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Notlagentarif in der Privaten Krankenversicherung und geringere Säumniskosten in der GKV

Am 10. 04. 2013 hat der Gesetzgeber einen Gesetzentwuf beschlossen, mit welchem bei den privaten Krankenversicherungen ein so genannter Notlagentarif eingeführt wird. Für die gesetzlich Versicherten ergibt sich ebenfalls eine Änderung bei den auflaufenden Säumniszuschlägen. Doch erst einmal der Reihe nach:

Änderungen in der privaten Krankenversicherung

Für die Versicherten, welche die Beitragszahlungen in der PKV derzeit nicht leisten können, gab es bisher nach dem Mahnverfahren nur das Ruhen des Versicherungsschutzes als Lösung, was das Problem wegen der anfallenden und weiter laufenden Schulden nicht löst. Mit Einführung des Notlagentarifs, welcher nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 100 EUR monatlich kosten soll, würde sich die Lage etwas entschärfen. Durch die Überführung in einen solchen Tarif, welches nach Ablauf des gesetzlichen Mahnverfahrens automatisch passieren soll, verringern sich die anlaufenden Kosten und geben zumindest die Chance auf Tilgung der Rückstände. Nach vollständiger Begleichung ist dann eine Rückkehr in den ursprünglichen Tarif wieder möglich.

Der Notlagentarif enthält ausschließlich reduzierte Leistungen und leistet nur für akute Scherzzustände und Erkrankungen und die Leistungen für Schwangere und Mütter. Bisher ansammelte Altersrückstellungen sollen auf den Notlagentarif teilweise angerechnet werden können um so eine weitere Reduzierung (ca. 20-25%) zu erreichen und die Rückführung der Schulden beschleunigen. Bisher mussten die Kunden nach Ruhendstellung von 12 Monaten in den Basistarif überführt werden, was exorbitante Beitragsforderungen nach sich zog.

Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wer bisher seine Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zahlen konnte, der hatte neben den aufgelaufenen Rückständen auch noch die Säumniszuschläge zu zahlen. Diese betrugen bisher 5% für jeden angefangenen Monat und erhöhten die Forderungen der GKV gegenüber Versicherten und Arbeitgebern drastisch. Dieses soll- so der Gesetzentwurf- nun geändert werden. Zukünftig werden nur noch 1% pro Monat, also 12% pro Jahr berechnet. Damit sollen- so der Gesetzgeber- die Schulden schneller abgebaut werden können und Versicherte schneller wieder in den “normalen Versicherungsschutz” zurück geführt werden.

Ob die Änderungen die gewünschte Verbesserung bringen, bleibt abzuwarten.

Was ändert sich für bisherige Schulden?

Nichts, denn bisher bereits angelaufene Schulden sind von den Änderungen nicht betroffen. Wer also bisher seine Beiträge in der PKV oder GKV nicht gezahlt hat, für den sind die alten Rückstände dennoch zu begleichen.

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Eine Private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen

vorher: Bundesregierung plant Einführung eines Notlagentarifs

 

Ein Kommentar

  1. Wer kann helfen ?
    Auf Grund von Beitragsschulden verweigert mit die AOK die Ausstellung
    der Gesundheitskarte.
    Dürfen die das überhaupt ? und was könnte man dagegen tun ?
    Vielen Dank.

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