26.
August '10

Angemessenheit von Heilmitteln- oder warum die PKV weniger erstattet als der Physiotherapeut abrechnet


Ich hatte bereits im letzten Jahr über die Abrechnungsmodalitäten bei Heilmitteln, so auch die Abrechnung bei logopädischen Leistungen geschrieben. Generell gilt: Es gibt keine einheitliche, pauschale Lösung. Die Höhe der Erstattungen regelt der jeweilige Versicherer im Rahmen der Tarifbedingungen und ggf. weiterer Anlagen zu diesen.

Dabei unterscheiden sich die Tarife und lassen sich in mehrere Gruppen einteilen:

1.) Der Tarif hat keine Regelung

Dann greift hier “nur” die Vorgabe der medizinischen Notwenigkeit und einer angemessenen Abrechnung durch den Heilbehandler. Da es aber keine festgelegten Sätze, wie bei den Ärzten in der GOÄ gibt, kann der Physiotherapeut für seine Behandlung einen entsprechenden Satz abrechnen. Dabei wird sich dieser allein deshalb bundesweit unterscheiden, weil der Therapeut für die Krankengymnastik in bester Innenstadtlage andere Sätze berechnen muss wird, als der Kollege in dem ländlichen Einzugsgebiet.

2.) Der Tarif verweist auf eine Anlage, ein so genanntes Heilmittelverzeichnis

Dabei hat der Versicherer eine Übersicht erstellt, welche die Höhe der Anwendungspreise regelt. Diese schreibt genau vor, was für welche Behandlung aus Sicht der Versicherers verlangt werden darf. Diese Tabelle ist Vertragsbestandteil und sollte somit 1.) bei Abschluss genau gelesen und verstanden sein und 2.) am besten mit zum Behandlungstermin genommen werden. Hier ein Beispiel aus einem solchen Verzeichnis:

22,50 EUR – Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie), als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Massage

Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen 36,50 EUR für 30 Minuten oder 60,10 EUR für 60 Minuten

3.) Orientierung an den beihilfefähigen Höchstsätzen

Dabei nutzt der Versicherer kein eigenes, individuelles Kostenverzeichnis. Er bezieht sich auf die Bundesbeihilfeverordnung, also eine Art Vorschrift, welche die Kostenerstattung für Beamte regelt. Diese hat aus eine entsprechende Anlage und regelt hierin die Höchstsätze für eine Erstattung. In oben genanntem Beispiel lauten die Sätze hier wie folgt:

19,50 EUR Krankengymnastische Behandlung2) (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung

Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen a) Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten – 31,70 EUR und 52,20 EUR bei 60 Minuten Behandlungsdauer

Hier unterscheiden sich die Sätze bei der KG Behandlung “nur” um 2 Eur, was aber 15% entspricht. Bei der Sprachtherapie (Logopädie) sind es ebenfalls 15%, aber knapp 8 EUR pro Behandlung. Beide Beispiele waren jedoch von einem einzigen Versicherer, aber aus unterschiedlichen Tarifen. Im Tarif 1 handelte es sich um den NK Tarif der Halleschen, im 2. Beispiel um den Primo B. Die Regelungen können Sie in den Tarifbedingungen im Downloadbereich nachlesen.

In den Tarifen können jedoch noch weitere Beschränkungen vorhanden sein.

So gibt es Unternehmen und Tarife, welche die Anzahl der Behandlungen pro Jahr begrenzen. Solche Tarife sollte man, meiner Meinung nach, meiden. Es ist nicht planbar wie lange und wie oft eine solche Behandlung durchgeführt werden muss. Gerade bei schweren Unfällen, Schlaganfällen und dergleichen sind eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich.

Eine andere Form der Einschränkung besteht in einer- vor Abschluss bekannten- prozentualen Regelung. So erstattet unser Beispiel 1 nur 80% der Kosten. Kostet eine Behandlung also hier 28,50 EUR, so erfolg eine Erstattung von 18 EUR (also 80% von dem Höchstsatz 22,50 EUR) und das zweite Beispiel nur 14,62 EUR (hier 75% von dem Höchstsatz von 19,50 EUR).

Bei unserem Beispiel 2 bedeutet dieses schon bei einem Rezept, also 10 Behandlungen, 138,75 EUR eigener Anteil. Dieses sollte bei der Tarifauswahl durchaus berücksichtigt werden. Das bedeutet nicht, dass ein solcher Tarif gut oder schlecht ist, er muss nur auf den Bedarf passen.

Alles das nützt aber nichts, wenn die Behandlungen wie Logopädie oder Ergotherapie nicht in den Versicherungsbedingungen erwähnt sind. Dann ist eine Begrenzung auf was auch immer, nutzlos, denn es gibt 0 Euro Erstattung.

Grundlage/ Idee für diesen Artikel war eine, an mich gerichtete, Frage auf dem Hilfeportal wer-weiss-was.de.

25.
August '10

GKV für chronisch Kranke und kinderreiche, PKV für die Andren


Manchmal fällt mir wenig bis nichts mehr zu solchem Unsinn ein. Diese “Pressemitteilung” hat nur einen Sinn, Adressen erhaschen und den Kunden mit vermeintlichen Tests in die PKV zu locken. Gut das der Betreiber des “Infoportals” nicht Makler ist und laut Impressum keinerlei Zulassung hat.

In der Pressemitteilung vom heutigen Tage kann man folgendes nachlesen:

Während sich die gesetzliche Krankenkasse in erster Linie für kinderreiche Familien und Menschen mit chronischer Erkrankung eignet, ist die private Krankenversicherung für junge und/oder Gutverdiener die beste Wahl.

In einigen vergangenen Blogbeiträgen hatte ich bereits über den Unsinn solcher Tests und vermeintlich tollen Beratungen geschrieben. Auch diese Seite gehört wohl in diese Schublade. Dabei wird es leider zum Jahresende eher mehr solchen Unsinns. Auch hier wird wieder ein “Vergleich” angeboten, der so oberflächlich ist, dass eine vernünftige Aussage unmöglich ist.

Tun Sie sich also am besten einen großen Gefallen und nehmen sich ausreichend Zeit und lassen sich nicht unter zeitlichen Druck setzen. Im Zweifel sind sie eben ein Jahr älter und haben ein höheres Eintrittsalter. Das ist dann eben so. Besser als in einem Tarif zu sein, der unpassend und ungeeignet ist, ist das allemal.

Einen weiteren Artikel zur Suche der geeigneten Privaten Krankenversicherung (PKV) finden Sie im Blog.

20.
August '10

Würtembergische mit neuer Einsteiger Berufsunfähigkeit


Andere Anbieter haben es bereits vorgemacht und grundsätzlich ist der Bedarf bereits in jungen Jahren vorhanden.

Die Würtembergische Versicherung bringt nun eine neue “Einsteiger BU” an den Markt. Es handelt sich dabei um eine Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leite zwischen 15 und 30 Jahren. Diese können, so der Anbieter weiter, günstige Prämien

Die Ursachen sind vielfältig und vom Alter unabhängig. Schon in meinem Leitfaden für die Berufsunfähigkeit habe ich neben den Ursachen einer Berufsunfähigkeit verschiedene Teile der Vertragsbedingungen beleuchtet.

Dabei besteht eine Umtauschmöglichkeit, welche eine entsprechende Umstellung in die Berufsunfähigkeits Produkte der Würtembergische bietet. Bis 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung, spätestens zum 35. Lebensjahr kann der Versicherte seinen Vertrag in ein neues Produkt umstellen. Dabei wird jedoch die dann gültige Berufsgruppe und das aktuelle Eintrittsalter zu Grunde gelegt.

Nicht in jedem Fall förderlich und im Vergleich mit anderen Anbietern auch nicht unbedingt die Top Leistung.

Der Vorteil dieses Produktes ist- laut Anbieter- der geringe Eintrittsbeitrag bei echtem BU Schutz auch für Schüler und Studenten. Eine kurze Information für Berater stellt die Würtembergische auf dem Maklerportal bereit.

Entscheidend sollte bei der Auswahl jedoch nicht der “Einstieg” sondern der Zieltarif sein. Der Tarif, in den der Versicherte auch krank noch kommt, der Tarif in dem er lebenslang bleibt um seine Existenz zu sichern.

Bei dem BU Tarif der Würtembergischen (Tarif FLV85) sollten Sie jedoch auf die Bedingungen achten. Bedenkenswert sind dabei unter anderem folgende Tarifinhalte, die unbedingt einer Klärung bedürfen:

- Beachten Sie die Arztanordnungsklausel (Wann darf was, wie und von wem angeordnet werden?)

- Welche Kriterien sind bei einer Umorganisation nötig? Welche Einkommenseinbußen zumutbar?

- Was passiert bei (längerem) Ausscheiden aus dem Beruf und bei Berufswechsel?

- Unter welchen Umständen sind befristete Anerkenntnisse möglich? Wollen Sie diese Einschränkung?

- Welche Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse gelten in den Verträgen?

Sie sehen bereits die Anzahl der Kriterien, welche zu beachten sind. Daher sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung niemals nach der vermeintlich günstigen Einstiegsprämie ausgewählt werden. Auch bei Schülern, Studenten oder Berufseinsteigern suchen Sie immer einen geeigneten (Ziel-) Tarif aus, in welchem der Versicherungsschutz später auch bestehen bleiben kann. Nur so macht ein Schutz auch Sinn.

Bei der Auswahl und Tarifanalyse können Sie den Kriterienfragebogen der Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen, um sich auf das Beratungsgespräch vorzubereiten. Der Leitfaden bietet Ihnen bereits erste, grundlegende Informationen und Beispiele zu Bedingungsaussagen und Formulierungen.

19.
August '10

Beitragsanpassungen des Dt. Rings 2011


Ich hatte bereits vor einiger Zeit über die Beitragsgarantien des Deutschen Rings Krankenversicherung geschrieben. Auch der Dt. Ring geht den, m.E. richtigen Weg, und veröffentlicht bereits jetzt konkretere Zahlen.

Folgende Anpassungen sind nun bereits bekannt:

Für das Neugeschäft:

Esprit – bei Männern 2-3%, bei Frauen 4-6% Anpassung

Esprit M – bei Männern 5-9%, Frauen 4-6%

Esprit X – bei Männern 4-6% und Frauen 4-5% Anpassung

Esprit MX – bei Männern 3-5%, Frauen 4%

im BESTANDsgeschäft gibt es im Esprit KEINE Anpassungen

Comfort+ Tarif bei Männern ca. 12-17%  im Neugeschäft (letzte BAP 2008)

Comfort+ bei Frauen 2-3%

im Bestand bleiben Frauen und Kinder des Comfort+ stabil, bei Männern ist noch keine weitere Information bekannt

ebenfalls angepasst wird der Comfort Tarif bei Männern im Bestands- und Neugeschäft, Frauen nur im Neugeschäft

Tarifserie Classic:

im Neugeschäft bei Männern ca. 12-16% im Classic und 11-12% im Classic Plus

bei Frauen im Neugeschäft 11-12% im Classic und 10-12% im Classic Plus

Aussagen zu Beitragslimitierungen bei den Anpassungen im Bestand sind natürlich noch nicht möglich. Diese werden zeitnah, so bekannt, hier ergänzt

Zusätzlich verändern sich die Beiträge in einigen Krankentagegeldtarifen im einstelligen Prozentbereich. Davon betroffen sind nicht die Tarife pro 008, pro 008 v, pro, 015, pro 015 v, pro 022, pro 022 v, pro 029 sowie pro 029 v, diese bleiben bei Neu- und Bestandskunden stabil

19.
August '10

Beitragsgarantien der Hanse Merkur Krankenversicherung 2011


Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Auch in 2011 wird es Anpassungen geben und ich hatte bereits einige bekannt gewordene Tarife veröffentlicht. Nun hat auch die Hanse Merkur Krankenversicherung Ihre Tarife benannt.

Für folgende Tarife gelten Beitragsgarantien (Quelle: GewaComp):

ASZG – beitragsstabil für Frauen, noch nicht bekannt sind Anpassungen für Männer und Jugendliche

KV1 – beitragsstabil für Kinder und Frauen, Männer noch nicht bekannt

KV2 – beitragsstabil für Männer, noch offen für Frauen und Jugendliche

KV3 und KV3E – stabil für alle

KV4 – stabil für Jugendliche und Frauen, Männer noch offen

KV4E – noch offen bei allen

KVE2 – stabil bei Kindern und Jugendl., noch offen bei Männern und Frauen

KVG1 – noch bei allen offen

KVG2 – stabil bei Kindern und Jugendlichen, offen bei den anderen

weiterhin Garantien für diverse Zusatztarife und Pflegetarife. Beitragsgarantie im Krankentagegeldbereich für Männer in den Tarifen T43- T365 und bei Frauen T15 bis T29

Zum Vergleich finden Sie die Beitragsanpassungen der Hanse Merkur zum 01. Januar diesen Jahres direkt im Blogbeitrag aus dem letzten Jahr. Beitragsanpassungen Hanse Merkur 2010

Generell gilt aber auch hier: bei einer Anpassung nicht voreilig handeln. Vielmehr ist es wichtig, das elementare Leistungen und existenzbedrohende Leistungslücken nicht bestehen. Dieses ist auch bei einigen der oben genannten Tarifen nicht so. Wussten Sie das? Haben Sie sich dennoch und bewusst dafür entschieden?

Weiterführende Informationen:

Beitragserhöhung- nicht voreilig handeln

Auswahlkriterien für eine individuell passende PKV