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Schweigepflichtsentbindung PKV

Der Versicherer Ihrer Krankenversicherung will nun eine Schweigepflichtsentbindung im Leistungsfall? Keine Panik. Warum dieses normal, richtig und wichtig ist, lesen Sie hier. Ebenso gebe ich Tipps und sage Ihnen, was Sie tun und was besser lassen sollen.

Meine PKV will eine Entbindung von der Schweigepflicht und das schon bei der ersten Rechnung?

Schon der Auswahlprozess war langwierig und nicht einfach. Viele Seiten Kleingedrucktes wurden gelesen, viele Fragen gestellt und erst dann eine Tarifentscheidung getroffen. Herr T. hatte alles richtig gemacht, bei der Auswahl seiner privaten Krankenversicherung (PKV). Doch nun flattert ein Brief ins Haus. Schweigepflichtsentbindung PKV prangt in großen Buchstaben auf der ersten Seite.

Gerade mal 9 Monate war er nun dort versichert und reichte nun eine erste Rechnung seines Orthopäden ein. Diesen hatte Hr. T. wegen seiner Rückenbeschwerden aufgesucht, denn nach einer sportlichen Betätigung zwickte es einige Male. Schon wenige Tage nach dem abschicken der Rechnung fand sich die Antwort im Briefkasten. Es war aber nicht die erhoffte Leistungsabrechnung, sondern eine Entbindung von der Schweigepflicht, die sein Versicherer da wollte. Verwundert rief Hr. T. mich an und war enttäuscht über seinen Versicherer.

Schweigepflichtsentbindung PKV – warum will der Versicherer diese Entbindung haben?

Im Antrag auf eine Kranken- oder sonstige Personenversicherung werden so genannte Gesundheitsfragen gestellt. Damit schätzt der Versicherer das Risiko ein, zu welchem er den Anfragenden versichern kann. Sind Vorerkrankungen vorhanden oder waren Behandlungen nötig (oder sind es vielleicht noch) so ist ein Zuschlag oder gar eine Ablehnung des gewünschten Versicherungsschutzes möglich. Um aber jetzt, nach Antragstellung, prüfen zu können welche Angaben gemacht wurden und ob es alle sind, muss der Versicherer nachfragen können.

Schweigepflichtsentbindung PKV
Schweigepflichtsentbindung PKV – Leistungsprüfung nach Vertragsbeginn

Darf die Krankenversicherung eine solche Schweigepflichtsentbindung fordern?

Nachfragen darf er aber nur, wenn entweder bei Antragstellung eine generelle Entbindung von der Schweigepflicht erteilt wurde, oder aber das entsprechende Formular ausgefüllt wird. Daher schickt der Versicherer seinem Kunden ein Formular und benennt darin auch den Arzt, der angefragt werden soll. Was da genau erfragt werden soll und warum die Anfrage erfolgen soll, das ist in diesem Schreiben noch nicht enthalten. Grundlage für die Anforderung einer solchen Erklärung sind die so genannten „Obliegenheiten“, welche die Mitwirkung des Versicherten bei der Leistungsprüfung regeln.

Schweigepflichtsentbindung PKV – Kann ich die Entbindung verweigern?

Theoretisch schon, praktisch aber nicht. Warum ist einfach erklärt. Verweigert der Versicherte die Anforderung von ärztlichen Unterlagen oder die Beantwortung von Fragen durch den Arzt, so wird der Versicherer (zu recht) seine Leistungsprüfung nicht beenden können und eine Erstattung verweigern. So ist zwar der Versicherte in der Lage die Anfrage zu verhindern, dann wird er aber auch keine Erstattung bekommen und das ist schließlich das Ziel. Die gesetzlichen Regelungen finden sich, neben den Versicherungsbedingungen, auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Schweigepflichtsentbindung PKV – gibt es Alternativen?

Ja. Sie können anstelle der Erklärung auch die Fragen des Versicherers an den Arzt bekommen und selber zum Arzt bringen. Dieser beantwortet die Rückfragen und gibt Ihnen diese wieder mit oder schickt diese zu. Dann haben Sie zum einen eine Kopie, zum anderen haben Sie eine direkte Kontrollmöglichkeit. Aber: Das bedeutet mehr Aufwand als die Erklärung zu unterschreiben.

Was passiert nun?

Der Arzt erteilt nun die entsprechende Auskunft, auf welchem der Wege auch immer und der Versicherer vergleicht die Angaben zu Vorerkrankungen, Vorschäden und Beginn der Erkrankungen mit den Angaben im Antrag. Manchmal ergeben sich aufgrund der Unterlagen auch weitere Rückfragen oder weiterer Klärungsbedarf. Dann geht es über den gleichen Weg in die „Runde 2“.

Was, wenn Angaben auftauchen, die beim Arzt in der Akte stehen, im Antrag aber fehlen?

Sind im Antrag Angaben nicht enthalten, nach denen ausdrücklich und schriftlich gefragt wurde, so hat der Versicherte möglicherweise eine so genannte „Anzeigepflichtverletzung“ begangen. Das berechtigt den Versicherer dann, nachträglich einen Zuschlag zu verlangen oder sich vollständig aus dem Vertrag zu lösen. Letzteres ist die schlechteste Variante, denn dann hat der Kunde nicht nur keinen Versicherungsschutz, sondern auch Vorerkrankungen welche einen neuen Antrag schwerer machen, denn diese waren ja Grundlage der Rechnung und der Arztanfrage.

Schweigepflichtsentbindung PKV – Was sollten Sie bei einer Anfrage tun?

Wenn Sie im Antrag alle Angaben gemacht haben und sich sicher sind nichts verschwiegen zu haben, können Sie die Schweigepflichtsentbindung ruhigen Gewissens unterschreiben. Ist dem nicht so, oder befürchten Sie der Arzt hat anderes in den Akten stehen und vielleicht nicht alles erzählt was er abgerechnet hat, so teilen Sie dem Versicherer einfach mit, das Sie die Anfrage bekommen möchten.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben mit der Bitte zur Schweigepflichtsentbindung. Gern komme ich meiner vertraglichen Mitwirkungspflicht nach und veranlasse die Zusendung der entsprechenden Informationen.

Eine generelle Entbindung möchte ich aber nicht erteilen und wähle daher die vom Gesetzgeber vorgesehene Alternative. Bitte übersenden Sie mir daher Ihre Fragen an den Arzt, ich werde diese umgehend weiterleiten und Ihnen die entsprechenden Antworten auf Ihre Fragen auf dem Postwege zukommen lassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.“

Mit dieser Antwort haben Sie zunächst Ihre Bereitschaft signalisiert und können dann, nachdem die Fragen da sind, diese mit dem Arzt besprechen und auch für sich prüfen, ob alle Angaben im Antrag gemacht worden sind.
Es gibt Ärzte, da stehen (Abrechnungs-)diagnosen in der Akte, die man ihnen vielleicht nicht mitgeteilt hat, oder einfach „vergessen“ wurden. Diese sollten Sie dann direkt und vor Absendung der Unterlagen an den Versicherer klären.

Schweigepflichtsentbindung PKV – weitere Informationen:

5 Kommentare

  1. Hallo Herr Henning,
    jetzt wird mir einiges klarer… danke für diesen Beitrag, mir ist letztes Jahr fast dasselbe passiert. Hätte ich nur mal vorher ihren Blog gelesen. Zufällig habe ich diese Woche von auch einem Anwalt einen guten Artikel zum Thema entdeckt. Kennen Sie den schon? ? Ich streite mich bis heute mit meiner Krankenversicherung, es ist echt eine unverschämtheit.
    Viele Grüße aus Bayern,
    Ihr Göttlhuber Joseph

  2. Hallo,
    bei mir genau das Gleiche.
    Schon bei den ersten Rechnungen 3 Anträge zur Entbindung der Schweigepflicht.
    Ich empfehle Jedem diese PKV zu meiden.
    Grüße aus dem Süden Bayerns

  3. Hallo, auch als langjährig PKV Versicherter heute diese Aufforderng nach einem kurzen KH Aufenthalt erhalten. Werde mich mal weiter schlau lesen wie ich damit umgehe.
    Der Linlk von J.G ist sehr hilfreich. vielen Dank.

    freundliche GRüße
    Michael

  4. Hallo,
    welche konkreten Fragen werden denn an den Arzt gestellt? Haben Sie vielleicht ein Beispielformular, das durch den Arzt ausgefüllt werden soll?

    • Hallo,

      das ist pauschal nicht zu sagen und kommt auch darauf an, welche Informationen benötigt werden. Einige Gesellschaften haben Formulare bei “Standarderkrankungen oder Standardanfragen”, andere fragen individuell an.

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