23.
Januar '12

Nach der Hochzeit- was passiert mit der (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung der Kinder?


Ein alltägliches “Problem”. Zwei Menschen heiraten und haben einen unterschiedlichen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall. In vielen Familien ist einer der Eltern privat versichert, der andere Elternteil gesetzlich versichert. Doch was passiert nach der Hochzeit mit den Kindern und deren Versicherungsschutz?

Wie ist die Situation vor der Hochzeit?

Nehmen wir an, die Mutter ist in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert, der Vater in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Solange es eine Lebensgemeinschaft ist, keine Ehe, solange besteht für das Kind ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter. Dabei spielt das Einkommen der Mutter keine Rolle. Egal ob diese unter oder über der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) verdient, das Kind bleibt bei dieser mitversichert. Kostenfrei, solange die Voraussetzungen des §10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) erfüllt sind.

Warum ändert sich das nach der Hochzeit und was genau passiert dann?

Nach der Heirat ändern sich die Betrachtungen der Mitversicherung von Kindern. Erst jetzt prüft die gesetzliche Krankenkasse, wo der andere Ehepartner versichert ist, welchen Status dieser hat und wie hoch sein Einkommen ist. Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, gibt es generell zwei Möglichkeiten. In meinem Beitrag “Mein Kind muss “ja dann auch” in die Private Krankenversicherung (PKV)” finden Sie neben einer Grafik auch weitere, detaillierte Erklärungen, wo das Kind denn nun zu versichern ist.
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20.
Januar '12

Krankentagegeld wegen Mobbing – ist auch ein Leistungsfall sagt der Bundesgerichtshof, AZ IV ZRR 137/09


Die Frage ob und vorallem wann jemand krank ist, ist gerade in der Krankentagegeldversicherung wichtig. Diese sichert den Verdienstausfall des Versicherten im Falle der Arbeitsunfähigkeit ab. Daher ist diese nicht nur zwingend notwendig um die laufenden Kosten zu bezahlen, oftmals hängt davon auch die Bezahlbarkeit der Privaten Krankenversicherung ab und somit die weitere Inanspruchnahme der Leistungen.

Ob Mobbing am Arbeitsplatz aber nun eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MBKT) ist, damit beschäftigte sich der Bundesgerichtshof. Doch was genau war passiert?

Der Versicherte hatte bei der Gesellschaft eine Krankentagegeldversicherung nach den MB KT 94 abgeschlossen und wollte damit seinen Verdienstausfall als Folge von Unfällen und Krankheiten absichern. Der Projektleiter für Brandschutzanlagen befand sich längere Zeit in ärztlicher Behandlung. Grund dafür war eine Mobbinsituation in seiner damaligen Firma. Nachdem sich der Kläger einem solchen Mobbing an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt war, war dieser krank geschrieben worden und der Versicherer zahlte auch einige Zeit das versicherte Krankentagegeld aus.

Dann jedoch wollte der Versicherer nicht mehr zahlen. Da es sich um keine Krankheit, sondern um eine “konfliktbedingte Arbeitsplatzunverträglichkeit” handelt, begründe diese keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Schon das Berufungsgericht hatte jedoch einen solchen Zustand bejaht. Nach medizinischem Befund habe der Versicherte “seine berufliche Tätigkeit in dieser konkreten Ausgestaltung in keiner Weise ausüben können, was auf die Mobbinsituation am Arbeitsplatz zurückzuführen sei.”

Dieser Auffassung folgt auch der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil Az. ZR 137/08 vom 09. 03. 2011. Grund für diese Auffassung ist laut Senat:
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18.
Januar '12

Allianz Private Krankenversicherung (APKV) verkürzt Gesundheitsfragen in der Zusatzversicherung


Neben der Vollkostenversicherung, also dem vollwertigen Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung, bieten die Unternehmen auch eine so genannte Zusatzversicherung an. Diese deckt entweder in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht versicherte Bereiche ab (z. Bsp. Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) oder gleicht Zuzahlungen aus. Auch die Krankentaggeldversicherung gehört in diesen Bereich. Gerade in den Bereichen der Zusatzversicherung erhoffen sich die Versicherer ein großes Potential.

Ob das der Grund ist, ist mir nicht bekannt, jedoch werden ab dem 01. 01. 2012 die Gesundheitsfragen von bisher 10 Fragen auf 4 reduziert. Diese Fragen gelten dann nicht nur in der Pflegeergänzung Tarif PZT Best, sondern auch für Krankenhaus- und (Angestellten-)Krankentagegeld und die stationäre Ergänzungsversicherung.

Im bisherigen Antrag auf Zusatzversicherung fanden sich noch 10, teilweise recht umfangreiche Gesundheitsfragen. (zum vergrößern bitte auf das Bild klicken).

Zukünftig hat man die Antragsfragen auf 4 reduziert. Ob diese jedoch dadurch besser werden, schauen wir uns hier einmal genau an.
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16.
Januar '12

Beiträge zur privaten Krankenversicherung mindern das Einkommen des Kindes, Finanzgericht Düsseldorf 3K 1332/09 Kg


Seit dem Jahr 2007 mildern Beiträge zur privaten Krankenversicherung (in Höhe einer Basisversorgung) die steuerlichen Einkünfte. Grundlage für diese Anrechnung der Beiträge sind die gesetzlichen Vorgaben im Bürgerentlastungsgesetz.

Einen anderen Fall, der dich nicht direkt mit der steuerlichen Anrechnungsfähigkeit beschäftigt, jedoch mit der Minderung des Einkommens hatte das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden. Mit dem, am 28.10.2011 getroffenen Urteil (Aktenzeichen 3 K1332 /09 Kg) behandelte das Finanzgericht einen Fall, wo dem studierenden Kind das Kindergeld gestrichen wurde, da es zu hohe Einkünfte hatte. Mit ein Grund dieser zu hohen Einkünfte war die fehlende Anrechnung der Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV).

In dem Verfahren ging es darum, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (in diesem Fall eine Restkostenversicherung aufgrund eines Beihilfeanspruches) einkommensmindernd bei dem Kind anzurechnen sind. Die Auszahlungsstelle des Kindergeldes hatte selbiges zurückgefordert und dabei argumentiert, der Vater sei Versicherungsnehmer für die private Krankenversicherung und daher seien diese Beträge nicht bei der Tochter anzurechnen. Das es eine Erstattung der Beiträge durch die Tochter an den Vater gegeben hat, wollte man auch hier nicht gelten lassen und so wandte sich der Vater mit seiner Klage gegen die Streichung des Kindergeldes.
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13.
Januar '12

Ursachen für eine Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung


Anders als in der privaten Vorsorge existiert für alle Versicherten die nach Januar 1961 geboren sind keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr.  Für all diese Versicherten hat die gesetzliche Rentenversicherung nur noch den Schutz einer so genannten „Erwerbsminderungsrente“.

Was genau ist diese Erwerbsminderung und wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeit?

In meinem Blogbeitrag „berufsunfähig-was ist das eigentlich?” hatte ich Ihnen bereits den Begriff der Berufsunfähigkeit etwas ausführlicher erklärt. Im Wesentlichen bedeutet berufsunfähig, dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können, und somit kein Einkommen mehr aus dieser Tätigkeit zu erzielen.

Anders dagegen ist der Begriff der „Erwerbsminderung“ definiert. Hierbei geht es nicht darum, ob man gesundheitlich in der Lage ist, dem eigenen (vorher ausgeübten) Beruf nachzugehen, sondern irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dabei spielt es auch keine Rolle ob es für die Tätigkeiten einen passenden Arbeitsplatz gibt.

Daher tritt eine Erwerbsminderung viel später ein, als eine Berufsunfähigkeit. Ist jemand gemindert, so ist er in nahezu allen Fällen auch berufsunfähig. Ist jemand jedoch berufsunfähig, so ist er noch lange nicht erwerbsgemindert.

Welche Zahlen hat die Rentenversicherung nun veröffentlicht?

Wie in jedem Jahr veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung Bund die häufigsten Ursachen, welche zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente geführt haben. Dabei ist nicht spezifiziert, ob hierbei die volle oder nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt worden ist. Maßgebend für die Einstufung ist die Frage, ob der Versicherte noch mindestens 3 oder gar 6 h am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dabei spielen die Qualifikation, der bisherige berufliche Hintergrund, die soziale Wertschätzung und sonstige individuelle Faktoren keine Rolle. Es geht lediglich in der Prüfung darum, ob es theoretisch möglich ist einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Schaut man sich die Ursachen genau an, so fällt der sehr hohe Anteil an psychischen Erkrankungen auf. In den letzten Jahren haben psychische und psychosomatische Erkrankungen (Depressionen, Überlastungen, Burn-Out) mehr und mehr zugenommen. Dieses liegt zum einen in der gestiegenen Arbeitsbelastung, zum anderen aber auch in der Tatsache immer seltener krankschreiben lassen.

Direkt danach folgen die Erkrankungen im orthopädischen Bereich, wie auch die Krebserkrankungen. Bei der Erkrankungsbereiche zusammen, erreichen jedoch nicht einmal den Bereich der psychischen Erkrankungen. Dieses bestätigt auch die Entwicklung bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Das oft verwendete Argument „ich werde nicht berufsunfähig, ich bin ja im Büro” ist mit der Betrachtung der Ursachen widerlegt.

Gerade die kaufmännischen Berufe sind oftmals höheren psychischen Belastungen ausgesetzt und tragen daher mindestens ein genauso hohes Risiko als ein körperlich Tätiger. An 4. und 5. Stelle der Ursachen folgen dann Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Nerven bzw. der Sinne.

Bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes für die Erwerbsunfähigkeit, bzw. besser der Berufsunfähigkeit, achten Sie daher insbesondere auf die Versicherungsbedingungen, denn diese entscheiden im Fall über einen Rentenbezug. Anders als in vielen anderen Versicherungssparten merken sie erst im Fall, ob Sie sich für den richtigen Versicherer und Tarif entschieden haben und können diese Entscheidung dann nicht mehr korrigieren.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

Auswahlkriterien zu wichtigen BU Absicherung

Blogbeiträge zum Thema Berufsunfähigkeit