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Nürnberger Lebensversicherung – Dumm nur, wenn mal langjähriger Kunde ist und daher schlechter gestellt wird als der heutige Kunde

Es ist nichts neues, wenn ich schreibe: “Die Bedingungen in den Tarifen zur Berufsunfähigkeit haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert.” Gründe sind neben dem Marktdruck vor allem das steigende Bewusstsein für Leistung, statt immer zu schauen wo es billiger geht.

Daher ist es durchaus sinnvoll, seine Bedingungen des bestehenden Tarifs einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Auch wenn es schwer ist, versuchen Sie die Bedingungen zu verstehen. Manchmal entscheidet ein Wort über Rente oder Ablehnung. In meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeit habe ich Ihnen einige Formulierungen gegenüber gestellt. So können Sie “gute” von “schlechten” Formulierungen unterscheiden und lernen zu verstehen, warum manches besser nicht so geschrieben stehen sollte.

Stellen Sie nun fest, ihr bisheriger Vertrag ist nicht so optimal und Sie entschließen sich diesen zu beenden, so seien Sie froh, nicht bei der Nürnberger Lebensversicherung versichert zu sein.

In einem aktuellen Fall meines Kunden stellt sich die Situation wie folgt dar.

Der Kunde hat zwei Verträge bei der Nürnberger. Einen etwas älteren (Bedingungswerk GN251098_092008) und einen neueren (Bedingungen GN251098_201006). Da der Kunde aufgrund diverser Punkte in den Versicherungsbedingungen des Tarifs IBU C 2500 (unter anderem schlechten verbesserungswürdigen Regelungen bei Formulierungen zum Kräfteverfall, der Anordnung von Ärzten, vorübergehendem Ausscheiden aus dem Job, befristete Anerkenntnisse, Leistungsausschlüssen oder Optionen – alles nachzulesen in den Bedingungen und im Leitfaden) seinen Schutz kündigen wollte, erhielt er zwei Schreiben.

In einem wurde die Kündigung des (neueren) Vertrages bestätigt. Bei dem anderen Vertrag bestand man als Versicherer auf eine 3-Monatige Kündigungsfrist. Etwas verwundert fragte der Kunde nach und nach einem klärenden Blick in den Bedingungen fand sich auch die Erklärung.

Im neuen Bedingungswerk fand sich die (marktübliche Lösung):

§ 5 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen bzw. welche Alternativen haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes

(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode schriftlich kündigen. Dabei werden Ihnen über den Kündigungstermin hinaus gezahlte Beiträge erstattet.

Das bedeutet aber zunächst: Was ist die Versicherungsperiode?

Bei einer monatlichen Zahlung ist es der Monat, bei einer jährlichen Zahlung das Versicherungsjahr. Somit stellt sich jemand, der mit Blick auf die Ersparnis (meist 3-5%) die Jahreszahlung gewählt hat, hier schlechter, als jemand der monatlich zahlt. Im schlimmsten Fall muss dieser 11 Monate länger versichert bleiben.

Ich würde, wenn es mein Vertrag wäre, zunächst nicht kündigen, sondern zunächst auf monatliche Zahlung umstellen und darum bitten, mir den Restbetrag wieder zu erstatten. Dann kann man immer noch (monatlich) kündigen.

In dem 2. Vertrag langen jedoch die alten Bedingungen zu Grunde:

§ 5 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen bzw. welche Alternativen haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes

(1) Sie können Ihre Versicherung schriftlich kündigen

jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, – innerhalb eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Versicherungsmonats, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.

Daher ist eine Kündigung hier gar nicht möglich zum Monatsende, sondern generell nur mit 3-Monatsfrist. Warum das so ist? Weil es so in den Bedingungen steht- klar. Damit wird aber ein Bestandskunde gegenüber dem (neu abschließenden) nicht ganz unerheblich schlechter gestellt. Dieses wird eben genau so praktiziert.

Kann man dieses verhindern?

Generell könnte folgende Lösung in Frage kommen, genau diese haben wir praktiziert und es hat bereits in der Vergangenheit funktioniert. Natürlich kann ich keine Garantie dafür übernehmen.

Es ist ja möglich den Vertrag auf aktuelle Bedingungen umzustellen. Also Schreiben an den Versicherer geschickt mit der Bitte “den bestehenden Vertrag Nr. XXX bitte zum nächsten Monatsersten auf die neuen Bedingungen umzustellen“. Diese Umstellung sollte problemlos funktionieren. Nachdem dieses geschehen ist (am besten noch im gleichen Monat) machte der Kunde “von seinem Kündigungsrecht Gebrauch und “kündig(t)e den Vertrag fristgemäß zum Ende des Monats.”

Durch diesen Weg ist eine Kündigung zwar mit etwas mehr Aufwand verbunden, geht aber so in jedem Fall einige Zeit eher von statten.

Generell sollten Sie sich aber immer zuerst Gedanken zu einem neuen Vertrag machen, die Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung genau lesen, verstehen und analysieren lassen und erst dann eine Kündigung aussprechen.

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