die meisten Studenten, zumindest die in der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit, vorteilhaft sich die BU zu sichern. Die Einstufung erfolgt hier oft direkt in den noch zu erreichenden Beruf. Damit gibt es eine Berufsgruppe, welche diese sonst nur bei Abschluss des Studiums und einer passenden Ausbildung/ Anstellung hätten.

Entscheiden sich die Studenten dann doch für andere Tätigkeiten oder studieren nochmal etwas anderes, so interessiert dann auch eine, eventuell schlechtere, Berufsgruppe nicht (mehr).

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