Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » GKV » Sie müssen noch heute… das Märchen vom unsinnigen Druck beim Wechsel der Privaten Krankenversicherung und was Sie aber unbedingt tun sollten

Sie müssen noch heute… das Märchen vom unsinnigen Druck beim Wechsel der Privaten Krankenversicherung und was Sie aber unbedingt tun sollten

Am letzten Wochenende hatte ich im LiveChat (dieses kleine Fenster links am Bildschirmrand) eine Frage zur PKV. Eine Dame erzählte mir, Sie ist derzeit bei einem Mannheimer Versicherer versichert und möchte doch gern da weg. Warum? Weil diese zwar schon länger da versichert ist, aber nicht glaubt das dieses in den nächsten Jahren gut gehen kann, schaut Sie sich um und überlegt was man tun kann. Dabei treten tausend Fragen auf und so kam sie beim googeln eben hier her.

Dumm an der ganzen Sache:

Gerne – mein Problem ist nur, dass ich den 30.09. als Stichtag für den Versicherungswechsel habe, ich hatte mich im Vergleich der bisherigen Angebote (hatte ich durch MLP machen lassen) eigentlich für den Hallesche Tarif “entschieden” – merke aber, dass ich die Entscheidung nicht rund kriege gerade.

Wie gesagt, die Unterhaltung war am 27.09. und so musste nach Auffassung der Interessentin eine Entscheidung bis ggf. zum Lebensende binnen weniger Tage getroffen werden. Das kann m.E. nicht gut gehen und führt nur dazu, das es eine unausgegorene Entscheidung wird, etwas womit man innerlich nicht zufrieden ist und etwas, was jeden Morgen beim Blick auf die Versichertenkarte zu einem “Ach, habe ich das wohl richtig gemacht”-Seufzen führen wird, keine gute Grundlage für einen lebenslangen Vertrag, oder?

Doch ist es überhaupt anders machbar? Was ist wenn man/ Frau diese Entscheidung jetzt verschiebt? Was ist wenn es noch andere Lösungen gibt? Schauen wir uns doch einmal an, was Sie heute noch tun können und ggf. müssen, oder einfach auch nicht tun brauchen.

1.) Wechsel zwingend gewünscht zum 01.01. des nächsten Jahres

Bezogen auf die Private Krankenversicherung bedeutet dieses, Sie müssen zwingend vor oder am 30.09. kündigen und diese Kündigung muss beim Versicherer zugehen. Ein entsprechendes –> Musterschreiben zur Kündigung der GKV oder PKV finden Sie unter Kündigungsvordrucke. Doch eine Kündigung ist nicht ganz ohne Risiken. Sprechen wir nur von der privaten Krankenversicherung (und Pflegepflicht), so ist die Kündigung nur dann wirksam, wenn rechtzeitig zum Ablauf eine so genannte Folgeversicherungsbestätigung bei dem alten Unternehmen eingereicht wird. Bedeutet also, Sie müssen sich bis Jahresende neu versichern, der neue Versicherer  muss Sie annehmen und diese Bescheinigung muss rechtzeitig eingehen. Passiert das rechtzeitig, so wird die Kündigung wirksam. Kuendigung_PKV

Entscheiden Sie sich bis zum Jahresende aber anders und schließen gar keinen neuen Versicherungsschutz ab, widerrufen diesen oder überlegen sich es einfach anders, so reichen Sie eine solche Bescheinigung nicht bei Ihrer alten Gesellschaft ein, diese wird Ihnen dann spätestens im Januar bestätigen, das die Kündigung nicht wirksam wurde und Sie “leider” dort bleiben müssen. Ihr Vertrag zur Privaten Krankenversicherung besteht also unverändert fort.

Wirklich?

ACHTUNG! Diese Regelungen gelten nur für die Private Krankenversicherung und nur für den Teil, welcher der Versicherungspflicht unterliegt. Diese ist geregelt in §193 des Versicherungsvertragsgesetzes und dort heisst es:

(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5 000 Euro.

Also mal im Detail: Sie brauchen einen Schutz für die ambulante und stationäre Versorgung. Sind Sie bisher in einem Kompakttarif versichert, also einem Tarif der ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen abdeckt, so gelten die eben erklärten Regeln. Sie müssen also nachweisen das neuer Schutz besteht, bevor die Kündigung greift.

Aber: Haben Sie bisher so genannte Bausteintarife, also unterschiedliche Tarife für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Teil (Beispiel Alte Oldenburger A, ST, Z) oder auch den Zahntarif extra versichert (Axa mit Kompakttarif Vital und VITAL-Z also Zusatzschutz für die Zähne), so müssen Sie bei der Kündigung aufpassen. Nur der Teil, welcher in 193 VVG geregelt ist, unterliegt dieser besonderen Regelung. Kündigen Sie also einfach so “pauschal” den Vertrag 1234… bei der Gesellschaft und wollen später zurück, so könnte das Unternehmen eine Aufnehme in den Zahntarif verweigern oder von einer neuen Prüfung abhängig machen.

Gleiches gilt, und das ist noch viel wichtiger, für das Krankentagegeld. Dieses unterliegt nämlich nicht der Versicherungspflicht und könnte schwer wieder zu bekommen sein. Vielleicht ist der Versicherer ja froh, das Sie gehen und Sie waren aus seiner Sicht ein “schlechtes Risiko”. Auch kann ein alter KT-Baustein besser sein, als der neue es wird, abgesehen von Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Falls Sie sich also die Option zum Jahresende noch offen halten wollen, so kündigen Sie bitte ausdrücklich nur die Krankenversicherung gem. 193 VVG, nicht die sonstigen Bausteine.

Doch was passiert wenn ich wechsle? Habe ich dann zwei?

Wer in einem Bausteinvertrag versichert ist, der kann durchaus zweimal für das gleiche Risiko versichert sein. Der alte Versicherer könnte (was m.E. nicht passiert, da Voraussetzung das bestehen einer KV Voll bei den meisten Unternehmen ist) auf das bestehen des Zahntarifs bestehen und Sie nur aus dem ambulanten und stationären Bereich entlassen. Dann haben Sie- zumindest für ein Jahr (es sei denn es folgt eine Beitragserhöhung) zweimal Schutz für die Zähne.

Wichtiger ist aber die Absicherung beim Tagegeld. Wechseln Sie doch, so können Sie versuchen ob der alte Versicherer Sie dennoch raus lässt und das KT beendet. Tut er das nicht, so behalten Sie für das eine Jahr das Tagegeld bei dem Unternehmen, achten Sie hier aber auf die Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers. Nach dem einen Jahr würden Sie wechseln zu dem, wo auch die neue Krankenversicherung besteht. Da aber das KT nicht an die Vollversicherung gebunden ist, gibt es auch heute Konstellationen in denen die PKV bei der Halleschen und das KT bei der Mannheimer zum Beispiel besteht, ganz bewusst und so gewollt. Ebenso bestehen bei dem neuen Unternehmen nach Zugang der Police auch gesetzliche Rechte zum Widerspruch, also auch hier noch Luft eine Entscheidung zu korrigieren.

2.) Wechsel innerhalb des Jahres

Es gibt Unternehmen, die haben nicht das Kalenderjahr, sondern das abweichende Versicherungsjahr. So können z.Bsp. Versicherte bei der Alten Oldenburger, der Barmenia, der Debeka, aber auch der HUK oder bei der Süddeutschen, der Universa, Inter oder Signal Iduna nicht zum Jahresende, sondern zum Ende Ihres persönlichen Versicherungsschutzes kündigen. Hier gilt die Frist von 3 Monaten dann zu dem Termin, der ihr ursprünglicher Beginn war. Hat der Vertrag mal am 1.3. begonnen, so ist Zeit bis zum 30.11. diesen Vertrag ordentlich zu beenden. Alles weiteren Vorgaben gelten wie oben beschrieben. Weitere Termine und Fristen finden Sie in meiner Übersicht zu –> Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsterminen.

3.) Wechsel aus einer gesetzlichen Krankenkasse

Hier ist es etwas einfacher. Eine gesetzliche Kasse lässt sich (mit wenigen Ausnahmen bei so genannten –> Wahltarifen) immer zum Ende des übernächsten Monats kündigen. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit die GKV zu verlassen und in die PKV zu wechseln, auch wenn einige Kassen gern mal behaupten die –> 18monatige Bindungsfrist gilt hierbei auch, nein- tut sie nicht! Diese Kündigung ist hingegen risikolos, da Sie bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch viele Optionen haben. Sie können sich für eine andere Kasse entscheiden und dort einfach einen Aufnahmeantrag stellen, Sie können einfach nichts tun und bleiben bei der Kasse wie bisher, oder Sie wechseln in die PKV. In diesem Fall müssen Sie- wie auch bei dem Wechsel in eine andere GKV- den Nachweis über die neue Versicherung erbringen und rechtzeitig an die Krankenkasse schicken. Nur dann wird die Kündigung wirksam.

Überschreiten Sie aber erst zum kommenden Jahr die Grenze, so –> besteht hier ein Sonderrecht. Hier kann die gesetzliche Kasse im Januar ganz in Ruhe beendet werden, dennoch empfiehlt es sich, rechtzeitig nach neuem Schutz Ausschau zu halten.

ACHTUNG! Auch diejenigen, welche die GKV normal verlassen möchten tun gut daran, noch heute/ morgen rein vorsorglich zu kündigen. Warum? Weil das Eintrittsalter in die PKV nicht vom Geburtsdatum abhängig ist, sondern vom Geburtjahr. So sind Sie versicherungstechnisch bei den meisten Unternehmen das ganze Jahr gleich alt. Egal ob am 10.1. oder 10.12. geboren, wer in 1985 geboren ist, ist für die Krankenversicherung bei allen Versicherungsbeginnen in 2015 genau 30 Jahre alt. Beginnt der Schutz aber erst zum 1.1., dann sind es 31 und das führt- wen wundert es- zu höheren Beiträgen und das lebenslang!

Kündigen diese Kunden aber heute oder morgen, also vor oder am 30.9., so bleibt die Option offen noch zum 1.12. zu wechseln und das alte Eintrittsalter zu sichern. (bei einigen Unternehmen geht das auch mit einer Anwartschaft, die kostet aber Geld). Kommen Sie zu dem Schluss die PKV ist doch nicht das passende, so gilt wie oben, GKV bleibt einfach bestehen.

Für alle gilt aber, Private Krankenversicherung ist nichts, aber auch so gar nichts, was man mal so nebenbei schnell macht. Es erfordert einige Zeit an Recherche, Beratung, Analyse und viele Gespräche bis der passende Tarif gefunden, der passende Versicherer ausgewählt und die passende Annahme mit den gewünschten Konditionen gefunden. Daher sollten Sie hierfür Zeit einplanen. Eine gute Vorbereitung ist das Lesen meines –> Leitfadens zur Privaten Krankenversicherung und das studieren der –> Auswahlkriterien. So lassen sich gezielt Wünsche und Bedarf festlegen und Vorbereitungen für die folgende –> Beratung treffen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner