Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Private KV » Leistungsabwicklung » Pflegeergänzungsversicherungen – alle reden drüber, keiner macht’s

Pflegeergänzungsversicherungen – alle reden drüber, keiner macht’s

In einigen vorangegangenen Beiträgen zur Pflegeversicherung hatte ich bereist einige Fakten geliefert und Hintergründe erklärt. Das Thema Pflegeversicherung und Pflegeergänzung ist in aller Munde. Die Versicherer erhoffen sich hierdurch ein großes Geschäft, die Kunden sind verunsichert und wissen nicht so recht was sie glauben sollen und welcher Handlungsbedarf besteht.

Betrachtet man es nüchtern, so müsste jeder von uns eine Ergänzende Absicherung für das Risiko der Pflegekosten haben. Am besten natürlich nicht nur als ein Pflegetagegeld (mit einem festen Betrag pro Tag) sondern als Pflegekostenersatz. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten (ggf. mit dem versicherten Prozentsatz) erstattet. Diese Lösung ist somit eine Kostenerstattung und keine feste Summe. Wer sagt (uns) denn, ob der Betrag der heute richtig ist, in 10, 15 oder 20 Jahren noch passt?

Laut einer Umfrage der Axa Versicherung und des F.A.Z. Instituts erwarten 76% der Befragten von der/ ihrer Pflegeversicherung eine finanzielle Unterstützung. Erst danach folgen weitere Dienstleistungen, wie Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen und dergleichen.

Die Pflegeversicherung kennt hier unterschiedliche Leistungen, je nach Pflegestufe. Diese wird von den (privaten wie gesetzlichen) Pflegeversicherungen anhand bestimmter Muster eingeschätzt. Dabei wird genauestens geprüft, welche Tätigkeiten noch selbst zu erledigten sind und für was genau Hilfe benötigt sind.

Nach der letzten Anpassung der Pflegeleistungen zum 01. 01. 2010 gelten neue Höchstsätze zur Erstattung. Im schlimmen Fall der (höchsten) Pflegestufe III und der Aufnahme in ein stationäres Pflegeheim, erhalten die Versicherten maximal 1.510 EUR. Im Rahmen der ambulanten Versorgung zu Hause wird oft vermutet, das reicht schon irgendwie. Immerhin werden 1.040 EUR maximal an den Versicherten überwiesen.

Haben Sie eine Vorstellung was so ein Pflegeheimplatz oder die ambulante Pflege kostet?

Typische Situation im Alter, die ist Ihnen sicher auch im Verwandten-/ Bekanntenkreis bekannt. Man kann eben nicht mehr alles selbst erledigen. Da kommt die nette Schwester des Pflegedienstes einmal morgens, einmal abends vorbei. Ist ja nur “knapp ne Stunde” jeweils. Dann hilft Sie beim an- und ausziehen, waschen oder spritzen.

Allein dieses bedeutet: 2 Std. täglich * 30 Tage = 60 Std. Bei durchschnittlichen Sätzen um die 27,50 EUR/ Std. sind hier schnell 1.650 EUR verschlungen. Aber die Pflegekasse zahlt nur 1.040 EUR. Wo kommen nun die fehlenden 610 EUR JEDEN MONAT her?

Anders im stationären Fall. Der Pflegeheimplatz (und das ist nicht das Luxus Altenheim) verschlingt 3.500 EUR oder mehr. Selbst mit einer Härtefallregelung werden maximal 1.825 EUR gezahlt (sonst nur 1.510 EUR). Hier sind es nicht nur 600, sondern 1.675 EUR MONATLICHE Lücke.

Ist aber gar nicht schlimm, denn zuerst wird das eigene Vermögen, die Immobilie etc. verwertet, dann kommen die Kinder mit ins Boot. Nach genauer Berechnung und Abzug von Eigenanteilen wird deren Vermögen vom Sozialamt herangezogen um die kosten zu decken.

Wollen Sie das wirklich?

Was Sie dagegen tun können lesen Sie im Beitrag “Pflegekosten oder Pflegeergänzung“.

Und nein, Pflege passiert nicht nur den alten Menschen.

Und nein zum Zweiten: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt nicht dagegen. Warum? Diese ist befristet bis 65 oder 67. Vielleicht auch nur bis 60, 55 oder noch früher. Und dann?

Rufen Sie doch einfach mal bei einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst an. Nehmen Sie am besten einen um die Ecke und fragen mal nach den Kosten.

Und JA, so Unrecht haben die Versicherer dann wohl doch nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner