Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Private KV » Nach der Tarifschließung der Central Krankenversicherung- was können, sollten oder müssen die Bestandskunden jetzt tun?

Nach der Tarifschließung der Central Krankenversicherung- was können, sollten oder müssen die Bestandskunden jetzt tun?

UPDATE: Laut Berichten der Financial Times soll das Neugeschäft komplett eingestellt werden. Da stellt sich die Situation durchaus gravierender dar. “Central Krankenversicherung vor Radikalumbau

In der letzten Woche schrieb ich bereits über die Hiobsbotschaften der Central. Nicht nur die avisierte Beitragsanpassung zum Januar 2012 ist mit 10-20% ein deutliches Signal, auch zieht sich der Versicherer aus dem “Einstiegssegment” komplett zurück. Das bedeutete die Schließung der Tarife “ECOline-Tarife KE, EKE, KEH, BSS, BSSN” aber auch der “Mehrbettzimmer-” Reihe der gerade zwei Jahre alten VARIO Tarifserie. Hier betrifft es die Kombinationen Central Vario Eco, genauer Vx3xSx, wobei das “x” für weitere Varianten steht.

In der folgenden Übersicht sehen Sie einen Auszug aus den ursprünglichen Varianten. Die Eco (orangen) Varianten MIT Mehrbettzimmer existieren daher ab sofort nicht mehr.

(c) Central KV AG, Auszug aus Druckstück VF 618 10.09 7818

Doch was machen die bisher dort versicherten Kunden mit Ihren Tarifen? Dableiben, wechseln, nichts tun? Die Frage ist nur mit Blick auf die persönliche Situation zu beantworten. Einige, häufige Fragen lassen sich dennoch recht allgemein klären und bieten einen ersten Überblick.

Ändert sich mein bestehender Vertrag automatisch?

Nein, bestehende Verträge gelten weiter wie abgeschlossen. Dabei findet weder seitens des Versicherers, noch durch irgendwen sonst eine Änderung ihres Vertrages statt. Die Leistungen und auch die Prämien bleiben so, wie derzeit auch. Beitragsanpassungen werden jedoch auch zukünftig kommen und sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Soll ich den Vertrag selbst ändern?

Generell gibt es mehrere Möglichkeiten Anpassungen an dem eigenen Vertrag vorzunehmen. Ob Sie das “sollen” oder sogar “müssen”, ist auch davon abhängig, warum genau Sie sich für den Tarif entscheiden haben. Waren die Leistungen so wie diese im Tarif enthalten sind der ausschlaggebende Punkt und haben Sie sich bewusst für solche lückenhaften Bedingungen entschieden, so überlegen Sie einmal (gemeinsam mit Ihrem Berater) ob es immer noch so ist. Wer zahlt den Ausgleich für die Lücken in dem Bedingungswerk? Haben Sie einige tausend Euro verfügbares Vermögen um diese auszugleichen? Manchmal hat der Makler, Berater oder auch der Vertreter der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) aber auch nur gesagt “machen Sie mal den Tarif, der ist gut”- sicher keine Grundlage ein lebenslanges Produkt zu kaufen, oder?

Sollten Sie dabei dann zu dem Schluss kommen, Änderungen zu überlegen, so bieten sich unterschiedliche Varianten an.

a.) Änderungen innerhalb der Central Krankenversicherung

Ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft ist immer zu überlegen, wobei wir hier sicher eine besondere Situation vorfinden, da die Änderungen nicht einzelne Tarife sondern eine Vielzahl betreffen. Dennoch ist ein Wechsel innerhalb der Central möglich. Verbessern sich die Leistungen dabei, so ist eine neue Gesundheitsprüfung zu absolvieren, es sei denn es bestehen Optionsrechte.

Kunden in dem Tarif KEH der Central, haben folgendes Wechselrecht.

1.1 In Erweiterung von § 1 Abs. 6 RB/KK 2009 können Personen, für die mit dem Tarif KEH – abgesehen von der Mitversicherung als Kind bzw. als Jugendlicher oder der Versicherung nach einem Ausbildungstarif – erstmals bei der Central eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen wird, zum Ersten des 37. oder 61. Monats nach Versicherungsbeginn im Tarif KEH die Umstellung der Versicherung in andere Tarife der Krankheitskostenvollversicherung der Central ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten verlangen, sofern die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit im beantragten Tarif erfüllt sind.

Sind Sie also bereits 2 oder 5 Jahre versichert, so üben Sie bei Bedarf und passendem Zieltarif das Wechselrecht aus. Das sichert ihnen einen anderen und ggf. besseren Versicherungsschutz, auch wenn Sie bereits krank sein sollten. Für versicherte in den ECO Tarifen der Central Vario Tarife gelten folgende Rechte:

G 1 Optionsrecht auf Höherversicherung

In Erweiterung von § 18 AVB/VV 2009 kann der Versicherungsnehmer für jede im Vertrag nach Tarif vario versicherte Person verlangen, dass dieVersicherung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in eine andere Tarifstufe des Tarifs vario umgestellt wird, wenn

– die versicherte Person mit dem Tarif vario erstmals bei der Central nach einer Krankheitskostenvollversicherung versichert ist (die Mitversicherung als Kind bzw. Jugendlicher oder eine Versicherung nach einem Ausbildungstarif bleiben hierbei unberücksichtigt) und

– die Umstellung zum Ersten des 37., 73. oder 109. Monats nach Versicherungsbeginn (d.h. nach 3, 6 oder 9 Jahren) im Tarif vario erfolgt und

– innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Umstellung kein Beitragsverzug bestand und

– der Versicherungsnehmer die Umstellung spätestens zwei Monate nach Erreichen des Optionstermins schriftlich beantragt.

Haben Sie also damals den Vario gleich nach der Einführung zum August 2009 abgeschlossen, so ist das erste Optionsrecht zum August 2012 möglich. Wollen Sie eher wechseln, dann nur mit neuer Gesundheitsprüfung.

Weiterhin besteht aber auch noch das Tarifwechselrecht gemäß 204 VVG. Mehr dazu im Beitrag “Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung

a.) Änderungen außerhalb der Central Krankenversicherung

Stellen Sie jedoch fest, dass der Versicherungsschutz bei der Central in ihrem Tarif derzeit und auch in anderen Tarifen nicht passt, das Unternehmen ihren Vorstellungen nicht (mehr) entspricht oder dergleichen, so können Sie den Vertrag auch kündigen und zu einem anderen Unternehmen wechseln. Dieses ist mit Nachteilen wie (teilweise) Verlust der Alterungsrückstellungen, neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter verbunden, kann aber durchaus Sinn machen. Dabei sind die persönlichen Umstände zu beachten und vokalem Vor- und Nachteile abzuwägen.

Hierbei sollten Sie sich ausreichend Zeit lassen und die Auswahl des Privaten Krankenversicherers nicht überstürzen. Beschäftigen Sie sich zunächst mit den Fragen “Was will ich versichern, was kann ich allein finanzieren?” oder “Wie sieht meine Planung für die Zukunft aus.” Haben Sie dann alle Fragen zum neuen Tarif, den Auswahlkriterien zur PKV beantwortet und besprochen, so können Sie nach Annahme des neuen Antrages den alten Vertrag bei der Central kündigen.

Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate zum Jahresende. Sie müssen also bis spätestens 30. September 2011 gekündigt haben, um den Vertrag rechtzeitig zum Jahreswechsel beenden zu können. Dabei ist aber noch ein anderer Punkt zu beachten. Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese ist nur bei einer Beitragserhöhung zu umgehend, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Wird mein geschlossener Tarif schneller erhöht?

Nicht in jedem Fall. Das Märchen von geschlossenen Tarifen und explodierenden Beiträgen stimmt eben nicht immer. Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Tarifschließung und der Beitragsanpassung ist nicht vorhanden. Dennoch sind natürlich in den Tarifen auch die Kosten zu beachten und ggf.- wenn die kalkulierten Kosten von den tatsächlichen Überschritten werden- Beitragserhöhungen vorzunehmen. Mehr dazu auch im Bereich “Warum werden die Beiträge erhöht?

Eine Tarifschließung allein ist somit kein Kündigungsgrund. Eine falsche Entscheidung für einen Tarif oder ein Unternehmen oder gravierende Änderungen können dieses schon auslösen.

Mehr Informationen:

Beitragsentwicklung des Central Bestandskunden im EKN/ KN

Beitragsanpassung Central 2010 und 2011

Soll ich in den Vario Tarif der Central Krankenversicherung wechseln?

andere Central Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner