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R+V Krankenversicherung ändert Annahmerichtlinien ab 15. 11. 2012

Auch die R+V Krankenversicherung AG kommt nicht umhin, sich die Kunden in der Privaten Krankenversicherung vor Versicherungsbeginn genau anzuschauen. Gerade in bestimmten Berufsgruppen nehmen die Zahlungsausfälle zu. Anders als früher, vor Einführung der Versicherungspflicht, ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Auch wenn Beitragsrückstände bestehen, so muss zumindest für einige Leistungen (Notfall) weiter erbracht werden. Daher stellen viele Unternehmen Ihre Annahmerichtlinien um und verzichtet lieber auf den einen oder anderen Antrag. In der aktuellen Mitteilung der R+V Kranken heisst es:

In den Annahmerichtlinien gelten ab dem 15.11.2012 folgende Änderungen:

Tarife AGIL classic (EP0 bis EP3): Neue Maßnahmen zur Verhinderung von Verträgen im Leistungsruhen Das Ziel der R+V Krankenversicherung ist es, sich auch weiterhin erfolgreich am Markt zu behaupten. Dafür ist es notwendig, Versicherte zu gewinnen, die nach objektiven Betrachtungen in der Lage sind, auch dauerhaft ihre Beiträge zu bezahlen. (…)

Bitte fügen Sie die erforderlichen Unterlagen jedem Antrag auf AGIL classic bei:

• Gewerbeanmeldung für alle Selbständigen (außer Freiberufler)

• Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre (Selbständige und Freiberufler)

Sofern in dem 3-Jahres-Zeitraum ein Angestelltenverhältnis bestand, so sind uns diese Nachweise einzureichen.

Aus den erforderlichen Nachweisen muss für die weitere Antragsprüfung mindestens ein durchschnittlich zu versteuerndes Einkommen in Höhe von jährlich rund 34.000 EUR (ca. 75 % der Beitragsbemessungsgrenze) ersichtlich sein.

Diese Abgrenzung ist m.E. auch dringend nötig. Grund ist hier unter anderem die Bezahlbarkeit der Beiträge und damit die Vermeidung von Zahlungsausfällen und die Belastung der Kollektive. Wie bereits in einem älteren Blogpost geschrieben, die Private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen– Sie ist definitiv nichts für “jedermann”. Existenzgründer sind in vielen Fällen in der gesetzlichen Krankenkasse zunächst einmal besser aufgehoben, da die Beiträge einkommensabhängig berechnet werden.

Auch bei den Berufen gibt es Änderungen. Hier werden folgende Berufsgruppen nicht mehr versichert.

Dachdecker und Gerüstbauer sind aus Bonitäts- und Risikogründen nicht mehr versicherbar. Makler (alle Berufsarten) sind ab einer zurückgelegten Existenzgründungsphase von 36 Monaten versicherbar.

Auch das dient dazu, ähnlich wie bei anderen Unternehmen, die Risiken zu steuern. All diese Maßnahmen betreffen zunächst nur die Tarife der Classic Serie, also die “billigen”. Diese Tarife werden vorrangig von den o.g. Berufsgruppen abgeschlossen, sagen die Gesellschaften.

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