01.
März '10

Nachfragen der Privaten Krankenversicherung bei Rechnungseinreichung – was darf der Versicherer und warum fragt er nach?


Nach dem Wechsel in die Private Kranken(zusatz-)versicherung sind einige Punkte zu beachten. Dabei geht es um Bescheinigungen, Vorversicherungsnachweise und weitere Unterlagen die rechtzeitig besorgt und übersandt werden müssen. Den genauen Ablauf entnehmen Sie gern dem Unterartikel “Nach dem Abschuss

Später, wenn die ersten Rechnungen eingereicht werden sollen ergeben sich meist aber weitere Fragen. Die Rechnungen müssen zunächst im Original mit einem entsprechenden Erstattungsformular eingereicht werden. Es ginge zwar auch ohne dieses Formular, jedoch ist es für die Versicherer einfacher und die Abrechnung geht schneller wenn sich alle an gewisse Standards halten.

Dann die große Überraschung. Ähnlich wie es ein Versicherter in einem anderen Forum beschreibt:

ich bin privat krankenversichert bei a. Ausserdem besteht eine Krankentageldversicherung bei b.Nun bin ich arbeitsunfähig krank.Meine Krankenversicherung b verlangt nun von meinem Hausarzt und meiner Vorversicherung eine Auskunft, ob Vorerkrankungen in Zusammenhang mit den derzeit gestellten Diagnosen stehen.Ausserdem verlangt sie eine Aufstellung der Beschwerden und Krankheiten der letzten 5 Jahre von meinem Hausarzt mit dem Hinweis, soweit die Vorerkrankungen in Zusammenhang mit den derzeit gestellten Diagnosen stehen.

Auch wenn es hier um eine Krankentagegeldzahlung geht, passiert bei eingereichten Rechnungen oft genau das selbe. Bei den Versicherten führt dieses meist zu Unverständnis und der Meinung “jetzt wollen die nicht zahlen”.

Warum als machen Versicherer so etwas?

Der Versicherer prüft hierbei die so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Hat der Versicherte damals bei der Antragstellung alle Fragen beantwortet und keine Angaben vergessen oder absichtlich weggelassen?

Liegen dem Versicherer alle Informationen zur Erstattung vor oder fehlen Angaben auf den Rechnungen oder sind Behandlungen oder Diagnosen unklar?

Die Pflicht zur Beantwortung solcher Fragen ergibt sich aus den vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen. So sind Auskunftsobliegenheiten sowohl in den Musterbedingungen zur Krankentagegeldversicherung (MBKT) wie auch in denen für die Krankheitskostenversicherung (MBKK) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Geben Sie also die Fragebögen kurzfristig an den Arzt und/ oder ihre Vorversicherung weiter, diese werden die Angaben dann an den neuen Versicherer weiterleiten und der kann seine Leistungsprüfung abschließen.

Sollten Sie Bedenken haben etwas nicht angegeben zu haben oder Angaben nicht genau gemacht zu haben, so sprechen Sie dringend Ihren Berater an.

Weiterführende Informationen:

Vorerkrankungen nicht angegeben- was nun?

Gesundheitsfragen richtig ausfüllen…

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01.
März '10

Das Gothaer Hilfsmittelmanagement – oder: anscheinend nichts gelernt


Im letzten Jahr gab es bereits einige Artikel zu dem Thema: “Wie Kunden und Vermittler für dumm verkauft werden sollen: Das Gothaer Hilfsmittelmanagement“. Nachdem ich dann dazu auch die Aufsichtsbehörde (BaFin) um eine Stellungnahme und Tätigwerden gebeten hatte, schrieb ich auch einige Softwarehäuser an.

Darunter waren neben kvpro.de auch die Unternehmen softfair und Morgen und Morgen.

Bisher hat es nur eines, nämlich KV Pro geantwortet und seine Aussagen in der Software angepasst.

Vorher lautete die Aussage in der Vergleichssoftware:

Neu hat man die Tatsache das “nicht policiert wird” was hier versprochen wird, somit im Leistungsfall ein Streit droht was rechtsverbindlich ist und was nicht, hinzugefügt und es lautet:

Die anderen beiden Softwarehäuser haben es lt. meiner Information noch nicht geändert. Eines der beiden meint mit nicht antworten zu müssen, weil ich ja kein Lizenznehmer bin. Auch eine Auffassung Anregungen und Kritik zu bearbeiten.

Erstaunlich ist aber der Vergleichsrechner auf der Gothaer eigenen Seite.

Über die Maklerseite der Gothaer erhält man, Stand 25. 02. 2010) folgenden Ausdruck:

Wie man als Gesellschaft nach dem Schriftwechsel noch so einen Vergleich auf der eigenen Maklerseite bestehen lassen kann, ist mir völlig unklar. Warum dieses (auch wenn es sich um einen Drittanbieter handelt) so nicht korrigiert, bzw. zumindest den Anbieter bittet das zu tun, kann ich mir nicht erklären.

Das bestärkt mich in meiner Auffassung, das man hier einen Anschein erwecken will, den es so in den Bedingungen nicht vertraglich vereinbart gibt. Aber machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken. Gern kommentieren Sie dieses unten.

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24.
Februar '10

Beitragsanpassung der Inter zum 01. 04. 2010


Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Einige Gesellschaften fehlen aber noch. Dieses ist unter anderem die Inter und die HUK.

Die Anpassungszahlen der INTER Krankenversicherung finden Sie heute hier. (Neugeschäftsanpassungen zum 01. 04. 2010)

Tarife BLL (Bonus Line) S10 und S20 bei Männdern und Frauen zwischen 8 und 11%

Tarife CLL, CLL A, SLL S10/ S20 bei Männern und Frauen zwischen 3 und 12%

Tarife CCL, CCL A, CCL S10 / S20  bei Männern und Frauen bis 13%

Tarife JAL, JAL S10/ S20, JAL S10 A bei Männern, Jugendlichen (m/w) und Frauen zwischen 1 und 17%

Tarif ZAKL 2S und ZAZ bei Männern, Jugendlichen (m/w) und Frauen zwischen 6 und 18%

Tarif E1000 bei Frauen zwischen 3 und -4%

Tarif E1000 bei Jugendlichen um ca. 14%

Tarife SLL (Safe Line) in einzelnen Gruppen von kleinen Senkungen bis zu 13% Erhöhung

Die Anpassungen im Bestand können abweichen. Generell gilt aber auch hier: bei einer Anpassung nicht voreilig handeln. Vielmehr ist es wichtig, das elementare Leistungen und existenzbedrohende Leistungslücken nicht bestehen. Dieses ist auch bei einigen der oben genannten Tarifen nicht so. Wussten Sie das? Haben Sie sich dennoch und bewusst dafür entschieden?

Weiterführende Informationen:

Beitragserhöhung- nicht voreilig handeln

Auswahlkriterien für eine individuell passende PKV

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22.
Februar '10

Garantierte Rentensteigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung


In der letzten Woche konnten Sie bereits einiges zur dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente lesen. Dabei handelt es sich um die jährliche Anpassung der Rente vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Ist jedoch der Leistungsfall eingetreten, so ist diese Anpassung nicht mehr möglich. Gerade bei Eintritt der Rente in jüngeren Jahren kann das aber schnell zum finanziellen Desaster werden.

Heute mögen 1.500 EUR Rente durchaus ausreichend sein- was aber ist in 10, 15, 20 oder 30 Jahren?

Aus 1.000 EUR Rente werden bei einer Inflationsrate von 2% p.a. in 15 Jahren nur noch 743 EUR (Kaufkraft), in 20 Jahren sind diese dann nur noch 672 EUR wert.

Was kann man aber dagegen tun?

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird neben der vereinbarten, garantierten Rente auch eine Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers gezahlt. Diese ist aber abhängig vom Erfolg des Unternehmens, den Kapitalmärkten und der Anlagepolitik und Erträgen aus Kapitalanlagen. Dieses ist zwar “nett”, aber eben nicht garantiert.

Bei einigen Unternehmen gibt es daher vertraglich zugesicherte Rentensteigerungsgarantien. Die so genannte “garantierte Rentensteigerung” kann bei einigen, lange nicht allen, Versicherern vereinbart werden. Diese sichert dann eine vertraglich zugesagte Steigerung der Rente um den vereinbarten Prozentsatz.

Dieses stellt somit einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes dar und ist, auch wenn dafür ein Beitragszuschlag zu zahlen ist, dringend zu empfehlen.

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18.
Februar '10

Beitragsanpassung der HUK Coburg zum 01.03.2010


Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Einige Gesellschaften fehlen aber noch. Dieses ist unter anderem die Inter und die HUK.

Die Anpassungszahlen der HUK finden Sie heute hier. (Neugeschäftsanpassungen zum 01. 03. 2010)

Tarif A0 bei Männdern und Frauen zwischen 4 und 6%

Tarif A1200 bei Männern und Frauen zwischen 7 und 19%

Tarif A2000 bei Männern um die 10%

Tarif A300 bei Männern und Frauen zwischen 11 und 16%

Tarif A600 bei Männern und Frauen zwischen 4 und 19%

Tarif E100 bei Männern und Frauen zwischen 10 und 33%

Tarif E1000 bei Frauen zwischen 3 und -4%

Tarif E1000 bei Jugendlichen um ca. 14%

Tarife SE, SM und Z100 in einzelnen Gruppen von kleinen Senkungen bis zu 18% Erhöhung

Tarif Z80 bei Männern und Frauen von 1 bis 5%

Dazu werden einige Beihilfetarife BA bei Männern und Jugendlichen und die BS bei weiblichen Jugendlichen angepasst.

Tarife BZ bei allen Personengruppen zwischen 9 und 19%

Auch hierbei gilt bei einer Anpassung nicht voreilig handeln. Vielmehr ist es wichtig, das elementare Leistungen und existenzbedrohende Leistungslücken nicht bestehen. Dieses ist auch bei einigen der oben genannten Tarifen nicht so. Wussten Sie das? Haben Sie sich dennoch und bewusst dafür entschieden?

Weiterführende Informationen:

Beitragserhöhung- nicht voreilig handeln

Auswahlkriterien für eine individuell passende PKV

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